Recommended Posts

GESCHAFFT!!
Entweder wurde also innerhalb dieser Frist gezahlt, oder nicht. Das BuLi Schiedsgericht sieht ersteres als gegeben an...

1153658[/snapback]

nicht ganz korrekt!

der senat2 sagte "nein, nicht innerhalb der frist", erst das protestkomitee meinte: "ja, doch innerhalb der frist!".

daher verstehe ich den spieler, der nun genau diese frage bei einem ordentlichen gerich klären will.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Insofern unterscheiden sich die beiden Fälle nur durch die Namen der Beteiligten.

1153642[/snapback]

Sie unterscheiden sich durch die erhebliche Verzögerung vertraglicher Zahlungen (wir reden hier ja ned von 1 oder 2 Wochen) im einen und deren pünktliches Eintreffen im anderen Fall. Und da gehen wir schon davon aus, dass Plassnegger doch noch am allerletzten Tag seines Ultimatums das Geld bekommen hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

BESSERWISSER
Wenn das durchgeht, ist der Transfermarkt, dens momentan gibt, Geschichte... :yes:

1152628[/snapback]

wenn durchgeht dass man gehälter nur noch alle paar monate überweist, wird sich hingegen nix ändern :glubsch:

ist ja wie bei der admira, erst wenn mit allem gedroht wird, wird das im vertrag zugesagte geld überwiesen.wenn überhaupt.geil.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

no one expects the spanish inquisition!
Sie unterscheiden sich durch die erhebliche Verzögerung vertraglicher Zahlungen (wir reden hier ja ned von 1 oder 2 Wochen) im einen und deren pünktliches Eintreffen im anderen Fall. Und da gehen wir schon davon aus, dass Plassnegger doch noch am allerletzten Tag seines Ultimatums das Geld bekommen hat.

1153758[/snapback]

Das ist schon richtig. Aber im gegenständlichen Fall ist es nicht relevant. Juristisch gesehen zählt hier nur, ob das Geld rechtzeitig (und zwar im konkreten Fall, vor Ablauf der von G.P. gesetzten Fritst) gekommen ist, oder nicht...

Ich persönlich glaub ja, dass es sich so abgespielt haben könnte: G.P. war sich mit Rapid schon einig, hat dem GAK noch eine Scheinfrist gesetzt, um ablösefrei dazustehen. Und als er dann gemerkt hat, dass es eng wird, hat er die Nerven weggeschmissen und sich vertan.

Und nun greift er nach dem Strohhalm, dass vereinbart gewesen wäre, dass das Geld am Stichtag bereits hätte da sein müssen; Durchaus vorstellbar, dass in seiner Frist nicht festgesetzt war, dass das Geld am Stichtag bereits am Konto sein muss, also die Respirofrist nicht berücksichtigt wird.

Damit hätten auch die zwei unterschiedlichen Entscheidungen Sinn. In der 1.instanz wurde Plassnegger Recht gegeben, da der GAK für den Stichtag nur einen Einzahlungsbeleg vorweisen konnte.

Instanz 2 hat darauf entschieden, dass Plassnegger damit (mit dem Beleg) sicher sein konnte, dass er das Geld bekommt, lediglich (max.) 3 Tage Banklaufzeit abwarten hätte müssen.

Die 3 Tage hatte er aber nicht, weil er ja zu Rapid wollte, und ist ausgetreten. Dadurch wurde der Austritt rechtsmissbräulich... nämlich in der Hinsicht, da sein Schaden (3 Tage warten), in keiner Relation zu dem seines vertragspartners steht. Der Austritt also das bereits oben zitierte "mit Kanonen auf Spatzen Schießen" wäre.

Somit stellen sich zwei Fragen:

1., Durfte der GAK -Mangels ausdrücklicher Vereinbarung- davon ausgehen, dass eine Überweisung des Geldes am letzten Tag rechtzeitig war?

