Der Bengalenwurf


bergiboy

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Postinho

da ich jetzt weiss was szene wien mit seh gemeint hat ,finde ich sollte man sich im asb diesbezüglich ein bissl zurückhalten @szene wien,da dieses forum grösstenteils aus normalen fussballfans besteht von mir natürlich ausgenommen ;)

noch dazu wo dieses seh von rapidfans ins leben gerufen wurde @michi wagner in der stadthalle

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Teamspieler

Auf Ö3 habens jetzt vorher gesagt, dass dem Werfer auf Koch bis zu 3 Jahre Haft blühen könnte.

naja, was die vom shitradio schon wieder verzapfen!

3 jahre bekommst für schwere körperverletzung und die muss in irgendeiner form des vorsatzes herbeigeführt worden sein - also "absichtlich" wie man umgangssprachlich sagt.

viel eher kann der werfer mit einer verurteilung wegen fahrlässiger körperverletzung rechnen, das gibt geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu 3 monaten (im extremfall 6 monate).

von mir aus könnens den penner gern einkastln!

bearbeitet von violetter

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1911%

naja, was die vom shitradio schon wieder verzapfen!

3 jahre bekommst für schwere körperverletzung und die muss in irgendeiner form des vorsatzes herbeigeführt worden sein - also "absichtlich" wie man umgangssprachlich sagt.

viel eher kann der werfer mit einer verurteilung wegen fahrlässiger körperverletzung rechnen, das gibt geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu 3 monaten (im extremfall 6 monate).

von mir aus könnens den penner gern einkastln!

Dann ist es deiner Meinung nach nicht vorsätzlich wenn man einen Böller auf den Tormann wirft?

Welche Absicht außer ihn zu verletzen kann man damit haben?

Also ist der Vorsatz schon gefunden ...

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Teamspieler

Dann ist es deiner Meinung nach nicht vorsätzlich wenn man einen Böller auf den Tormann wirft?

Welche Absicht außer ihn zu verletzen kann man damit haben?

Also ist der Vorsatz schon gefunden ...

wenn man versucht den tormann zu treffen, ist das natürlich vorsatz.

allerdings hab ich das ganze nicht richtig gesehen! gibt's denn nirgendwo ein video im netz? bei laola1 hab ich nichts gefunden. ich würd mir ja gern ein bild darüber machen.

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Franz von Taxis

edit: sry, mittlerweile überflüssig und an falscher stelle

ging ebenfalls um den vorsatz...wurde aber alles schon gesagt

aber wenn ein böller aus dem fangetümmel meterweit aufs spielfeld geworfen wird, schafft es sicher kein anwalt "vorsätzlich schwere körperverletzung" durchzubringen

bearbeitet von Steirerman

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Anti Bauernmafia

naja, was die vom shitradio schon wieder verzapfen!

3 jahre bekommst für schwere körperverletzung und die muss in irgendeiner form des vorsatzes herbeigeführt worden sein - also "absichtlich" wie man umgangssprachlich sagt.

viel eher kann der werfer mit einer verurteilung wegen fahrlässiger körperverletzung rechnen, das gibt geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu 3 monaten (im extremfall 6 monate).

von mir aus könnens den penner gern einkastln!

Das ist nicht richtig. "Vorsatz" zu Körperverletzung habe ich schon - salopp ausgedrückt - wenn es mir egal ist, ob durch meine Handlung jemand im Sinne des Gesetzes-Paragraphen am Körper verletzt wird. "Absicht" ist eine andere Qualifikation als bloßer Vorsatz.

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Franz von Taxis

Das ist nicht richtig. "Vorsatz" zu Körperverletzung habe ich schon - salopp ausgedrückt - wenn es mir egal ist, ob durch meine Handlung jemand im Sinne des Gesetzes-Paragraphen am Körper verletzt wird. "Absicht" ist eine andere Qualifikation als bloßer Vorsatz.

das ist mal mit sicherheit falsch...sry

"vorsatz" ist, wenn der werfer wollte, dass genau das passiert, was eben passiert ist

korrektur:

hier gehts sowieso um nen spezialfall (gerade nachgelesen)

Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

- den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit

- ein schweres Leiden, Siechtum oder die Berufsunfähigkeit des Geschädigten zur Folge,

ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu verhängen.

bearbeitet von Steirerman

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Teamspieler

Das ist nicht richtig. "Vorsatz" zu Körperverletzung habe ich schon - salopp ausgedrückt - wenn es mir egal ist, ob durch meine Handlung jemand im Sinne des Gesetzes-Paragraphen am Körper verletzt wird. "Absicht" ist eine andere Qualifikation als bloßer Vorsatz.

jaja, ich hab ja geschrieben "umgangssprachlich"!

wie erklärst das ganze denn deiner oma? vorsatz (und alle seine formen) und fahrlässigkeit.

das ist das was man allgemein unter absichtlich - unabsichtlich kennt.

