Rapidlersamma Knows how to post... Beitrag melden Geschrieben 25. November 2008 . Ist das so schwierig ? Bitte closen ! Was hat das mit dem Sred zu tun ? sche langsam werds fad 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
savant ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 25. November 2008 frag mich, wieso sie erst jetz drauf kommen. natürlich. wenn jemand verletzt wird (wie es bei koch der fall war), dann ist das eine andere sache, keine frage. wieso? wenn schon strafe, dann für alle, deren böllerwürfe auch nur fatal enden könnten. (dürft ja heutzutage nachzuweisen sein) das ist ein sehr dummer vergleich oder besteht die gefahr, dass beim brennen einer CD jemand schwere verletzungen zugefügt bekommt? ich hätte kein problem damit, wenn jeder ausgeforschte böllerwerfer ein mehrjähriges wenn nicht sogar lebenslängliches stadionverbot erhalten würde. wie kommen denn andere dazu sich von diesem bodensatz der gesellschaft gefährden zu lassen? wer so vertrottelt handelt muss mit den konsequenzen rechnen und verdient 0,0 mitleid. jedem kind erklärt man gefährlich kracher sind und dann werden solche mitten im vollgesteckten sektor geworfen, das ist doch nur mehr abartig und gemeingefährlich. exakt. lebenslänglich für raubkopierer, lebenslänglich für jeden, der marihuana raucht, lebenslang für jeden, der gegen einen baum pinkelt - passt! der vergleich ist egal. jemand mit gesundem menschenverstand kann nicht ernsthaft eine haftstrafe für jemanden, der einen kracher wirft, fordern. das steht doch, wie oben von einem anderen user erwähnt, in keiner relation zu einem "echten" verbrecher wie einem vergewaltiger oder kinderschänder. ich verteidige hier aber niemanden auch nur in irgendeiner weise und hoffe wirklich, dass das intern geklärt wird. soll das geld für ein paar kracher lieber für eine bengale ausgegeben werden - is gscheiter... mit solchen einstellungen würde man nicht weit kommen. Bitte closen ! Was hat das mit dem Sred zu tun ? Was hat dies mit dem Sred zu tun ? Was hat das mit dem Sred zu tun? vollkoffer. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pironi V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 25. November 2008 Ginge es nach Nationalpatriot, dann würde es keine Diskussionsforen mehr geben. Super! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
savant ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 25. November 2008 nur dass er diese meinung ausgerechnet in einem solchen vertritt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laugenstangerl "wir sind viel schwuler als ihr!" Beitrag melden Geschrieben 25. November 2008 (bearbeitet) das ist ein sehr dummer vergleich oder besteht die gefahr, dass beim brennen einer CD jemand schwere verletzungen zugefügt bekommt? ich hätte kein problem damit, wenn jeder ausgeforschte böllerwerfer ein mehrjähriges wenn nicht sogar lebenslängliches stadionverbot erhalten würde. wie kommen denn andere dazu sich von diesem bodensatz der gesellschaft gefährden zu lassen? wer so vertrottelt handelt muss mit den konsequenzen rechnen und verdient 0,0 mitleid. jedem kind erklärt man gefährlich kracher sind und dann werden solche mitten im vollgesteckten sektor geworfen, das ist doch nur mehr abartig und gemeingefährlich. mir gehts es darum, dass viele generell als erste idee, egal um welchen tatbestand es sich handelt, erst einmal eine erhöhung des strafmaßes fordern. höhere bestrafungen, mehr polizei, mehr überwachung etc wird das problem schon richten... um gottes willen, ich will hier keinen böllerwerfer verteidigen. aber ich seh das problem durch absurd hohe strafen nicht verschwinden. edit: ich denke, mit der aktuellen strategie fährt man am besten: die hierarchie im block nutzen und auf die richtigen leute einwirken. bearbeitet 25. November 2008 von laugenstangerl 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 26. November 2008 wieso? wenn schon strafe, dann für alle, deren böllerwürfe auch nur fatal enden könnten. (dürft ja heutzutage nachzuweisen sein) Du kannst nicht einen Böllerwerfer, der einen anderen verletzt, gleich hoch bestrafen, wie einen dessen Böller nicht mal in der Nähe einer Person explodiert. Würd ja so sein als würde einer der 30 km/h zu schnell fährt die gleiche Strafe bekommen wie einer der 30 km/h zu schnell fährt und dabei ein Kind niederführt. Denn auch die Fahrt des ersten könnte fatal enden. gehn dir jetzt schon die Argumente aus, wenn du schon mit solchen lächerlichen vergleichen kommst? Ja, anscheinend.... Was ist an dem Vergleich lächerlich? Du forderst langjährige Haftstrafen für Böllerwerfer in der Hoffnung, dass es dann eh keiner mehr tut. So einfach läufts aber nicht. Denn laut deiner Logik, könnte man ja für sämtliche Strafentaten (Körperverletzung, Diebstahl...) eine Haftstrafe von 10 Jahren machen. Wer es dann noch macht, ist eh selber Schuld. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rostiger nagel Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 26. November 2008 (bearbeitet) wieso? wenn schon strafe, dann für alle, deren böllerwürfe auch nur fatal enden könnten. (dürft ja heutzutage nachzuweisen sein) neocon hat mir einen großteil der schreibarbeit schon abgenommen. "könnte" ist hättiwari. ich bin zwar kein jurist, aber das brauch ich nicht sein, um zu wissen, dass eine tatsächliche körperverletzung nicht gleich geahndet werden kann wie eine tat, die zu einer verletzung hätte führen können. wie die gesetzeslage da genau aussieht, würde mich aber auch interessieren. vielleicht kann uns ja jemand aufklären. mit solchen einstellungen würde man nicht weit kommen. was willst du mir damit sagen? bearbeitet 26. November 2008 von rostiger nagel 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 26. November 2008 Du kannst nicht einen Böllerwerfer, der einen anderen verletzt, gleich hoch bestrafen, wie einen dessen Böller nicht mal in der Nähe einer Person explodiert. Würd ja so sein als würde einer der 30 km/h zu schnell fährt die gleiche Strafe bekommen wie einer der 30 km/h zu schnell fährt und dabei ein Kind niederführt. Denn auch die Fahrt des ersten könnte fatal enden. Was ist an dem Vergleich lächerlich? Du forderst langjährige Haftstrafen für Böllerwerfer in der Hoffnung, dass es dann eh keiner mehr tut. So einfach läufts aber nicht. Denn laut deiner Logik, könnte man ja für sämtliche Strafentaten (Körperverletzung, Diebstahl...) eine Haftstrafe von 10 Jahren machen. Wer es dann noch macht, ist eh selber Schuld. laut deiner logik kann ich mit einem Stg 77 auf jeden schiessen, der mir gerade nicht taugt, solange ich ihn nicht treffe. hth. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SaiKos Peter Gugginho Beitrag melden Geschrieben 26. November 2008 (bearbeitet) Du kannst nicht einen Böllerwerfer, der einen anderen verletzt, gleich hoch bestrafen, wie einen dessen Böller nicht mal in der Nähe einer Person explodiert. Würd ja so sein als würde einer der 30 km/h zu schnell fährt die gleiche Strafe bekommen wie einer der 30 km/h zu schnell fährt und dabei ein Kind niederführt. Denn auch die Fahrt des ersten könnte fatal enden. Was ist an dem Vergleich lächerlich? Du forderst langjährige Haftstrafen für Böllerwerfer in der Hoffnung, dass es dann eh keiner mehr tut. So einfach läufts aber nicht. Denn