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V.I.P.

Prinzipielle Frage übrigens: ich hab bisher immer nach Bescheid einen Antrag auf Rückzahlung des Guthabens gestellt - muss man das eigentlich, oder wird eh automatisch ausbezahlt?

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Homerist
miffy23 schrieb vor 8 Minuten:

Prinzipielle Frage übrigens: ich hab bisher immer nach Bescheid einen Antrag auf Rückzahlung des Guthabens gestellt - muss man das eigentlich, oder wird eh automatisch ausbezahlt?

bei Arbeitnehmerveranlagung automatisch

bei Einkommensteuererklärung nur über Antrag

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Rapid is stabil, Junge!

Bei mir schreibens immer Freitags den Bescheid. Am Sonntag schickens ihn mir, da ist er dann als Nachricht auf Finanz online. Am Donnerstag darauf ist dann immer das Geld am Konto. Sollte also morgen soweit sein.

Edit. 

Und genau so wars :)

bearbeitet von GRENDEL

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Im ASB-Olymp

Muss mir kurz meinen Ärger von der Seele schreiben.
Hab letztes Jahr 2 Monate bei meiner Firma geringfügig gearbeitet, während ich Karenz war. Schau Anfang März rein, nur 1 Lohnzettel von 2 drinnen.
Finanzamt angerufen - nicht unser Problem bitte Firma fragen. 
HR sagt sie haben fristgerecht übermittelt.

Nochmal angerufen, diesmal hat sich jemand die Mühe gemacht ins System zu schauen: Beide Lohnzettel da, werden aber mir nicht angezeigt. Kann man nichts machen ich soll einfach versuchen den Antrag abzuschicken. Vorberechnung ging wegen Fehlermeldung, dass kein Lohnzettel da ist nicht.

Wieder zur HR, sie kümmern sich mit dem FA drum. Haben die Lohnzettel neu hochgeladen, mit andere Kennzahl, sollte jetzt gehen.
Natürlich ging es nicht, sehe immer noch nur einen. Anruf beim FA, er sieht 2 kann aber nichts machen, dass ist halt so. 

Durch Zufall mit einer Kollegin geredet, die auch in Karenz war, bei ihr war es anfangs auch so, FA konnte das aber regeln. Durchwahl von dem Mitarbeiter hatte sie zum Glück. Angerufen, kein Problem, Lohnzettel musste laut ihm im System aktiviert und aktualisiert werden. Siehe da, jetzt sehe ich beide.

Im Endeffekt 2 Wochen und 3 Anrufe beim FA gebraucht, für etwas, das in nicht mal 20 Sekunden erledigt war.
Ich hätte vmtl. einfach den Antrag ohne Vorberechnung durchschicken können, aber 1. wollte ich natürlich schon gerne wissen was ungefähr rauskommt und 2. wäre er dann lt. FA gesondert behandelt worden mit Korrespondenz und längerer Dauer. 

bearbeitet von herr_bert

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Ich habe 2023 im Rahmen eines Projektes ein selbstständiges Einkommen gehabt. Das ganze wurde mittels einer Honorarnote abgerechnet. Habe das dann initial zwar vergessen einzureichen (weil ich geistig abwesend den Freibetrag von der SV angewendet habe), das dann aber dann nachträglich noch geändert.

Für 2024 (und 2025) wurde mir jetzt deswegen eine ESt. vorgeschrieben. Habe das dann auch mal vorab überwiesen, weil es ned so viel war und ich gedacht habe, dass ich das dann mit der Arbeitnehmerveranlagung jetzt dann eh leicht ändern kann. Jetzt habe ich aber das Problem, dass ich in meinem Finanzonline zur Zeit nur das E1-Formular sehe. Ich sehe zwar, dass ich da einen Antrag auf Änderung auf Arbeitnehmerveranlagung einreichen kann, aber ich bin mir unschlüssig, was ich da für ein Datum als "Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit" nehmen soll. In meinem Verständnis hatte ich ja nie eine betriebliche Tätigkeit. :ratlos: 

Oder ist das eh egal?

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...can't escape the moon

Habe gerade für das Jahr 2024 knapp 4000€ vom Finanzamt zurückbekommen, obwohl ich 2024 keine Sekunde gearbeitet habe. :clap:

Wie geht das:

Ich habe mir die 2024 angefallene Kapitalertragssteuer fast zur Gänze zurückzahlen lassen.

https://www.broker-test.at/steuern/regelbesteuerung/

 

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ASB-Legende
Silva schrieb vor 18 Stunden:

Ich habe 2023 im Rahmen eines Projektes ein selbstständiges Einkommen gehabt. Das ganze wurde mittels einer Honorarnote abgerechnet. Habe das dann initial zwar vergessen einzureichen (weil ich geistig abwesend den Freibetrag von der SV angewendet habe), das dann aber dann nachträglich noch geändert.