Bzw. 2., Selbst falls dies nicht ausreichend war, wäre das Rechtsmittel des Austritts unangemessen in Relation zum zu erwartenden Nachteil gewesen? Vor allem in Hinsicht darauf, dass Plassnegger bereits Verhandlungen mit einem anderen Verein führte. (Was im Lichte der Treuepflichten zu Gunsten des Arbeitgebers auch nicht ganz lupenrein ist)

Wie gesagt: Das ist nur meine Meinung, wie das ganze gelaufen sein könnte. Das würde nämlich auch einigermaßen plausibel die beiden unterschiedlichenEntscheidungen der beiden Instanzen erklären... Übers Datum selbst wird wohl keine Unklarheit bestanden haben. Bloß: Was hätte an diesem Tag passieren sollen?

Und außerdem wäre die Argumentation beider Seiten (GAK und G.P.) plausibel...

Aber wie gesagt; Nur, wie ich mir vorstelle, dass es abgelaufen ist. Ich hab hier auch keinerlei insiderinfos oder so...

bearbeitet von Inquisitor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Weltklassekicker
sorry; einmal reicht

1153896[/snapback]

die frage ist, wie lange er vom GAK kein geld bekommen hat. um welche summe handelt es sich?? weißt du ob G.P mit RAPID verhandelt hat bevor er ausgetreten ist?? die treuepflicht gilt bis zum austritt und keinen minute länger. die relation bei einer fristsetzung ist unerheblich. entweder es wird das vereinbarte geleistet oder man übt den rücktritt aus. wenn der gak im wissen dieser frist, bis zum letzten zeitpunkt wartet und dann knapp zu spät kommt ist es trotzdem zu spät. es wird dir kein österreichisches gericht recht geben, wenn du die VEREINBARTE frist nicht eingehalten hast.

PS: Im Senat sitzt ein Universitätsprof. der JKU Linz, der dort Unternehmensrecht und Handelsrecht lehrt. Also relativ wenig mit Arbeitsrecht zu tun hat, und jeder der mit einem JUSstudium in Berührung gekommen ist, weiß, dass LEHRE und RECHTSSPRECHUNG häufig divergieren

bearbeitet von djtk22

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

no one expects the spanish inquisition!
die frage ist, wie lange er vom GAK kein geld bekommen hat. um welche summe handelt es sich?? weißt du ob G.P mit RAPID verhandelt hat bevor er ausgetreten ist?? die treuepflicht gilt bis zum austritt und keinen minute länger. die relation bei einer fristsetzung ist unerheblich. entweder es wird das vereinbarte geleistet oder man übt den rücktritt aus. wenn der gak im wissen dieser frist, bis zum letzten zeitpunkt wartet und dann knapp zu spät kommt ist es trotzdem zu spät. es wird dir kein österreichisches gericht recht geben, wenn du die VEREINBARTE frist nicht eingehalten hast.

PS: Im Senat sitzt ein Universitätsprof. der JKU Linz, der dort Unternehmensrecht und Handelsrecht lehrt. Also relativ wenig mit Arbeitsrecht zu tun hat, und jeder der mit einem JUSstudium in Berührung gekommen ist, weiß, dass LEHRE und RECHTSSPRECHUNG häufig divergieren

1153914[/snapback]

Wie gesagt; Keine Ahnung, ob er wirklich bereits mit Rapid verhandelt hat, oder nicht. Auch Summen weiß ich nicht. Alles oben Geschriebene sind lediglich Vermutungen.

Die Frage, ob die Zahlung zu spät war, ist natürlich relevant. Aber zuvor stellt sich die Frage, was zu spät ist... 0:00 Uhr Stichtag oder 0:00 Uhr Stichtag+ Respirofrist?

Aber ich möcht mich da jetzt nicht wirklich weit aus dem Fenster lehnen, da das wirklich nur Vermutungen sind. Aber so könnts durchaus abgelaufen sein...

