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Jahrhunderttalent
firewhoman schrieb vor 1 Minute:

Ganz ehrlich - ich würd all das "meinen" Anwalt fragen.

Dann frag ich meinen Chef mal morgen. Wir haben sonst eh ein freundschaftliches Verhältnis und vielleicht kann er mit seinem anwaltlichem Rat helfen 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Shock the monkey schrieb vor 1 Stunde:

Dann frag ich meinen Chef mal morgen. Wir haben sonst eh ein freundschaftliches Verhältnis und vielleicht kann er mit seinem anwaltlichem Rat helfen 

Wird das Allerbeste sein, really.

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  • 4 months later...
Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
wind schrieb vor 19 Stunden:

https://www.finanz.at/news/bank-gebuehren-zurueck-anspruch-automatisch-11135/.    Hat jemand hier Erfahrungen. Die BAWAG zahlt  ja freiwillig , aber auch bei anderen Banken kann man scheinbar  zurückfordern?!

Erste Bank wartet noch auf Urteile, ich hab mal angefragt,man wollte mich mit 1/3 abgelten...hab ich nicht angenommen, warte auf alles retour...

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  • 3 months later...
Top-Schriftsteller

Hallo, leider hat's mich jetzt erwischt und ich muss den Thread gebrauchen.

Bin Mieter einer Wohnung seit 2018. Wohnung ist privat vermietet. Kein Altbau.

Ende Dezember ziehe ich aus.

Wir haben mit den Eigentümern bei Einzug damals ausgemacht, dass wir den Boden im Wohnzimmer und den 2 Schlafzimmern ändern, da der alte noch originale nicht mehr schön war. Wir haben die 2 verschiedenen Böden (einmal Hellgrau, einmal Dunkelgrau/Braun) per WhatsApp den Eigentümern geschickt und dazu geschrieben wo welcher Boden reinkommen würde und uns die Auswahl bestätigen lassen. Für unseren Material und Arbeitsaufwand haben wir uns damals auf 1.5 Monatsmieten, die uns erlassen werden geeinigt.

Jetzt nach fast 8 Jahren, behaupten die Eigentümer wir hätten damals nur eine Farbe des Bodens ausgemacht, also überall einheitlich und zusätzlich noch die 2 Vorzimmer.

Jetzt steht Aussage gegen Aussage und einen Beweis konnte ich auch nach stundenlanger Suche nicht finden. (Ich habe das alte Handy gesucht und versucht ein WhatsApp Back-up wiederherzustellen, leider erfolglos).

Sie verlangen jetzt, dass ich die 2 Vorzimmer auf meine Kosten neu verlege + das Material oder die Arbeitszeit für das WZ. Damit jeder Raum den selben Boden hat. Das kommt für mich überhaupt nicht in Frage, überhaupt da ich weiß dass wir das damals klar kommuniziert haben. Sie waren auch hin und wieder in der Wohnung (auch kurz nach Einzug) und haben nie etwas erwähnt. Und warum sollten wir uns nicht an die Abmachung halten, wenn wir im Vorhinein gewusst haben, dass die Eigentümer nach unserem Einzug und Einrichten vorbei kommen.

Ich weiß schon, dass es bei nicht Einigung dann zur Mieter Schlichtstelle geht. Ich überlege ein Gegenangebot zu machen, damit das alles erledigt ist.

z.B, dass ich die Kosten für den Boden übernehme, nicht aber die AZ. Und das würde mir schon aus Prinzip schmerzen.

Meine Frage ist jetzt, wie die Chance stehen, dass die Schlichtstelle etwas erreicht bzw. wie es eben rechtlich aussieht.

Es gibt leider keine Beweise, oder schriftliches. Würde ich natürlich nie wieder so machen.

 

bearbeitet von altus.

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Baltic Cup Champion
altus. schrieb vor 2 Stunden:

Hallo, leider hat's mich jetzt erwischt und ich muss den Thread gebrauchen.

Bin Mieter einer Wohnung seit 2018. Wohnung ist privat vermietet. Kein Altbau.

Ende Dezember ziehe ich aus.

