Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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  • 3 months later...
hold your colour

Liebes ASB-Volk,

ich habe mir vor einer Zeit über eine Kleinanzeigenseite im Internet eine Spielkonsole von (logischerweise) einer Privatperson "bestellt" .. Hab ihr dann vor ca. 1,5 Monaten das Geld überwiesen.

Nachdem sie mich einige Male mit lustigen Ausreden vertröstet hat, hab ich ihr geschrieben sie soll mir das Geld zurücküberweisen oder mir die Konsole günstiger verkaufen.

Dann hat sie nach der Nummer gefragt, dass wir das telefonische besprechen, was aber nie passierte.

Fakt ist, nachdem ich ihr mit einem Anwalt gedroht habe, schreibt sie mir gar nicht mehr ^^.

Normalerweise mach ich sowas nicht, aber ich hab ihre Bankdaten und somit auch ihren vollen und vermutlich richtigen Namen, also dachte ich ich bin da sowieso auf der "sicheren Seite".

Was kann ich machen um wieder an mein Geld zu kommen?

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Normalerweise mach ich sowas nicht, aber ich hab ihre Bankdaten und somit auch ihren vollen und vermutlich richtigen Namen, also dachte ich ich bin da sowieso auf der "sicheren Seite".

Was kann ich machen um wieder an mein Geld zu kommen?

ich hab zwar von den juristischen dienstwegen keine ahnung, aber ich würd ihr das einmal genauso schreiben wie dus hier getan hast, dass du ihre daten hast und sie, sollte sie sich nichtmehr melden bzw. kein geld zurückkommen du eine anzeige (wegen betrug oder was weiß ich) erstatten wirst.

wenn du das schon gemacht hast und sich die dame trotzdem noch nicht gemeldet hat ist das bankkonto vielleicht auf den bahamas und die frau mit dem geld in mexico...

dass man so eine drohung ignoriert kann ich mir sonst irgendwie nicht vorstellen, aber wahrscheinlich gibts auch solche leute...

btw. hast du den schlimmsten thread der ASB geschichte hervorgekramt :facepalm:

bearbeitet von oberkampf

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hold your colour

ich hab zwar von den juristischen dienstwegen keine ahnung, aber ich würd ihr das einmal genauso schreiben wie dus hier getan hast, dass du ihre daten hast und sie, sollte sie sich nichtmehr melden bzw. kein geld zurückkommen du eine anzeige (wegen betrug oder was weiß ich) erstatten wirst.

wenn du das schon gemacht hast und sich die dame trotzdem noch nicht gemeldet hat ist das bankkonto vielleicht auf den bahamas und die frau mit dem geld in mexico...

dass man so eine drohung ignoriert kann ich mir sonst irgendwie nicht vorstellen, aber wahrscheinlich gibts auch solche leute...

btw. hast du den schlimmsten thread der ASB geschichte hervorgekramt :facepalm:

@Mark: danke, werd dort morgen mal anrufen... Wenn man ein gutes Angebot erspäht hat vergisst man schnell das Risiko.. ihc mein ich bin an Leute gekommen die mich mit Paypal betrügen wollten.. ich bin ja kein Trottel und da ich mir eben dachte "jo passt hab eh ihre Daten" wird scho nix sein... kein Betrüger gibt seine Inlandskontodaten her... normalerweise.

@Oberkampf: Erstmals sorry, aber ich dachte mir bevor ich einen neuen Fredl aufmach, hol ich lieber den hervor hehe.

Wie gesagt die Person hat ihr Konto bei einer österreichischen Bank.

Edit: Außerdem bei so einem Betrag lohnt sichs nicht sich nach Mexiko zu verziehen hehe

bearbeitet von Splinta

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hold your colour

wissen wir also endlich wo du deine ganzen ps3's her hast :feier:

Nachdem die Saturnlieferanten ihre Route geändert haben, musste ich umdisponieren :augenbrauen:

sollts dann nicht sogar möglich sein, über die bank die überweisung rückgängig zu machen? zumindest bei kreditkarte hat das bei mir schon funktioniert.

weiß allerdings nicht, wie das bei privat-zu-privat geschichten ist.

Naaaja.. ich denk mir wenn das alles geklappt hätte, wärs ja unlogisch wenn ich dann einfach mein Geld wieder zurückholen könnte, weißt was ihc mein? Also ich denk schon, dass ich das Ganze irgendwie beweisen muss

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es triple del chacho!

