mido456 Postinho Beitrag melden Geschrieben 10. April 2019 onkelandy schrieb vor 10 Minuten: nein - tue ich nicht Ok, dann doch auf der guten Seite :-) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Beitrag melden Geschrieben 10. April 2019 Hammerwerfer schrieb vor 11 Minuten: Finanzminister? dann würd ich mich wirklich schämen mido456 schrieb vor 9 Minuten: Ok, dann doch auf der guten Seite :-) ich seh das persönlich nicht so schwarz/weiß 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Beitrag melden Geschrieben 10. April 2019 onkelandy schrieb vor 2 Minuten: dann würd ich mich wirklich schämen ich seh das persönlich nicht so schwarz/weiß War auch als Scherz gemeint... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hcg Fly like an airliner Beitrag melden Geschrieben 11. April 2019 Frage: Habe 2 Einkommen bezogen (eines aus Lehrtätigkeit) welche auch beide im Finanzonline aufscheinen. Habe nun ganz normal meine (online) AN-Veranlagung durchgeführt (und dort auch bei "Anzahl Lohnauszahlender Stellen" beide vermerkt). War es das nun oder hätte ich da etwas anderes tun müssen aufgrund der zwei Einkommen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Beitrag melden Geschrieben 11. April 2019 hcg schrieb vor einer Stunde: Frage: Habe 2 Einkommen bezogen (eines aus Lehrtätigkeit) welche auch beide im Finanzonline aufscheinen. Habe nun ganz normal meine (online) AN-Veranlagung durchgeführt (und dort auch bei "Anzahl Lohnauszahlender Stellen" beide vermerkt). War es das nun oder hätte ich da etwas anderes tun müssen aufgrund der zwei Einkommen? Nein, deine einzige Pflicht hast du schon erfüllt, nämlich eine AVN zu machen, das ist in deinem Fall bei zwei Lohnzettel nämlich eine Pflichtveranlagung Jetzt brauchst nur mehr warten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hcg Fly like an airliner Beitrag melden Geschrieben 11. April 2019 Herr Max schrieb vor 2 Minuten: Nein, deine einzige Pflicht hast du schon erfüllt, nämlich eine AVN zu machen, das ist in deinem Fall bei zwei Lohnzettel nämlich eine Pflichtveranlagung Jetzt brauchst nur mehr warten. Juhu danke!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
görtsch Banklwärmer Beitrag melden Geschrieben 22. April 2019 Hallo zusammen, noch ein kurzer Check in die Runde bevor ich die AN-Veranlagung abschicke: habe ich das (leider) richtig interpretiert, dass weder Eigentumswohnungskauf (tlw. fremdfinanziert, kein Neubau sondern Gebäude aus den 60ern) noch kleinere Sanierungsmaßnahmen (zusätzl. WC, Badezimmer neu) in der neuen Wohnung irgendwie geltend gemacht werden können? Da ich die AN-Veranlagung auch für Mutter/Schwester machen darf: Umbau Einfamilienhaus (Errichtung Wohnung im Obergeschoss, kein zusätzlicher Nettowohnraum aber dafür Errichtung Badezimmer, WC, eigener Stiegenaufgang außen, eigenfinanziert) auch hier hätte ich es jetzt so interpretiert, dass leider nichts zu holen ist. Kann man das so grob bestätigen, ohne ins Detail zu gehen, nicht dass ich mich dann im nachhinein ärgere weil ich Sachen nicht angeführt habe. lg 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 22. April 2019 https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html#Was_z_hlt_zu_den_Errichtungskosten_eines_Eigenheimes_ Wenn das aber alles erst 2016 oder später erfolgte, kannst es vergessen, wurde nämlich bei der größten Steuerreform aller Zeiten gestrichen. Zitat Diese Sonderausgaben sind 2018 nur dann absetzbar, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag, Vertrag über achtjährig gebundene Beiträge) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen oder mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2019 Ein Freund hat die letzten beiden Jahre im Ausland studiert. Kann er die Studiengebühren beim Steuerausgleich anführen? Verdient hat er nebenbei mwn. nichts. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2019 OoK_PS schrieb vor 15 Minuten: Ein Freund hat die letzten beiden Jahre im Ausland studiert. Kann er die Studiengebühren beim Steuerausgleich anführen? Verdient hat er nebenbei mwn. nichts. Welche Steuer will er dann zurück bekommen, wenn er nichts verdient? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2019 Maulinho schrieb vor 4 Minuten: Welche Steuer will er dann zurück bekommen, wenn er nichts verdient? Das hat mich auch stutzig gemacht Also defakto nicht möglich, als Weiterbildung anzugeben und sich von den Studiengebühren etwas zurückzuholen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Beitrag melden Geschrieben 23. Mai 2019 Bescheid endlich gekommen. 300€ weniger bekommen als die "Vorberechnung" ergab. Najo, sind immernoch 1500€ Nächstes Jahr spielt das wahrscheinlich nicht mehr.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kerozene Solo Viola Beitrag melden Geschrieben 25. Mai 2019 Das FA hat mir die letzten 3 Jahre ums Doppelte zuviel Grundsteuer abgebucht - nach meinem Einbringen dass es sich dabei um einen Fehler seitens des FA handelt warte ich nun seit 9 Monaten auf einen Bescheid bzw. die Gutschrift. Frage: gibt es da - ähnlich der Arbeitnehmerveranlagung - eine Frist am welche sich das FA halten muss? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Beitrag melden Geschrieben 25. Mai 2019 kerozene schrieb vor 59 Minuten: Das FA hat mir die letzten 3 Jahre ums Doppelte zuviel Grundsteuer abgebucht - nach meinem Einbringen dass es sich dabei um einen Fehler seitens des FA handelt warte ich nun seit 9 Monaten auf einen Bescheid bzw. die Gutschrift. Frage: gibt es da - ähnlich der Arbeitnehmerveranlagung - eine Frist am welche sich das FA halten muss? Grundsteuer wird von der Gemeinde eingehoben und nicht vom Finanzamt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kerozene Solo Viola Beitrag melden Geschrieben 25. Mai 2019 onkelandy schrieb vor 16 Minuten: Grundsteuer wird von der Gemeinde eingehoben und nicht vom Finanzamt Ja eh. Aber wenn dort ein Fehler gemacht wurde muss man einen Antrag beim FA stellen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.