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raumplaner schrieb am 3.11.2018 um 20:36 :

in jedem fall mit der post streiten, denn das ist ja ein problem, das dann bei jedem anderem paket wieder auftreten kann. die sollen sich den deppen an die brust nehmen und ihm erklären, wie das mit den abstellgenehmigungen funktioniert und aus.

Die Post beschäftigt zum großen Teil auch nur Subunternehmer, die werden nicht "zur Brust genommen" sondern bekommen die Packerl hingestellt und dürfen dann ausliefern, fertig. Mahnung gibts in dem Fall so oder so und je nach Vertrag wird er sich wohl auch am Schaden beteiligen dürfen. Mehr passiert da nicht, selbst wenn du bei der Post einen Eiertanz aufführst.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
SP3 schrieb vor 2 Minuten:

Die Post beschäftigt zum großen Teil auch nur Subunternehmer, die werden nicht "zur Brust genommen" sondern bekommen die Packerl hingestellt und dürfen dann ausliefern, fertig. Mahnung gibts in dem Fall so oder so und je nach Vertrag wird er sich wohl auch am Schaden beteiligen dürfen. Mehr passiert da nicht, selbst wenn du bei der Post einen Eiertanz aufführst.

also braucht er eh nichts mehr tun und einfach nur warten? toller tipp. ich würd's nicht so machen.

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Gast

Update

Bei der Post liegt überraschenderweise keine Garagenliefergenehmigung vor :eek:

Warum Amazon die Auskunft erhalten hat es gebe eine wisse man nicht 

Bei Amazon herrscht Verwirrtheit darüber warum mein Account gesperrt wurde (man weiß es nicht ) und Bereitschaft sich erneut mit der Post zusammenzureden ...

Ich berichte weiter :D

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Gast

Konto wurde entsperrt 

Lieferant wurde verwarnt und in ein anderes Gebiet eingeteilt 

Edit:Aha Konto wurde halb entsperrt-alle Funktionen (zbs Prime) sind noch nicht frei gegeben 

bearbeitet von Grauer Prophet

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Relii schrieb am 5.11.2018 um 14:10 :

gleich mal versuchen einen gutschein abzustauben :D 

jup, da würde ich auch weiterdrängen. und sich immer als braver unschuldiger kunde darstellen (was er ja eh ist), der so gerne den einen oder anderen service nutzen möchte.

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Fröhliches Mäxchen
Grauer Prophet schrieb am ‎03‎.‎11‎.‎2018 um 16:18 :

Eh aber nicht wenn die Post behauptet die Zustellung hat gepasst ...

Wie gesagt war nur meine Erfahrung, hab in der Vorweihnachtszeit 2012 eine Calvin Klein Uhr gekauft (ca. 200 Euro) und die kam nie an obwohl die Post sie als zugestellt gekenntzeichnet hat (bei uns gibts nur Postkastl, also keine Garage zum Abstellen oder so).

Damals hab ich Amazon einfach freundlich geschrieben und sie haben ohne irgendwas die Uhr nochmal versendet, aber kann natürlich sein dass sie inzwischen auch strenger bei sowas geworden sind.

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Gast

Konto bleibt zu ,da Amazon es sich Aussuchen kann mit wem sie handeln wollen kann ich da auch nichts weiter machen 

Geld und austehende Leistungen hab ich komplett bekommen 

Das mit dem Konto ist zwar etwas ärgerlich (vorallem da ich bewiesen nicht Schuld war) aber auch nicht weiter tragisch 

Alternativen wurden gefunden und wenns mal wirklich was nur auf Amazon gibt hab ich Freunde ….

Ich find es halt trotztem etwas seltsam ich lasse bei Amazon auch beruflich jedes Jahr ca 10 000 Euro und alle Bestellungen die gesamt Probleme Verursacht haben (Rücksendungen kommen so gut wie nicht vor) erreichen einen Gesamtwert von 600 Euro ^^

Najo wenn Amazon mein Geld nimmer will :D

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Grauer Prophet schrieb vor 2 Minuten:

Konto bleibt zu ,da Amazon es sich Aussuchen kann mit wem sie handeln wollen kann ich da auch nichts weiter machen 

Geld und austehende Leistungen hab ich komplett bekommen 

Das mit dem Konto ist zwar etwas ärgerlich (vorallem da ich bewiesen nicht Schuld war) aber auch nicht weiter tragisch 

Alternativen wurden gefunden und wenns mal wirklich was nur auf Amazon gibt hab ich Freunde ….

