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Eben ... In den AGBs steht auch was von schad- und klaglos halten bei Schäden die entstehen ... kA ob dadurch ein Schaden entsteht, oder ob sie froh sind, neue "Userzahlspitzen" verkünden zu können. Und gleichzeitig hab ich mich gefragt, ob ein unternehmen sich die Mühe macht, für so etwas den Rechtsweg zu wählen. Denn scheinbar hat mein Freund das selbst über ein Forum erfahren, in dem das rege Durchgezogen wird. Insofern wird höchst wl. der einzelne eh nie in Visier kommen .

Ja wirklich, scheiß drauf, das schlimmste was passieren kann ist eine sperre, und dass ist schon wirklich sau unwahrscheinlich...

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  • 2 months later...
  • 3 weeks later...
Botaniker

Frage: Ist es möglich (am besten über Internet) das Protokoll einer (öffentlichen) Gerichtsverhandlung einzusehen. Also nicht nur den Urteilsspruch wie im RIS sondern das komplette Protokoll der Verhandlung?

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Leistungsträger

Frage: Ist es möglich (am besten über Internet) das Protokoll einer (öffentlichen) Gerichtsverhandlung einzusehen. Also nicht nur den Urteilsspruch wie im RIS sondern das komplette Protokoll der Verhandlung?

Um welches Verfahren handelt es sich und welche Rolle spielst du selbst dabei (in irgendeiner Art beteiligt)?

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Botaniker

Um welches Verfahren handelt es sich und welche Rolle spielst du selbst dabei (in irgendeiner Art beteiligt)?

Es geht um fahrlässige Gemeingefährdung und ich bin im weitesten Sinne ein Geschädigter. Nach einer einmaligen Zeugeneinvernahme bei der Polizei vor 1 1/2 Jahren hab ich aber nie wieder was von offizieller Seite gehört (die Schadenersatzfrage bzgl. meines eigenen Schadens lief außergerichtlich mit der Versicherung) und jetzt hab ich zufällig erfahren, daß am Montag der Strafprozeß gegen den Beschuldigten eröffnet wurde und war einfach neugierig bzgl. Details des Hergangs, die ich offiziell nie erfahren habe.

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  • 1 month later...
Zündler

Abend allerseits.

Meine Situation ist die folgende:

Ich habe seit geraumer Zeit eine Freundin aus Amerika und sie würde nach Beendigung ihres Bachelorstudiums (Economics mit Auszeichnung) nach Wien ziehen. Dazu hätte ich aber einige Fragen bezüglich, Aufenthaltsdauer, Arbeitserlaubnis, etc. Vor allem, was das Beste wäre - z.B. Studium hier, dann arbeiten, etc.

Die Botschaft erteilt jedoch keine Rechtsauskunft bzw. beantwortet keine Fragen bezüglich Aufenthalt etc. Da ich aber selbst noch sehr jung bin, kann ich mir nicht wirklich den Spaß leisten und einen RA damit beauftragen.

Im Internet (z.B. OEAD, Innenministerium, etc. ) habe ich mich schon so gut es geht schlau gemacht, nur natürlich gibt es da immer noch offene Fragen. Vor allem da ich bei diesem Thema auf Nummer sicher gehen muss und nicht auf meine "Einschätzungen und Erkenntnisse" verlassen kann.

Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen, und weiß eventuell wo hilfreiche Personen vorzufinden sind, die einem gerne mit Rat zur Seite stehen? Da ich bis jetzt eher auf verschlossene Türen gestoßen bin.

Wäre für jede Hilfe dankbar.

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HASTA LA VICTORIA SIEMPRE!

Ist es der Firma erlaubt, mir den ganzen Zeitausgleich (27Std.) auf 0 zu setzen und alles auszubezahlen? Auch habe ich für letzten Sonntag ZA genommen, aber der ZA wurde schon vorher auf 0 gesetzt, wie ich die Firma kenne, ziehen sie mir jetzt 1 Urlaubstag ab, oder lassen mich ins Minus rasseln. Muss noch sagen, dass ich (und auch andere Kollegen) durch die elektronische Zeiterfassung selber draufgekommen bin und es mir niemand gesagt hat.

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jung, dynamisch, erfolglos

Ist es der Firma erlaubt, mir den ganzen Zeitausgleich (27Std.) auf 0 zu setzen und alles auszubezahlen? Auch habe ich für letzten Sonntag ZA genommen, aber der ZA wurde schon vorher auf 0 gesetzt, wie ich die Firma kenne, ziehen sie mir jetzt 1 Urlaubstag ab, oder lassen mich ins Minus rasseln. Muss noch sagen, dass ich (und auch andere Kollegen) durch die elektronische Zeiterfassung selber draufgekommen bin und es mir niemand gesagt hat.

kA

aber die meisten wären wohl froh, wenn ZA ausbezahlt wird.

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legende

kA

aber die meisten wären wohl froh, wenn ZA ausbezahlt wird.

weil? du damit dann die hälfte erst recht wieder (steuerlich) abgezogen bekommst?

ZA ftw - forza keinen urlaub verbrauchen sondern nur ZA gehen. :love:

bearbeitet von Relii

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ASB-Legende

Ist es der Firma erlaubt, mir den ganzen Zeitausgleich (27Std.) auf 0 zu setzen und alles auszubezahlen? Auch habe ich für letzten Sonntag ZA genommen, aber der ZA wurde schon vorher auf 0 gesetzt, wie ich die Firma kenne, ziehen sie mir jetzt 1 Urlaubstag ab, oder lassen mich ins Minus rasseln. Muss noch sagen, dass ich (und auch andere Kollegen) durch die elektronische Zeiterfassung selber draufgekommen bin und es mir niemand gesagt hat.

