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V.I.P.

Hmm, könnte sie - auch wenn sie bisher noch nicht berufstätig war - einen steuerausgleich machen?

Konto läuft auf uns beide, Kreditkarte auf mich (Laptop hab ich mit Kreditkarte gezahlt)

nein

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Im ASB-Olymp

Wenn man im Jahr 2015 von 30 auf 40 Stunden hochgegangen ist, zahlt sich ein Steuerausgleich hier aus? Ich bin gerade am überlegen, ob eine Nachzahlung hier nicht ansteht...

ich glaub auch, dass du eher was zurückbekommst - die laufenden Lohnabrechnungen beziehen ja immer mit ein, dass du übers Jahr gesehen immer das gleiche verdienst (steuersatz progression bezieht sich ja aufs Jahresgehalt); wenn man jetzt in der Mitte des Jahres eine Gehaltserhöhung hat, mehr Stunden arbeitet bzw. z.b. erst im Juli in den Beruf einsteigt, ergibt sich aus meiner Erfahrung immer eine Gutschrift.

Und auch, wenn eine Nachzahlung anstehen würde - man kann in den Fall den Antrag wieder zurückziehen

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Baumax kassier, allgemein im Dienstleistungsbereich. Naja, so einfach ist das auch wieder nicht

z.B Frisör -> unmittelbar notwendig um sich über laufende Trends zu informieren. Baumax-Kassier unmittelbar notwendig um sich über neurliche Gesetzesänderungen und Vorgaben informieren zu können. Aber auch um sich über laufende Angebote und Produkte die man verkauft zu informieren, falls dich ein Kunde fragt. Mit dem "Informationsschmäh" kommst bei fast jeden Beruf durch. Ahhh jo wir haben die Kassen ebenfalls mit dem Computer abgerechnet ;) Es genügt ja, dass du irgendwo einen Computer verwendest schon kann man argumentieren.. Deshalb gibt es ja den Selbstbehalt weils genau wissen, dass eh jeder den PC abschreibt...

Smartphone würd mich jz mal interessieren... Hat da jemand Erfahrungen? Es ist für die Arbeit zwingend notwendig bei mir (muss erreichbar fürs Büro sein)...

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uhhuh...h..

Kommt drauf an. Wennst nix zum absetzen hast. Passt des schon. Wennst gleichmäßig verdienstx aich nix. Sei froh. Negativsteuer möchte ich auch nicht haben, lieber verdiene ich mehr. Also okay.

Bekam heuer nur knapp 100er. Mei Frau über 1.400, hatte allerdings nur halbes Jahr gearbeitet(jetzt Karenz). Da ist mir ganzes Jahr arbeiten lieber als diese 1.400 retour ;)

Oder denke ich da falsch?

bearbeitet von benni889

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯

Wenn man im Jahr 2015 von 30 auf 40 Stunden hochgegangen ist, zahlt sich ein Steuerausgleich hier aus? Ich bin gerade am überlegen, ob eine Nachzahlung hier nicht ansteht...

warum sollte da eine nachzahlung anstehen? wennst von 30 auf 40 erhöhst zahlst dann ja ohnehin mehr steuern. wäre ja noch schöner, dafür dann noch eine nachzahlung zu verlangen. das sollte sich eigentlich positiv für die rückzahlung auswirken.

bearbeitet von j.d.

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z.B Frisör -> unmittelbar notwendig um sich über laufende Trends zu informieren. Baumax-Kassier unmittelbar notwendig um sich über neurliche Gesetzesänderungen und Vorgaben informieren zu können. Aber auch um sich über laufende Angebote und Produkte die man verkauft zu informieren, falls dich ein Kunde fragt. Mit dem "Informationsschmäh" kommst bei fast jeden Beruf durch. Ahhh jo wir haben die Kassen ebenfalls mit dem Computer abgerechnet ;) Es genügt ja, dass du irgendwo einen Computer verwendest schon kann man argumentieren.. Deshalb gibt es ja den Selbstbehalt weils genau wissen, dass eh jeder den PC abschreibt...

Smartphone würd mich jz mal interessieren... Hat da jemand Erfahrungen? Es ist für die Arbeit zwingend notwendig bei mir (muss erreichbar fürs Büro sein)...

echt? So einfach lassen die sich zufrieden stellen?

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echt? So einfach lassen die sich zufrieden stellen?

Naja.... Man muss einfach bedenken, wie viele Steuerausgleiche hier zu bearbeiten sind. Wenn die bei jeden Ferdl Fritzinger der seinen Laptop angibt genau nachschauen würden, würde die durchschnittliche Bearbeitungsdauer wohl 10-15 Jahre betragen. Wenn man nicht komplett verrückte Angaben macht und ganz einfach Frech ist wird hier standardisiert gearbeitet... Eben Laptop mit Selbstbehalt, Anzug (wollen viele abschreiben) nein, Smartphone (wie mir ein Kollege der Finance in der Arbeit erklärte) nur seeeeeehr selten etc. Genau prüfen wird man nur wenn man auffällig wird ...

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Mir is ois...
Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:

Eine Vorberechnung ist nicht möglich, weil nicht alle Berechnungsgrundlagen vorhanden sind (z.B. Ihr Lohnzettel wurde vom Dienstgeber noch nicht übermittelt oder ist fehlerhaft). Ihre Erklärung können Sie trotzdem schon senden, das Ergebnis kann allerdings erst berechnet werden, wenn die Grundlagen vollständig und fehlerfrei sind. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Vorberechnung zum Erfolg führen.

:angry: Was soll das?

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