Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Als Spanier wär es kein Problem. Als Chilene sieht es schwarz aus. Soweit ich weiß, dürfte er nur im Rahmen seines Studiums ( an der Uni, z.B. als Assistent) arbeiten.

Lg

Danke für die Einschätzung. Weißt du vielleicht noch, welcher rechtstitel das regelt?

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Spitzenspieler

Hy

Titel kann ich dir leider keinen nennen aber die AK schließt Studierende z.B. schon mal aus für den Befreiungsschein.

Der Befreiungsschein berechtigt Sie, im gesamten Bundesgebiet ohne jede Einschränkung zu arbeiten. Allerdings müssen Sie rechtmäßig niedergelassen sein, also über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Asylwerber oder Personen mit Aufenthaltsbewilligung (z.B. Studierende) können aufgrund ihres Aufenthaltsrechtes keinen Befreiungsschein bekommen.

Der Befreiungsschein ist für fünf Jahre auszustellen. Sie müssen ihn bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnort!) beantragen

Arbeitserlaubnis

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ASB-Süchtige(r)

Vielleicht kann mir ja einer eine grundsätzliche Antwort geben. Es geht um Arbeitsrecht.

Fall:

Ich habe in meiner Rugbymannschaft einen chilenischen Gaststudenten (übrigens einer der besten Spieler der in Ö dem Eierlaberl nachläuft). Er hat sich entschlossen, ein Semester in KLU anzuhängen und die meiste Zeit im sommer ebenfalls in Kärnten zu bleiben- er möchte nicht vom Sommer in den südamerikanischen Winter wechseln.

Einen Monat will er aber auch hier arbeiten.

Jetzt die grundsätzlichen Fragen:

- Darf er das als ausländischer Student überhaupt? (Staatsbürgerschaft Chile, spanische möglich kommt aber sicher nicht vor Herbst)

- Wenn ja, welches Gesetz regelt einen solchen Fall?

Ab 1. Juli haben sich die Regeln geändert. nun darf man 10 bzw. 20 Stunden pro Woche arbeiten, das einzige was man dazu braucht ist eine Beschäftigungsbewilligung (Änderung zu früher: diese wird vom AMS nicht mehr überprüft, sondern einfach hergegeben). er muss dafür student sein. Ob 10 oder 20 Stunden hängt vom Studienfortschritt ab.

diese änderungen wurden gleichzeitig mit der einfühung der rot-weiss-rot card durchgesetzt.

bearbeitet von jakob

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  • 1 month later...
Dauer-ASB-Surfer

Folgendes Problem:

Muss am 23. September als Zeuge vor Gericht aussagen, fliege jedoch vom 13. September bis 30. September in die USA.

Flug ist schon seit April gebucht.

Müsste ich theoretisch zum genannten Termin erscheinen (was ich sowieso nicht machen werde) oder wird darauf Rücksicht genommen??

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Baltic Cup Champion

Folgendes Problem:

Muss am 23. September als Zeuge vor Gericht aussagen, fliege jedoch vom 13. September bis 30. September in die USA.

Flug ist schon seit April gebucht.

Müsste ich theoretisch zum genannten Termin erscheinen (was ich sowieso nicht machen werde) oder wird darauf Rücksicht genommen??

sollte bei der ersten vorladung kein problem sein. später wirst du dann zwangsvorgeführt und zur not auch vorab in verwahrung genommen um deine vorführung zu gewährleisten. insgesamt ist das aber nicht so streng. wenn du einen nachvollziehbaren grund hast, dann kannst du auch absagen. bei mir kam ein zeuge mal erst zum 5. verhandlungstag, da wurde er aber vorgeführt, bestraft wurde er nicht.

ist aber nur ein erfahrungsbericht, die gesetzeslage kenne ich NICHT.

