Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 26. März 2014 Evtl bissl deppat; aber kann mich wer aufklären in Sachen Pfefferspray und Selbstverteidigung? Das kann man pauschal nicht sagen. Die Frage ist ob es zu einer Überschreitung der Notwehr kommt. D.h., wenn dich jemand unbewaffnet bedroht und du setzt dann Pfefferspray ein, dann wäre das im Normalfall eine Überschreitung der Notwehr, was für dich rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es macht natürlich auch einen Unterschied, ob du bewusst oder aus Angst, Panik etc. handelst. Nicht einfach das Ganze. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pengsti Postinho Geschrieben 26. März 2014 (bearbeitet) die geschichte mit dem rechtsanwalt hat halt einige offene punkte, zum beispiel ob das gespräch in der kanzler stattfand oder privat bei dieser freundin etc. solche dinge müsstest du schon präzisieren, um zu sehen, wer hier etwas nachlässig war. auch der punkt "er wusste nicht, dass er bei einem rechtsanwalt ist" ist natürlich hochbrisant, ist aber völlig unklar zu bewerten. weiters interessant, ob sie an die schwester bereits eine rechnung gestellt hat oder nicht und so weiter. je nachdem, wie sehr ihr euch im recht seht, würde ich an die anwältin nochmals appellieren, dass sie die sache vergisst, das wär ja für sie kaufmännisch gesehen wirklich beinahe egal. ansonsten kannst du auch die anwaltskammer ins spiel bringen, keine ahnung, wie objektiv die handeln, aber einen versuch ist's wert, siehe auch http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=32 eines ist jedenfalls klar: für sie ist die sache eine bagatellangelegenheit. insofern kannst nur du dafür sorgen, dass es keine bagetelle mehr ist, indem du einfach ensprechenden gegenwind erzeugst. nachdem allerdings drei parteien im spiel sind, ist halt bislang völlig unklar, wer den schwarzen peter hat oder ob nicht alle ein bisserl blauäugig waren - was dann zumindest moralisch klar zu lasten der anwältin ginge, sie ist die expertin und sollte eigentlich klare umstände schaffen. Ich denke ich werde es nochmals mit einem Schreiben probieren. Bzgl. Kanzlei etc. muss ich mich nochmal erkundigen, denke schon das sie letztendlich in der Kanzlei gesessen sind (ist ja wie gesagt schon 2,5 Jahre her). Mein Vater jedoch ist nur auf ausdrücklichen Wunsch von der Schwester überhaupt mitgekommen, hat niemand einen Auftrag erteilt und hat infolge dessen auch keinerlei Leistung bezogen. Die Sache, ob er Fragen gestellt hat etc. kann man eigentlich ruhigen gewissens mit nein beantworten. Das Verhältnis zur Schwester ist nicht all zu gut, es sieht allerdings so aus, als ob nun eben dieses Honorar einfach durch 2 geteilt ist. Es ist aber einfach nicht richtig, es muss an die Schwester gehen, die in diesem Fall auch Auftraggeberin war. Die Anwaltskanzlei hätte nichteinmal irgendwelche Daten vom Vater (Adresse oder ähnliches), hätte sie diese nicht von der Schwester erhalten. Es kann jedenfalls schon aus Prinzip nicht sein, dass man eine solche Rechnung jetzt einfach zahlt weil es eine Rechtsanwaltskanzlei ist, ich werde nochmal die Punkte aufzeigen und mit deinem Tipp der Anwaltskammer zusätzlichen Gegenwind erzeugen... Eine Klage ohne jegliche Mahnungen etc. fände ich jetzt auch sehr spannend ... bearbeitet 26. März 2014 von Pengsti 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Geschrieben 26. März 2014 (bearbeitet) Das kann man pauschal nicht sagen. Die Frage ist ob es zu einer Überschreitung der Notwehr kommt. D.h., wenn dich jemand unbewaffnet bedroht und du setzt dann Pfefferspray ein, dann wäre das im Normalfall eine Überschreitung der