Moldi . Geschrieben 5. September 2014 Kann man in Deutshland wegen Delikten ausserhalb vom Stadion ein SV bekommen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 5. September 2014 Kann man in Deutshland wegen Delikten ausserhalb vom Stadion ein SV bekommen?Keine Ahnung ABER was hast angestellt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moldi . Geschrieben 5. September 2014 Keine Ahnung ABER was hast angestellt? hab nur was gehört und wollt da mal nachfragen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 5. September 2014 Kann man in Deutshland wegen Delikten ausserhalb vom Stadion ein SV bekommen? logisch!!! ich weiß von leuten der UN94 welche nach wickeln in ner disko inkl polizeieinsatz SV kassiert haben!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moldi . Geschrieben 5. September 2014 logisch!!! ich weiß von leuten der UN94 welche nach wickeln in ner disko inkl polizeieinsatz SV kassiert haben!! ok dank dir. Solange man nichts bekommen hat(Brief etc..) kann man aber ganz normal in die Stadien oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Im ASB-Olymp Geschrieben 5. September 2014 Ja, kannst Du schon machen. Nur solltest Dich dann halt ned wundern, wennst lange gesiebte Luft atmest. Nein. § 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist. Notwehr geht verdammt weit. Darfst dabei halt keinen anderen außer den Dieb gefährden, das wär dann wieder eine eigne Straftat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 6. September 2014 stimmt, der letzte satz sagt somit überhaupt nicht aus, dass man einen fahrraddieb niederschießen darf... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 6. September 2014 ok dank dir. Solange man nichts bekommen hat(Brief etc..) kann man aber ganz normal in die Stadien oder? denke schon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Machiavelli scientia potentia est Geschrieben 6. September 2014 stimmt, der letzte satz sagt somit überhaupt nicht aus, dass man einen fahrraddieb niederschießen darf... Kommt auf's Fahrrad an. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. September 2014 stimmt, der letzte satz sagt somit überhaupt nicht aus, dass man einen fahrraddieb niederschießen darf... Nur wenn das Fahrrad nix wert ist. Ein normales Fahrrad fällt nicht darunter. Fastregel sind rund 100 Euro. Darüber gibt es keine Güterabwägung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 6. September 2014 Nur wenn das Fahrrad nix wert ist. Ein normales Fahrrad fällt nicht darunter. Fastregel sind rund 100 Euro. Darüber gibt es keine Güterabwägung. Du meinst also, Du kommst mit Notwehr durch, wenn Du einen Fahrraddieb niederschießt, der gerade Dein Radl im Wert von sagen wir mal 200,- stehlen will? Ja, das halte ich für sehr wahrscheinlich... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. September 2014 Du meinst also, Du kommst mit Notwehr durch, wenn Du einen Fahrraddieb niederschießt, der gerade Dein Radl im Wert von sagen wir mal 200,- stehlen will? Ja, das halte ich für sehr wahrscheinlich... Sicher doch, wenn der Waffengebrauch notwendig ist, um ihn davor abzuhalten, dass er zB mit dem Rad abhaut, kannst ihm ohne Problem nachschießen. Das ist gerade das Prinzip dabei, dass zwischen seinem Leben und deinem Eigentum keine Abwägung getroffen wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 6. September 2014 Blödsinn. Du hast keine Abwägung, wenn die Handlung zur Abwehr des Angriffs nötig ist; wenn der Angriff bereits beendet ist und keine Gefahr mehr ausgeht, wie zB bei der Flucht, darfst ihn natürlich nicht erschießen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hyvä mika Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben 6. September 2014 Bitte diesen Thread in "Auswüchse juristischen Halbwissens" umbenennen. Ist ja haarsträubend, was da auf den letzten Seiten teilweise zu lesen ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. September 2014 Blödsinn. Du hast keine Abwägung, wenn die Handlung zur Abwehr des Angriffs nötig ist; wenn der Angriff bereits beendet ist und keine Gefahr mehr ausgeht, wie zB bei der Flucht, darfst ihn natürlich nicht erschießen. Der Angriff ist also auf dein Eigentum ist also vorbei, wenn er am Rad sitzt. Wenn er abhaut kannst ihm allein schon nach § 344 ABGB nachschießen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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