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Dauer-ASB-Surfer

sollte bei der ersten vorladung kein problem sein. später wirst du dann zwangsvorgeführt und zur not auch vorab in verwahrung genommen um deine vorführung zu gewährleisten. insgesamt ist das aber nicht so streng. wenn du einen nachvollziehbaren grund hast, dann kannst du auch absagen. bei mir kam ein zeuge mal erst zum 5. verhandlungstag, da wurde er aber vorgeführt, bestraft wurde er nicht.

ist aber nur ein erfahrungsbericht, die gesetzeslage kenne ich NICHT.

also mein plan ist sowieso dass ich einfach nicht hingehe und über jemand ausrichten lass dass ich im urlaub bin.

kenn auch beispiele, wo zeugen nicht erschienen sind und dann wurde die verhandlung ohne die zeugen abgeschlossen und z.b. nur das polizeiprotokoll verlesen.

ein anderer fall, ist der zeuge einfach 2x nicht erschienen und beim 3. mal war der richter dann mehr froh dass er überhaupt gekommen ist, gestraft wurde in beiden fällen nicht.

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

Folgendes Problem:

Muss am 23. September als Zeuge vor Gericht aussagen, fliege jedoch vom 13. September bis 30. September in die USA.

Flug ist schon seit April gebucht.

Müsste ich theoretisch zum genannten Termin erscheinen (was ich sowieso nicht machen werde) oder wird darauf Rücksicht genommen??

Hatte auch einmal ein ähnliches Problem, denn ich hätte einen Gerichtstermin als Zeuge in der Zeit meines Auslandsstudiums gehabt. Habe mich mit der Gerichtsabteilung in Verbindung gesetzt, das Problem geschildert und bin dann an einem separaten Termin einvernommen worden. Ruf bei Gericht an, entschuldige dich, dass Du da nicht kannst, weil Du im Ausland bist.

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Im ASB-Olymp

kurzer brieferl an's gericht, buchungsbestätigung (aus der sich ergibt, dass du schon vor der ladung gebucht hattest!!!) dazulegen, fertig

damit sollte sich die sache höchst wahrscheinlich erledigt haben, einfach nicht hingehen ist keine gute idee

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Baltic Cup Champion

also mein plan ist sowieso dass ich einfach nicht hingehe und über jemand ausrichten lass dass ich im urlaub bin.

kenn auch beispiele, wo zeugen nicht erschienen sind und dann wurde die verhandlung ohne die zeugen abgeschlossen und z.b. nur das polizeiprotokoll verlesen.

ein anderer fall, ist der zeuge einfach 2x nicht erschienen und beim 3. mal war der richter dann mehr froh dass er überhaupt gekommen ist, gestraft wurde in beiden fällen nicht.

i hätt den zeugen damals auch ned braucht, war einer von der gegenseite. aber da ihm die zwangsvorgeführt haben, mit mehrstündiger verwahrung, war er wohl angfressen auf seinen kumpel und hat einfach meine darstellung bestätigt. :=

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Ha?! Wos is?!

Nicht hingehen ist wirklich keine gute Idee. "Mein" Zeuge (zum Glück war er nicht nötig, da die Lage völlig eindeutig war und die Gegenseite nur wegen chronischem Geldüberflusses geklagt hat) ist auch nicht erschienen, hat keine polizeiliche Aussage getätigt und prompt eine nicht kleine Strafe bekommen. ;)

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯

wahnsinn wie ihr diesen legendären fredl verschandelts habts, mit irgendwelchen belanglosen rechtsfragen..

nur für die, die noch nicht solange hier sind und denken hier gehts um normale rechtsfragen nochmal die beiden highlights :augenbrauen:

Hey...folgendes ist mir wiederfahren.

Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil.

Jedenfalls, es kommt wie es kommen muss, immer häufiger wird gestritten, und jetzt steht die Beziehung vor dem Ende. Gleichzeitig wird bekannt, dass sie schwanger ist. Natürlich kommt abtreiben jetzt nicht mehr in Frage.

Alles schön und gut, die Streitereien können beiseite geräumt werden, und irgendwie freuen sich dann doch beide auf das Kind. Meine Situation ist die, dass ich zuletzt beim Bundesheer war, aufgrund dessen bin ich jetzt verschuldet, arbeitslos und wohne mit 20 bei Großmutti. Toll, nicht? Passt ein Kind ja richtig schön dazu. Dennoch, einigen wir uns darauf dass wir das schaffen. Sie meint, sie verzichtet auf sämtliche Zahlungen meinerseits. Ich meine, ich werde dem Kind finanziell alles geben was ich kann, möchte aber zu nichts verpflichtet sein. Es wird vereinbart, dass sie schriftlich auf jegliche Unterhaltszahlungen verpflichtet. Alle sind zufrieden, scheint so...

