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Ich bin /root, ich darf das!
Quelle?

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Bei Premiere gab es eine Vorberichterstattung. Da wurde unabhängig Schöttel, Plasse und Svetits interviewt und alle 3 bestätigten den Termin, nur Svetits wollte klagen, weil für ihn die 4 monatige Sperre erst ab Saisonbeginn anfangen sollte und nicht mit dem Vertragsaustritt, was natürlich völliger Blödsinn ist.

Aber wie gesagt, alle 3 haben den 28.08. genannt, also 4 Monate nach dem Vertragsaustritt. Jetzt muss noch geklärt werden wer hatte recht. Kann also sein, dass Plasse dem GAK noch Geld für den frühzeitigen Austritt zahlen muss, aber spielberechtigt sollte er sein.

Aber bevor das nirgends offiziell steht, garantiere ich für nichts. Immerhin gab das Gericht einmal Plasse und einmal dem GAK recht!

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Weltklassekicker
Svetits wollte klagen, weil für ihn die 4 monatige Sperre erst ab Saisonbeginn anfangen sollte und nicht mit dem Vertragsaustritt, was natürlich völliger Blödsinn ist.

das ist kein blödsinn!!!! lies dir die fifa statuten durch

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Weltklassekicker
IV. WAHRUNG DER VERTRAGSSTABILITÄT ZWISCHEN BERUFSSPIELERN UND VEREINEN

Artikel 17 Folgen einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund

Löst eine Partei einen Vertrag ohne triftigen Grund auf, kommen folgende Bestimmungen zur Anwendung:

1. Die vertragsbrüchige Partei ist in jedem Fall zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 20 und Anhang 4 zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt.

Darunter fallen insbesondere die Entlöhnung und andere Leistungen, die dem Spieler gemäss gegenwärtigem und/oder neuem Vertrag zustehen, die verbleibende Vertragslaufzeit bis maximal fünf Jahre, die Höhe von Gebühren und Ausgaben, für die der ehemalige Verein aufgekommen ist (und die über die Dauer des Vertrags amortisiert wurden) sowie die Frage, ob sich der Vertragsbruch während der Schutzzeit ereignete.

2. Das Recht auf Entschädigung kann nicht an Dritte abgetreten werden. Hat ein Berufsspieler eine Entschädigung zu bezahlen, gelten für ihn und den neuen Verein sowohl eine Kollektiv- als auch eine Einzelhaftung. Der Betrag kann vertraglich festgelegt oder zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

3. Im Falle eines Vertragsbruchs während der Schutzzeit kann einem Spieler zusätzlich zur Verpflichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch eine sportliche Sanktion auferlegt werden. Diese Sanktion besteht aus einer viermonatigen Spielsperre für offizielle Spiele. In besonders schweren Fällen beträgt die Sperre sechs Monate. Diese Sanktionen treten mit Beginn der darauf folgenden Spielzeit für den neuen Verein in Kraft. Ein einseitiger Vertragsbruch ohne triftigen Grund oder sportlich triftigen Grund nach der Schutzzeit zieht keine sportlichen Sanktionen nach sich. Ausserhalb der Schutzzeit können Disziplinarmassnahmen ausgesprochen werden, wenn die Vertragsauflösung nicht fristgerecht mitgeteilt wird (innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem letzten Spiel der Spielzeit). Die Schutzzeit setzt wieder ein, wenn die Laufzeit des alten Vertrags verlängert wird.

4. Im Falle eines Vertragsbruchs oder bei Anstiftung zum Vertragsbruch in der Schutzzeit können einem Verein zusätzlich zur Verpflichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch sportliche Sanktionen auferlegt werden. Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert.

5. Personen, die den FIFA-Statuten und -Reglementen unterstehen (Vereinsoffizielle, Spielervermittler, Spieler usw.) und zur Erleichterung eines Spielertransfers zum Vertragsbruch zwischen dem Spieler und

seinem Verein anstiftet, werden bestraft.

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Sehr bekannt im ASB

Warum sollte man ihn für 4 Monate sperren, wenn er jetzt schon spielen könnte? Nur, weil es die Statuten, die irgendwelche Voll.... aufgestellt haben, verbieten. Das ist schlicht und einfach eine Frechheit. Ein Spieler der gierig auf Spiele ist, und nicht spielen darf, weil ein paar Fifa-Wixer und ein Herr Svetits es so wollen.

