Skocek macht einen Rückzieher!


aragorn

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... on the warpath

Nein, der OGH sieht das anders. Es geht darum, Attacken zu verfolgen, die nicht gewöhnlich sind und nicht öfters vorkommen, eben unüblich brutale Fouls, die mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun haben (es gibt einige Entscheidungen dazu). Und ich wünsche mir, dass diese Regeln auch mal im Profifußall angewandt werden.

Ganz prinzipiell Straffreiheit für Vorgänge am Fußballplatz zu fordern finde ich absurd: Stell dir ein besonders krasses Beispiel vor, zB ein Kicker liegt regungslos am Boden, längst abgepfiffen, Ball weit weg usw. und ein anderer springt ihm absichtlich ins Genick mit dem offensichtlichen Vorsatz ihn zu töten, was er auch zugibt und der Spieler stirbt tatsächlich. Wäre das auch nicht zu bestrafen?

Es muss doch irgendeine Grenze geben, oder siehst du keine? Ich ziehe die Grenze bei einer Attacke wie der von Didulica, und würde das bei einem Rapidler auch so sehen.

Wie könnte man soetwas nicht bestrafen?!? Imo müsste ein Unterschied darin gemacht werden, ob bei einem Täter mit Absichtlichkeit oder bloß dolus eventualis handelt. Nach der derzeitigen Judikatur tu ich mir schwer eine Grenze zu ziehen, aber Fouls in der Art von dem, wie es Didulica begangen hat gehören mMn bestimmt nicht bestraft, denn man kann ihm einfach nicht nachweisen, dass er wirklich nur auf Lawaree gegangen ist und nicht auf den Ball, der ja unmittelbar dabei war!

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Austr(al)ia!

Fex dein ansatz ist vollkommen richtig. Es gibt ja sehr wohl Delikte bei denen dolus specialis und nicht eventualis für die Schuld gefordert wird (für die Nichtjuristen: also "Verletzungs-Absicht" und nicht bloß "in Kauf nehmen").

Diser Ansatz wäre auch im Profisport mE denkbar und angebracht!

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Weltklassekicker
statt die sperre - gerecht, obwohl fast zu milde, in d. oder uk wär er net unter 6 monaten davongekommen - zu akzeptieren reagiert man beim fak wie immer: weinerlich, schuld sind alle anderen, vergleiche, die extrem weit hergeholt werden, aufrechnung mit anderen dummheiten etc.etc.etc. typisch fak halt, wen wunderts dass dieser verein so wenig fans hat.

danke. bitte.

Lieber otti

Die letzten beiden Sätze deines Beitrags haben mir wieder einmal, ähnlich wie früher im österreichweiten Fanforum, aufgrund eines absoluten Heiterkeitsausbruchs die Tränen über die Wangen rinnen lassen.

Schön(?) dass sich eines im Universum nie ändern wird, nämlich du.

mvg,

der Rabe

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Anti Bauernmafia
Wie könnte man soetwas nicht bestrafen?!? Imo müsste ein Unterschied darin gemacht werden, ob bei einem Täter mit Absichtlichkeit oder bloß dolus eventualis handelt. Nach der derzeitigen Judikatur tu ich mir schwer eine Grenze zu ziehen, aber Fouls in der Art von dem, wie es Didulica begangen hat gehören mMn bestimmt nicht bestraft, denn man kann ihm einfach nicht nachweisen, dass er wirklich nur auf Lawaree gegangen ist und nicht auf den Ball, der ja unmittelbar dabei war!

Ok, das wäre dann die eben die Angelegenheit des Gerichtes. Ich hoffe der Staatsanwalt hat den Mumm die Körperverletzung anzuklagen, mit einem Freispruch Didulicas könnte ich dann auch leben, aber ich würde mir wünschen, dass es zu diesem Verfahren kommt.