Notwehr, was für dich rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.Also das kannst du so pauschal sicher nicht sagen. Wenn dich ein körperlich überlegener ernsthaft bedroht oder attackiert ist es keine notwehr Überschreitung. Es ist das gelindeste mittel anzuwenden, um den angriff abzuwehren. bearbeitet 26. März 2014 von Fuxxl 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 26. März 2014 konkurrenzklauseln kann's schon geben. die konkurrenzklauseln kann sich der arbeitgeber in der regel aber einmagarieren... wenn jemand gelernter versicherungsmakler ist, wird er auch weiterhin als versicherungsmakler arbeiten dürfen und nicht plötzlich bäcker werden, mal ganz abgesehen davon, dass man seinem ehemaligen arbeitgeber nicht bescheid sagen muss wo man in zukunft arbeiten wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 26. März 2014 Ich denke ich werde es nochmals mit einem Schreiben probieren. Bzgl. Kanzlei etc. muss ich mich nochmal erkundigen, denke schon das sie letztendlich in der Kanzlei gesessen sind (ist ja wie gesagt schon 2,5 Jahre her). Mein Vater jedoch ist nur auf ausdrücklichen Wunsch von der Schwester überhaupt mitgekommen, hat niemand einen Auftrag erteilt und hat infolge dessen auch keinerlei Leistung bezogen. Die Sache, ob er Fragen gestellt hat etc. kann man eigentlich ruhigen gewissens mit nein beantworten. Das Verhältnis zur Schwester ist nicht all zu gut, es sieht allerdings so aus, als ob nun eben dieses Honorar einfach durch 2 geteilt ist. Es ist aber einfach nicht richtig, es muss an die Schwester gehen, die in diesem Fall auch Auftraggeberin war. Die Anwaltskanzlei hätte nichteinmal irgendwelche Daten vom Vater (Adresse oder ähnliches), hätte sie diese nicht von der Schwester erhalten. Es kann jedenfalls schon aus Prinzip nicht sein, dass man eine solche Rechnung jetzt einfach zahlt weil es eine Rechtsanwaltskanzlei ist, ich werde nochmal die Punkte aufzeigen und mit deinem Tipp der Anwaltskammer zusätzlichen Gegenwind erzeugen... Eine Klage ohne jegliche Mahnungen etc. fände ich jetzt auch sehr spannend ... Du versteifst dich da ein wenig zu sehr auf den Begriff Auftragserteilung... War er dort und hat er Beratung und Aufklärung zu einme Rechtsthema bekommen? Man kann nicht einfach etwas konsumieren und nachher behaupten: Ich habe ja keinen Auftrag dazu erteilt... Und was dein Vater mit seiner Schwester intern ausgemacht hat, kann die RAin nicht wissen, zu der sind einfach zwei Kunden gekommen... Die Kostenteilung erfolgte mE ohnedies bereits aus Kulanzgründen, denn eigentlich läge (sofern eine verrechenbare Leistung an beide erbracht worden ist) eine Solidarschuld vor.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 26. März 2014 Du versteifst dich da ein wenig zu sehr auf den Begriff Auftragserteilung... War er dort und hat er Beratung und Aufklärung zu einme Rechtsthema bekommen? Man kann nicht einfach etwas konsumieren und nachher behaupten: Ich habe ja keinen Auftrag dazu erteilt... Und was dein Vater mit seiner Schwester intern ausgemacht hat, kann die RAin nicht wissen, zu der sind einfach zwei Kunden gekommen... Die Kostenteilung erfolgte mE ohnedies bereits aus Kulanzgründen, denn eigentlich läge (sofern eine verrechenbare Leistung an beide erbracht worden ist) eine Solidarschuld vor.... Wer die Rechnung 2,5 Jahre später legt will die Leute meiner Meinug nach nur ordentlich abzocken, wenn die Verjährung wirklich bei 3 Jahren liegt. Ich würd mal bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen ob die für solche Methoden bekannt ist, 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pengsti Postinho