laut deiner Logik, könnte man ja für sämtliche Strafentaten (Körperverletzung, Diebstahl...) eine Haftstrafe von 10 Jahren machen. Wer es dann noch macht, ist eh selber Schuld. was diskutieren wir hier eigentlich? Das Vebot mit dem Stadionverbot bzw. das "Einwirken" auf die Leute ist gescheitert, sonst würden nicht noch immer Knallkörper herumfliegen... müssen ja nicht "langjährige" Haftstrafen sein, aber zumindest sehr hohe Geldstrafen, die weh tun(30.000 € ?!), weil dann überlegen es sich vl auch die dümmsten, ob sie einen Knallkörper werfen oder nicht bearbeitet 26. November 2008 von SaiKos 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Space Janitor Anti Bauernmafia Beitrag melden Geschrieben 26. November 2008 müssen ja nicht "langjährige" Haftstrafen sein, aber zumindest sehr hohe Geldstrafen, die weh tun(30.000 € ?!), weil dann überlegen es sich vl auch die dümmsten, ob sie einen Knallkörper werfen oder nicht Auf welcher Rechtsgrundlage bitteschön?? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
savant ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 26. November 2008 Du kannst nicht einen Böllerwerfer, der einen anderen verletzt, gleich hoch bestrafen, wie einen dessen Böller nicht mal in der Nähe einer Person explodiert. davon war nie die rede (ich meinte böller, die auf/in die nähe von personen geworfen werden, welche aber halt glück im unglück haben und unverletzt davonkommen). genausowenig von "gleich hohen" strafen. was willst du mir damit sagen? auch ein böllerwerfer, der wen verletzt oder dies bewusst riskiert, ist ein "echter" verbrecher. ich weiß schon ca., wie dus gemeint haben könntest, aber derartige einstellungen dazu lassen für mich die nötige konsequenz vermissen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 26. November 2008 laut deiner logik kann ich mit einem Stg 77 auf jeden schiessen, der mir gerade nicht taugt, solange ich ihn nicht treffe. hth. Nein aber die Strafe würde nicht so hoch ausfallen, als wenn du ihn getroffen hättest. Und diese Logik teilt auch das österreichische Gesetz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 27. November 2008 Übrigens hat sich A. Marek bedankt das wir die Thematik wieder aufgegriffen haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolodja Ergänzungsspieler Beitrag melden Geschrieben 27. November 2008 (bearbeitet) Da ich noch eher Anfang meines Rechtswissenschaftsstudiums stehe kann ich zwar nicht sehr konkret werden (da fehlen mir halt die Rechts-Kodizes bzw bin ich nicht im Umgang mit jenen geschult), schon aber versuchen einen Überblick zu geben. Sollte ein Meister des Faches anwesend sein: Verzeihet meine Unwissenheit! Beim Böllerwurf gehts um 2 verschiedene Rechtsgrundlagen: 1. Es ist ein verwaltungsrechtliches Vergehen (allgemein gehts also ums Öffentliche Recht, genauer gesagt gehts um das Wiener Veranstaltungsgesetz), da der Abs 7 der Hausordnung von Rapid die Verwendung bzw. eigentlich schon das Mitbringen von "Gegenständen aller Art, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können, oder mit denen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Stadion gestört oder gefährdet werden könnte, wie z.B. große Transparente, pyrotechnische Artikel, Stöcke, Stangen, Flaschen, Dosen, Steine, Stich-, Schneid- und Hiebgegenstände sowie Waffen aller Art" gemäß den UEFA Sicherheitsrichtlinien strengstens verbietet. Mit dieser Hausordnung erklärt man sich "stillschweigend einverstanden" (dh es braucht keine Vertragsunterzeichnung, Handschlag, mündliche Abmachung oder so) indem man sich eine Eintrittskarte kauft. Siehe: Das Kleingedruckte hintendrauf. Dieser Vertrag