Guido Burgstaller wurde Opfer eines körperlichen Angriffs


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Top-Schriftsteller
bruno_conte schrieb vor 11 Minuten:

Ich glaube nicht, daß man so ein Thema realistisch im ASB quasi zwischen Tür und Angel diskutieren kann. Ich bin weder Jurist noch Polizist. Du magst recht haben, ich meine aber eh das Ermittlungsverfahren. Als Beschuldigter giltst du meines Wissens dann wenn die Polizei eine Anzeige gegen dich aufnimmt. Ansonsten giltst du als Zeuge bis du eindeutig als Schuldiger festgestellt wirst. Bei so einer Straftat kann es zunächst maximal eine Anzeige gegen Unbekannt geben. Somit gilt jeder der in Folge einvernommen wird, als Zeuge und nicht als Beschuldigter. In weiterer Folge wirst du entweder angezeigt, was dich zum Beschuldigten macht oder du wirst gleich verhaftet. Das hängt dann von Richter/Staatsanwalt ab. Das ist mein Wissenstand.

Als Zeuge kommt man aber nicht in U-Haft...

eeelias schrieb vor 1 Stunde:

Diverse Ausgleichszahlungen würden zwar die Rache/Ausgleichsgedanken erfüllen, vielleicht macht es aber kein gutes Bild, wenn ein wohlhabender Mensch einen finanziell deutlich schlechter gestellten Menschen in die Armut treibt. Inwiefern es sich der Täter verdient hätte, dass sein Leben derartig "ruiniert" wird, darf jeder für sich selbst entscheiden. Es würde mich jedenfalls nicht überraschen, wenn man sich stattdessen lieber gutmütig zeigt und es bei der strafrechtlichen Verurteilung belässt. Vorwerfen könnte man es einem Burgstaller aber natürlich sowieso nie, wenn er sein Leiden zumindest symbolisch finanziell ersetzt bekommt.

Finanziell könnte er glimpflich davon kommen. Burgi hat keinen Verdienstentgang, und wegen der Winterpause hat Rapid auch keinen unmittelbaren Schaden, bis aufs heutige Spiel. Wird aber eh juristisch geprüft.

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Bester Mann im Team
bruno_conte schrieb vor 10 Minuten:

Ich glaube nicht, daß man so ein Thema realistisch im ASB quasi zwischen Tür und Angel diskutieren kann. Ich bin weder Jurist noch Polizist. Du magst recht haben, ich meine aber eh das Ermittlungsverfahren. Als Beschuldigter giltst du meines Wissens dann wenn die Polizei eine Anzeige gegen dich aufnimmt. Ansonsten giltst du als Zeuge bis du eindeutig als Schuldiger festgestellt wirst. Bei so einer Straftat kann es zunächst maximal eine Anzeige gegen Unbekannt geben. Somit gilt jeder der in Folge einvernommen wird, als Zeuge und nicht als Beschuldigter. In weiterer Folge wirst du entweder angezeigt, was dich zum Beschuldigten macht oder du wirst gleich verhaftet. Das hängt dann von Richter/Staatsanwalt ab. Das ist mein Wissenstand.

Ganz oben geb ich dir recht.

Ist aber ein falscher Wissensstand - die Anzeige wird logischerweise in solchen Fällen gegen einen unbekannten Täter geführt. Anschließend beginnt quasi das Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Täter, bis zur Ausforschung des Verdächtigen bzw. Beschuldigten. 
Dadurch die Tathandlung mittels Video klar ersichtlich ist, wird der ‚Ausgeforschte‘ ab diesem Zeitpunkt als Beschuldigter geführt. Aufgrund einer gesetzlichen Grundlage (Offizialprinzip) muss hier keine neue Anzeige erstattet werden gegen eine bestimmte Person. 
Bevor jemand in Haft geht, wird dieser vernommen - hierbei wurde die Aussage lt. Medienberichten verweigert. Anschließend verhängt der Staatsanwalt in Absprache mit dem Richter die Haft oder entscheidet sich für eine Anzeige ‚auf freiem Fuß‘.

Das einzige das Burgstaller selbst entscheiden kann bzgl. der Anzeige ist, ob er sich als Privatbeteiliger anschließen möchte.
 

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Im ASB-Tausenderklub
Rapidler1230 schrieb vor 3 Minuten:

U Haft schon verhängt. Zeit wird’s. Der jenige soll bissl nachdenken, und dann zum AMS sich melden und dann brav ein Leben Schmerzensgeld zahlen. 

vom AMS geld wird er nix zahlen können

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Kennt das ASB in und auswendig
In Cider schrieb vor 5 Minuten:

Ganz oben geb ich dir recht.