Ich find es halt trotztem etwas seltsam ich lasse bei Amazon auch beruflich jedes Jahr ca 10 000 Euro und alle Bestellungen die gesamt Probleme Verursacht haben (Rücksendungen kommen so gut wie nicht vor) erreichen einen Gesamtwert von 600 Euro ^^

Najo wenn Amazon mein Geld nimmer will :D

Würde trotzdem aus Interesse einmal nachfragen mit welcher Begründung sie dich sperren, wenn du erwiesenermaßen keine Fehler gemacht hast und ob sie das nicht selbst komisch finden.

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Gast
cmburns schrieb vor 1 Minute:

Würde trotzdem aus Interesse einmal nachfragen mit welcher Begründung sie dich sperren, wenn du erwiesenermaßen keine Fehler gemacht hast und ob sie das nicht selbst komisch finden.

Da kommt immer die Standard Mail die sich auf zu viele Erstattungen beruft

Das diese Erstattungen nur Notwendig waren weil die Post geschlampt hat scheint egal zu sein ...

Angerufen hab ich eh auch deswegen die meinen dann immer sie "bearbeiten das" und dann kommt besagte Mail ...

Ich lass es darauf bewenden wie gesagt ich hab mein Geld bekommen und bin nicht darauf angewiesen bei Amazon zu bestellen ,seltsam ist die Situation schon ein bisschen aber was solls 

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V.I.P.
Grauer Prophet schrieb vor 1 Stunde:

Da kommt immer die Standard Mail die sich auf zu viele Erstattungen beruft

Das diese Erstattungen nur Notwendig waren weil die Post geschlampt hat scheint egal zu sein ...

Angerufen hab ich eh auch deswegen die meinen dann immer sie "bearbeiten das" und dann kommt besagte Mail ...

Ich lass es darauf bewenden wie gesagt ich hab mein Geld bekommen und bin nicht darauf angewiesen bei Amazon zu bestellen ,seltsam ist die Situation schon ein bisschen aber was solls 

Wenn dir mal fad ist denen öffentlich auf FB schreiben. Kann oft Wunder wirken.

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(╯°□°)╯ ┻━┻

theoretische Frage:

Straßenpolizei und die Kompetenzverteilung:

aufgrund Art 11 Abs 1 Z 4 B-VG gilt hier die Kompetenzverteilung Gesetzgebung Bund - Vollziehung Land. (Der Bund gibt das Tempolimit vor und die jeweiligen Länder sanktionieren jeweils aus eigenem Ermessen)
Desweiteren gibt es jedoch eine Annexmaterie zu Art 11 Abs 1 Z 1 B-VG die heißt, dass der Bund, da es sich um eine Annexmaterie handelt, den Verwaltungsstrafbestand festlegen darf.
Ich verstehe das dann so, dass der Bund nicht nur die Gesetzgebung macht sondern auch für die Vollziehung zuständig ist.
Widerspricht sich das nicht oder was hab ich daran nicht verstanden? :)

merci

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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Fröhliches Mäxchen

War das nicht so dass der Bund zuständig ist, diee aber übertragen hat an die Länder und Gemeinden ? Bild mir ein Straßenpolizei war doch immer im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ?^^

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(╯°□°)╯ ┻━┻
Herr Max schrieb vor 1 Stunde:

War das nicht so dass der Bund zuständig ist, diee aber übertragen hat an die Länder und Gemeinden ? Bild mir ein Straßenpolizei war doch immer im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ?^^

Art 11: (Elfermaterien): Gesetzgebung Bund, Vollziehung Land
Mir ging es nur um das Bsp. mit der Geldstrafe die vom Land kommt (normale Kompetenzverteilung) und einmal um ein Bsp. in dem der Bund die Verwaltungsstrafsanktionen vornimmt (Annexmaterie) :ratlos: 
Das eine Bsp. widerspricht sich mit dem anderen bsp. 

Ob die Straßenpolizei ebenfalls vom Land an die jeweiligen Gemeinden abgetreten werden weiß ich nicht. 

S: 61 + 62 ^^ 
http://www.wirtschaftsrecht-binder.at/fileadmin/Bilder/Downloads/WS_16_17/AG_OERecht_I/Lehrbuch_Kapitel_1-7__inklusive_Glossar_.pdf

BSP1: Wie schnell man auf einer Autobahn fahren darf, regelt auf der Grundlage des Art 11 Abs 1 Z 4 B-VG („Straßenpolizei“) generell der Bundesgesetzgeber in der „Straßenverkehrsordnung 1960“; eine konkrete Strafe über einen Schnellfahrer auf gesetzlicher Grundlage verhängt die Landesverwaltungsbehörde.

BSP2: Der nach Art 11 Abs 1 Z 4 B-VG für die „Straßenpolizei“ zuständige Bundesgesetzgeber darf auch den Verwaltungsstraftatbestand für die Bestrafung des Schnellfahrens und die Geld- oder Freiheitsstrafe als Sanktion des Schnellfahrens festlegen.

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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