Guido Burgstaller wurde Opfer eines körperlichen Angriffs


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V.I.P.
eeelias schrieb vor 53 Minuten:

Diverse Ausgleichszahlungen würden zwar die Rache/Ausgleichsgedanken erfüllen, vielleicht macht es aber kein gutes Bild, wenn ein wohlhabender Mensch einen finanziell deutlich schlechter gestellten Menschen in die Armut treibt. Inwiefern es sich der Täter verdient hätte, dass sein Leben derartig "ruiniert" wird, darf jeder für sich selbst entscheiden. Es würde mich jedenfalls nicht überraschen, wenn man sich stattdessen lieber gutmütig zeigt und es bei der strafrechtlichen Verurteilung belässt. Vorwerfen könnte man es einem Burgstaller aber natürlich sowieso nie, wenn er sein Leiden zumindest symbolisch finanziell ersetzt bekommt.

regressieren müssen und werden sich die versicherungen bzw. ögk. schmerzensgeld könnte burgstaller einfordern

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Posting-Pate
palmer schrieb vor 28 Minuten:

prinzipiell richtig, aber spätestens mit dem Staranwalt schwindet das finanzielle Mitleid.

Die Ainedters machen auch immer wieder Vertretungen "pro bono" - vor allem wenn es sich um öffentlichkeitswirksame Fälle handelt. Das heißt also, es ist nicht zwingend was zu holen von dem Typen.

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Kennt das ASB in und auswendig
bw_sektionsbg schrieb vor 2 Stunden:

Was mir nicht eingeht: warum ruft man den Täter eigentlich an und bittet ihn mal bei Gelegenheit vorbei zu schauen wenn er eh identifiziert ist???? Warum schickt man nicht eine Streife und sackelt ihn ein?

Stell dir vor, du siehst einem Verbrecher zum Verwechseln ähnlich und bei einer Gelegenheit kommt einfach die Polizei bei dir vorbei und sackelt dich ein :clever:.

Ohne Haftbefehl keine Verhaftung. Und für einen Haftbefehl braucht es schon mehr als nur Videoauswertungen. Der Täter wird erstmal natürlich als Zeuge geladen. Ich gehe aber schon davon aus, daß parallel dazu Polizeistreifen in seine "natürliche" Umgebung fahren um ihn zu suchen. Das ist dann auch der Grund warum die Täter sich dann meist "freiwillig" stellen. Nachdem sie einen Anwalt kontaktiert haben.

Nicht, daß ich da Erfahrung hätte :betrunken:

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V.I.P.
grubi87 schrieb vor 4 Minuten:

Tatbegehungsgefahr ist aber interessant. Ein Jurist der erklären kann was dahinter steckt? 
 

klingt für mich mehr wie Schutzhaft, denn was genau sollte er denn jetzt anstellen?

Wir wissen zu wenig was die Beziehung zur Zeugin Betrifft, vielleicht weiß die Polizei mehr was da dahinter steckt warum es zu den Streitgespräch gekommen ist und man Beschützt die Zeugin mit der U- Haft, denke das Burgi da keine Rolle spielt

U- Haft ist hart wenn da nicht mehr dahinter steckt

 

Schutzhaft glaube ich weniger

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ASB-Legende
bruno_conte schrieb vor 10 Minuten:

Stell dir vor, du siehst einem Verbrecher zum Verwechseln ähnlich und bei einer Gelegenheit kommt einfach die Polizei bei dir vorbei und sackelt dich ein :clever:.

Ohne Haftbefehl keine Verhaftung. Und für einen Haftbefehl braucht es schon mehr als nur Videoauswertungen. Der Täter wird erstmal natürlich als Zeuge geladen. Ich gehe aber schon davon aus, daß parallel dazu Polizeistreifen in seine "natürliche" Umgebung fahren um ihn zu suchen. Das ist dann auch der Grund warum die Täter sich dann meist "freiwillig" stellen. Nachdem sie einen Anwalt kontaktiert haben.

Nicht, daß ich da Erfahrung hätte :betrunken:

Kenn mich da nicht aus, bin in dem Game nicht so tief drinnen. Aber wenn einen Straftäter angerufen wird könnte dieser ja auch auf die Idee kommen zu flüchten. Da fehlt ja völlig das Überraschungsmoment. 

