Recommended Posts

logisch!!! ich weiß von leuten der UN94 welche nach wickeln in ner disko inkl polizeieinsatz SV kassiert haben!!

ok dank dir.

Solange man nichts bekommen hat(Brief etc..) kann man aber ganz normal in die Stadien oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Ja, kannst Du schon machen. Nur solltest Dich dann halt ned wundern, wennst lange gesiebte Luft atmest.

Nein.

§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

Notwehr geht verdammt weit. Darfst dabei halt keinen anderen außer den Dieb gefährden, das wär dann wieder eine eigne Straftat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

für leiwand, gegen oasch.

stimmt, der letzte satz sagt somit überhaupt nicht aus, dass man einen fahrraddieb niederschießen darf... :madmax:

Nur wenn das Fahrrad nix wert ist. Ein normales Fahrrad fällt nicht darunter. Fastregel sind rund 100 Euro. Darüber gibt es keine Güterabwägung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Nur wenn das Fahrrad nix wert ist. Ein normales Fahrrad fällt nicht darunter. Fastregel sind rund 100 Euro. Darüber gibt es keine Güterabwägung.

Du meinst also, Du kommst mit Notwehr durch, wenn Du einen Fahrraddieb niederschießt, der gerade Dein Radl im Wert von sagen wir mal 200,- stehlen will? Ja, das halte ich für sehr wahrscheinlich... :facepalm:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

für leiwand, gegen oasch.

Du meinst also, Du kommst mit Notwehr durch, wenn Du einen Fahrraddieb niederschießt, der gerade Dein Radl im Wert von sagen wir mal 200,- stehlen will? Ja, das halte ich für sehr wahrscheinlich... :facepalm:

Sicher doch, wenn der Waffengebrauch notwendig ist, um ihn davor abzuhalten, dass er zB mit dem Rad abhaut, kannst ihm ohne Problem nachschießen. Das ist gerade das Prinzip dabei, dass zwischen seinem Leben und deinem Eigentum keine Abwägung getroffen wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Kennt das ASB in und auswendig

Bitte diesen Thread in "Auswüchse juristischen Halbwissens" umbenennen. Ist ja haarsträubend, was da auf den letzten Seiten teilweise zu lesen ist

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

für leiwand, gegen oasch.

Blödsinn. Du hast keine Abwägung, wenn die Handlung zur Abwehr des Angriffs nötig ist; wenn der Angriff bereits beendet ist und keine Gefahr mehr ausgeht, wie zB bei der Flucht, darfst ihn natürlich nicht erschießen.

:feier:

Der Angriff ist also auf dein Eigentum ist also vorbei, wenn er am Rad sitzt. Wenn er abhaut kannst ihm allein schon nach § 344 ABGB nachschießen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.