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Warum sollte man ihn für 4 Monate sperren, wenn er jetzt schon spielen könnte? Nur, weil es die Statuten, die irgendwelche Voll.... aufgestellt haben, verbieten. Das ist schlicht und einfach eine Frechheit. Ein Spieler der gierig auf Spiele ist, und nicht spielen darf, weil ein paar Fifa-Wixer und ein Herr Svetits es so wollen.

1201076[/snapback]

Ist ja wie bei Hofmann bezgl. Nationalteam.Da sind sie sich einfach zu gut um einsichtig zu sein.Draufzahlen tun eh immer nur die Spieler

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Für immer und dich!

Bei Punkt 1 kann man doch aber auch den GAK als vertragsbrüchig sehen, die haben ja nix gezahlt.

Da soll sich ein Normalsterblicher auskennen. :(

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Valdi am Weg ins Stadion
Warum sollte man ihn für 4 Monate sperren, wenn er jetzt schon spielen könnte? Nur, weil es die Statuten, die irgendwelche Voll.... aufgestellt haben, verbieten. Das ist schlicht und einfach eine Frechheit. Ein Spieler der gierig auf Spiele ist, und nicht spielen darf, weil ein paar Fifa-Wixer und ein Herr Svetits es so wollen.

1201076[/snapback]

ohne statuten kein fußball - alle beteiligten haben sich den statuten zu unterwerfen, sonst kommt ein sauhaufen raus. man kann sich davor nicht drücken, nur weils in diesem fall für uns nicht passt.

schaun wir mal was passiert, in bisserl mehr als einer woche wissen wir mehr.

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Valdi am Weg ins Stadion
Ist ja wie bei Hofmann bezgl. Nationalteam.Da sind sie sich einfach zu gut um einsichtig zu sein.Draufzahlen tun eh immer nur die Spieler

1201081[/snapback]

bei hofmann lag der fehler aber eindeutig beim öfb!

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Weltklassekicker
Bei Punkt 1 kann man doch aber auch den GAK als vertragsbrüchig sehen, die haben ja nix gezahlt.

Da soll sich ein Normalsterblicher auskennen. :(

1201089[/snapback]

theoretisch wäre es auch so, wenn der senat 5 nicht entschieden hätte, dass gernot UNBERECHTIGT aus dem vertrag ausgestiegen ist.

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Ich bin /root, ich darf das!

@djtk22

Danke für den Auszug, mir war und ist es logisch, dass eine Sperre ab dem Tag des Vertragsaustrittes beginnt.

Was ist eigentlich genau eine Schutzzeit?

Ich verstehe das ganze trotzdem nicht, wenn ein Senat recht gibt, sollte das doch reichen und das war irgendwann im Juni der Fall. Dann kommt es wieder vor Gericht und man gibt dem GAK recht.

Eigentlich schadet man ja nur den Spieler damit. Dann kann man ja in Zukunft so oft vor Gericht gehen, bis es dem Verein oder dem Spieler zu blöd wird.

Ich dachte schön die StVO hätte komische Klauseln!

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Posting-Maschine

Nur um sicher zu gehen. Plassnegger ist jetzt für Rapid spielberechtigt. Punkt.

Kann sich an dieser Tatsache jetzt wieder etwas ändern, oder nicht?

bearbeitet von erzgruener

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Rapid Wien
Nur um sicher zu gehen. Plassnegger ist jetzt für Rapid spielberechtigt. Punkt.

Kann sich an dieser Tatsache jetzt wieder etwas ändern, oder nicht?

1203329[/snapback]

nein

es kann nur passieren dass der plasse 2 Monatsgehälter hinblättern muss

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Grüne Dressen - Grüne Scheine - Grüne Brille

Ehm Plassnegger ist doch aus dem Vertrag ausgestiegen, als der GAK noch im Meisterschaftsbetrieb stand oder?

Demnach müsste er ja ab dem ersten Wettbewerbsspiel "stehen".

Und dann wären diese vier Monate per sofort ausgestanden.

Alles sehr eigenwillig - aber bitte.

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