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Postinho
Früher gingen auf den nicht freigeschalteten Karten ATV leider habens das abgedreht mittlerweile
ja, aber mein ansatz wäre ja ein anderer, man zahlt ja eh den teil der gis, der für div. inftrastruktur sachen usw. verwendet wird, also müsste man somit auch anrecht auf eine smartcard inkl. freischaltung der privaten usw. haben?!

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ja, aber mein ansatz wäre ja ein anderer, man zahlt ja eh den teil der gis, der für div. inftrastruktur sachen usw. verwendet wird, also müsste man somit auch anrecht auf eine smartcard inkl. freischaltung der privaten usw. haben?!

nach meiner auslegung nicht, da ja grundsätzlich auch für den orf gezahlt werden muss, egal, ob man ihn konsumiert. es ist ja kein pay-tv, wo man sich klar zu diesen sendern deklariert, sondern prinzipiell wird's jedem auferlegt.

aber natürlich kann's auch richter geben, die das anders sehen (war ja bereits der fall). problem ist halt, dass die GIS freiwillig natürlich nichts macht, was nicht in ihrem sinne ist. insofern wirst du dort abblitzen, nehme ich stark an - auch wenn du dich im recht siehst.

dieses ganze GIS-system gehört schleunigst abgeschafft, davon profitiert nur die bürokratie.

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Contrarian

ja, aber mein ansatz wäre ja ein anderer, man zahlt ja eh den teil der gis, der für div. inftrastruktur sachen usw. verwendet wird, also müsste man somit auch anrecht auf eine smartcard inkl. freischaltung der privaten usw. haben?!

Nach der Änderung des ORF Gesetztes letztes Jahr gibts die Möglichkeit allenfalls im hinterletzten Hintertupfingtal ohne DVB-T Empfang

ORF Gesetz § 31

"(10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften."Al

bearbeitet von Obsolet

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  • 2 months later...
Oasch

Wenn man eine Aufforderung erhält in den nächsten zwei Wochen doch die GIS-Gebühr zu zahlen, obwohl man auf das vorige Schreiben bzgl. der Aufforderung der Anmeldung eines Gerätes nicht geantwortet hat, kann man das dann noch ignorieren?

bearbeitet von revo

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VI rings!

Wenn man eine Aufforderung erhält in den nächsten zwei Wochen doch die GIS-Gebühr zu zahlen, obwohl man auf das vorige Schreiben bzgl. der Aufforderung der Anmeldung eines Gerätes nicht geantwortet hat, kann man das dann noch ignorieren?

eingschrieben gekommen?

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Gegen Fussballmillionäre in Österreich!

Wenn man eine Aufforderung erhält in den nächsten zwei Wochen doch die GIS-Gebühr zu zahlen, obwohl man auf das vorige Schreiben bzgl. der Aufforderung der Anmeldung eines Gerätes nicht geantwortet hat, kann man das dann noch ignorieren?

jo, hatte auch abgemeldet und dann ist halbjährlich der Wisch gekommen und sofort in die Rundablage damit.....

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  • 1 month later...
Knusprig & Frisch

nachdem ich ein trottl bin und die gis-gebühren heute abgebucht bekommen habe (ich zahls jährlich, von daher tut das grad bissl weh), erwäge ich nun auch irgendeinen schritt richtung kündigung. der zeitpunkt ist natürlich beschissen, weil ich schätze mal nicht, dass wenn ich jetzt kündige, die gis mir das zurückerstattet oder? andere option ist, dass ich im september zu studieren anfange und dadurch ja theoretisch in die gruppe der gebührenbefreiten falle. bin unschlüssig, sinnvoller wäre wahrscheinlich eher die studentenmasche oder?

wahrscheinlich net unwichtig: werde auch ein selbsterhalterstipendium bekommen.

bearbeitet von berninat0r

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Posting-Pate

Wenn du die gis mit, angenommen, ende Juli kündigst bekommst du die restliche Monate, die du bezahlt hast wieder zurück. Du musst allerdings dazu schreiben, daß du es willst und auf welches Konto. Automatisch wird nichts retour gebucht bei dem Verein.

Student sein allein reicht für die Befreiung nicht! Du musst einen Zuschuss bekommen. Ob ein selbsterhalterstip eine vorraussetzung ist würde ich dort per Telefon erfragen. Dazu kommt noch, daß falls du noch was dazu verdienst auch das dazugezählt wird, ebenso solltest du mit jemandem zusammen wohnen und die Person verdient etwas. Die höchstgrenze kannst auch dort gleich erfragen

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Knusprig & Frisch

ok, ja die grenze dürfte ja irgendwie so um die 800-900 euro sein, könnt dann natürlich eng werden

mit welcher begründung willst kündigen?

puh keine ahnung, schätz mal sowas wie "hab alle geräte entfernt, weil ich zu meiner freundin gezogen bin und die wohnung jetzt nur mehr für swinger parties verwende. da brauch ich weiß gott keinen orf mehr!"

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Posting-Pate

Wenn er schreibt er hat die Geräte entfernt wird auch abgemeldet. Kann sein, daß er irgendwann mal besuch bekommt, aber fürs abmelden kommt niemand schauen ob eh alles wirklich weg ist.

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