Wir haben mit den Eigentümern bei Einzug damals ausgemacht, dass wir den Boden im Wohnzimmer und den 2 Schlafzimmern ändern, da der alte noch originale nicht mehr schön war. Wir haben die 2 verschiedenen Böden (einmal Hellgrau, einmal Dunkelgrau/Braun) per WhatsApp den Eigentümern geschickt und dazu geschrieben wo welcher Boden reinkommen würde und uns die Auswahl bestätigen lassen. Für unseren Material und Arbeitsaufwand haben wir uns damals auf 1.5 Monatsmieten, die uns erlassen werden geeinigt.

Jetzt nach fast 8 Jahren, behaupten die Eigentümer wir hätten damals nur eine Farbe des Bodens ausgemacht, also überall einheitlich und zusätzlich noch die 2 Vorzimmer.

Jetzt steht Aussage gegen Aussage und einen Beweis konnte ich auch nach stundenlanger Suche nicht finden. (Ich habe das alte Handy gesucht und versucht ein WhatsApp Back-up wiederherzustellen, leider erfolglos).

Sie verlangen jetzt, dass ich die 2 Vorzimmer auf meine Kosten neu verlege + das Material oder die Arbeitszeit für das WZ. Damit jeder Raum den selben Boden hat. Das kommt für mich überhaupt nicht in Frage, überhaupt da ich weiß dass wir das damals klar kommuniziert haben. Sie waren auch hin und wieder in der Wohnung (auch kurz nach Einzug) und haben nie etwas erwähnt. Und warum sollten wir uns nicht an die Abmachung halten, wenn wir im Vorhinein gewusst haben, dass die Eigentümer nach unserem Einzug und Einrichten vorbei kommen.

Ich weiß schon, dass es bei nicht Einigung dann zur Mieter Schlichtstelle geht. Ich überlege ein Gegenangebot zu machen, damit das alles erledigt ist.

z.B, dass ich die Kosten für den Boden übernehme, nicht aber die AZ. Und das würde mir schon aus Prinzip schmerzen.

Meine Frage ist jetzt, wie die Chance stehen, dass die Schlichtstelle etwas erreicht bzw. wie es eben rechtlich aussieht.

Es gibt leider keine Beweise, oder schriftliches. Würde ich natürlich nie wieder so machen.

 

 

Mein Gefühl -> der soll sche..... gehen. 

Wenn er was will, dann soll doch er die Beweise vorlegen, du willst ja nichts.

Hast du Kaution hinterlegt welche er einbehalten könnte?

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Top-Schriftsteller
halbe südfront schrieb vor 24 Minuten:

 

Mein Gefühl -> der soll sche..... gehen. 

Wenn er was will, dann soll doch er die Beweise vorlegen, du willst ja nichts.

Hast du Kaution hinterlegt welche er einbehalten könnte?

Ja, nicht viel. Waren 3k.

Laut Mieterhilfe (wenn ich die Institution nicht gerade verwechsel), muss ich, wenn sie einen Teil oder alles von der Kaution einbehalten und ich mit dem nicht konform gehe, mich an die MA50 Schlichtungsstelle wenden. Wie und was dort entschieden wird, da hab ich eben keine Ahnung. Wenns da keine Einigung gibt, geht's vermutlich vor Gericht.

Ich hab halt aktuell extrem viel zu tun. 2 Umzüge, viel Zuhause, viel in der Arbeit, da will ich das alles einfach schnell erledigt haben. Auch weil's mich mental sehr belastet und ärgert.

Die Chancen, dass sie meinen Gegenvorschlag annehmen, sofern ich diesen eben überhaupt platziere, sehe ich auch nicht so hoch.

Bevor ich den aber überhaupt einbringe, habe ich gehofft, dass jemand vom Fach oder mit Erfahrung seine Einschätzung abgeben kann.

Die Mieterhilfe konnte mir da nicht wirklich helfen.

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Baltic Cup Champion
altus. schrieb vor 9 Stunden:

Ja, nicht viel. Waren 3k.

Laut Mieterhilfe (wenn ich die Institution nicht gerade verwechsel), muss ich, wenn sie einen Teil oder alles von der Kaution einbehalten und ich mit dem nicht konform gehe, mich an die MA50 Schlichtungsstelle wenden. Wie und was dort entschieden wird, da hab ich eben keine Ahnung. Wenns da keine Einigung gibt, geht's vermutlich vor Gericht.

