Bankerldrücker Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 5. März 2012 Hallo leute !!! So brauch mal jemanden der sich bissl auskennt mit dem schaß!!! Also hab vor ca 2 monaten über finanzonline den antrag zur ArbeitnehmerInnenveranlagung abgeschickt und dann aber 2 bescheide bekommen,der 2te war ein "Freibetragsbescheid" in der höhe von 730 €. Ein kollege in der arbeit meinte dann ich habe beim ausfüllen des online formulars vergessen anzukreuzen das ich keinen "Freibetrag" wünsche,kann da jetzt auch leider nicht nachschauen weil ich die tage nicht zu hause bin,aber ein solches feld wäre mir nicht aufgefallen. Er meinte dann ich solle gegen den antrag berufung einlegen das ich keinen freibetrag wünsche,dann wird dieser betrag zur ArbeitnehmerInnenveranlagung dazugerechnet Aber ich hab jetzt überhaupt keinen plan was ich denen schreiben soll,vl kann mir hier jemand sagen wie ich jetzt am besten vorgehen soll 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 6. März 2012 Hallo leute !!! So brauch mal jemanden der sich bissl auskennt mit dem schaß!!! Also hab vor ca 2 monaten über finanzonline den antrag zur ArbeitnehmerInnenveranlagung abgeschickt und dann aber 2 bescheide bekommen,der 2te war ein "Freibetragsbescheid" in der höhe von 730 €. Ein kollege in der arbeit meinte dann ich habe beim ausfüllen des online formulars vergessen anzukreuzen das ich keinen "Freibetrag" wünsche,kann da jetzt auch leider nicht nachschauen weil ich die tage nicht zu hause bin,aber ein solches feld wäre mir nicht aufgefallen. Er meinte dann ich solle gegen den antrag berufung einlegen das ich keinen freibetrag wünsche,dann wird dieser betrag zur ArbeitnehmerInnenveranlagung dazugerechnet Aber ich hab jetzt überhaupt keinen plan was ich denen schreiben soll,vl kann mir hier jemand sagen wie ich jetzt am besten vorgehen soll ich nehme einmal an, dass du den Bescheid für 2013 bekommen hast, wenn es jetzt die Veranlagung für 2011 war. Der Bescheid hat lediglich den Nutzen, dass du ihn deinem Arbeitgeber geben könntest, welcher dann in der Lohnverrechnung für 2013 monatlich einen Lohnsteuer-Freibetrag von € 60,83 (x12 = € 730,-) bei dir berücksichtigen kann. Damit hast du quasi monatlich einen Vorschuss auf die Rückzahlung am Jahresende. Dort wird dann überprüft, was du an absetzbaren Ausgaben hattest und mit dem bisher berücksichtigen Freibetrag gegengerechnet. Kann dann natürlich auch eine Rückzahlung herauskommen, wenn du weniger abzusetzen hast als in den Vorjahren. Wenn du das nicht willst und lieber wieder normal die Veranlagung mit der ganzen Rückzahlung auf einmal machen willst, dann schmeiß den Bescheid daheim in die Lade und fertig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 6. März 2012 Hab da auch eine Frage: ich bin ja letztes Jahr nach Wien gesiedelt. Unter den "Sonderausgaben" gibts einen Punkt fuer Betraege fuer Wohnraumbeschaffung, Sanierung, etc. Kann ich da z.B. die Kaution, welche ja notwendig war, um die Wohnung zu bekommen, anfuehren? Oder nicht? Was gelten da als "Sonderausgaben"? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Geschrieben 6. März 2012 Hab da auch eine Frage: ich bin ja letztes Jahr nach Wien gesiedelt. Unter den "Sonderausgaben" gibts einen Punkt fuer Betraege fuer Wohnraumbeschaffung, Sanierung, etc. Kann ich da z.B. die Kaution, welche ja notwendig war, um die Wohnung zu bekommen, anfuehren? Oder nicht? Was gelten da als "Sonderausgaben"? Ich denke schon, dass du die Anführen kannst. Kannst ja auch bei einer Genossenschaftswohnung den Genossenschaftsanteil anführen ... ich kann ihn sogar doppelt anführen ... einmal als Zahlung an die Genossenschaft und zweitens, weil ich dafür einen Kredit genommen hab 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 6. März 2012 (bearbeitet) Der Punkt heißt "Wohnraumschaffung" und nicht beschaffung. Da musst schon etwas errichten auch. Nein, die Kaution fällt eindeutig nicht unter § 18 EStG. Was bei dir eventuell in Frage kommen könnte, wären freiwillige Personenversicherungen (Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Lebensversicherung). Solche Aufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag von € 2920/Jahr geltend gemacht werden. bearbeitet 6. März 2012 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Geschrieben 6. März 2012 Der Punkt heißt "Wohnraumschaffung" und nicht beschaffung. Da musst schon etwas errichten auch. Nein, die Kaution fällt eindeutig nicht unter § 18 EStG. Was bei dir eventuell in Frage kommen könnte, wären freiwillige Personenversicherungen (Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Lebensversicherung). Solche Aufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag von € 2920/Jahr geltend gemacht werden. Passt, hab ich alles ... das wird ein fetter Geldsegen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 6. März 2012 Der Punkt heißt "Wohnraumschaffung" und nicht beschaffung. Da musst schon etwas errichten auch. Nein, die Kaution fällt eindeutig