erhält Rechtsgültigkeit sobald der Karteninhaber unsere schöne Kathedrale bzw deren Gelände betritt. Genauso ist es z.B. bei den Wiener Linien. Der vereinsrechtlich eingetragene Verein "SK Rapid Wien" bzw i.A. dessen Vorstand kann also bei Verstößen gegen diese Hausordnung veranstaltungsrechtliche Schritte setzen, also z.B. ein Hausverbot aussprechen (das bundesweit gültige Stadionverbot hingegen nur der ÖFB). Weiters kann der Verein SK Rapid Wien eine Verwaltungsstrafe nicht aussprechen (wir sind vielleicht eine Würschtl- aber sicher keine Bananenrepublik), sondern einleiten. Zuständig für Verfahren und Höhe der Strafe: Die verschiedenen Instanzen des Verwaltungsgerichtshofes. Das läuft dann auf Freispruch oder Geldstrafe mit diversen Auflagen hinaus. In den Häfen kann man dabei übrigens in der Regel nur im Sinne einer Ersatzhaftstrafe kommen, also wenn man die Geldstrafe nicht pecken kann/will. Geschickte (oder bösartige, je nachdem) Advokaten können natürlich auch "heftigere" Vergehen darin sehen, wie organisiertes Verbrechen oder versuchte Körperverletzung. Dann wirds Strafrechtlich. (Wie bekannt sein sollte gilt ja nicht nur für die USA bzw das anglo-amerikanische Rechtssystem der Verdacht, dass das Recht gerne dort zu finden ist, wo sich der bessere Anwalt geleistet werden kann.) 2. Wenn durch den Böllerwurf wer verletzt wird kann der Geschädigte (und nur dieser!) zivilrechtliche Schritte einleiten (außer es erwischt einen Kieberer, dann kanns kompliziert werden.), da dessen Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Hier sind wir dann beim Privatrecht angekommen. Da fasst man dann gerne empfindliche Geldstrafen oder (in wiederholungs- oder besonders harten Fällen sogar unbedingte) Haftstrafen aus. In aller Kürze: Was kann Rapid direkt machen: Hausverbot Was kann Rapid beim einleiten: Verwaltungsstrafe Was kann Rapid beim ÖFB monieren: Stadionverbot Was hat mit Rapid überhaupt nichts zu tun: Zivilrechtsklage Also sollten sich Polizeistaats-Fans, die am liebsten alles von der - meist von ihnen selbst definierten - Norm abweichende Verhalten mit dem Häfn sanktioniert wissen möchten, hinter die Ohren schreiben, dass eine aus diesem und anderen populistischen Gründen gern erfolgte Diffusion rechtsstaatlicher Prinzipien der erste Schritt Richtung Anarchie - und damit witzigerweise ins Gegenteil der von ihnen intendierten Gesellschaftsform - ist. Hahaha! [/Juristerei] Sind die Böller nicht aus dem Block gekommen, wo diesmal wieder diese kruden Posen-Fans gesessen sind? Ohne jetzt was unterstellen zu wollen, die Dummheit hat ja bekanntlich keine Nationalität. Und einmal noch Offtopic: Jimmy Hoffer Kopfballungeheuer bearbeitet 27. November 2008 von Wolodja 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RAPID FAN Die Nr. 1 in Wien sind wir! Beitrag melden Geschrieben 29. November 2008 Geschickte (oder bösartige, je nachdem) Advokaten können natürlich auch "heftigere" Vergehen darin sehen, wie organisiertes Verbrechen oder versuchte Körperverletzung. Dann wirds Strafrechtlich. (Wie bekannt sein sollte gilt ja nicht nur für die USA bzw das anglo-amerikanische Rechtssystem der Verdacht, dass das Recht gerne dort zu finden ist, wo sich der bessere Anwalt geleistet werden kann.) ich bin zwar kein jrist, abe rin der Realität wirds wohl schwer sein, jemanden nur weil er einen Böller mitnimmt den Vorsatz einer Körpoeverletzung zu beweisen. Die meisten, die Böller mitnehmen tun dies ja nicht, weil sie jemanden verletzten wollen, sondern weil sie Krach machen wollen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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