Recommended Posts

Wichtiger Spieler
Nach dem Derby müssen alle runter vom Gas!

Jetzt haben wir also den Salat. Das 286. Wiener Derby, ein an sich brauchbares Fußballspiel der ewigen Rivalen, wird vor allem deshalb in Erinnerung bleiben, weil aus dem Austria-Sektor ein Böller Richtung Rapid-Keeper Georg Koch geworfen wird.

http://www.sportnet.at/nach_dem_derby_mues...er_vom_gas.urla

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Knows how to post...

@tomstig: bitte nicht die Böhler-Werke mit einem Böller verwechseln. :D

Anmerken möchte ich, daß bei den "Böllern" eher das Pyrotechnikgesetz anwendbar ist.

Böller sind pyrotechnische Artikel der Kl.I aufwärts !

Wobei eigentlich es erst ab den höheren Klassen interessant wird.

Anbei der Link zum Gesetzestext:

http://ris1.bka.gv.at/bgbl-pdf/RequestDoc....id=19740084.pdf

Ab Seite 1445 wird es interessant. (ist zwar eine Novelle, aber noch immer größtenteils aktuell.

Novelle 1994:

http://ris1.bka.gv.at/bgbl-pdf/RequestDoc....id=19940036.pdf

bearbeitet von Der Nationalpatriot

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Laut Kurier ist der Typ der als erster Verhaftet worden ist, zwar ein Böllerwerfer aber nicht der "Täter", der wurde mitlerweile Ausgeforscht, ein 29jähriger "Fanatics".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Anti Bauernmafia

Laut Kurier ist der Typ der als erster Verhaftet worden ist, zwar ein Böllerwerfer aber nicht der "Täter", der wurde mitlerweile Ausgeforscht, ein 29jähriger "Fanatics".

Hm. Also - unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung, ob die Polizei da richtig liegt, kann ich nicht beurteilen - überrascht bin ich nicht. Ich hab diese Aussagen, dass die Böllerwerfer ausnahmslos irgendwelche 15-jährigen Wannabes sind, die niemand kennt und nur auffallen wollen, von Anfang an für reine Schutzbehauptungen gehalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

best dm
"'Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren""

Bin jetzt mit der Juristerei nicht vertraut, aber würde das denn nicht bedeuten, dass der Werfer, sollte sich dauerhafter Schaden einstellen, mindestens ein Jahr bekommt? Und wäre das dann bedingt oder unbedingt, liegt das im Ermessen der Richters?

Grundsätzlich entscheidet in diesem Fall das Schöffengericht über Urteil und Strafe (§ 30 Abs 3 Z 1 StPO). Ein Schöffengericht besteht aus zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern, also einfache Personen aus dem Volk. Sind diese der Meinung, dass der Typ die Tat begangen hat, dann müssen sie die Höhe der Strafe festlegen, wobei es mehrere Faktoren gibt, wie hoch diese ausfällt:

  • Wieviele Delikte hat er begangen? Hier wären es schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Dauerfolgen und vorsätzliche Gefährdung mit Sprengmittel. Das ist im Grunde viel, um eine Strafe niedrig zu halten.
  • Gibt es Milderungsgründe? Hier gelten vor allem die, die in § 34 StGB aufgelistet sind, klassisches Beispiel ist das Geständnis (Z 17).
  • Gibt es Erschwerungsgründe (§ 33 StGB)?
  • Ist der Täter Wiederholungstäter?
  • Ist der Täter gerade in einer Probezeit/Bewährung?

Nach Abwägung all dieser Kriterien wird dann die Strafe festgelegt. Ist der Täter unbescholten und geständig, dann ist es gut möglich, dass der mit einer hohen bedingten Haftstrafe davonkommt. Ist er andererseits Wiederholungstäter, ist noch bedingt auf freiem Fuß etc., dann kann es sein, dass der Schöffensenat die Höchststrafe ausspricht, wobei ich 10 Jahre für übertrieben halte, denn ein Böller ist - wie schon gesagt - etwas anderes als Sprengstoff zum Sprengen von Gebäuden oder Bergwerken und dafür war der Paragraph wahrscheinlich gedacht.

@tomstig: bitte nicht die Böhler-Werke mit einem Böller verwechseln. :D

Anmerken möchte ich, daß bei den "Böllern" eher das Pyrotechnikgesetz anwendbar ist.

Böller sind pyrotechnische Artikel der Kl.I aufwärts !

Wobei eigentlich es erst ab den höheren Klassen interessant wird.

Anbei der Link zum Gesetzestext:

http://ris1.bka.gv.at/bgbl-pdf/RequestDoc....id=19740084.pdf

Ab Seite 1445 wird es interessant. (ist zwar eine Novelle, aber noch immer größtenteils aktuell.

Novelle 1994:

http://ris1.bka.gv.at/bgbl-pdf/RequestDoc....id=19940036.pdf

Dass Böller (<- schon ausgebessert) unters Pyrotechnikgesetz fallen, ist mir schon klar. Bei meiner Ausführung ging es darum, ob der Täter auch § 173 StGB ("Vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel") verwirklicht hat, also ob ein Böller auch ein Sprengmittel ist. Nach der Legaldefinition von § 1 des Schieß- und Sprengmittelgesetzes hätte ich dies verneint, aber nach der Judikatur des OGH muss ich dies nun bejahen.

Dass ein Böller noch zusätzlich unter das Pyrotechnikgesetz fällt, hat mit meiner Aussage nichts zu tun.

bearbeitet von tomstig

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

[*] Wieviele Delikte hat er begangen? Hier wären es schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Dauerfolgen und vorsätzliche Gefährdung mit Sprengmittel. Das ist im Grunde viel, um eine Strafe niedrig zu halten.

85 konsumiert 84.

allerdings waere nur ein verlust des gehoers eine schwere dauerfolge und der liegt ja nicht vor, also wohl 'nur' schwere koerperverletzung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid Wien

In irgendeinem printmedium (leider weiß ich nicht mehr welches) heißt es dass auch die vorsänger der austria mit stadionverbot belegt werden, da sie den liegenden koch noch verhöhnt und bespuckt haben sollen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.

In irgendeinem printmedium (leider weiß ich nicht mehr welches) heißt es dass auch die vorsänger der austria mit stadionverbot belegt werden, da sie den liegenden koch noch verhöhnt und bespuckt haben sollen.

Aber ob sie wirklich stadionverbot bekommen ist die andere frage!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

the one they call eazy

und ob die stadionvorbote auch eingehalten werden...

ich kenne da einen von einem anderen wiener großklub, der zwar stadion verbot hatte abaer trotzdem immer wieder ins stadion gegangen ist, weil er gewisse ordner kannte und diese einfach nicht hinschauten wenn er ins stadion ging

traurig aba wahr

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Europaklassespieler

In irgendeinem printmedium (leider weiß ich nicht mehr welches) heißt es dass auch die vorsänger der austria mit stadionverbot belegt werden, da sie den liegenden koch noch verhöhnt und bespuckt haben sollen.

das war (auch) im heutigen "heute" zu lesen

bearbeitet von Domo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.