Ist aber ein falscher Wissensstand - die Anzeige wird logischerweise in solchen Fällen gegen einen unbekannten Täter geführt. Anschließend beginnt quasi das Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Täter, bis zur Ausforschung des Verdächtigen bzw. Beschuldigten. 
Dadurch die Tathandlung mittels Video klar ersichtlich ist, wird der ‚Ausgeforschte‘ ab diesem Zeitpunkt als Beschuldigter geführt. Aufgrund einer gesetzlichen Grundlage (Offizialprinzip) muss hier keine neue Anzeige erstattet werden gegen eine bestimmte Person. 
Bevor jemand in Haft geht, wird dieser vernommen - hierbei wurde die Aussage lt. Medienberichten verweigert. Anschließend verhängt der Staatsanwalt in Absprache mit dem Richter die Haft oder entscheidet sich für eine Anzeige ‚auf freiem Fuß‘.

Das einzige das Burgstaller selbst entscheiden kann bzgl. der Anzeige ist, ob er sich als Privatbeteiliger anschließen möchte.
 

Ich schreibe ja das Gleiche wie du. Wo ist da der Unterschied ? Es gibt zunächst eine Anzeige gegen Unbekannt. Bis die Anzeige konkret wird, sich also gegen eine namhaft bekannte Person richtet, gilt jeder Einvernommene als Zeuge. Diesen kann man nicht einfach so verhaften, auch wenn man sich gleich sicher ist, daß es der Täter ist. Das war der Ausgangspunkt meines Posts.

Huanghe schrieb vor 10 Minuten:

Als Zeuge kommt man aber nicht in U-Haft...

natürlich nicht, wer behauptet so etwas ? Du kannst als Zeuge in weiterer Folge angezeigt oder verhaftet werden. Sobald das passiert, bist du kein Zeuge mehr sondern Beschuldigter.

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Im ASB-Olymp
Rapidler1230 schrieb vor 14 Minuten:

U Haft schon verhängt. Zeit wird’s. Der jenige soll bissl nachdenken, und dann zum AMS sich melden und dann brav ein Leben Schmerzensgeld zahlen. 

Das macht überhaupt keinen Sinn. Es besteht weder Fluchtgefahr, noch Verschleierungsgefahr noch Tatbegehungsgefähr. Das sind die 3 Gründe für U Haft. Ein Rene Benko der sich ein Lügenkonstrukt aufgebaut hat wie ein riesen Spinnennetz kommt nicht in U Haft. Dabei könnte der viel verschleiern.

sorry für OT.

 

Weiterhin Alles Gute Burgi.

btw weiß man was aus dem Vater des Rapid fans wurde der beim letzten Derby in Hütteldorf zu Boden geschlagen wurde?

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Respekt ist keine Krankheit
Anonymer Thomas schrieb vor 1 Minute:

Das macht überhaupt keinen Sinn. Es besteht weder Fluchtgefahr, noch Verschleierungsgefahr noch Tatbegehungsgefähr. Das sind die 3 Gründe für U Haft. Ein Rene Benko der sich ein Lügenkonstrukt aufgebaut hat wie ein riesen Spinnennetz kommt nicht in U Haft. Dabei könnte der viel verschleiern.

sorry für OT.

 

Weiterhin Alles Gute Burgi.

btw weiß man was aus dem Vater des Rapid fans wurde der beim letzten Derby in Hütteldorf zu Boden geschlagen wurde?

Das weisst du woher? Kennst du den Verdächtigen? U Haft wird nicht aus Jux und Tollerei verhängt. Dafür muss es Gründe geben.

 

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Posting-Pate
Huanghe schrieb vor 20 Minuten:

Als Zeuge kommt man aber nicht in U-Haft...

Finanziell könnte er glimpflich davon kommen. Burgi hat keinen Verdienstentgang, und wegen der Winterpause hat Rapid auch keinen unmittelbaren Schaden, bis aufs heutige Spiel. Wird aber eh juristisch geprüft.

Wie kommst du bitte darauf??? Glaubst du, Burgi wird Anfang Februar wieder putzmunter am Spielfeld stehen?

