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Wacker Innsbruck Anhänger

Ich lehne mich auch einmal so weit raus, dass in der RLW der Meister in den kommenden Jahren immer Red Bull II sein wird.

Naja schau ma mal. Ich glaub da lässt sich der Mateschitz schon was einfallen, und wenn er Grödig aufkauft. Liga 3 ist jedenfalls wahrscheinlich eine Etage zu tief für die zweite Bullenmannschaft.

bearbeitet von TT-Leser

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!

ich hab mittlerweile gelesen, dass Horn uiund Parndorf ind er RLO eine Lizenz bekommen haben. Das waren auch die einzigen RLO-Vereine, die eine Lizenz beantragt haben. Horn ist jetzt 4 Runden vor Schluß 3. mit 45 Punkten, Parendorf 6. mit 42 Punkten.

So schaut aus mit den Regionalligisten und den lizenzen:

Lizenz erteilt (etwaige Auflage erst nach Feststehen des Aufstiegs)

SV Horn

SC/ESV Parndorf

WSG Wattens

SV Grödig

St. Andrä

Lizenz verweigert

BW Linz

(GAK - Antrag bestimmungsgemäß zurückgewiesen)

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Fanatischer Poster

Wie ist das jetzt eigentlich ernn der Meister der Regionalliga nicht aufstegen darf, rückt dann automatisch der nächste nach...also kann es dann auch sein das zb der drittplatzierte in der Relegation spielt?

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Junior Vizepräsident

Wie ist das jetzt eigentlich ernn der Meister der Regionalliga nicht aufstegen darf, rückt dann automatisch der nächste nach...also kann es dann auch sein das zb der drittplatzierte in der Relegation spielt?

So wie ich das verstanden habe gilt das bis zu einer bestimmten Grenze. (3. oder 4. Platz. :ratlos:) D.h., wenn die ersten Drei nicht aufsteigen können, was ja leider der Fall sein kann, dann schaut's schlecht aus. Angaben ohne Gewähr.

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#herzblut

In der RLO ists aber wieder irgendwie anders weil da die Admira Amateure und Rapid Amateure vorne dabei sind und die nicht zählen .. deshalb dürft auch der 5te bzw. 6te aufsteigen, was ich mal gelesen hab ..

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Homerist

Auszug aus dem Handbuch des steirischen Fussballverbandes (man beachte vor allem das fett gedruckte)

AUF- UND ABSTIEGS- BESTIMMUNGEN ZWISCHEN DER ZWEITHÖCHSTEN (2.BL) UND DRITTHÖCHSTEN (REGIONALLIGA) LEISTUNGSSTUFE

Auszug aus dem Handbuch des StFV 2009/2010

(gültig ab 1. Juli 2009) gemäß Beschluss des ÖFB

§ 1 Grundsätzliches

1) Am Ende des Meisterschaftsjahres steigt der Tabellenzehnte der zweithöchsten Leistungsstufe in die entsprechende Regionalliga ab.

2) Der Neuntplatzierte der zweithöchsten Leistungsstufe spielt in der Relegation um den Klassenerhalt.

3) Die jeweils relegationsberechtigten Vereine der drei Regionalligen (siehe § 3) spielen in der Relegation um den Aufstieg.

4) Die Sieger der Relegation sind berechtigt, im darauffolgenden Spieljahr am Bewerb der zweithöchsten Leistungsstufe teilzunehmen. Die Verlierer der Relegation verbleiben in der Regionalliga bzw. steigen in die entsprechende Regionalliga ab.

5) Regionalligavereine, die aus der Relegation als Verlierer hervorgehen, erhalten aus den Mitteln der Bundesliga eine Einmalzahlung in der Höhe von 50.000,-- Euro.

6) Relegationsberechtigt sind ausschließlich Vereine, welche für das kommende Spieljahr eine BL-Lizenz erhalten haben.