nicht unter § 18 EStG. Was bei dir eventuell in Frage kommen könnte, wären freiwillige Personenversicherungen (Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Lebensversicherung). Solche Aufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag von € 2920/Jahr geltend gemacht werden. Schaas. Grad die Uebersiedlung hat ne Menge Geld gekostet, schade, dass man da nichts zurueckholen kann. Die Versicherungen geb ich eh jedes Jahr rein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 6. März 2012 Nein, die Kaution fällt eindeutig nicht unter § 18 EStG. Vor allem kannst diese ja nach dem Auszug wieder zurückbekommen, will man dann die Steuer dafür nachzahlen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bankerldrücker Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 6. März 2012 Wenn du das nicht willst und lieber wieder normal die Veranlagung mit der ganzen Rückzahlung auf einmal machen willst, dann schmeiß den Bescheid daheim in die Lade und fertig. eine rückzahlung hab ich ja auch bekommen (und zwar nur einen minimalen betrag) und eben noch diesen "Freibetrag",also ohne diesen freibetragsbescheid gehts also garnicht? hätte eigentlich auch gedacht das da heuer um einiges mehr rausschaut weil ich im letzten jahr ja ne eigentumswohnung gekauft hab und das war auch noch ein neubau,dann noch nen kredit,das hab ich auch alles angegeben,is schon sehr seltsam das ganze 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 6. März 2012 eine rückzahlung hab ich ja auch bekommen (und zwar nur einen minimalen betrag) und eben noch diesen "Freibetrag",also ohne diesen freibetragsbescheid gehts also garnicht? der Bescheid wird vermutlich erst für 2013 sein? Der hat mit der jetzigen Rückzahlung nichts zu tun. Den bekommst du wie gesagt nur, damit du in Zukunft schon über die laufende Lohnverrechnung weniger Lohnsteuer zahlst, wenn du es so willst und den Bescheid deinem Arbeitgeber gibst. Wenn du damit nichts machst, geschieht das nicht. Darum kannst du auch von vornherein ankreuzen, dass du keinen brauchst. Warum du jetzt für die Vergangenheit weniger als erwartet bekommen hast, kann ich natürlich nicht sagen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Geschrieben 6. März 2012 hätte eigentlich auch gedacht das da heuer um einiges mehr rausschaut weil ich im letzten jahr ja ne eigentumswohnung gekauft hab und das war auch noch ein neubau,dann noch nen kredit,das hab ich auch alles angegeben,is schon sehr seltsam das ganze allgemein gilt: von sonderausgaben wird nur 1/4 des jeweiligen betrags tatsächlich berücksichtigt. im speziellen gilt weiters: beiträge für wohnraumschaffung und wohnraumsanierung fallen unter die topfsonderausgaben, d.h. sie sind nicht nur betraglich gedeckelt, sondern der zu berücksichtigende betrag schleift sich zudem zwischen 36.000 und 60.000 euro steuerpflichtigen einkünften ein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bankerldrücker Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 6. März 2012 ok alles klar danke für die antworten 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 7. März 2012 (bearbeitet) So, grade Erklaerung abgeschickt. Jetzt heisst es wieder warten. Heuer solls ja besonders lang dauern. Hab einige Bekannte, die warten schon 2 Monate.... heuer sollen besonders viel Nachpruefungen sein, laut Auskunft Finanzamt. bearbeitet 7. März 2012 von Doug Heffernan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
falcomitdemkoks ASB-Gott Geschrieben 7. März 2012 (bearbeitet) So, grade Erklaerung abgeschickt. Jetzt heisst es wieder warten. Heuer solls ja besonders lang dauern. Hab einige Bekannte, die warten schon 2 Monate.... heuer sollen besonders viel Nachpruefungen sein, laut Auskunft Finanzamt. habs meiner mutter letzten donnerstag online gemacht, heut war das geld auf dem konto :allaaah: kommt aber vielleicht auch drauf an wo man lebt (in vorarlberg wirds weniger lang dauern wie in wien) vermut ich mal?! bearbeitet 7. März 2012 von falcomitdemkoks 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
juergen2070 Europaklassespieler Geschrieben 7. März 2012 habs meiner mutter letzten donnerstag online gemacht, heut war das geld auf dem konto :allaaah: kommt aber vielleicht auch drauf an wo man lebt (in vorarlberg wirds weniger lang dauern wie in wien) vermut ich mal?! Würde ich jetzt eher weniger behaupten, hab noch im Februar die Erklärung gemacht und konnte gestern schon das Geld von Finanzamt sehen wunderbare 27 Euronen Wusste aber das mein Lohnzettel noch nicht übermittelt war dadurch habe ich nicht damit gerechnet das ich das Geld vor März erhalten. Das ist nämlich auch immer die große Voraussetzung und da sämtliche Firmen (Steuerberater usw.) die Lohnzettel bis spätestens Ende Februar übermitteln müssen, kann es schon sein, das man hier länger warten muss, also nicht verzweifeln wird wahrscheinlich bei den meisten bald da sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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