Nur dem Satz "Einen Sportler wegen einer Tat auf dem Spielfeld zu kriminalisieren, ist unerträglich.", wenn Skocek das so gemeint hat, kann ich eben nicht in dieser Allgemeinheit zustimmen, denn meiner Ansicht nach muss es sehr wohl "Taten auf dem Spielfeld" geben, für die sich ein Fußballer vor Gericht verantworten muss. Es wäre für mich wirklich unerträglich, wäre das nicht so (siehe mein Beispiel oben).

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Für immer und dich!
warum soll ich mich aufregen - ich bin ganz ruhig - skocek würde jeden prozess verlieren wenn didulica klagen würde - unter garantie - der gute mann ist schon wegen viel weniger verurteilt worden - er somit vorbelastet und wiederholungstäter!

Sag` ich ja die ganze Zeit, der "gute" Joey DIDULICA ist ein "Wiederholungstäter" !

:glubsch:

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Hurra! Dein "?" zeigt, wie normal offensichtlich manchen immer noch die Idee vorkommt, Andersdenkenden ihre "Menscheneigenschaft" abzusprechen!

Warum nicht offen, otti, ein "unter" vor dem Menschen , statt ein "?" danach; das war es doch was du schreiben wolltest!

H**l, deinem doitschen Meister!

angesichts deiner signatur finde ichs aber reichlich absurd, dass du dich jetzt als hueter des anstands und der moral aufspielst.

im bezug auf didulicas strafverfahren stimme ich space janitor vollinhaltlich zu. es geht nicht um irgendjemandes kirminalisierung, nur darum, dass bestehende gesetze angewandt werden, egal ob jemand prominent ist oder ein fuszballdress hat. es gibt zwar einen rechtfertigungsgrund, der im sport als eine art filter fuer die strafverfolgung fungiert, aber das spielfeld ist keine rechstfreie zone.

die ogh-urteile, auf die du deine medienrechtlichen mutmaszungen stuetzt, wuerden mich im uebrigen auch interessieren.

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Jahrhunderttalent

Fuchs schreibt im AT I "..im Beispiel des Fouls am durchbrechenden Stürmer entfällt daher die Strafbarkeit, wenn ein "üblicher" (man beachte die anführungszeichen) Verstoß gegen die Fußballregeln vorliegt, der unglücklicherweise zur Verletzung des Gefoulte- und sei diese auch schwer (knochenbruch) - geführt hat

und da auch wie des langen und des breiten und noch mal des langen besprochen wurde daß keine absicht vorgelegen ist, didu und lawaree zusammengekracht sind, didu halt ohne zu schauen viel zu stürmisch herauskommt, wäre jede ahndung vor gericht tatsächlich unerträglich

bearbeitet von Seppl

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Fuchs schreibt im AT I "..im Beispiel des Fouls am durchbrechenden Stürmer entfällt daher die Strafbarkeit, wenn ein "üblicher" (man beachte die anführungszeichen) Verstoß gegen die Fußballregeln vorliegt, der unglücklicherweise zur Verletzung des Gefoulte- und sei diese auch schwer (knochenbruch) - geführt hat

und da auch wie des langen und des breiten und noch mal des langen besprochen wurde daß keine absicht vorgelegen ist, didu und lawaree zusammengekracht sind, didu halt ohne zu schauen viel zu stürmisch herauskommt, wäre jede ahndung vor gericht tatsächlich unerträglich

du haeltst ein knie im gesicht fuer einen ueblichen verstosz gegen die fuszballregeln?

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... on the warpath
Fuchs schreibt im AT I "..im Beispiel des Fouls am durchbrechenden Stürmer entfällt daher die Strafbarkeit, wenn ein "üblicher" (man beachte die anführungszeichen) Verstoß gegen die Fußballregeln vorliegt, der unglücklicherweise zur Verletzung des Gefoulte- und sei diese auch schwer (knochenbruch) - geführt hat

und da auch wie des langen und des breiten und noch mal des langen besprochen wurde daß keine absicht vorgelegen ist, didu und lawaree zusammengekracht sind, didu halt ohne zu schauen viel zu stürmisch herauskommt,  wäre jede ahndung vor gericht tatsächlich unerträglich

du haeltst ein knie im gesicht fuer einen ueblichen verstosz gegen die fuszballregeln?