Für 2024 (und 2025) wurde mir jetzt deswegen eine ESt. vorgeschrieben. Habe das dann auch mal vorab überwiesen, weil es ned so viel war und ich gedacht habe, dass ich das dann mit der Arbeitnehmerveranlagung jetzt dann eh leicht ändern kann. Jetzt habe ich aber das Problem, dass ich in meinem Finanzonline zur Zeit nur das E1-Formular sehe. Ich sehe zwar, dass ich da einen Antrag auf Änderung auf Arbeitnehmerveranlagung einreichen kann, aber ich bin mir unschlüssig, was ich da für ein Datum als "Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit" nehmen soll. In meinem Verständnis hatte ich ja nie eine betriebliche Tätigkeit. :ratlos: 

Oder ist das eh egal?

31.12.2023

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My rule is never to look at anything on the Internet.
matthias1745 schrieb am 15.3.2025 um 08:31 :

31.12.2023

Danke. Das hat jetzt geklappt.

Ich hätte jetzt noch eine Frage: Mir wurde für 2024 auf Basis von 2022 eine Vorauszahlung von 362€ aufgetragen. Habe ich gemacht, soll so sein. Wenn ich jetzt die Arbeitnehmerveranlagung mache, sehe ich beim Berechnungsblatt der Vorschau, dass ich eine anrechenbare Lohnsteuer von Betrag X habe. Das ist ident mit der Lohnsteuer, die beim Lohnzettel von meinem Arbeitgeber aufscheint. Sollten da nicht irgendwo die 362€ aufscheinen bzw. wo werden die berücksichtigt?

Edit: OK, ich habe gerade in der Vorberechnung gelesen, dass "allfällig geleistete Vorauszahlungen und Anzahlungen [...] nicht berücksichtigt" sind. Wird das dann getan, wenn der echte Bescheid kommt?

Und anschließend daran, wurde mir für das laufende Jahr auf Basis von 2023 (in dem ich dieses einmalige Einkommen hatte) eine deutlich höhere Vorauszahlung festgesetzt. Das erste Quartal habe ich nun mal einfach überwiesen, da mir das wohl zu kurzfristig war bzgl. Beschwerde. Wie gehe ich da vor, dass ich das auf den richtigen Betrag festsetze?

bearbeitet von Silva

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Homerist
Silva schrieb vor 2 Minuten:

Wird das dann getan, wenn der echte Bescheid kommt?

natürlich

Silva schrieb vor 2 Minuten:

Und anschließend daran, wurde mir für das laufende Jahr auf Basis von 2023 (in dem ich dieses einmalige Einkommen hatte) eine deutlich höhere Vorauszahlung festgesetzt. Das erste Quartal habe ich nun mal einfach überwiesen, da mir das wohl zu kurzfristig war bzgl. Beschwerde. Wie gehe ich da vor, dass ich das auf den richtigen Betrag festsetze?

Herabsetzungsantrag stellen (unter Weitere Services --> Vorauszahlung)

 

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onkelandy schrieb vor 2 Minuten:

Herabsetzungsantrag stellen (unter Weitere Services --> Vorauszahlung)

Danke. Ich habe mal 0 angefordert. Rückzahlung vom bereits geleisteten Betrag wäre dann wohl im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2025?

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Homerist
Silva schrieb vor einer Stunde:

Danke. Ich habe mal 0 angefordert. Rückzahlung vom bereits geleisteten Betrag wäre dann wohl im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2025?

sobald der Betrag wieder gutgeschrieben wurde kannst einen Rückzahlungsantrag stellen

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ASB-Legende
Silva schrieb vor 16 Stunden:

Danke. Ich habe mal 0 angefordert. Rückzahlung vom bereits geleisteten Betrag wäre dann wohl im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2025?

Nein, wird sobald deinem Herabsetzungsantrag stattgegeben wird, gut gebucht auf dein Steuerkonto. 

Danach musst es dir einfach rückzahlen lassen. 

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DIE Firma für Ihr Posting!

Wie lange braucht das Finanzamt bei euch für die Abwicklung einer Rückzahlung vom Steuerkonto? Hab vor einer Woche beantragt, aber noch nix bekommen... Wo Geld? :(

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