AlexR V.I.P. Geschrieben 3. Februar 2014 vielleicht eher hier, als im "wichtige frage" thread: welche summe braucht man bei der errichtung eines fonds/stiftung? und, welche option ist langfristig gesehen die bessere? (aktuell stellt sich mir der fond als bessere alternative dar (habe in einem paper der wu wien gelesen,dass für privatstiftungen 70.000€ notwendig sind), in sachen langfristigkeit) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pengsti Postinho Geschrieben 7. Februar 2014 Vielleicht kentn sich jemand hier aus, folgende Situation: Ihr lebt in einem Mehrfamilienhaus, jeder hat eben seinen Teil / seine Wohnung sowie auch seinen Gartenanteil... (Wohnung A/B/C und Garten A/B/C) Jetzt ist der Keller von Wohnung C allerdings beim Grundstück A (ist auf einer Seite ebenerdig wegen Hanglage) und von diesem Keller geht eine Tür in Garten A, es besteht aber keinerlei Recht dafür (kein Gehrech oder irgendwas) Kann der Eigentümer des Gartens A nun von dem C verlangen, dass die Türe zugemauert werden muss? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 7. Februar 2014 nein, das kann ich mir nicht vorstellen. interessanter ist da wohl schon die frage, ob der garteneigentümer die kellertür von außen zumauern oder sonstwie verbarrikadieren darf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 14. Februar 2014 Kein echter Notfall, aber dennoch eine Situation die mich ziemlich ärgert: Ich habe bei Otto-Versand eine Garderobe und ein Schlüsselbrett bestellt. Garderobe kam Tage später per Post zugestellt, das Schlüsselbrett nicht. Daraufhin habe ich mich telefonisch mit Otto in Verbindung gesetzt, die Situation geschildert: Garderobe wie gewünscht da, Schlüsselbrett nicht. Mir wurde versprochen, der Sache auf den Grund zu gehen. Eine Woche später, gelber Zettel hängt an der Türe, drauf steht, der Nachbar hat meine Lieferung übernommen. Ich hab mir gedacht das Schlüsselbrett ist da, passt. Geh zum Nachbarn und muss feststellen, dass die anstatt des Bretts die Garderobe ein zweites mal geschickt haben. Die erste ist längst aufgebaut, eine zweite brauche ich nicht wirklich (wer braucht 2 Garderoben?). So weit so gut. Hab bei Otto angerufen: Es tue ihnen sehr leid, aber ich müsse doch die Garderobe einfach nur zurückschicken. "Einfach nur zurückschicken" ist bei einer sperrigen und schweren Lieferung wie einer Garderobe leichter gesagt als getan. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum ich das Ding, das ich nie bestellt habe, das durch einen Fehler bei Otto (den sie selbst zugeben) bei mir gelandet ist, nun zur 1km entfernten Post tragen soll. Wie komme ich dazu? Habe eine halbe Stunde lang mit Otto am telefon gestritten, wenn ichs nicht zurückschicke, mus sichs bezahlen, wenn ichs nicht bezahle kommen sies exekutieren. Die Post, die das Ding das ich nie bestellt habe meinem Nachbarn, der das natürlich nicht weiß, übergeben hat ist in meinen Augen natürlich auch mitschuld an dem Ganzen. Was würdet ihr machen, wie würdet ihr reagieren? Wenns um einen Kugelschreiber ginge, ok, aber die Dimensionen der falschen Lieferung erfordern ein Auto. Ich finde, das ist nicht mein Kaffee. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 14. Februar 2014 naja, was erhoffst du dir? dass die post vorbeikommt und das teil abholt? da wird dir wohl nix anderes übrig bleiben als den mist selbst zurückzubringen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 14. Februar 2014 naja, was erhoffst du dir? dass die post vorbeikommt und das teil abholt? da wird dir wohl nix anderes übrig bleiben als den mist selbst zurückzubringen. Dass die Post nicht kommt ist mir klar. Aber meiner Meinung nach muss sich Otto drum kümmern. Ich kann doch nicht irgendwas an irgendwen verschicken und dann mit "Zahls oder brings uns zurück" auf die Nerven gehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 14. Februar 2014 Dass die Post nicht kommt ist mir klar. Aber meiner Meinung nach muss sich Otto drum kümmern. Ich kann doch nicht irgendwas an irgendwen verschicken und dann mit "Zahls oder brings uns zurück" auf die Nerven gehen. sehe ich auch so. wie kommt man dazu, ein riesiges paket (ich nehme an, die beschreibung trifft es ganz gut), selbst zur post zu schleppen, nur weil ein anderer einen fehler gemacht hat? Otto sollte sich in diesem fall selbst um die abholung kümmern. ob es dafür rechtlich eine grundlage gibt, weiß ich natürlich nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 14. Februar 2014 Im Strafverfahren bekommst original nix ersetzt. Als Privatbeteiligter bleibst auf deinen Kosten sitzen, dafür gibt es aber auch keine Anwaltspflicht. Schwachsinn! Bei einem PB-Zuspruch bekommst du denauso einen Titel wie im Zivilverfahren... Und die Kosten kannst auch bestimmen lassen... Vielleicht kentn sich jemand hier aus, folgende Situation: Ihr lebt in einem Mehrfamilienhaus, jeder hat eben seinen Teil / seine Wohnung sowie auch seinen Gartenanteil... (Wohnung A/B/C und Garten A/B/C) Jetzt ist der Keller von Wohnung C allerdings beim Grundstück A (ist auf einer Seite ebenerdig wegen Hanglage) und von diesem Keller geht eine Tür in Garten A, es besteht aber keinerlei Recht dafür (kein Gehrech oder irgendwas) Kann der Eigentümer des Gartens A nun von dem C verlangen, dass die Türe zugemauert werden muss? Grundsätzlich gibt es kein Grundstück A, B, C sondern hat jede Partei 1/3-Eigentum am Gesamtgrundstück, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe... Das ganze ist lediglich eine Frage der Benützungsvereinbarung bzw. der ausschließlichen Verfügungsberechtigung (so es sich um Wohnungseigentum handelt)... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 21. Februar 2014 http://falschparker.cc Funktioniert das wirklich so einfach? Bild machen, hochladen und eine Anzeige wird erstattet, fertig? Und wie sind da die Erfolgschancen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Außenstürmer Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 8. März 2014 Eine Frage ans Board: Hat von euch schon einmal jemand bei einer innerfamiliären Grundstücksübertragung mit einer gemischten Schenkung Erfahrungen gemacht? Da mein Großvater in einem sehr alten Haus wohnt und es auch nicht ganz kostenfrei übertragen möchte und etwas Geld für Umbauten braucht habe ich mir gedacht ich nutze dieses Instrument und kaufe das Haus zu einem relativ günstigem Preis (30.000 bei einem Wert von ca. 130.000). Eine Win-Win-Situation. Weiß also jemand was es da zu beachten gibt bzw. wie war das damals bei euch. Werde natürlich auch einen Termin beim Anwalt machen aber ein bisserl Erfahrungsaustausch schadet nicht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 9. März 2014 Die Post, die das Ding das ich nie bestellt habe meinem Nachbarn, der das natürlich nicht weiß, übergeben hat ist in meinen Augen natürlich auch mitschuld an dem Ganzen. woran ist die post schuld 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 9. März 2014 (bearbeitet) Eine Frage ans Board: Hat von euch schon einmal jemand bei einer innerfamiliären Grundstücksübertragung mit einer gemischten Schenkung Erfahrungen gemacht? Da mein Großvater in einem sehr alten Haus wohnt und es auch nicht ganz kostenfrei übertragen möchte und etwas Geld für Umbauten braucht habe ich mir gedacht ich nutze dieses Instrument und kaufe das Haus zu einem relativ günstigem Preis (30.000 bei einem Wert von ca. 130.000). Eine Win-Win-Situation. Weiß also jemand was es da zu beachten gibt bzw. wie war das damals bei euch. Werde natürlich auch einen Termin beim Anwalt machen aber ein bisserl Erfahrungsaustausch schadet nicht Hnnn? Da gibts nichts großartiges zu beachten. Dein opa verkauft dir das haus um 30.000 . Vertrag aufsetzen, vom notar absegnen lassen und fertig. Finde ich halt ziemlich komisch, das geht billiger auch. bearbeitet 9. März 2014 von bianco verde 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pengsti Postinho Geschrieben 26. März 2014 Ich nutze den Thread hier nochmal für eine kleine Info, betrifft meinen Vater... Er ist vor 2,5 Jahren (September 2011) auf Wunsch seiner Schwester mit zu einer Rechtsanwältin (lt. Schwesters aussagen ein Informeller Besuch zu einer Freundin/Bekannten) mitgegangen. Das Informationsgespräch war wie für ihn erwartet auch entsprechend belanglos und er hat keinerlei Auftrag erteilt. Nun in diesem Monat, 2,5 Jahre später ist eine Rechnung eingetrudelt - hier wird ein 1/2 Kostenanteil in Höhe von 192,00 Euro gefordert für das Beratungsgespräch. Ich habe ihm ein schreiben aufgesetzt, dass diese Rechnung für ihn Gegenstandslos ist, da er keinen Auftrag erteilt hat und nur auf Schwesters Wunsch eben "zu Besuch" bei einer Freundin für ein informelles Gespräch mitkommen soll... Nun hat sie geantwortet. dass die Schwester nicht bereit und verpflichtet ist, für diese Summe auf zu kommen und man solle den Betrag bis 04.04. überweisen, andernfalls wird sie klagen... Was meint ihr? Ich seh eigentlich nicht den geringsten Grund, warum man diese Rechnung bezahlen sollte, erstens ein Beratungsgespräch, dass 2,5 Jahre(!) her ist, zweitens ist er einfach nicht der Auftraggeber bzw. wusste er garnicht mal, dass sie eine Anwältin ist oder irgendwas, plötzlich sollst 192 Euronen löhnen ... :confused: 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 26. März 2014 Grundsätzlich kosten rechtsanwaltliche Beratungen schon etwas, derjenige, der beraten wird, erhält ja auch eine Leistung und begründet eine Beratung auch eine Haftung... Und verjähren tun solche Ansprüche halt auch erst in 3 Jahren, nicht nach 2,5... Fraglich ist halt, ob dein Vater die Beratungsleistungen in Anspruch genommen hat (zB hat auch er Fragen gestellt?), dann bestünde mE sogar ein Kostenersatzanspruch der RAin in voller Höhe... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pengsti Postinho Geschrieben 26. März 2014 Werd mal nachfragen... lt. seinen Aussagen war dieses "Gespräch" für ihn völlig belanglos und er hat garnicht verstanden worums überhaupt geht .. er wusste anfänglich ja nichtmal das man hier zu einem RA geht und einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch hätte er auch keinesfalls zugestimmt. Hab die Sache jetzt mal schriftlich an den Rechtsschutz gesendet, mal sehn was von denen kommt ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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