unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. September 2014 stimmt, der letzte satz sagt somit überhaupt nicht aus, dass man einen fahrraddieb niederschießen darf... Nur wenn das Fahrrad nix wert ist. Ein normales Fahrrad fällt nicht darunter. Fastregel sind rund 100 Euro. Darüber gibt es keine Güterabwägung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Geschrieben 6. September 2014 Nur wenn das Fahrrad nix wert ist. Ein normales Fahrrad fällt nicht darunter. Fastregel sind rund 100 Euro. Darüber gibt es keine Güterabwägung. Du meinst also, Du kommst mit Notwehr durch, wenn Du einen Fahrraddieb niederschießt, der gerade Dein Radl im Wert von sagen wir mal 200,- stehlen will? Ja, das halte ich für sehr wahrscheinlich... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. September 2014 Du meinst also, Du kommst mit Notwehr durch, wenn Du einen Fahrraddieb niederschießt, der gerade Dein Radl im Wert von sagen wir mal 200,- stehlen will? Ja, das halte ich für sehr wahrscheinlich... Sicher doch, wenn der Waffengebrauch notwendig ist, um ihn davor abzuhalten, dass er zB mit dem Rad abhaut, kannst ihm ohne Problem nachschießen. Das ist gerade das Prinzip dabei, dass zwischen seinem Leben und deinem Eigentum keine Abwägung getroffen wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope ASB-Messias Geschrieben 6. September 2014 Blödsinn. Du hast keine Abwägung, wenn die Handlung zur Abwehr des Angriffs nötig ist; wenn der Angriff bereits beendet ist und keine Gefahr mehr ausgeht, wie zB bei der Flucht, darfst ihn natürlich nicht erschießen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hyvä mika Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben 6. September 2014 Bitte diesen Thread in "Auswüchse juristischen Halbwissens" umbenennen. Ist ja haarsträubend, was da auf den letzten Seiten teilweise zu lesen ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. September 2014 Blödsinn. Du hast keine Abwägung, wenn die Handlung zur Abwehr des Angriffs nötig ist; wenn der Angriff bereits beendet ist und keine Gefahr mehr ausgeht, wie zB bei der Flucht, darfst ihn natürlich nicht erschießen. Der Angriff ist also auf dein Eigentum ist also vorbei, wenn er am Rad sitzt. Wenn er abhaut kannst ihm allein schon nach § 344 ABGB nachschießen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syke VI rings! Geschrieben 6. September 2014 Der Angriff ist also auf dein Eigentum ist also vorbei, wenn er am Rad sitzt. Wenn er abhaut kannst ihm allein schon nach § 344 ABGB nachschießen. du bist also der Meinung dass einen Fahrraddieb niederzuschießen angemessene Gewalt iSd 344ABGB ist? na hawidere 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. September 2014 du bist also der Meinung dass einen Fahrraddieb niederzuschießen angemessene Gewalt iSd 344ABGB ist? na hawidere Ja, ist es, wenn es in dem Moment die einzige Möglichkeit ist, das Fahrrad wieder zu erlangen, wovon auszugehen ist, weil man am Rad weit schneller ist, als zu Fuß. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syke VI rings! Geschrieben 6. September 2014 lass mich raten, Strafrecht bei Fuchs? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. September 2014 Nein, das war damals Privatrecht bei Kodek. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 7. September 2014 (bearbeitet) lass mich raten, Strafrecht bei Fuchs? Das Vergnügen habe ich gerade Wenn man seine Ansichten hört denkt man erstmals was für ein Blödsinn aber wenn man seine Bücher und Argumente liest versteht man ihn teilweise sogar. Der Unnerum hat theoretisch Recht mit dem was er sagt, dei Frage ist eher ob halt die Rechtssprechung dann auch so entscheidet, die weicht ja oftmals ab. bearbeitet 7. September 2014 von Herr Max 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Geschrieben 7. September 2014 (bearbeitet) Also so einen Blödsinn hat der Kodek sicher nie verzapft. Das Selbsthilferecht des ABGB erlaubt nur ganz geringe Eingriffe in Rechtsgüter anderer. Burgstaller argumentierte es zum Beispiel in dem Fall das Kontrolleure Schwarzfahrer kurz festhalten. Mittlerweile hat das die Rsp auch so entschieden (RIS-Justiz RS0122592). Sobald sich der Angehaltene bei der Aktion allerdings verletzt, ist man da gleich draußen aus der Rechtfertigung. Fuchs Meinungen decken sich eh großteils mit der Rechtssprechung. Und natürlich dürfte man einem Fahrraddieb nachschießen, wenn man keine andere Möglichkeit hat ihn aufzuhalten. Allerdings kommen echte Notwehrfälle in der Praxis kaum vor und noch seltener vor Gericht, weil solche Fälle die StA gleich einstellt. Meistens handelt es sich um Schlägereien, wenn Notwehr behauptet wird und da liegt regelmäßig eben keine Notwehr vor. bearbeitet 7. September 2014 von wanTan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 7. September 2014 die frage ist eher, woher ich auf die schnelle eine waffe bekomme, dass ich dem dieb nachschießen könnte..das wäre mein erstes problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Postinho Geschrieben 8. September 2014 die frage ist eher, woher ich auf die schnelle eine waffe bekomme, dass ich dem dieb nachschießen könnte..das wäre mein erstes problem. Deswegen passiert es auch zum Glück fast nie, aber möglich wärs schon. Polizisten dürfen das übrigens, wenn ich mich richtig erinnere, nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 9. September 2014 Polizisten dürfen das nicht, da gehts nur um Privatpersonen wenn schon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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