Ich hab halt aktuell extrem viel zu tun. 2 Umzüge, viel Zuhause, viel in der Arbeit, da will ich das alles einfach schnell erledigt haben. Auch weil's mich mental sehr belastet und ärgert.

Die Chancen, dass sie meinen Gegenvorschlag annehmen, sofern ich diesen eben überhaupt platziere, sehe ich auch nicht so hoch.

Bevor ich den aber überhaupt einbringe, habe ich gehofft, dass jemand vom Fach oder mit Erfahrung seine Einschätzung abgeben kann.

Die Mieterhilfe konnte mir da nicht wirklich helfen.

 

Aha -daher weht der Wind. Die wollen einfach die Kaution nicht rausrücken - da sind die kreativ, kennt man, kommt ständig vor.

Ich bin aber leider nicht vom Fach - aber schenk denen nix, wenn du nicht musst.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Einfach wird es nicht werden, nachdem jeder behaupten kann, was er will. Ich weiß, man macht es nicht, und jetzt hilft es sowieso nichts mehr, aber  - "wer schreibt, der bleibt", Vereinbarungen immer schriftlich machen.

Könnte herauskommen, dass die Kaution weg ist, oder es ein Fall für's Gericht wird - Rechtsschutz vorhanden?

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Wien nur du allein!

Eine Einschätzung ohne Mietvertrag usw. genau zu kennen ist hier schwierig. In erster Linie geht's hier aber um die faktische Lage und weniger um die genaue rechtliche Beurteilung. Und da haben sie mit den 3k Kaution eine gute Ausgangslage. Wie hoch liegen in etwa die Kosten, für die Arbeiten, die sie fordern? Wie hoch wäre ungefähr dein Gegenangebot um das rasch zu erledigen?

Wenn du Arbeitnehmer bist, kannst du dich diesbezüglich auch an die AK wenden. Die sind nicht nur für arbeitsrechtliche Fragen zuständig sondern vertreten einen auch in anderen Gebieten.

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Habt ihr den alten Boden rausgerissen oder den Neuen einfach drüber verlegt?

 

Falls Letzteres: Einfach den neuen Boden entfernen. Ist zwar auch ein bisserl eine Arbeit aber dann ist die Wohnung wieder im Ursprungszustand und die Heisl von Vermieter können dann selber einen neuen Boden finanzieren :mofire:

bearbeitet von ooeveilchen

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Top-Schriftsteller
Neocon schrieb vor 22 Stunden:

Eine Einschätzung ohne Mietvertrag usw. genau zu kennen ist hier schwierig. In erster Linie geht's hier aber um die faktische Lage und weniger um die genaue rechtliche Beurteilung. Und da haben sie mit den 3k Kaution eine gute Ausgangslage. Wie hoch liegen in etwa die Kosten, für die Arbeiten, die sie fordern? Wie hoch wäre ungefähr dein Gegenangebot um das rasch zu erledigen?

Wenn du Arbeitnehmer bist, kannst du dich diesbezüglich auch an die AK wenden. Die sind nicht nur für arbeitsrechtliche Fragen zuständig sondern vertreten einen auch in anderen Gebieten.

Mein Angebot läge ungefähr bei 65% von dem was sie fordern.

Bin selbstständig, eventuell greift eine Versicherung bei Rechtsstreit muss ich noch prüfen.

ooeveilchen schrieb vor 22 Stunden:

Habt ihr den alten Boden rausgerissen oder den Neuen einfach drüber verlegt?

 

Falls Letzteres: Einfach den neuen Boden entfernen. Ist zwar auch ein bisserl eine Arbeit aber dann ist die Wohnung wieder im Ursprungszustand und die Heisl von Vermieter können dann selber einen neuen Boden finanzieren :mofire:

Alten Boden gibt's nicht mehr.

Ich habe mich mal vorerst durchgedrungen, dass ich mein Gegenangebot mal vorlege. Mal schauen, was sie machen. Ich schätze eher sie nehmen es nicht an. Ich würde dann nicht weiter entgegenkommen und dann lass ich es zur Schlichtungsstelle kommen oder halt dann übers Gericht.

