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Im ASB-Olymp
mano_u25r schrieb Gerade eben:

 

Siehe meine Frage an derni. Weiß das jemand?

 

da brauchen wir einen echten Juristen. Bzw. einen Weissware-verkäufer. Beim Auto gings fix nicht, ob eine Waschmaschine durch Ausstellung im Geschäft so viel Schaden nimmt, dass Wertminderung eintritt... weiß ich echt nicht. 

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jung, dynamisch, erfolglos

Also bevor ich hier einen Rechtsstreit beginne, würde ich der Verkäuferin klar machen, dass du auf den ausgemachten Preis bestehst, keinenfalls davon abweichen und ihnen notfalls auf die Nerven gehen wirst. Also im Geschäft auf der Matte stehen, Beschwerdehotline quälen, auf Facebook stressen usw. 

Da kann es doch maximal um einen niedrigen dreistelligen Betrag gehen. Das schlucken die sicher, wenn du dich nicht einlullen lässt. Ich denke die Verkäuferin hat einfach einen Fehler gemacht (den billigen Preis hergegeben, obwohl die Aktion schon beendet war) und schaut jetzt ob sie damit durchkommt dich abzuschasseln.

bearbeitet von Fuxxl

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ASB-Legende
zerenato schrieb vor 3 Stunden:

da brauchen wir einen echten Juristen. Bzw. einen Weissware-verkäufer. Beim Auto gings fix nicht, ob eine Waschmaschine durch Ausstellung im Geschäft so viel Schaden nimmt, dass Wertminderung eintritt... weiß ich echt nicht. 

Die WM ist alleine durch das Auspacken und "Vorführen" nicht mehr neuwertig. 

Ich würd die Verkäuferin da sowieso ausklammern und gleich mit dem Abteilungsleiter bzw. Fillialleiter reden. Alles andere führt zu nix nachdem die sowieso null Entscheidungskompetenz hat sobalds über 3% Skonto hinausgeht. 

bearbeitet von reallumpi

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V.I.P.

Prinzipiell müsste MM zu dem im Vertrag genannten Preis liefern. Allerdings wären zusätzliche Infos zur angeblichen "Aktion" interessant. Wie hat diese Aktion denn genau ausgesehen?

bearbeitet von sulza

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ASB-Legende
sulza schrieb vor 1 Minute:

Da wären zusätzliche Infos zur angeblichen "Aktion" interessant. Wie hat diese Aktion denn genau ausgesehen?

Das ist komplett irrelevant. Er hat den KV zum Zeitpunkt der angeblichen "Aktion" abgeschlossen, somit gilt der Preis der vereinbart war. Lieferbar ist die WM ebenfalls, somit seh ich da schwarz für den MM in dem Punkt. Jede Wette das, sobald er da den Abteilungsleiter bzw. den Fillialleiter mit einspannt das Thema sowieso wieder erledigt ist und er die WM zum vereinbarten Preis bekommt. 

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V.I.P.
reallumpi schrieb Gerade eben:

Das ist komplett irrelevant. Er hat den KV zum Zeitpunkt der angeblichen "Aktion" abgeschlossen, somit gilt der Preis der vereinbart war. Lieferbar ist die WM ebenfalls, somit seh ich da schwarz für den MM in dem Punkt. Jede Wette das, sobald er da den Abteilungsleiter bzw. den Fillialleiter mit einspannt das Thema sowieso wieder erledigt ist und er die WM zum vereinbarten Preis bekommt. 

Jein. Wenn sich die Aktion tatsächlich nur auf das Ausstellungsstück bezieht und dieses auch im Kaufvertrag als Kaufgegenstand genannt ist, dann nicht.

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ASB-Legende
sulza schrieb vor 1 Minute:

Jein. Wenn sich die Aktion tatsächlich nur auf das Ausstellungsstück bezieht und dieses auch im Kaufvertrag als Kaufgegenstand genannt ist, dann nicht.