AK

Wobei dort dort nur der umgekehrte Fall beschrieben ist (sprich du bekommst immer ZA und willst plötzlich Bezahlung). Aber vielleicht hilft dir ja der Begriff "gelebte Praxis" aus der AK Seite. Gibts eine Betriebsvereinbarung dazu vielleicht in deinem Unternehmen? Prinzipiell gilt aber wie im Artikel geschrieben: Überstunden werden ausbezahlt ....

bearbeitet von Austria_WAC

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für leiwand, gegen oasch.

Abend allerseits.

Meine Situation ist die folgende:

Ich habe seit geraumer Zeit eine Freundin aus Amerika und sie würde nach Beendigung ihres Bachelorstudiums (Economics mit Auszeichnung) nach Wien ziehen. Dazu hätte ich aber einige Fragen bezüglich, Aufenthaltsdauer, Arbeitserlaubnis, etc. Vor allem, was das Beste wäre - z.B. Studium hier, dann arbeiten, etc.

Die Botschaft erteilt jedoch keine Rechtsauskunft bzw. beantwortet keine Fragen bezüglich Aufenthalt etc. Da ich aber selbst noch sehr jung bin, kann ich mir nicht wirklich den Spaß leisten und einen RA damit beauftragen.

Im Internet (z.B. OEAD, Innenministerium, etc. ) habe ich mich schon so gut es geht schlau gemacht, nur natürlich gibt es da immer noch offene Fragen. Vor allem da ich bei diesem Thema auf Nummer sicher gehen muss und nicht auf meine "Einschätzungen und Erkenntnisse" verlassen kann.

Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen, und weiß eventuell wo hilfreiche Personen vorzufinden sind, die einem gerne mit Rat zur Seite stehen? Da ich bis jetzt eher auf verschlossene Türen gestoßen bin.

Wäre für jede Hilfe dankbar.

Damit sie in Österreich studieren kann, muss sie von den USA aus bei der dortigen Botschaft einen Aufenhaltstitel beantragen. Von Österreich aus geht das nicht, also vorher erledigen. Auch muss sie nachweisen, dass sie die ersten 12 Monate locker überstehen kann. Keine Ahnung, was der aktuelle Monatssatz ist, aber dürften so um die 700 - 800 Euro sein. Die notwendigen Dokumente hab ich jetzt nicht im Kopf (müssen mWn aber auf Deutsch beglaubigt übersetzt sein), aber wichtig ist, dass dieser Aufenthaltstitel nur sechs Monate gültig ist und eine Verlägerung unbedingt vor Ablauf der sechs Monate zu erfolgen hat. Widrigensfalls wirst wieder wie ein Erstantragssteller behandelt und musst vom Ausland aus den Antrag stellen.

Deine Freundin soll sich einfach mit der Botschaft in Verbindung setzen. Die helfen ihr sicher weiter.

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Zündler

Damit sie in Österreich studieren kann, muss sie von den USA aus bei der dortigen Botschaft einen Aufenhaltstitel beantragen. Von Österreich aus geht das nicht, also vorher erledigen. Auch muss sie nachweisen, dass sie die ersten 12 Monate locker überstehen kann. Keine Ahnung, was der aktuelle Monatssatz ist, aber dürften so um die 700 - 800 Euro sein. Die notwendigen Dokumente hab ich jetzt nicht im Kopf (müssen mWn aber auf Deutsch beglaubigt übersetzt sein), aber wichtig ist, dass dieser Aufenthaltstitel nur sechs Monate gültig ist und eine Verlägerung unbedingt vor Ablauf der sechs Monate zu erfolgen hat. Widrigensfalls wirst wieder wie ein Erstantragssteller behandelt und musst vom Ausland aus den Antrag stellen.

Deine Freundin soll sich einfach mit der Botschaft in Verbindung setzen. Die helfen ihr sicher weiter.

Danke sehr für die Antwort. Stück für Stück komme ich dem Durchblick in dieser Sache näher. Es wird schon werden :super:

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Top-Schriftsteller

Danke sehr für die Antwort. Stück für Stück komme ich dem Durchblick in dieser Sache näher. Es wird schon werden :super:

Schau mal auf die Seite www.auslaender.at, da steht genau was man alles braucht.

dann gibts auf der Seite noch ein sehr gutes Forum für alle Detailfragen.

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HASTA LA VICTORIA SIEMPRE!

Ist es der Firma erlaubt, mir den ganzen Zeitausgleich (27Std.) auf 0 zu setzen und alles auszubezahlen? Auch habe ich für letzten Sonntag ZA genommen, aber der ZA wurde schon vorher auf 0 gesetzt, wie ich die Firma kenne, ziehen sie mir jetzt 1 Urlaubstag ab, oder lassen mich ins Minus rasseln. Muss noch sagen, dass ich (und auch andere Kollegen) durch die elektronische Zeiterfassung selber draufgekommen bin und es mir niemand gesagt hat.

Antwort der Arbeiterkammer: Ich stehe voll im Recht, Überstunden dürfen nicht (sofern keine Klausel dafür im Vertrag steht) ohne Abstimmung der Mitarbeiter so ohne weiteres abbezahlt werden. Schon gar nicht darf trotz bewilligtem Zeitausgleich ein Urlaubstag ausbezahlt werden. Ersatzruhetage dürfen sowieso NIE ausbezahlt werden, außer bei Firmenaustritt. ZA und Ersatzruhe sind nicht mit Urlaub gleichzustellen.

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