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All hail groundhog supremacy!
altus. schrieb am 2.12.2025 um 19:36 :

Hallo, leider hat's mich jetzt erwischt und ich muss den Thread gebrauchen.

Bin Mieter einer Wohnung seit 2018. Wohnung ist privat vermietet. Kein Altbau.

Ende Dezember ziehe ich aus.

Wir haben mit den Eigentümern bei Einzug damals ausgemacht, dass wir den Boden im Wohnzimmer und den 2 Schlafzimmern ändern, da der alte noch originale nicht mehr schön war. Wir haben die 2 verschiedenen Böden (einmal Hellgrau, einmal Dunkelgrau/Braun) per WhatsApp den Eigentümern geschickt und dazu geschrieben wo welcher Boden reinkommen würde und uns die Auswahl bestätigen lassen. Für unseren Material und Arbeitsaufwand haben wir uns damals auf 1.5 Monatsmieten, die uns erlassen werden geeinigt.

Jetzt nach fast 8 Jahren, behaupten die Eigentümer wir hätten damals nur eine Farbe des Bodens ausgemacht, also überall einheitlich und zusätzlich noch die 2 Vorzimmer.

Jetzt steht Aussage gegen Aussage und einen Beweis konnte ich auch nach stundenlanger Suche nicht finden. (Ich habe das alte Handy gesucht und versucht ein WhatsApp Back-up wiederherzustellen, leider erfolglos).

Sie verlangen jetzt, dass ich die 2 Vorzimmer auf meine Kosten neu verlege + das Material oder die Arbeitszeit für das WZ. Damit jeder Raum den selben Boden hat. Das kommt für mich überhaupt nicht in Frage, überhaupt da ich weiß dass wir das damals klar kommuniziert haben. Sie waren auch hin und wieder in der Wohnung (auch kurz nach Einzug) und haben nie etwas erwähnt. Und warum sollten wir uns nicht an die Abmachung halten, wenn wir im Vorhinein gewusst haben, dass die Eigentümer nach unserem Einzug und Einrichten vorbei kommen.

Ich weiß schon, dass es bei nicht Einigung dann zur Mieter Schlichtstelle geht. Ich überlege ein Gegenangebot zu machen, damit das alles erledigt ist.

z.B, dass ich die Kosten für den Boden übernehme, nicht aber die AZ. Und das würde mir schon aus Prinzip schmerzen.

Meine Frage ist jetzt, wie die Chance stehen, dass die Schlichtstelle etwas erreicht bzw. wie es eben rechtlich aussieht.

Es gibt leider keine Beweise, oder schriftliches. Würde ich natürlich nie wieder so machen.

 

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, deshalb nur kurz meine 2 cent: Da es Aussage gegen Aussage steht, lässt sich mMn die Situation auch anders herum betrachten:

Es gab ja offensichtlich eine Abmachung über die Bodenerneuerung, sonst hättest du keinen Erlass von 1,5 Monatsmieten bekommen. Und dieser Erlass zeigt ja schlussendlich, dass der Vermieter damals mit der Umsetzung, so wie sie stattgefunden hat, einverstanden war. Den Mietnachlass kannst du belegen, und genau das spricht dafür, dass die Arbeiten für ihn völlig in Ordnung waren. Außerdem hattet ihr ja offenbar vor Kurzem noch ein Gespräch, in dem er alles bestätigt hat, außer eben den zwei unterschiedlichen Böden.

Wenn er jetzt behauptet, du hättest gegen irgendeine Vereinbarung verstoßen, dann müsste mMn er nachweisen, was genau vereinbart war. Ohne schriftliche Grundlage ist das für ihn genauso wenig beweisbar.

 

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Wien nur du allein!
altus. schrieb vor einer Stunde:

Ich würde dann nicht weiter entgegenkommen und dann lass ich es zur Schlichtungsstelle kommen oder halt dann übers Gericht.

Grundsätzlich hast du als Mieter vor Gericht sehr gute Karten. Die paar Fälle die ich aus dem Bekanntenkreis kenne (beruflich hab ich damit nicht zu tun), sind gar nicht erst zu Gericht gegangen weil der Vermieter zurück gezogen hat. Die haben's halt probiert, lassen sich aber nicht auf einen Prozess ein. Es ist aber mit Aufwand verbunden.

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