In seinem KV steht aber offensichtlich nix von dem Aussteller, wäre auch widersinnig wenn sie die WM nachbestellen müssen. Somit können sie ihm weder den Aussteller als gleichwertig ausliefern, noch auf den neuen Preis bestehen. MM hat, zumindest laut den vorliegenden Infos hier, ein Angebot für eine neue und originalverpackte (sofern nichts anderes vereinbart wurde) gelegt zu Preis X, der User hat es angenommen und mit der Anzahlung kam ein verbindlicher Kaufvertrag zu stande. Den kann der MM jetzt nicht einfach kippen. Ich würd mich da jetzt schon aus Prinzip auch nicht mit dem Aussteller abspeisen lassen, ausser die lassen da nochmal sauber nach.

Wie gesagt, er soll mit einem Vorgesetzten reden, ich bin mir ziemlich sicher das die Geschichte dann erledigt ist. Wenns hart auf hart kommt kann er sich immer noch an den Konsumentenschutz wenden, aber ich bezweifel dass das notwendig sein wird.

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Stammspieler

habe jetzt kurz mit dem konsumentenschutz telefoniert. lt ihnen ist das sogar ein Streitfall, da sich MM auf Irrtum berufen kann und somit ein Hintertürchen hat. ich hätte das ganze auch als eindeutiger eingeschätzt.

ich werde dann um 9 den Filialleiter anrufen und hier berichten.

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Wien nur du allein!
Fuxxl schrieb vor 10 Stunden:

Also bevor ich hier einen Rechtsstreit beginne, würde ich der Verkäuferin klar machen, dass du auf den ausgemachten Preis bestehst, keinenfalls davon abweichen und ihnen notfalls auf die Nerven gehen wirst. Also im Geschäft auf der Matte stehen, Beschwerdehotline quälen, auf Facebook stressen usw. 

Das ist immer ein guter Tipp. Unternehmen mögen es gar nicht, wenn Beschwerdeverfahren öffentlich einsehbar sind.

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jung, dynamisch, erfolglos
Neocon schrieb Gerade eben:

Das ist immer ein guter Tipp. Unternehmen mögen es gar nicht, wenn Beschwerdeverfahren öffentlich einsehbar sind.

und ich finde es normalerweise einfach unmöglich, wenn man als Kunde bei jeder kleinigkeit diese karte zieht (eventuell noch bevor man dem unternehmen die Chance gegeben hat, die Sache anders zu lösen). Aber in dem fall ist der Kunde einfach derart im Recht, dass man das schonmal machen kann. 

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My rule is never to look at anything on the Internet.
mano_u25r schrieb vor 2 Stunden:

lt ihnen ist das sogar ein Streitfall, da sich MM auf Irrtum berufen kann und somit ein Hintertürchen hat.

Wie wird dieser "Irrtum" definiert. Ich würde es ja verstehen, wenn der Preis auf einmal massiv gesenkt wird und das mir schon als Käufer seltsam vorkommt. Aber ansonsten kann ja der Verkäufer immer bei einem für ihn nicht mehr guten Deal Irrtum schreien und zurücktreten? Kann ich das umgekehrt als Käufer auch?

Edit: Selbst ein wenig gesucht: http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Themen/Konsumentenrechte/Irrtum

Zitat

Voraussetzungen für eine Irrtumsanfechtung

Wenn bei Vertragsabschluss ein Irrtum über den Inhalt des Vertrags entsteht, so besteht die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung, wenn

  • dem anderen Vertragspartner oder der anderen Vertragspartnerin der Irrtum hätte auffallen müssen,
  • der Irrtum vom Vertragspartner oder von der Vertragspartnerin veranlasst wurde,
  • der Irrtum so rechtzeitig aufgeklärt wurde, dass noch keine Vorarbeiten im Vertrauen auf den Vertrag getroffen wurden.

Punkt 1: ist eben der Preis oder das Ende der Aktion.
Punkt 2: trifft wohl fix nicht zu.
Punkt 3: keine Ahnung wie man das verstehen kann, aber ist eine Anzahlung nicht eine "Vorarbeit"?