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Top-Schriftsteller
Anonymer Thomas schrieb vor 20 Minuten:

Das macht überhaupt keinen Sinn. Es besteht weder Fluchtgefahr, noch Verschleierungsgefahr noch Tatbegehungsgefähr. Das sind die 3 Gründe für U Haft. Ein Rene Benko der sich ein Lügenkonstrukt aufgebaut hat wie ein riesen Spinnennetz kommt nicht in U Haft. Dabei könnte der viel verschleiern.

sorry für OT.

 

Weiterhin Alles Gute Burgi.

btw weiß man was aus dem Vater des Rapid fans wurde der beim letzten Derby in Hütteldorf zu Boden geschlagen wurde?

Der wird schon nach Balkan flüchten sobald der raus ist 

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Top-Schriftsteller
dingo schrieb vor 23 Minuten:

Wie kommst du bitte darauf??? Glaubst du, Burgi wird Anfang Februar wieder putzmunter am Spielfeld stehen?

3 Monate ist mal fix Pause, also leider nein. Rapid zahlt jetzt 6 Wochen sein Gehalt weiter. In dieser Zeit sind aber keine Spiele, daher wird vermutlich keine Regressforderung möglich sein. So wars gemeint.

Aber er wird auch nicht ungeschoren davon kommen, so viel ist sicher.

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Channel 9 - Mod
grubi87 schrieb vor einer Stunde:

Danke, Klang für mich mit den bekannten Fakten auch sehr merkwürdig 

Wenn man beruflich etwas mit so Geschichten zu tun hat, muss man schon sagen, dass dem Schläger hier sicher zum Nachteil wurde, dass er einen Prominenten eine aufgelegt hat und dies massiv medial aufgeschlagen ist. Selber schuld ist er natürlich dennoch.

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Top-Schriftsteller
_UndertakeR_ schrieb vor 7 Minuten:

Wenn man beruflich etwas mit so Geschichten zu tun hat, muss man schon sagen, dass dem Schläger hier sicher zum Nachteil wurde, dass er einen Prominenten eine aufgelegt hat und dies massiv medial aufgeschlagen ist. Selber schuld ist er natürlich dennoch.

Das is eben das was auch social media mit uns macht. Meinem Bruder hat damals halt ein heute Prominenterer eine aufglegt und ihn mit dem Messer bedroht. Es gab eine Verhandlung, eine Verurteilung - aber in den Medien konntest du davon nie was lesen. Ok weil der vielleicht zu dem Zeitpunkt der Tat auch der Verurteilte noch ein kleines Würschtl war und eigentlich eh heut noch eins is (aber eben medial bekannt)...

bearbeitet von MarvinTheRobot

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überinsider
Anonymer Thomas schrieb vor 55 Minuten:

btw weiß man was aus dem Vater des Rapid fans wurde der beim letzten Derby in Hütteldorf zu Boden geschlagen wurde?

ich antworte mal in vertretung. :)

auch dem gehts zum glück wieder recht gut, und auch da war sehr viel masl im spiel!

datails wird euch green_white bald mal berichten. prozess sollte auf alle fälle anfang kommenden jahres sein.

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Posting-Pate
Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Tatbegehungsgefahr heißt, dass man davon ausgeht, dass der Täter auf freiem Fuß wieder so eine Straftat machen würden. Klassiker ist das bei Serieneinbrechern, Drogendealer usw. Für mich in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehbar. 

Klingt für den Täter jedenfalls eher nicht mildernd, dass die Richterin Grund zu dieser Befürchtung sieht.

parmenides schrieb vor 3 Stunden:

verstehe, glaub ich, sehr gut, was Du meinst.
Wo ich widersprechen muß: Nicht Burgi würde diesen Menschen in die Armut treiben. Das hört sich ja an wie der kaltherzige Vermieter wirft vor Weihnachten die Familie auf die Straße.
Der Täter hat Schaden angerichtet und wenn man Kompensation fordert, dann stürzt sich der Täter selber in die Armut, wennauch ungeplant.
Solange die Kompensation angemessen ist UND es nicht vom Bestreben getragen ist, den Täter quasi für immer zu zerstören, aus reinem Rachegedanken, ist alles in Ordnung an solchem Verfahren.
Wenn überhaupt, treibt unser Rechtssystem so einen in die Armut. Auf absehbare Zeit, nicht ohne Ende.

Ja, das trifft es sehr gut, danke für den Beitrag. Das hab ich falsch dargestellt, natürlich treibt nicht Burgstaller den Täter potentiell in die Armut, sondern er sich selbst.

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