onkelandy Homerist Geschrieben 1. Juli 2015 Dachte wenn ich mir die Sachen in der Zwischenzeit besorge, brauch ich mich nicht mehr darum kümmern, wenn ich die Aufforderung dazu bekomme. Hät ich diese Information von Anfang an gehabt hät ich nicht so blöd geantwortet 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 1. Juli 2015 bei mir schicken die versicherungen einmal im jahr einen "zu vorlage beim finanzamt" wisch. sollten das deine nicht von sich aus tun, frag mal ob sie dir so eine bestätigung bzw. etwas zur vorlage beim FA schicken können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 1. Juli 2015 Unterscheidet sich die Absetzbarkeit (zb. der Höchstbetrag) von Kinderbetreuungskosten bei Angestellten und Selbständigen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 1. Juli 2015 Unterscheidet sich die Absetzbarkeit (zb. der Höchstbetrag) von Kinderbetreuungskosten bei Angestellten und Selbständigen? nein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pompfinewra Grantscherm Geschrieben 1. Juli 2015 Unterscheidet sich die Absetzbarkeit (zb. der Höchstbetrag) von Kinderbetreuungskosten bei Angestellten und Selbständigen? ich würde sagen nein. eur 2.300,- sinds sowohl beim l1 als auch beim e1. https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html ausnahme für beide fälle Was passiert, wenn pro Kind mehr als 2.300 Euro an Kinderbetreuungskosten anfallen?Werden mehr als 2.300 Euro an Kinderbetreuungskosten ausgegeben, sind lediglich 2.300 Euro im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Nur in besonderen Fällen (zB alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater) sind auch Ausgaben, die 2.300 Euro übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, allerdings gekürzt durch den einkommensabhängigen Selbstbehalt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 1. Juli 2015 Danke! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Footballhead Hobbyjournalist Geschrieben 6. Juli 2015 Wie bereits in einem anderen Thread erläutert werde ich ab Herbst eine Ausbildung zum Fachsozialbetreuer an der SOB (Schule für Sozialbetreuungsberufe) in Pinkafeld besuchen. Ich bin derzeit 20 Jahre alt. Besteht insofern ein Anspruch auf Familienbeihilfe? Am Handy konnte mir das Finanzamt in meinem Bezirk diesbezüglich keine Auskunft geben, weshalb ich bevor ich einen Antrag stellen werde fragen wollte, ob jemand in diesem Forum Ahnung von der Materie hat und mir meine Frage evtl. beantworten kann. Danke im Voraus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 6. Juli 2015 Wenn du deine Einkommensgrenze nicht überschreitest.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Footballhead Hobbyjournalist Geschrieben 6. Juli 2015 Wenn du deine Einkommensgrenze nicht überschreitest..Was nicht passieren wird, da ich 40 Stunden/Woche zur Schule gehe bzw. Praktika absolviere. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 6. Juli 2015 Würde den Antrag mal ansehen, sollte schon hinhauen! Solange Alter und Einkommen net überschreitet - kein Problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TheManuel Rechtschreibpunker Geschrieben 8. Juli 2015 (bearbeitet) Wenn wir schon das Thema Familienbeihilfe haben: Wie streng wird das mit den überschreiten der 10.000€ Grenze pro Jahr gesehn? Gibts da Strafen oder muss ich einfach nur das zuviel bekommene Geld zurücküberweisen falls ich erwischt werden sollte? bearbeitet 8. Juli 2015 von TheManuel 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 8. Juli 2015 seit 2013 muss nur der Betrag, um den die 10.000,-- überschritten werden zurückgezahlt werden (früher musste die gesamte Familienbeihilfe zurückgezahlt werden) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TheManuel Rechtschreibpunker Geschrieben 8. Juli 2015 seit 2013 muss nur der Betrag, um den die 10.000,-- überschritten werden zurückgezahlt werden (früher musste die gesamte Familienbeihilfe zurückgezahlt werden)danke, dann werd ich es riskieren und mich nicht abmelden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
viola_sbg_1933 Bester Mann im Team Geschrieben 13. Juli 2015 Was auch ein Witz ist ... man kann max. 5 Anhänge bei der Ergänzung hinzufügen ... den rest soll ich a) direkt Vorort vorbeibringen oder b) via Post schicken .... die haben was beinander ... Wahnsinn. Kein Wunder dass es immer ewig dauert wenn evtl noch gewartet wird, ob noch was nachkommt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 13. Juli 2015 Was auch ein Witz ist ... man kann max. 5 Anhänge bei der Ergänzung hinzufügen ... den rest soll ich a) direkt Vorort vorbeibringen oder b) via Post schicken .... die haben was beinander ... Wahnsinn. Kein Wunder dass es immer ewig dauert wenn evtl noch gewartet wird, ob noch was nachkommt... Kannst die Anhänge ned einfach in einziges PDF zusammenfassen und dranhängen ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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