Zitat

Wesentlicher Irrtum

War der Irrtum wesentlich, hätte man den Vertrag also in Kenntnis der wahren Umstände nicht abgeschlossen, kommt es zur Auflösung und Rückabwicklung des Vertrages. Bei einem unwesentlichen Irrtum - wenn die Parteien den Vertrag in Kenntnis aller Umstände zwar in anderer Form, aber letztlich doch abgeschlossen hätten - kommt es zu einer Anpassung. Der Vertrag gilt dann so, wie ihn die Parteien in Kenntnis der tatsächlichen Umstände eingegangen wären.

Wesentlicher Irrtum kann man wohl diskutieren, immerhin hat der Verkäufer das Ende der Aktion "vergessen".

Zitat

Die Regeln über die Irrtumsanfechtung gelten genauso für einen Irrtum von UnternehmerInnen. Ein häufiger Streitfall ist dabei der sogenannte Kalkulationsirrtum, bei dem sich der Unternehmer oder die Unternehmerin bei der Anboterstellung verrechnet hat und der Vertrag zu einem zu niedrigen Preis zustande kommt. Klärt der Unternehmer oder die Unternehmerin den Irrtum auf, bevor der Konsument oder die Konsumentin weitere Veranlassungen (z.B. Kreditaufnahme, Absage an andere AnbieterInnen) getroffen hat, so ist die Vertragsauflösung wegen Irrtums zu akzeptieren.

Das Gleiche gilt, wenn der Kalkulationsfehler hätte auffallen müssen, etwa wenn der Preis nur einen kleinen Bruchteil dessen ausmacht, was andere AnbieterInnen für dieselbe Leistung verlangen.

Also das klingt alles eher nicht so, als wäre hier der MM komplett in Unrecht. Fraglich ist aber, ob sie das wirklich durchziehen wollen, wenn es nur um einen für sie niedrigen Betrag geht.

bearbeitet von Silva

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Stammspieler
sulza schrieb vor 11 Stunden:

Prinzipiell müsste MM zu dem im Vertrag genannten Preis liefern. Allerdings wären zusätzliche Infos zur angeblichen "Aktion" interessant. Wie hat diese Aktion denn genau ausgesehen?

wie gesagt, wir waren uns nicht mal im klaren, dass es sich um eine aktion handelt. ich denke, es war nicht als solche gekennzeichnet. sollte aber für diesen fall ohnehin keine rolle spielen.

 

Fuxxl schrieb vor 12 Stunden:

auf Facebook stressen

Facebook hab ich nicht

 

Fuxxl schrieb vor 12 Stunden:

Da kann es doch maximal um einen niedrigen dreistelligen Betrag gehen.

um hier mal zahlen zu posten:

 

wir haben im auftrag stehen 1289,-

der online-preis wäre zb. 1716,-

@Silva eben, ein paar punkte könnte man hier schon für MM auslegen...

 

neuester stand: der fall wird der Geschäftsleitung vorgelegt und die meldet sich bei mir.

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Stammspieler

jetzt hat mich nochmal dieselbe tante angerufen:

 

"hallo herr mano_u25r,

wenn das neue gerät im haus ist, werden sie verständigt und können es abholen. danke, auf Wiederhören!"

 

Gesprächszeit: 17 Sekunden. Geht doch! :v:

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Stammspieler

auch wenn sich dieser fall für uns jetzt eh noch zum guten gewendet hat, bin ich immer wieder erstaunt, wie moralisch fragwürdig manche menschen unterwegs sind. das ist doch unter aller sau. ich bin selbst im verkauf tätig und würde mich sowas nie trauen. wenn ich mich verrechne, was auch mal vorkommt, dann nehme ich das auf meine kappe. aber ich würde mich nie trauen, dann den kunden anzurufen: "du, tut uns leid, es wird doch teurer!"

wennst da nicht dran bleibst und das einfach hinnimmst, scheißens da komplett am Schädel.

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mano_u25r schrieb vor 17 Minuten:

jetzt hat mich nochmal dieselbe tante angerufen:

 

"hallo herr mano_u25r,

wenn das neue gerät im haus ist, werden sie verständigt und können es abholen. danke, auf Wiederhören!"

 

Gesprächszeit: 17 Sekunden. Geht doch! :v:

Winner. Well done.

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