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Bester Mann im Team
eeelias schrieb vor einer Stunde:

Diverse Ausgleichszahlungen würden zwar die Rache/Ausgleichsgedanken erfüllen, vielleicht macht es aber kein gutes Bild, wenn ein wohlhabender Mensch einen finanziell deutlich schlechter gestellten Menschen in die Armut treibt. Inwiefern es sich der Täter verdient hätte, dass sein Leben derartig "ruiniert" wird, darf jeder für sich selbst entscheiden. Es würde mich jedenfalls nicht überraschen, wenn man sich stattdessen lieber gutmütig zeigt und es bei der strafrechtlichen Verurteilung belässt. Vorwerfen könnte man es einem Burgstaller aber natürlich sowieso nie, wenn er sein Leiden zumindest symbolisch finanziell ersetzt bekommt.

Wie ‚woke‘ kann man eigentlich sein? 

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Posting-Maschine
In Cider schrieb vor 3 Minuten:

Wie ‚woke‘ kann man eigentlich sein? 

Man kann sich solche Kommentare mit irgendwelchen Bullshit-Begriffen auch sparen und ganz normal diskutieren. :)

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Kennt das ASB in und auswendig
bw_sektionsbg schrieb vor 1 Minute:

Kenn mich da nicht aus, bin in dem Game nicht so tief drinnen. Aber wenn einen Straftäter angerufen wird könnte dieser ja auch auf die Idee kommen zu flüchten. Da fehlt ja völlig das Überraschungsmoment. 

Es flüchten ja auch genug Verbrecher bevor sie verhaftet werden können. 99% werden aber recht bald wieder geschnappt.

Du mußt halt die juristische Arbeit von der polizeilichen Arbeit trennen. Juristisch ist der Täter erstmal unschuldig und gilt als Zeuge. Wenn genug Beweise da sind, dann gibts den Haftbefehl und die Polizei kann den Zugriff starten. In diesem Fall gibts sicher keinen Anruf davor.

Solange der Täter nur als Zeuge gilt, kann (muß) die Polizei natürlich trotzdem schon aktiv werden und versucht bereits seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Parallel wird der Täter (Zeuge) wenn möglich auch kontaktiert. Damit steigt nämlich der Druck auf den Täter und für die Meisten ist das schon ausreichend, daß sie sich stellen....Fahndungsdruck.

Ich denke, die Polizei weiß hier schon genau was sie tut und wann sie was tun muß. 100% klappts auch nicht immer, aber auf Dauer wird jeder geschnappt - es sei denn er/sie/es flieht nach Russland. Dann eher nicht.

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Bester Mann im Team
bruno_conte schrieb vor 3 Minuten:

Es flüchten ja auch genug Verbrecher bevor sie verhaftet werden können. 99% werden aber recht bald wieder geschnappt.

Du mußt halt die juristische Arbeit von der polizeilichen Arbeit trennen. Juristisch ist der Täter erstmal unschuldig und gilt als Zeuge. Wenn genug Beweise da sind, dann gibts den Haftbefehl und die Polizei kann den Zugriff starten. In diesem Fall gibts sicher keinen Anruf davor.

Solange der Täter nur als Zeuge gilt, kann (muß) die Polizei natürlich trotzdem schon aktiv werden und versucht bereits seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Parallel wird der Täter (Zeuge) wenn möglich auch kontaktiert. Damit steigt nämlich der Druck auf den Täter und für die Meisten ist das schon ausreichend, daß sie sich stellen....Fahndungsdruck.

Ich denke, die Polizei weiß hier schon genau was sie tut und wann sie was tun muß. 100% klappts auch nicht immer, aber auf Dauer wird jeder geschnappt - es sei denn er/sie/es flieht nach Russland. Dann eher nicht.

Du darfst das Ermittlungsverfahren mit dem Strafverfahren nicht verwechseln bzw. vermischen. 
Im Ermittlungsverfahren (polizeiliche Seite) gilt man sofort als Beschuldigter.