Naaaja.. ich denk mir wenn das alles geklappt hätte, wärs ja unlogisch wenn ich dann einfach mein Geld wieder zurückholen könnte, weißt was ihc mein? Also ich denk schon, dass ich das Ganze irgendwie beweisen muss

jo, schwierig. andererseits kann ja die frau auch nicht beweisen, dass sie dir die konsole geschickt hat.

und du hast ja wohl noch e-mails etc. aufgehoben?

aber vielleicht ist das bei kreditkartensachen wirklich einfacher. ich hab mir damals zugtickets für spanien übers internet gekauft. nachdem die spanische bahn so ein tolles system hat, dass sie dir kein bestätigungsmail schicken und du stattdessen nur ein popupfenster kriegst, dessen inhalt du ausdrucken sollst, is es ziemlich leicht sich da zu verklicken und das ganze ding ist weg. hab damals überhaupt keine beweise gehabt, dass ichs nicht ausdrucken konnte. paylife hat mir den betrag zurückerstattet und sich dann mit dem verkäufer in verbindung gesetzt.

Hab grad den restlichen Thread wieder überflogen :lol:

Was aus dem Sandmännchen geworden ist weiß keiner oder? :D

mehrfacher vater :ratlos:

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jo, schwierig. andererseits kann ja die frau auch nicht beweisen, dass sie dir die konsole geschickt hat.

und du hast ja wohl noch e-mails etc. aufgehoben?

Jaja den hab ich noch.

Vielen Dank für eure Tipps :love: , werd morgen mal mein Konsumentenschutz anrufen

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für leiwand, gegen oasch.

sollts dann nicht sogar möglich sein, über die bank die überweisung rückgängig zu machen? zumindest bei kreditkarte hat das bei mir schon funktioniert.

weiß allerdings nicht, wie das bei privat-zu-privat geschichten ist.

Bei Kreditkarten ist das in der Regel einfacher, ja, weil du jemanden ermächtigst bei der Kreditkartenfirma Betrag X als Forderung geltend zu machen. Hier hat die Bank allerdings von Splinta eine klare Anweisung erhalten auf jenes Konto einen exakten Betrag gut zu schreiben. Was sich jetzt im Valutaverhältnis zwischen Splinta und dem Anweisungsempfänger abspielt, interessiert die Bank in der Regel nicht.

Z 40 Abs. 2 ABB: Stornierung von Gutschriften

(2) Das Kreditinstitut kann Gutschriften, die es aufgrund eines eigenen Irrtums vorgenommen hat, jederzeit stornieren. In

anderen Fällen wird das Kreditinstitut die Gutschrift nur dann stornieren, wenn ihm die Unwirksamkeit des

Überweisungsauftrags eindeutig nachgewiesen wurde. Durch einen zwischenzeitlichen Rechnungsabschluss wird das Recht

zum Storno nicht beseitigt. Besteht das Recht zum Storno, kann das Kreditinstitut die Verfügung über die gutgeschriebenen

Beträge verweigern.

Zivilrechtlich hast du zwei Möglichkeiten.

Du kannst erstens auf die Lieferung gemäß § 1061 ABGB bestehen und dies auf einklagen, oder zweitens, du trittst gemäß § 918 ABGB vom Kaufvertrag zurück und forderst nach § 1435 ABGB bereicherungsrechtlich die Zahlung zurück.

Schreib das der Person mal und sonst gehst wirklich zum Anwalt und der soll ein Verfahren nach § 146 StGB einleiten. Da gibt's dann auch kein Bankgeheimnis mehr.

bearbeitet von unnerum

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  • 2 weeks later...
hold your colour

wird halt zweiteres nie eintreten, aber ansonsten eine gute strategie.

So ist es.

Konsumentenschutz ist nicht zuständig für Privat-Privat-Business..

Next Station Internet Ombudsmann .. Auch ein Mail bekommen man muss die "Gegner-Firma" angeben :madmax:

Naja Gott sei Dank hab ich ja auf Grund der Bankdaten ihren Namen (wie gesagt kein schlauer Betrüger gibt seinen Namen und Inlandskonto an) und konnte ihre Adresse rausfinden.

Eine Freundin war gestern dort und hat abgecheckt obs die dort wirklich gibt und siehe da, eine Frau hat ihr das bestätigt und gesagt dass sie nur alle 2-3 Tage für 1 Stunde in der "abgfucktn Baracke" (Zitat Freundin) is..

Nächste Woche zur Polizei und mit Kontoauszug und Mailverkehr Anzeige erstatten.

Andere Frage:

Wenn ich einen Zivilpolizisten mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überhole und der das nicht mit einer Radarpistole oder Sonstigem festhalten kann, kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?

bearbeitet von Splinta

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