unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 28. Januar 2014 Im Strafverfahren bekommst original nix ersetzt. Als Privatbeteiligter bleibst auf deinen Kosten sitzen, dafür gibt es aber auch keine Anwaltspflicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rata Im ASB-Olymp Geschrieben 28. Januar 2014 ich seh da jetzt irgendwie den zusammenhang zur ersten frage nicht. Es geht mir darum, ob ich das Auto für eine kurze Zeit (halbe Stunde) auf einer öffentlichen Straße ohne Nummerntaferl stehen haben darf. Mit einem Zettel im Auto worauf steht "wird angemeldet". Bin ich dabei vorm Gesetzt abgesichert? Immerhin schreibt mir ja das Gesetz vor ein Haftpflichtversicherung zu besitzen. Für kurze Zeit hätte das Auto zwar keine Taferl, der Versicherungsschutz müsse ja aber trotzdem gegeben sein? Besitze auch eine Vollkasko, also müsste dieser Schutz dann auch bis 24:00 gegeben sein? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Geschrieben 28. Januar 2014 Also sich mit dem Käufer bei der Versicherungsstelle treffen, ich die Taferl kurz runter und abmelden, Käufer anmelden und taferl rauf funktioniert so also nicht? Oja, klar geht das ... dann ist halt den einen Tag das Auto doppelt versichert, was auch wuascht is, weil nach dem Abmelden wirst du kaum den Schaden melden und davor, wird den etwaigen Schaden der Käufer ned melden ... Es geht mir darum, ob ich das Auto für eine kurze Zeit (halbe Stunde) auf einer öffentlichen Straße ohne Nummerntaferl stehen haben darf. Mit einem Zettel im Auto worauf steht "wird angemeldet". Bin ich dabei vorm Gesetzt abgesichert? Immerhin schreibt mir ja das Gesetz vor ein Haftpflichtversicherung zu besitzen. Für kurze Zeit hätte das Auto zwar keine Taferl, der Versicherungsschutz müsse ja aber trotzdem gegeben sein? Besitze auch eine Vollkasko, also müsste dieser Schutz dann auch bis 24:00 gegeben sein? Ja du hast den Schutz - in dem Fall (Haftpflicht) sogar doppelt und zu "wird angemeldet": sollte ein Parksheriff vorbei gehen, und dich strafen wärs scho a ziemlicher Oasch, passieren kanns dir allerdings trotzdem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 28. Januar 2014 Im Strafverfahren bekommst original nix ersetzt. Als Privatbeteiligter bleibst auf deinen Kosten sitzen, dafür gibt es aber auch keine Anwaltspflicht.Stimmt natürlich, war da gestern schon ein bisschen zu müde 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 28. Januar 2014 Es geht mir darum, ob ich das Auto für eine kurze Zeit (halbe Stunde) auf einer öffentlichen Straße ohne Nummerntaferl stehen haben darf. Mit einem Zettel im Auto worauf steht "wird angemeldet". Bin ich dabei vorm Gesetzt abgesichert? Immerhin schreibt mir ja das Gesetz vor ein Haftpflichtversicherung zu besitzen. Für kurze Zeit hätte das Auto zwar keine Taferl, der Versicherungsschutz müsse ja aber trotzdem gegeben sein? Besitze auch eine Vollkasko, also müsste dieser Schutz dann auch bis 24:00 gegeben sein? also da würde ich mir jetzt genau gar nichts denken. ist ja nicht so, dass die versicherung erlischt, sobald die taferl nicht am auto picken. wenn du wirklich öffentlich parkst, dann schmeißt halt vorn (und wenn du willst, auch hinten) einen a4-zettel rein, auf dem du dein kennzeichen raufschreibst (und ev. einen vermerk). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 28. Januar 2014 Anwaltskosten bekommst du ersetzt. Im Strafverfahren bekommst original nix ersetzt. Als Privatbeteiligter bleibst auf deinen Kosten sitzen, dafür gibt es aber auch keine Anwaltspflicht. ist (so absolut) beides falsch! generell würde ich empfehlen bei rechtsfragen einen anwalt zu konsultieren und sich nicht auf anonyme weisheiten in einem internetforum zu verlassen http://www.rechtsanwaelte.at 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 28. Januar 2014 ist (so absolut) beides falsch!Das interessiert mich aber jetzt, was ist bitte an unnerum's Aussage falsch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 28. Januar 2014 Das interessiert mich aber jetzt, was ist bitte an unnerum's Aussage falsch? stark vereinfacht: bei privatbeteiligten-zuspruch im strafverfahren gibt's dort kostenersatz, bei verweis auf den zivilrechtsweg kann man dort die vertretungskosten aus dem strafverfahren geltend machen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rata Im ASB-Olymp Geschrieben 28. Januar 2014 Oja, klar geht das ... dann ist halt den einen Tag das