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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
DonFetzo schrieb vor 26 Minuten:

So heute angemeldet und SEPA-Lastschrift eingerichtet.

das ging bei dir in einem schritt?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die ORB mit dem neuen System leicht überfordert ist:

Es geht im Grunde nach Haushalt. In dem zumindest eine Person hauptgemeldet ist. Wenn das 1 Person/Haushalt ist, ist es einfach (wie bei mir). Aber das ist ja sehr oft nicht der Fall, meistens sind es mehrere. Und manchmal gar keine. Wem genau schickt man jetzt die Vorschreibung?

Im Grunde müsste es der Eigentümer sein, wenn er selber drin wohnt, oder der Hauptmieter. Aber das weiß die ORB ja nicht. Die kann sich maximal aufs Melderegister stützen. Und da steht wieder nur drin, wer wo gemeldet ist ... alles sehr kompliziert, das. Und das will man jetzt ohne die Hausbesuche schaffen ...?

Das einzige, was jetzt einfacher wird: es ist egal, ob im Haushalt Geräte vorhanden sind oder nicht. Das braucht man also nicht mehr zu kontrollieren. Aber wem man die Vorschreibung schicken soll, das muss ja trotzdem erst einmal eruiert werden, oder?

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ASB-Legende
raumplaner schrieb vor 12 Stunden:

das ging bei dir in einem schritt?

ja. Registriert, Emailadresse und Meldedaten eingegeben und dann SEPA-Lastschrift eingerichtet. Waren glaub ich 6 verschiedene Punkte inkl. Registrierung. 

bearbeitet von DonFetzo

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Wien nur du allein!
firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die ORB mit dem neuen System leicht überfordert ist:

Es geht im Grunde nach Haushalt. In dem zumindest eine Person hauptgemeldet ist. Wenn das 1 Person/Haushalt ist, ist es einfach (wie bei mir). Aber das ist ja sehr oft nicht der Fall, meistens sind es mehrere. Und manchmal gar keine. Wem genau schickt man jetzt die Vorschreibung?

Die ORB kann auf jeden zurückgreifen, der dort hauptgemeldet ist. Jeder schuldet unabhängig von den anderen den voll Betrag. Erst wenn einer der anderen gezahlt hat, sind die anderen befreit. Als entweder man nimmt zufällig eine Person oder man schreibt einfach alle an. 

Liegt keine Hauptwohnsitz-Meldung vor (korrekterweise nur bei Zweitwohnsitzen der Fall), ist auch kein Beitrag fällig.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Neocon schrieb vor 11 Minuten:

Die ORB kann auf jeden zurückgreifen, der dort hauptgemeldet ist. Jeder schuldet unabhängig von den anderen den voll Betrag. Erst wenn einer der anderen gezahlt hat, sind die anderen befreit. Als entweder man nimmt zufällig eine Person oder man schreibt einfach alle an. 

Liegt keine Hauptwohnsitz-Meldung vor (korrekterweise nur bei Zweitwohnsitzen der Fall), ist auch kein Beitrag fällig.

Oder bei Leerständen. Aber danke.

Na, dann bin ich mal auf die Praxis gespannt.

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ASB-Legende
SmokinAces schrieb vor 2 Stunden:

grafik.png

Ach ich berate rechtlich zu dem Thema momentan täglich Leute, daher muss ich es ganz genau nehmen. ;) Interessant ist auch, dass die Mitarbeiter, die da zu OBS Auskunft geben (ich vermute ein Callcenter), den Konsumenten teilweise falsche Infos geben und behaupten, dass der Befreiungsantrag neu zu stellen ist, auch wenn man davor schon von der GIS befreit war. 

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Ohne Plan Online

So heute den ORF Brief bekommen zwecks Anmeldung. Habe bis dato keine Gis bezahlt, weil einfach nie auf einen Schrieb geantwortet bzw die Typen reinlassen. 

Muss ich mich jetzt final anmelden oder soll ich mal den ersten Brief ignorieren?

Danke

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
FleXx schrieb Gerade eben:

So heute den ORF Brief bekommen zwecks Anmeldung. Habe bis dato keine Gis bezahlt, weil einfach nie auf einen Schrieb geantwortet bzw die Typen reinlassen. 

Muss ich mich jetzt final anmelden oder soll ich mal den ersten Brief ignorieren?

Danke

Du KANNST den Brief ignorieren, weil nicht nachweislich zu eigenen Handen zugestellt. Letztlich wird dir aber irgendwann eh nichts anderes übrig bleiben, weil die Rechtlage klar ist und das früher übliche Spielchen "ich hab ja gar keinen Fernseher" entfällt. Kannst also genau so gut gleich anmelden auch.

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ASB-Legende
firewhoman schrieb vor 32 Minuten:

Du KANNST den Brief ignorieren, weil nicht nachweislich zu eigenen Handen zugestellt. Letztlich wird dir aber irgendwann eh nichts anderes übrig bleiben, weil die Rechtlage klar ist und das früher übliche Spielchen "ich hab ja gar keinen Fernseher" entfällt. Kannst also genau so gut gleich anmelden auch.

@FleXx Bei der Registrierung und Anmeldung musst einige Daten angeben (u.a. seit wann du an der angegeben Adresse deinen Hauptwohnsitz hast) und dann berechnet das System ab welchem Tag du gebührenpflichtig bist. Ich gehe davon aus, dass du an deiner Wohnadresse 1.) deinen Hauptwohnsitz hast und den auch schon vor 01.01.2024 und dann bist automatisch ab 01.01.2024 gebührenpflichtig. Es wird also egal sein, ob du die Anmeldung erst im Mai oder schon jetzt erledigst, weil du auch bei einer Anmeldung im Mai die Zahlung für das ganze Jahr 2024 leisten wirst müssen.

bearbeitet von DonFetzo

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