Erstens wars das Schienbein, zweitens ist "Fuß im Gesicht" schon oft genug vorgekommen - insofern halte ich das für "üblich", ja!

Unüblich wäre imho zB der Einsatz einer Waffe...

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... on the warpath
für mich war es eine klare tätlichkeit, also kein foul.

Fuchs macht hier keinen Unterschied zwischen Foul und Tätlichkeit soweit ich das erkennen kann...

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Valdi am Weg ins Stadion
Erstens wars das Schienbein, zweitens ist "Fuß im Gesicht" schon oft genug vorgekommen - insofern halte ich das für "üblich", ja!

Unüblich wäre imho zB der Einsatz einer Waffe...

unfassbar solche aussagen. das kannst ja nicht ernst meinen?

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Valdi am Weg ins Stadion
Fuchs macht hier keinen Unterschied zwischen Foul und Tätlichkeit soweit ich das erkennen kann...

mir egal was der fuchs macht oder denkt. meine meinung ist: es war eine klare tätlichkeit, das sollte man auch akzeptieren. wenns ihr oder der fuchs eine andere meinung habts, dann akzeptiere ich das auch.

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Banklwärmer

@ rabe, sash + ander österr. fanforum user

verändert hat sich wohl viel, obwohl ich mitlese (manchmal) lass ich den meisten unsinn unkommentiert. auch dass der fak zum 2. mal nicht meister wurde, obwohl so viel mehr geld vorhanden ist, geniesse ich still. mir sind nur bei manchen kommentaren zum fall didulica (+ transparent) die grausbirn aufgestiegen und ich hab kurz meinem zorn darüber luft gelassen, wird nimmer oft passieren. meistens hab i eh ka zeit. wenn ich im ö-forum z.b. manchen unsinn les, von leuten, die ich früher noch für normal hielt (qpr z.b.) - schlimm schlimm, und wenn bei austria fans solidarität da beginnt wo´s um die absichtliche verletzung eines rapid spielers geht, dann ist das sehr armselig. gruss an zkk. falls der mitliest oder ihr das ins ö-forum stellt (wahrscheinlich eh viel zu brav der kommentar,ergo endet er net dort - dort wo vorgefasste meinungen regieren, hauptsächlich, wenn´s violette sind). dass ich im ö-forum manchmal über´s ziel geschossen bin - na und, tun andere auch, und bis heute noch.

anyway. mir is wurscht. wünsch mir für heut nur ein gewaltfreies vor- und nachspiel, sowie einen cupsieg für rapid. say no more.

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für mich war es eine klare tätlichkeit, also kein foul.

Fuchs macht hier keinen Unterschied zwischen Foul und Tätlichkeit soweit ich das erkennen kann...

ich weisz nicht, ob deine quellen fuer diese ansicht noch ueber das oben genannte zitat hinausgehen, aber groszteil der lehre macht hier sehr wohl einen unterschied, dieses problem wurde einmal in einer pflichtuebung besprochen.

auf den grad des vorsatzes kommt es im uebrigen, nur seppl das oben angedeutet hat, mmn ueberhaupt nicht an. dieser ist auf einer anderen ebene zu beurteilen. beim aktuellen problem geht es um einen, nur sehr vage ausjudizierten, rechtfertigungsgrund, der in richtung der einwilligung des geschaedigten (wenn auch im detail mit gravierenden unterschieden) geht. die frage nach der 'ueblichkeit', und um die geht es hier im wesentlichen, ist also nach anderen kriterien zu beurteilen.

etwa, ob ein durchschnittlicher fuszballspieler mit seiner teilnahme am spiel in kauf nimmt (in kauf nehmen muss), das bein des gegners ins gesicht zu bekommen. und das ist fuer mich mehr als fragwuerdig.

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