7) Vereine der höchsten oder zweithöchsten Leistungsstufe, denen für das nächste Spieljahr keine BL-Lizenz erteilt wird oder die auf die Beantragung derselben verzichten, werden an die letzten Stellen der Meisterschaftstabelle der zweithöchsten Leistungsstufe gereiht und steigen in die 3. Leistungsstufe ab. Auf die einschlägigen Bestimmungen der Bundesliga sowie § 4 dieser Bestimmungen wird verwiesen.

§ 2 Modus

1) Für die Relegation wird für drei Spieljahre ein Spielmodus ausgelost, in welchem für jedes Jahr des dreijährigen Turnus ein relegationsberechtigter Verein einer anderen Regionalliga dem Neuntplatzierten der zweithöchsten Leistungsstufe zugelost wird. Die beiden jeweils verbleibenden Regionalligavereine spielen gegeneinander. Die Auslosung erfolgt durch die ÖFB-Cupkommission vor Beginn des ersten Spieljahres des dreijährigen Turnus.

2) Die einander zugelosten Vereine spielen gegeneinander ein Hin- und ein Rückspiel nach den ÖFB- Meisterschaftsregeln. Es kommen die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zur Anwendung.

§ 3 Teilnahmeberechtigung der Vereine der Regionalliga an der Relegation

1) Pro Regionalliga ist - vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 - jeweils teilnahmeberechtigt an der Relegation (kurz: Relegationsberechtigter Regionalligaverein)

a) der jeweilige Meister einer Regionalliga mit BL-Lizenz

b) sofern der Meister einer Regionalliga über keine BL-Lizenz verfügt, der zweitplatzierte Verein mit BL-Lizenz.

2) Erhalten weder der Erst- noch der Zweitplatzierte einer Regionalliga eine BL-Lizenz, so erlischt das Recht zur Teilnahme an der Relegation auch für die weiteren Vereine dieser Regionalliga. Vorbehalten bleiben jedenfalls die Regelungen betreffend BL-Amateurmannschaften in Abs. 3.

3) Vereine, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen (Amateurmannschaften der Bundesligavereine), sind keinesfalls berechtigt, an der Relegation teilzunehmen. In diesem Fall rücken jeweils die nächstplatzierten Vereine der jeweiligen Regionalliga, die von einem derartigen Hindernis nicht betroffen sind, nach und sind berechtigt, an der Relegation teilzunehmen, und gelten damit als Relegationsberechtigter Regionalligaverein im Sinne dieser Bestimmungen.

4) Das Recht auf Teilnahme an der Relegation ist weder durch Verzicht noch durch Vereinbarung übertragbar.

§ 4 Sonderfälle bei Nichterteilung einer BL-Lizenz an die Regionalligameister oder an Vereine der zweithöchsten Spielklasse

1) Erhalten zwei Vereine der höchsten und/oder der zweithöchsten Leistungsstufe keine Lizenz, so steigt der dem Neuntplatzierten laut Auslosung für die Relegation zugeteilte Gegner automatisch in die zweithöchste Leistungsstufe auf.

2) Erhalten drei Vereine der höchsten und/oder zweithöchsten Leistungsstufe keine BL-Lizenz, so steigen diese ab und die drei relegationsberechtigten Regionalligavereine steigen direkt auf. Für den Fall, dass zusätzlich eine Regionalliga keinen relegationsberechtigten Verein stellen kann, erfolgt durch das ÖFB-Präsidium eine Wertung sämtlicher an den drei Regionalligen teilnehmenden Vereine mit BL-Lizenz (abzüglich der relegationsberechtigten Vereine) nach bzw. analog zu § 9 der Meisterschaftsregeln. Die bestplatzierten Vereine steigen nach den relegationsberechtigten Regionalligavereinen - abhängig von der Anzahl der absteigenden Vereine - in die zweithöchste Leistungsstufe auf. Diese Entscheidung ist endgültig.

3) Kann eine Regionalliga keinen relegationsberechtigten Regionalligaverein stellen, so steigt der laut Auslosung für die Relegation zugeteilte Gegner automatisch in die zweihöchste Leistungsstufe auf bzw. verbleibt dort.