Geschrieben 27. März 2014 Du versteifst dich da ein wenig zu sehr auf den Begriff Auftragserteilung... War er dort und hat er Beratung und Aufklärung zu einme Rechtsthema bekommen? Man kann nicht einfach etwas konsumieren und nachher behaupten: Ich habe ja keinen Auftrag dazu erteilt... Und was dein Vater mit seiner Schwester intern ausgemacht hat, kann die RAin nicht wissen, zu der sind einfach zwei Kunden gekommen... Die Kostenteilung erfolgte mE ohnedies bereits aus Kulanzgründen, denn eigentlich läge (sofern eine verrechenbare Leistung an beide erbracht worden ist) eine Solidarschuld vor.... Ja nein, mir gehts halt drum das mein Vater in diesem Fall halt gut-willens dem Wunsch seiner Schwester nachgekommen ist und da halt mitgekommen ist (die sich ja scheinbar privat auch kennen wenns ne Freundin/Bekannte), ihn hat das Treffen nicht interessiert, wollte im Prinzip nicht hin (daher der Ausdruck keinen Auftrag erteilt) und hat damit verbunden auch keine Leistung gekriegt.. Hab ihn gestern noch gefragt, er meinte alles was er wollte ist schnell wieder raus, da er eine rauchen wollte und ihn das 0,00 interessiert hat... Man muss einen doch aufklären, dass so ein Gespräch kosten verursacht, sonst wäre er nie und nimmer einverstanden gewesen... Und ja, die hat eigentlich überhaupt keine Daten und gar nichts von ihm...Ich mein wenn ich mit einem Freund ins Lokal gehe und ich 1 Bier und 1 Wurst für 5 Euro esse und er 1 Steak und 1 Champagner für 70 Euro, dann muss ich auch nicht beim nächsten Besuch in 2 Jahren seine 35 Euro zahlen^^ Ich setz jetzt heut das Schreiben auf bzw. hab der Anwaltskammer grad ein Mail gemacht, hoff die melden sich auch noch bei mir.... Seh einfach nicht ein das er hier seine Pension opfern muss, da dieses unseriöse "biest" scheinbar auf die schnelle Kohle braucht.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maecenas formerly known as FCSalzburg15 Geschrieben 27. März 2014 Naja mAn hat er objektiv gesehen schon Vertrags- und Bindungswillen gezeigt. Dass das nur auf Wunsch der Schwester geschah kann der Anwalt nicht riechen und kann ihm auch wurscht sein. Er kann sich aber in jedem Fall bei der Schwester regressieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 27. März 2014 Wer die Rechnung 2,5 Jahre später legt will die Leute meiner Meinug nach nur ordentlich abzocken, wenn die Verjährung wirklich bei 3 Jahren liegt. Ich würd mal bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen ob die für solche Methoden bekannt ist, Vielleicht hat derjenige aber auch bloß zu lange gewartet, alle Register zu ziehen, weil bislang eben versucht worden ist, von der Schwester das Honorar zu bekommen? Ich setz jetzt heut das Schreiben auf bzw. hab der Anwaltskammer grad ein Mail gemacht, hoff die melden sich auch noch bei mir.... Seh einfach nicht ein das er hier seine Pension opfern muss, da dieses unseriöse "biest" scheinbar auf die schnelle Kohle braucht.. Mit so einer Aussage disqualifizierst du dich selbst... Immerhin hat sie zweieinhalb Jahre gewartet und fordert nicht einmal 100% dessen, was möglich wäre... Aber gut, lass es drauf ankommen... Erfahrungsgemäß wird es die RA wegen einer derartig kleinen Forderung nicht auf eine gerichtl. Auseinandersetzung ankommen lassen, aber mE ist sie im Recht... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 27. März 2014 interessant ist halt, dass zwei parteien freundschaftlich verbunden sind und zwei parteien verwandt sind. nur dadurch ist diese sache ja überhaupt so abgelaufen, insofern sollte man diese beziehungen eigentlich auch jetzt verwenden, um die sache zu klären. alles andere deutet jedenfalls auf menschliche defizite hin. Dass das nur auf Wunsch der Schwester geschah kann der Anwalt nicht riechen das wäre übrigens auch ein menschliches defizit. jeder kann bei einem beratungsgespräch ziemlich treffsicher abschätzen, wer die treibende kraft ist, noch dazu, wenn die eine person angeblich eher desinteressiert daneben sitzt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 27. März 2014 Lustig an der Sache (und generell) finde ich die Forderung, dass man "aufgeklärt" gehört, wenn ein Beratungsgespräch etwas kostet. Das Gasthausbeispiel ist perfekt, auch ohne Speisekarte mit Preisen muss man davon ausgehen, dass das Bier und die Wurst etwas kosten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 27. März 2014 find die sache überhaupt ziemlich seltsam. zum einen muss sich der sohn darum kümmern, dass der vater zu recht/unrecht ein beratungsgespräch verrechnet bekommt. der vater macht der schwester einen gefallen und geht zur anwältin mit, obwohl er eigentlich kein gutes verhältnis zur schwester hat. desinteressiert in der kanzlei sitzend, hat er nicht einmal bemerkt dass er sich überhaupt in einer kanzlei befindet. die anwältin schickt nach zwei jahren eine rechnung an den vater, von dem sie eigentlich überhaupt keine daten hat. also entweder ist das stoff für eine nächste atv unterschichten sendung oder äußerst skurril. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lovehateheRo RIP Kentaro Miura Geschrieben 27. März 2014 Wirkt auf mich ein wenig so, als ob die Schwester und die Anwältin da irgendwas abziehen wollten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 27. März 2014 Lustig an der Sache (und generell) finde ich die Forderung, dass man "aufgeklärt" gehört, wenn ein Beratungsgespräch etwas kostet. Das Gasthausbeispiel ist perfekt, auch ohne Speisekarte mit Preisen muss man davon ausgehen, dass das Bier und die Wurst etwas kosten. nachdem es in österreich üblich ist, dass beratungsgespräche kostenlos sind (und da könnte ich dir jetzt problemlos 100 beispiele aufzählen), ist's natürlich hilfreich, wenn man VORHER über anfallende kosten aufgeklärt wird. das dauert nicht lange und erspart scherereien. oder es ist halt ungefähr so lustig, wie wenn du auf einer veranstaltung bist, auf der es ein buffet gibt, und am ende kriegt man dann eine rechnung, für das, was man gegessen hat. weil in österreich muss man davon ausgehen, dass bier und die wurst etwas kosten. um bei den schlechten vergleichen zu bleiben find die sache überhaupt ziemlich seltsam. zum einen muss sich der sohn darum kümmern, dass der vater zu recht/unrecht ein beratungsgespräch verrechnet bekommt. der vater macht der schwester einen gefallen und geht zur anwältin mit, obwohl er eigentlich kein gutes verhältnis zur schwester hat. desinteressiert in der kanzlei sitzend, hat er nicht einmal bemerkt dass er sich überhaupt in einer kanzlei befindet. die anwältin schickt nach zwei jahren eine rechnung an den vater, von dem sie eigentlich überhaupt keine daten hat. also entweder ist das stoff für eine nächste atv unterschichten sendung oder äußerst skurril. ich liebe ja die sendung "betrugsfälle", da hat man irgendwie von anfang an bereits das gefühl, das geht nicht gut aus. keine ahnung, warum. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maecenas formerly known as FCSalzburg15 Geschrieben 27. März 2014 Bei Anwälten ist es eher unüblich, dass die Beratung gratis ist, oft nicht einmal die erste. Nach dem Motto "Repariert Ihr Installateur Ihre Therme das erste Mal auch gratis?" 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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