Und dass Lehre und Rspr. divergieren, ist mir klar... :) Und die Rspr. der ASG ist recht einfach nachzuvollziehen. Der Arbeitnehmer hat Recht. Auch wenn das Gegenteil im Gesetz steht...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das ist schon richtig. Aber im gegenständlichen Fall ist es nicht relevant. Juristisch gesehen zählt hier nur, ob das Geld rechtzeitig (und zwar im konkreten Fall, vor Ablauf der von G.P. gesetzten Fritst) gekommen ist, oder nicht...

1153895[/snapback]

Sollte es auf einen Präzedenzfall bezüglich der Hinhaltetaktik bei ausstehenden Vertragszahlungen hinauslaufen, könnte es aber auch hier relevant werden. Das meinte ich eigentlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Die Nr. 1 in Wien sind wir!
Und dass Lehre und Rspr. divergieren, ist mir klar... :) Und die Rspr. der ASG ist recht einfach nachzuvollziehen. Der Arbeitnehmer hat Recht. Auch wenn das Gegenteil im Gesetz steht...

1153941[/snapback]

Das würd ich nicht so verallgemeinern. z.B. ist der Matthäus nach seiner Kündigung von Rapid wegen vereinsschädigendem Verhalten vors ASG gegeangen und hat nicht rechtbekommen. Er hat nach dem er gekündigt wurde keinen Cent mehr von Rapid gekriegt...

bearbeitet von RAPID FAN

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

what's the chapel of mine
Das würd ich nicht so verallgemeinern. z.B. ist der Matthäus nach seiner Kündigung von Rapid wegen vereinsschädigendem Verhalten vors ASG gegeangen und hat nicht rechtbekommen. Er hat nach dem er gekündigt wurde keinen Cent mehr von Rapid gekriegt...

1154602[/snapback]

das ist schlicht und ergreifend falsch. ende 2002 gabs einen vergleich zwischen matthäus und rapid, mit dem der rechtsstreit beigelegt wurde. kolportierte vergleichssumme: 200.000 euro.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

what's the chapel of mine
das ist schlicht und ergreifend falsch. ende 2002 gabs einen vergleich zwischen matthäus und rapid, mit dem der rechtsstreit beigelegt wurde.

1154626[/snapback]

Vergleich zwischen Rapid und Matthäus

Ein Schlußstrich wurde gezogen: Rapid und Ex-Teamchef Lothar Matthäus haben eine einvernehmliche Lösung des Dienstvertrages erzielt. Matthäus entschuldigte sich schriftlich in einer offiziellen Ehrenerklärung für seine Aussagen: Herr Matthäus erklärt zum Zwecke der Befriedigung und endgültigen Beilegung der Differenzen mit dem SK Rapid Wien und zur Wiederherstellung einer guten geschäftlichen Beziehung mit dem SK Rapid Wien, dass die in News, Ausgabe 20/02, getätigten Äußerungen den Rahmen einer kritischen Meinungsäußerung übersteigen, und zieht sie vor diesem Hintergrund mit dem Ausdruck seines Bedauerns zurück. Vor diesem Hintergrund entschuldigt er sich auch in aller Form gegenüber allen Personen, die durch diese Aussage negativ betroffen sein könnten. Herr Matthäus und der SK Rapid sind sich einig, dass die Beendigung des Dienstverhältnisses unglückliche Ursachen hatte, die nicht in der sportlichen Leistung von Herrn Matthäus lagen, und erklären, zukünftig auf sportlicher Basis sich wieder gegeneinander zu unterstützen.

Mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis der Streitteile endgültig bereinigt und verglichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

... sich wieder gegeneinander zu unterstützen ...

Interessante Formulierung. Soll das dasselbe, wie "gegenseitig unterstützen", heißen, oder ist das eine juristische Spezial-Formulierung mit einer anderen Bedeutung? Oder einfach nur "nix gud schbrechda deitsch"?

bearbeitet von neuron

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.