4) Können zwei Regionalligen keinen relegationsberechtigten Regionalligaverein stellen, so steigt der relegationsberechtigte Regionalligaverein der dritten Regionalliga automatisch in die zweithöchste Leistungsstufe auf und der Neuntplatzierte der zweithöchsten Leistungsstufe verbleibt in derselben.

5) Kann keine der Regionalligen einen relegationsberechtigten Regionalligaverein stellen, so verbleiben der Neunt- und der Zehntplatzierte in der zweithöchsten Leistungsstufe. Erhalten darüber hinaus ein oder mehrere Vereine der höchsten oder zweithöchsten Leistungsstufe keine BL-Lizenz, so ist nach der Regelung des Abs. 2 vorzugehen.

6) In allen weiteren Sonderfällen entscheidet das ÖFB-Präsidium endgültig.

Quelle

wird also sogar noch leicht spannend obs aus der RLM (zB wenn Pasching vor BW Linz (falls Letztere weiter keine Lizenz erhalten) und der Ostliga (zB Waidhofen vor Admira Amas und Neusiedl) überhaupt einen Relegationsberechtigten gibt ... wenn dann Kärnten und Dornbirn auch im dritten Anlauf keine Lizenz erhalten (wovon wohl auszugehen ist) könnt sogar Wattens evt. noch aufsteigen 8P

bearbeitet von onkelandy

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ASB-Gott

In der RLO ists aber wieder irgendwie anders weil da die Admira Amateure und Rapid Amateure vorne dabei sind und die nicht zählen .. deshalb dürft auch der 5te bzw. 6te aufsteigen, was ich mal gelesen hab ..

hab vor kurzem gelesen, dass man das zweitbeste Nicht-Amateurteam sein muss. d.h. im Extremfall wärs heuer möglich, dass man als 5ter aufsteigt.

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

hab vor kurzem gelesen, dass man das zweitbeste Nicht-Amateurteam sein muss. d.h. im Extremfall wärs heuer möglich, dass man als 5ter aufsteigt.

So steht es ja in oben geposteten Statuten! Zwei Teams ohne Lizenz abzüglich der Amateurteams = Platz für die Relegationsberechtigung!

bearbeitet von Heffridge

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

Wir haben was beisammen da unten.

Das ist einfach das Resultat, dass Reformen in der BL größtenteils den Topvereinen zu Gute kommen und die anderen keine Chance mehr sehen in den elitären Bundesligakreis aufzusteigen. Anders formuliert könnte an auch sagen, dass das Land einfach zu klein ist für ein größere Liga.

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NCITDOME!!!

Das ist einfach das Resultat, dass Reformen in der BL größtenteils den Topvereinen zu Gute kommen und die anderen keine Chance mehr sehen in den elitären Bundesligakreis aufzusteigen. Anders formuliert könnte an auch sagen, dass das Land einfach zu klein ist für ein größere Liga.

Das Land ist zu klein für eine 2. Liga die keinen interessiert und in die kaum einer aufsteigen will.

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Naja schau ma mal. Ich glaub da lässt sich der Mateschitz schon was einfallen, und wenn er Grödig aufkauft. Liga 3 ist jedenfalls wahrscheinlich eine Etage zu tief für die zweite Bullenmannschaft.

Kurz- und mittelfristig werden die sicher auch zu "Rasenballsport" auslagern, denk ich mal.

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Postet viiiel zu viel

Das Land ist zu klein für eine 2. Liga die keinen interessiert und in die kaum einer aufsteigen will.

Dann steichen wir die 2. Liga einfach. :huh?deppat?:

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

Dann steichen wir die 2. Liga einfach. :huh?deppat?:

Das ist gar nicht so dumm und wurde im letzten Jahr auch andiskutiert. Man müsste nur die erste Liga aufstocken und der Zweitligisten spielt dann eben Regionalliga, die dann zweithöchste Spielklasse wäre. Gescheitert ist das ganze daran, weil die Top 4 nicht auf das zweite Heimspiel gegeneinander (insb. Austria und Rapid) verzichten wollten.

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