Doch dann der nächste Streit. Und der nächste, immer das gleiche und wieder steht die Beziehung vor dem Ende. Bis dato gibt es noch kein Schriftstück, in dem sie auf Zahlungen verzichtet - mir wurde gesagt das hätte vor Gericht sowieso keine Wirkung??? - egal, jedenfalls habe ich für mich beschlossen dass ich mit dieser Frau nicht mehr zusammensein möchte -habe ihr es allerdings noch nicht gesagt- auch wenn es jetzt eine blöde Situation mit dem Kind ist.

An die Rechtsexperten: Hat sie jetzt meine Eier in der Hand und kann mich ausnehmen wenn das Kind da ist, oder kann ich irgendwie dagegen ankämpfen. Auch wenn sichs schirch anhört, aber wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, muss ich dann nichts zahlen?

Die Situation ist ohnehin schwer genug, ich habe ein Kind in die Welt gesetzt und kann ihm ws nich beim aufwachsen zusehen, und jetzt soll ich 18 Jahre lang brennen dafür? Kann man da rechtlich gar nichts machen? Eine aussergerichtliche Einigung kann es leider nicht geben, da sie ihre Meinung alle 2 Minuten ändert...

Ich hoffe, es kennt sich wer aus und kann helfen.

alle die jetzt so neunmalklug verbal auf ihn einprügeln habts gut lachen...

aus eurer position is natürlich leicht so gscheid daher zu reden aber das geht ma echt alles am sack!

im nachhinein is leicht gscheid zum reden aber ihr werdet ALLE so eine ähnliche situation schon erlebt haben nur hattet ihr wahrscheinlich mehr glück als er !!!

ich wiederum bin in der gleichen situation wie er!

bin 21 und hatte vor 2 jahren das erste mal sex mit ana eudn.. und ich volltrottel glaub ihr natürlich dass sie die pille nimmt (obwohl sies nie gnommen hat) und glaub ihr dass sie abtreiben würde (war auch falsch) ... sie hat nie a hackn kabt und darum bildet sie sich nämlich ein dass a kind will die dumme hure.

(werd ana eudn sowieso nie mehr vertrauen was sex angeht) das hab ich daraus gelernt.

fakt is.. das kind is jez fast 1 jahr alt. zahlt hab ich noch immer nix.. weil ich lehrling bin.. alle 3 wochen kommt a scheiss brief vom jugendamt, BH oder was auch immer.. ich bin echt genervt von dem shit.. aber was solls.

zurzeit kann ich nix zahlen weil ich ja ned viel verdien, ich werds auch solang rauszögern wies geht weils ihr kind is und ned meins.. ich hab nur mit der depatn budat und mehr ned. sie hat mich anglogen darum kann sie den scheiss allein ausbaden. irgendwann muss ich auch zahlen das is mir klar.. nur hoff ich dass ich dann anständig verdien und auf die 200€ ca. verzichten kann.

fakt is: auch wenn sie dir was schriftlich gibt musst du trotzdem zahlen.

ich versteh deine situation, du bist nicht zu beneiden.

aber JEDER macht halt schlechte erfahrungen im leben.. unsere ist nun mal diese.. es is auch nicht soo schlimm.. stell da vor du wärst todkrank oder hast nur 1 fuß und 1 arm.. das wär glaub ich um einiges ärger.

solange du gesund bist kannst du dich glücklich schätzen egal was sonst noch kommt!

leider posten beide seit damals nimma :(

bearbeitet von j.d.

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wahnsinn wie ihr diesen legendären fredl verschandelts habts, mit irgendwelchen belanglosen rechtsfragen..

nur für die, die noch nicht solange hier sind und denken hier gehts um normale rechtsfragen nochmal die beiden highlights :augenbrauen:

leider posten beide seit damals nimma :(

Wäre wirklich interessant, was aus denen geworden ist ... :ears::D

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