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KSV - (hoffentlich) Nichtabsteiger 2011/2012

dürften ein paar engländer wahrscheinlich den dicken markiert haben oder ihn einfach vor an pub aufgehängt haben :ratlos: (alles spekulationen)

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Auswärts nie dabei, z'haus die scheißerei!

Aston Villa an UR88 - zumindest wirds von denen präsentiert :ratlos:

Und ich dachte,ich hab' mich geirrt .. man muss aber auch jedem den Fetzn fladdern. :glubsch:

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blöde aber ernst gemeinte Frage - ist präsentation von Diebesgut in Österreich nicht "strafbar"?? man konnte ja gestern im TV und heut auf den TR96 Pics "gut" erkennen wer den Villa Fetzen präsentierte?

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Tiagra 80WA

blöde aber ernst gemeinte Frage - ist präsentation von Diebesgut in Österreich nicht "strafbar"?? man konnte ja gestern im TV und heut auf den TR96 Pics "gut" erkennen wer den Villa Fetzen präsentierte?

naja schon,wobei ja der diebstahl an sich strafbar ist, das präsentieren ist ja nur ein beweis

mich würd schon ein bißchen interessieren woher das transpi kam,da es ja in england üblich ist dass auch die 5 köpfige familie ihren eigenen fetzen hat wenn sie auf fußballreise geht

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nachdem das bild nicht verpixelt ist, habe ich es mal gelöscht, man muss es der staatsmacht nicht zu leicht machen.... :facepalm:

Es ist doch auf der TR und der UR-Page auch zu finden.

Naja, mir is es egal. :)

Aber seit wann sollte das zu Konsequenzen führen?

Es gab schon genügend Fotos, wo man es sah, wer es in die Höhe hielt.

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Gast TivoIiNord

Wahrscheinlich wieder so eine heldenhafte Aktion gegen eine 6-köpfige Familie, man ist ja nichts anderes gewohnt.. :huh?deppat?:

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The north remembers!

blöde aber ernst gemeinte Frage - ist präsentation von Diebesgut in Österreich nicht "strafbar"?? man konnte ja gestern im TV und heut auf den TR96 Pics "gut" erkennen wer den Villa Fetzen präsentierte?

MMn stellt so ein Fetn einen nicht ausreichend großen materiellen Wert dar. Der ideelle Wert ist was anderes und wird wahrscheinlich vom Gericht nicht behandelt. Strafbar könnte allerdings die Nötigung oder Gewaltanwendung sein, die zum "Erwerb" des Fetzns geführt hat.

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Tiagra 80WA

MMn stellt so ein Fetn einen nicht ausreichend großen materiellen Wert dar. Der ideelle Wert ist was anderes und wird wahrscheinlich vom Gericht nicht behandelt. Strafbar könnte allerdings die Nötigung oder Gewaltanwendung sein, die zum "Erwerb" des Fetzns geführt hat.

auch wenn es in so einem fall eh meist wurscht is weil es da fast nie zu einer anzeige durch die geschädigten kommt, dir ist schon bewußt dass ein diebstahl ein diebstahl ist, ob gummiringerl,wurstsemmeln oder fetzn ist egal

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The north remembers!

auch wenn es in so einem fall eh meist wurscht is weil es da fast nie zu einer anzeige durch die geschädigten kommt, dir ist schon bewußt dass ein diebstahl ein diebstahl ist, ob gummiringerl,wurstsemmeln oder fetzn ist egal

Also das ist mir natürlich bewusst. Nur ob das Gericht sowas behandelt ist wieder eine andere Frage. Mir ist ein konkreter Fall bekannt wo es um 40 € ging, und das Gericht den Fall wegen "dem vernachlässigbaren Wert" nicht weiter behandelt hat. Andererseits hab ich schon erlebt wie jemand wegen 3 Vodkaflaschen 3 Monate unbedingt kassiert hat.

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Also das ist mir natürlich bewusst. Nur ob das Gericht sowas behandelt ist wieder eine andere Frage.

Es gibt im Strafrecht sowas wie eine Bagatellgrenze bei Eigentumsdelikten nicht - auch die "Kostenlos-Mitnahme" der Sonntagskrone ist ein strafrechtlich relevanter Diebstahl. Geringe Werte könnten aber über Diversion auch ohne Vorstrafe erledigt werden, auch eine Wertung als (leichter bestrafte) Entwendung könnte allenfalls möglich sein.

ABER:

Da beim Fahnenziehen der Kontrapart allerdings regelmäßig mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Überlassung überredet wird, sind wir schon fesch im Raub drinnen, was natürlich seinen Weg vor Gericht findet. 1 bis 10 Jahre, das zahlt sich aus. Wenn dann noch ein Baseballschläger dabei ist oder eine Nase dabei zu Bruch geht, sind es gleich einmal 5 bis 15 Jahre. Wem es das wert ist...

auch wenn es in so einem fall eh meist wurscht is weil es da fast nie zu einer anzeige durch die geschädigten kommt

Erstens würde ich das so nicht sagen (es gab schon andere Beispiele) und zweitens handelt es sich bei Raub und Diebstahl um Offizialdelikte, die auch ohne Anzeige von der Polizei zu verfolgen sind, wenn sie davon Kenntnis erlangt.

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Tribünenzierde

nun ja die frage ist ja, ob die anwälte etc das glauben... wenn du einen fussball bewanderten richter hast denke ich nicht, das er dir glaubt wenn du sagst " jo also den hamma auf da straßen gefunden , oder der is da schon glegen wie man gnommen ham".

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