Rata Im ASB-Olymp Geschrieben 6. Februar 2015 Kann mir vielleicht jemand helfen was den Alleinverdienerabsatzbetrag betrifft? Hab eine Seite gefunden wo steht dass die Grenze für den Avab bei 1200,- (Steuerfreigrenze) und 5.982,96 für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beträgt. Meine Frau hat im Jahr 2014 in der Karenz Montags immer bei einem Arzt gearbeitet. Mitte September hat sie dann angefangen wieder normal zu arbeiten. Dabei hat sie beim Arzt ca. 1280 (Steuerfrei) verdient und bei ihrer normalen Arbeit dann Netto ca. 5700,-. Also ist sie wenn man beide Grenzen zusammen zählt in dem Bereich, wo ich den Avab beantragen kann? Oder sehe ich das falsch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kris ASB-Süchtige(r) Geschrieben 4. März 2015 Ich versteh das mit dem Alleinverdiener auch nicht ganz, Ich dachte eigentlich Ich hätte Anspruch aber Ich hatte heute denn bescheid in der Databox und da steht das Gegenteil drinnen... Meine Kind ist im Februar auf die Welt gekommen, Ich hab im Mai geheiratet meine Frau hat im ganzen Jahr 2014 nirgends gearbeitet... Laut meiner Logik spricht nichts dagegen oder versteh Ich da was falsch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
10philipp88 Posting-Maschine Geschrieben 5. März 2015 Seit wann kann man eigentlich die Formulare nicht mehr online ausdrucken? Und warum? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flana Who let the Drog out?! Geschrieben 5. März 2015 (bearbeitet) Frage an die Experten in puncto Sonderausgabe Wohnraumschaffung: Der Steuerpflichtige hat von einem privaten Bauträger eine frei finanzierte, neu errichtete Eigentumswohnung zu einem Pauschalpreis gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes war die Wohnung noch nicht bezugsfertig und die Zahlungen wurden mittels Ratenplan BTVG geleistet. Sonderausgabe ja/nein? Wenn ja, lit. a oder b? Zum Ankauf wurde ein Darlehen (ist auch hypothekarisch besichert; also der Konnex zur Wohnung gegeben) aufgenommen. Kann der Steuerpflichtige jetzt jedes Jahr bis zur vollständigen Tilgung theoretisch die Rückzahlungen (bis zur Deckelung) als Sonderausgabe geltend machen? bearbeitet 5. März 2015 von Flana 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 5. März 2015 Ich versteh das mit dem Alleinverdiener auch nicht ganz, Ich dachte eigentlich Ich hätte Anspruch aber Ich hatte heute denn bescheid in der Databox und da steht das Gegenteil drinnen... Meine Kind ist im Februar auf die Welt gekommen, Ich hab im Mai geheiratet meine Frau hat im ganzen Jahr 2014 nirgends gearbeitet... Laut meiner Logik spricht nichts dagegen oder versteh Ich da was falsch? Wochengeld zählt beim AVAB zu den Einkünften (Kinderbetreuungsgeld nicht) - vielleicht kommt sie damit schon über die Grenze. Auch Kapitaleinkünfte (soweit diese dem Finanzamt bekannt sind) oder Beteiligungen an Gesellschaften würden zählen Frage an die Experten in puncto Sonderausgabe Wohnraumschaffung: Der Steuerpflichtige hat von einem privaten Bauträger eine frei finanzierte, neu errichtete Eigentumswohnung zu einem Pauschalpreis gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes war die Wohnung noch nicht bezugsfertig und die Zahlungen wurden mittels Ratenplan BTVG geleistet. Sonderausgabe ja/nein? Wenn ja, lit. a oder b? Zum Ankauf wurde ein Darlehen (ist auch hypothekarisch besichert; also der Konnex zur Wohnung gegeben) aufgenommen. Kann der Steuerpflichtige jetzt jedes Jahr bis zur vollständigen Tilgung theoretisch die Rückzahlungen (bis zur Deckelung) als Sonderausgabe geltend machen? mMn ja Teil 1 klingt eher nach a, Teil 2 (Darlehensrückzahlung) eher nach b - ich bin aber kein Jurist und als Praktiker sind mir solche Feinheiten wurscht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 10. März 2015 687EUR bei mir 1.509EUR bei da Freundin -> Kinderbetreuungskosten sei Dank bin gespannt ob das alles so korrekt war was wir da eingegeben haben 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hoddle Teamspieler Geschrieben 11. März 2015 Bei mir sind es fast 2.400 Euro, weil ich 2 Kinder im Volksschulalter habe und der Hort entsprechend kostet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 11. März 2015 war für mich schon etwas überraschend wieviel das eigentlich aus macht!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hoddle Teamspieler Geschrieben 11. März 2015 war für mich schon etwas überraschend wieviel das eigentlich aus macht!! Allein die Rückzahlung für die Kinderbetreuung sind über 1.600,- bei mir. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 11. März 2015 687EUR bei mir 1.509EUR bei da Freundin -> Kinderbetreuungskosten sei Dank bin gespannt ob das alles so korrekt war was wir da eingegeben haben ich gehe mal davon aus, du verdienst mehr? dann wäre es clever, würdest du die kinderbetreuungskosten abschreiben = mehr geld retour. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 11. März 2015 ich gehe mal davon aus, du verdienst mehr? dann wäre es clever, würdest du die kinderbetreuungskosten abschreiben = mehr geld retour. Was genau meinst mit abschreiben Wobeis 2014 eh der letzte lohnsteuerausgleich war! Nächstes jahr wirds ein einkommenssteuerausgleich und den macht da steuerberater! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
j.d. ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯ Geschrieben 11. März 2015 Bei mir wars das Übliche, ca. 360 Euro, nettes Taschengeld. Ging bei mir extrem flott, am 2.3 Daten eingegeben, am 9.3. war das Geld am Konto. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 11. März 2015 Was genau meinst mit abschreiben Wobeis 2014 eh der letzte lohnsteuerausgleich war! Nächstes jahr wirds ein einkommenssteuerausgleich und den macht da steuerberater! wenn man beim finanzamt rechnungen einbringt, nennt man es es "abschreiben"! und sowas sollte immer der besserverdiener abschreiben! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 11. März 2015 wenn man beim finanzamt rechnungen einbringt, nennt man es es "abschreiben"! und sowas sollte immer der besserverdiener abschreiben! Aha gut der besserverdiener bin ich nicht aber wurscht, nächstes jahr gönn ich ma um 150 den steuerberater 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kris ASB-Süchtige(r) Geschrieben 13. März 2015 (bearbeitet) War Dienstag persönlich beim Finanzamt und hab Beschwerde gegen meinen Bescheid eingereicht, dieser war auch berechtigt und nun wird die Sache bearbeitet, weiß wer wann Ich mit dem ausstehenden Geld rechnen kann? bearbeitet 13. März 2015 von Kris 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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