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pour que cette année soit la bonne
J.E schrieb vor 33 Minuten:

regressieren müssen und werden sich die versicherungen bzw. ögk. schmerzensgeld könnte burgstaller einfordern

Schmerzengeld, ohne s. ;)

Echt absurd die Takes hier wieder. Der arme Kerl, denkt denn niemand an ihn? Dass er finanziell ruiniert sein könnte? Dass es schlecht aussehen könnte, für die Reputation, wenn man sich das Geld holt?

a/ Schadenersatz ist hierzulande eh nie als Strafe (wie in den USA zB) sondern immer nur als Ausgleich für entstandene Schäden. Es ist also limitiert.

b/ Wie kommt irgendjemand anderer dazu, den Schaden zu tragen? Egal ob Burgstaller, der Verein oder die Versicherung? Nur weil man mehr Geld hat? Das ist die Büchse der Pandora, die Konsequenz aus solchen Gedanken würde ich mal weiter denken, bevor man sowas vorschlägt.

c/ Der ist nicht unabsichtlich beim Ausparken dem Burgi ins Radl gefahren. Der hat ihn (laut Medienberichten) völlig unvermittelt brutalst niedergeschlagen. Ich bin ein starker Fan von "Actions have consequences".

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Wien nur du allein!
grubi87 schrieb vor 40 Minuten:

Tatbegehungsgefahr ist aber interessant. Ein Jurist der erklären kann was dahinter steckt? 

klingt für mich mehr wie Schutzhaft, denn was genau sollte er denn jetzt anstellen?

Tatbegehungsgefahr heißt, dass man davon ausgeht, dass der Täter auf freiem Fuß wieder so eine Straftat machen würden. Klassiker ist das bei Serieneinbrechern, Drogendealer usw. Für mich in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehbar. 

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Kennt das ASB in und auswendig
In Cider schrieb vor 1 Minute:

Du darfst das Ermittlungsverfahren mit dem Strafverfahren nicht verwechseln bzw. vermischen. 
Im Ermittlungsverfahren (polizeiliche Seite) gilt man sofort als Beschuldigter.

Ich glaube nicht, daß man so ein Thema realistisch im ASB quasi zwischen Tür und Angel diskutieren kann. Ich bin weder Jurist noch Polizist. Du magst recht haben, ich meine aber eh das Ermittlungsverfahren. Als Beschuldigter giltst du meines Wissens dann wenn die Polizei eine Anzeige gegen dich aufnimmt. Ansonsten giltst du als Zeuge bis du eindeutig als Schuldiger festgestellt wirst. Bei so einer Straftat kann es zunächst maximal eine Anzeige gegen Unbekannt geben. Somit gilt jeder der in Folge einvernommen wird, als Zeuge und nicht als Beschuldigter. In weiterer Folge wirst du entweder angezeigt, was dich zum Beschuldigten macht oder du wirst gleich verhaftet. Das hängt dann von Richter/Staatsanwalt ab. Das ist mein Wissenstand.

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Postinho
eeelias schrieb vor 1 Stunde:

Diverse Ausgleichszahlungen würden zwar die Rache/Ausgleichsgedanken erfüllen, vielleicht macht es aber kein gutes Bild, wenn ein wohlhabender Mensch einen finanziell deutlich schlechter gestellten Menschen in die Armut treibt. Inwiefern es sich der Täter verdient hätte, dass sein Leben derartig "ruiniert" wird, darf jeder für sich selbst entscheiden. Es würde mich jedenfalls nicht überraschen, wenn man sich stattdessen lieber gutmütig zeigt und es bei der strafrechtlichen Verurteilung belässt. Vorwerfen könnte man es einem Burgstaller aber natürlich sowieso nie, wenn er sein Leiden zumindest symbolisch finanziell ersetzt bekommt.

Inwiewern hat das mit Rachegedanken zu tun, wenn ich eine Ausgleichszahlung für den erlittenen Schaden erhalten?

Ab welchem Bekanntheitsgrad oder finanziellem Wohlstand sollte man auf sein Geld verzichten?

Burgi muss mehrere Monate auf Fußball verzichten (wahrscheinlich auch auf andere Tätigkeiten, wodurch selbst sein Privatleben eingeschränkt wird), kann seinen Beruf nicht ausüben und muss auf viel Geld verzichten (Einsatzprämien, Torprämien usw).

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 17 Minuten:

Tatbegehungsgefahr heißt, dass man davon ausgeht, dass der Täter auf freiem Fuß wieder so eine Straftat machen würden. Klassiker ist das bei Serieneinbrechern, Drogendealer usw. Für mich in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehbar. 

Danke, Klang für mich mit den bekannten Fakten auch sehr merkwürdig 

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