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Nagymarton

Keine Ahnung. Ein Polizeiauto schließe ich aus, denn ich wurde nicht angehalten. (Ich hab zwei ähnliche Fälle erlebt, wo dann das Polizeiauto mit Blaulicht hinterherfuhr.) Kann nur ein Polizist zu Fuß gewesen sein, den ich aber bei nur einem Gehsteig sehen hätte müssen. Es ist mir ein Rätsel.

Naja, irgendein Foto oder einen anderen Beweis müssen sie ja haben aus dem sie das ableiten können würd ich mal vermuten :ratlos:

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legende

Naja, irgendein Foto oder einen anderen Beweis müssen sie ja haben aus dem sie das ableiten können würd ich mal vermuten :ratlos:

kann auch eine zivilstreife gewesen sein. ich hatte mal sowas ähnliches wegen einem angeblichen spurwechsel ohne blinken, was ich genauso angezweifelt habe...

machen kannst dagegen wohl wirklich nix (außer das risiko halt eingehen einspruch dagegen zu erheben - kann halt "was längeres" dabei rauskommen).

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scientia potentia est

Naja, irgendein Foto oder einen anderen Beweis müssen sie ja haben aus dem sie das ableiten können würd ich mal vermuten :ratlos:

Der Beweis ist die Aussage des Polizisten. Ein Foto ist nicht notwendig.

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Im ASB-Olymp

kann auch eine zivilstreife gewesen sein. ich hatte mal sowas ähnliches wegen einem angeblichen spurwechsel ohne blinken, was ich genauso angezweifelt habe...

machen kannst dagegen wohl wirklich nix (außer das risiko halt eingehen einspruch dagegen zu erheben - kann halt "was längeres" dabei rauskommen).

Gegen eine Anonymverfügung kannst Du keinen Einspruch erheben. Du kannst nur die Strafe nicht einzahlen und auf eine Anzeige warten, gegen die kannst Du dann Einspruch erheben. Da solltest Dir Deiner Sache aber auch wirklich sehr sicher sein und gute Argumente haben, weil wennst verlierst, wirds deutlich teurer...

bearbeitet von HMF

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Junior Vizepräsident

Ja und es würde dann sowieso Aussage gegen Aussage stehen. Da hab ich ganz klar die Arschkarte. Hätte mich eine Zivilstreife auch nicht aufgehalten? Oder sie haben's wirklich draufangelegt und 1 Woche gewartet, damit ich keine Gegenargumente liefern kann. Hab so eine Situation bei meiner ersten Fahrprüfung schon mal erlebt. Da war der Prüfer ein Polizist und ich fuhr bei Gelb, weil mir sonst der Hintermann im Heck gepickt wäre. Laut Polizist habe ich nicht StVO-konform gehandelt. Laut Fahrlehrer schon. Also wer weiß was der/die wirklich gesehen hat/haben. Ich zahl und gut is'.

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Im ASB-Olymp

Ja, beim geringfügigen Nachteil, der ist eher die Ausnahme als die Regel. Du musst aber immer das gelindeste Mittel anwenden dass dir zur Verfügung steht, aber wenn du keine andere Möglichkeit hast darfst du den Fahrraddieb auch niederschießen.

Ja, kannst Du schon machen. Nur solltest Dich dann halt ned wundern, wennst lange gesiebte Luft atmest.

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logisch!!! ich weiß von leuten der UN94 welche nach wickeln in ner disko inkl polizeieinsatz SV kassiert haben!!

ok dank dir.

Solange man nichts bekommen hat(Brief etc..) kann man aber ganz normal in die Stadien oder?

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Ja, kannst Du schon machen. Nur solltest Dich dann halt ned wundern, wennst lange gesiebte Luft atmest.

Nein.

§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

Notwehr geht verdammt weit. Darfst dabei halt keinen anderen außer den Dieb gefährden, das wär dann wieder eine eigne Straftat.

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