Auto doppelt versichert, was auch wuascht is, weil nach dem Abmelden wirst du kaum den Schaden melden und davor, wird den etwaigen Schaden der Käufer ned melden ... Ja du hast den Schutz - in dem Fall (Haftpflicht) sogar doppelt und zu "wird angemeldet": sollte ein Parksheriff vorbei gehen, und dich strafen wärs scho a ziemlicher Oasch, passieren kanns dir allerdings trotzdem. Dann leg ich einfach einen Parkschein dazu + A4 Zettel mit dem alten Kennzeichen. Danke für eure Hilfe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 3. Februar 2014 vielleicht eher hier, als im "wichtige frage" thread: welche summe braucht man bei der errichtung eines fonds/stiftung? und, welche option ist langfristig gesehen die bessere? (aktuell stellt sich mir der fond als bessere alternative dar (habe in einem paper der wu wien gelesen,dass für privatstiftungen 70.000€ notwendig sind), in sachen langfristigkeit) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pengsti Postinho Geschrieben 7. Februar 2014 Vielleicht kentn sich jemand hier aus, folgende Situation: Ihr lebt in einem Mehrfamilienhaus, jeder hat eben seinen Teil / seine Wohnung sowie auch seinen Gartenanteil... (Wohnung A/B/C und Garten A/B/C) Jetzt ist der Keller von Wohnung C allerdings beim Grundstück A (ist auf einer Seite ebenerdig wegen Hanglage) und von diesem Keller geht eine Tür in Garten A, es besteht aber keinerlei Recht dafür (kein Gehrech oder irgendwas) Kann der Eigentümer des Gartens A nun von dem C verlangen, dass die Türe zugemauert werden muss? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 7. Februar 2014 nein, das kann ich mir nicht vorstellen. interessanter ist da wohl schon die frage, ob der garteneigentümer die kellertür von außen zumauern oder sonstwie verbarrikadieren darf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 14. Februar 2014 Kein echter Notfall, aber dennoch eine Situation die mich ziemlich ärgert: Ich habe bei Otto-Versand eine Garderobe und ein Schlüsselbrett bestellt. Garderobe kam Tage später per Post zugestellt, das Schlüsselbrett nicht. Daraufhin habe ich mich telefonisch mit Otto in Verbindung gesetzt, die Situation geschildert: Garderobe wie gewünscht da, Schlüsselbrett nicht. Mir wurde versprochen, der Sache auf den Grund zu gehen. Eine Woche später, gelber Zettel hängt an der Türe, drauf steht, der Nachbar hat meine Lieferung übernommen. Ich hab mir gedacht das Schlüsselbrett ist da, passt. Geh zum Nachbarn und muss feststellen, dass die anstatt des Bretts die Garderobe ein zweites mal geschickt haben. Die erste ist längst aufgebaut, eine zweite brauche ich nicht wirklich (wer braucht 2 Garderoben?). So weit so gut. Hab bei Otto angerufen: Es tue ihnen sehr leid, aber ich müsse doch die Garderobe einfach nur zurückschicken. "Einfach nur zurückschicken" ist bei einer sperrigen und schweren Lieferung wie einer Garderobe leichter gesagt als getan. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum ich das Ding, das ich nie bestellt habe, das durch einen Fehler bei Otto (den sie selbst zugeben) bei mir gelandet ist, nun zur 1km entfernten Post tragen soll. Wie komme ich dazu? Habe eine halbe Stunde lang mit Otto am telefon gestritten, wenn ichs nicht zurückschicke, mus sichs bezahlen, wenn ichs nicht bezahle kommen sies exekutieren. Die Post, die das Ding das ich nie bestellt habe meinem Nachbarn, der das natürlich nicht weiß, übergeben hat ist in meinen Augen natürlich auch mitschuld an dem Ganzen. Was würdet ihr machen, wie würdet ihr reagieren? Wenns um einen Kugelschreiber ginge, ok, aber die Dimensionen der falschen Lieferung erfordern ein Auto. Ich finde, das ist nicht mein Kaffee. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 14. Februar 2014 naja, was erhoffst du dir? dass die post vorbeikommt und das teil abholt? da wird dir wohl nix anderes übrig bleiben als den mist selbst zurückzubringen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 14. Februar 2014 naja, was erhoffst du dir? dass die post vorbeikommt und das teil abholt? da wird dir wohl nix anderes übrig bleiben als den mist selbst zurückzubringen. Dass die Post nicht kommt ist mir klar. Aber meiner Meinung nach muss sich Otto drum kümmern. Ich kann doch nicht irgendwas an irgendwen verschicken und dann mit "Zahls oder brings uns zurück" auf die Nerven gehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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