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Anti Bauernmafia

das ist mal mit sicherheit falsch...sry

"vorsatz" ist, wenn der werfer wollte, dass genau das passiert, was eben passiert ist

§ 5. (1) Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

Totschlag im Sinne des österreichischen Strafrechts ist eine privilegierte Form von Mord, und hat im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen was den Vorsatz angeht.

das ist das was man allgemein unter absichtlich - unabsichtlich kennt.

Ok, hast recht, nehm ich zur Kenntnis. ;)

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Teamspieler

§ 5. (1) Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

"ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden" heißt, dass der hooligan (ich nenn den asozialen deppen jetzt mal so) beim werfen damit gerechnet hat, dass er den tormann trifft und dieser dadurch verletzt wird. also er hat die verletzung für möglich gehalten.

er hat dann aber trotzdem geworfen. das wär dann (eventual)vorsatz.

allerdings braucht der werfer vor gericht bloß zu behaupten, dass er nie und nimmer damit gerechnet hat, jemanden zu verletzen bzw dass er gar nicht auf den tormann gezielt hat.

dem typen vorsatz nachzuweisen wird schwer für den staatsanwalt.

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Franz von Taxis

hier kann ja jeder selbst nachlesen...den werfer erwarten eigentlich einige anklagepunkte (ich geh nat hierbei davon aus, dass wiki stimmt)

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperve....C3.96sterreich

man sieht dabei auch, dass es nicht um "vorsätzliche" körperverletzung geht, denn sonst würden ihm bis zu 10 jahre haft drohen

bearbeitet von Steirerman

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Anti Bauernmafia
allerdings braucht der werfer vor gericht bloß zu behaupten, dass er nie und nimmer damit gerechnet hat, jemanden zu verletzen bzw dass er gar nicht auf den tormann gezielt hat.

dem typen vorsatz nachzuweisen wird schwer für den staatsanwalt.

Klar, das ist dann eben eine Beweisfrage. So einfach kann man es sich aber auch nicht machen vor Gericht, wenn diese Behauptung des Angeklagten völlig unrealistisch ist, dann muss ihr auch nicht geglaubt werden. Mit der Aussage, dass er nicht erwartet hätte, dass jemand neben dem so ein Kracher explodiert verletzt werden könnte, wird er nicht durchkommen.

Natürlich könnte er sagen, der Böller ist ihm "ausgerutscht" oder so, dann muss man sich eben die Videos anschauen, wie er sich verhalten hat in der Situation usw.

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Kennt das ASB in und auswendig

gsd haben sie den volltrottel der den bengalen geworfen hat sofort verhaftet!!!

na wenigstens etwas. lebenslages stadionverbot zusätzlich zum voraussichtlichen gerichtsurteil.

noch mehr als diese scheiß elendigen bengalen hasse ich aber die böller. diese sieht man nämlich nicht weshalb sie noch viel gefährlicher sind. nicht erst einmal vorgekommen, dass so ein scheißteil neben mir explodiert ist. wird nicht lange dauern (wenn es nicht eh shcon passiert ist) bis mal jemand "feuer fängt" oder so ein drecksböller in einer kapuze landet. dann gute nacht.

gute besserung dem verletzten!

es gehört aufgeräumt!

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Teamspieler

hier kann ja jeder selbst nachlesen...den werfer erwarten eigentlich einige anklagepunkte (ich geh nat hierbei davon aus, dass wiki stimmt)

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperve....C3.96sterreich

man sieht dabei auch, dass es nicht um "vorsätzliche" körperverletzung geht, denn sonst würden ihm bis zu 10 jahre haft drohen

bei diesen ganzen "schweren körperverletzungen" und "absichtlichen schweren k.verletzungen" usw. brauchts IMMER einen vorsatz! und ich sag ja jetzt schon zum 10ten mal, dass der dem hooligan nur ganz schwer nachzuweisen ist.

und ohne eine form von vorsatz bleibts hier bei bloßer fahrlr. körperverletzung.

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