Hauptversammlung 2022


BuchiRapid

Hauptversammlung 2022  

241 Stimmen

  1. 1. Geht ihr zur Hauptversammlung?


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Weltklassecoach
Bernd Hartweger schrieb am 19.11.2022 um 18:15 :

Mein Antrag ist einer von den offenbar sechs, die abgelehnt wurden. Es ging darum, den Beirat zum Leben zu erwecken und auch im Verein und/oder der GmbH zu verankern (das ist er nämlich derzeit nicht). Dazu habe ich einen Auftrag an das Präsidium formuliert, ein entsprechendes Konzept zu erstellen.

Abgelehnt wurde der Antrag mit der von mir nicht nachvollziehbaren Begründung, dass ich stattdessen einen "Antrag auf Satzungsänderung , indem die konkreten Formulierungen enthalten sein müßten" stellen hätte sollen. Genau das war aber nicht mein Ziel, weil ich als einzelner ja nicht die Lösung vorwegnehmen wollte.

Befremdlich ist, dass mein Antrag einstimmig abgelehnt wurde, d.h. auch die Mitgliedervertreter in der Wahlkommission/Antragszulassungskommission haben sich hier für eine sehr restriktive, mitgliederfeindliche Interpretation entschieden.

Einspruch war formal nicht möglich, auf meine Gegenargumente kam heute nach Veröffentlichung der 2 verbliebenen Anträge nur die Antwort, dass die Antragszulassungskommission nicht begründungspflichtig ist (was ja alleine schon ein demokratiepolitischer Wahnsinn ist).

Fazit: Man wollte offenbar den Beirat nicht stärken oder absichern, und setzt die anti-demokratische Linie, die sich schon bei der Listenzulassung zeigte, offenbar auch hier fort. 

Das ist einer der Gründe, warum ich auch für den Beirat kandidiere - aber dazu gerne in den nächsten Tagen mehr. 

20221112_Antrag_HV_Beirat.pdf 139 kB · 72 downloads

Könntest du die Texte der Ablehnungen bitte hier reinstellen. Ich vermute dass es ein breites Interesse daran gibt. 

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GazaDownUnder schrieb vor 12 Minuten:

Könntest du die Texte der Ablehnungen bitte hier reinstellen. Ich vermute dass es ein breites Interesse daran gibt. 

Ablehnung vom 15.11.:

Sehr geehrter Herr Magister Hartweger, 
 ihr Antrag ist fristgerecht beim SK Rapid eingelangt und wurde von der Antragszulassungskommission in der Sitzung vom 14.11.2022 behandelt.
 Der Antrag befasst sich mit dem Beirat der SK Rapid GmbH, wobei die Erstellung eines Konzeptes begehrt wird, dessen Inhalte bereits vorgegeben werden.
 Nach Ansicht der Antragszulassungskommission wäre dafür ein Antrag auf Satzungsänderung zu stellen, indem die konkreten Formulierungen enthalten sein müßten.
 In der vorliegenden Form erscheint der Antrag nicht einer Abstimmung bei der Hauptversammlung zugänglich zu sein, weshalb die Antragszulassungskommission einstimmig beschlossen hat, diesen Antrag nicht zur Abstimmung zuzulassen.
 Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben
 mit freundlichen Grüßen
 Dr. Erich Haider
Vorsitzender des Wahlkomitees 2022
 

Meine Replik vom 16.11.: 

Sehr geehrter Herr Dr. Haider,
 vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meinem Antrag. Diese kann ich jedoch aus mehreren Gründen nicht nachvollziehen.
 Richtig ist, dass der Beirat bei der SK Rapid GmbH eingerichtet ist. Alleingesellschafter der GmbH wiederum ist der Verein SK Rapid. Der Verein wird wiederum vom Präsidium nach außen vertreten. 
 Dem Verein, vertreten durch das Präsidium, obliegt es den Gesellschaftsvertrag der GmbH anzupassen. 
 Die Hauptversammlung als Organ des Vereins erteilt entsprechende Aufträge an das Präsidium. 
 Die Zuständigkeit der Hauptversammlung des Vereins ergibt sich daher daraus, dass dieser Antrag als Auftrag an das Präsidium zu verstehen ist. Inhalt dieses Auftrags ist es ein Konzept auszuarbeiten, in dem die im Antrag behandelten Punkte bearbeitet werden. 
 Der Antrag ist bewusst nicht als Antrag auf Satzungsänderung ausgestaltet, da ich davon ausgehe, dass das neu zu wählende Präsidium den seit Jahren versprochenen Satzungskonvent abhalten wird, in dem (unter anderem) das Thema Beirat aufzuarbeiten und mit juristischer Unterstützung sauber abzubilden sein wird (bspw. Verschränkung Gesellschaftsvertrag GmbH/Änderung Satzung Verein). Viele dieser Punkte bedürfen der umfassenden Abstimmung fachlich versierter Mitglieder und Experten, und sollten nicht von einem Einzelantragsteller vorgegeben werden.
 Die exakte Umsetzung wäre dann im Jahr 2023 allenfalls auch als Antrag auf Satzungsänderung abzustimmen. 
 Weiters stützt sich die Begründung der Ablehnung darauf, dass das Konzept inhaltlich vorgegeben sei. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, und nicht korrekt. Im Antragsbegleittext wird zwar auf den derzeit bestehenden Umfang des Beirats hingewiesen, diese Punkte sind aber eben gerade nicht Teil des zu erstellenden Konzepts. 
 Das Konzept hat sich vielmehr wie ausgeführt mit der festen Verankerung des Beirats in der Vereinssatzung bzw. dem GmbH-Gesellschaftsvertrag und der tatsächlichen praktischen Ausgestaltung des Beirats zu befassen. Der Klarheit halber erlaube ich mir, die im Antrag angeführten Punkte nochmals anzuführen:
•    Welche vereins- und unternehmensrechtlichen Schritte sind notwendig, damit der Beirat und die zwingend vorgesehene Entsendung von mindestens 3 gewählten Vereinsmitgliedern in diesen Beirat so in Satzung und/oder Gesellschaftervertrag verankert ist, dass er ohne Zustimmung der Mitglieder nicht aufgelöst werden kann?
•    Welche Schritte sind notwendig, damit die Beiratsmitglieder- die ohnehin der Verschwiegenheitspflicht unterliegen – in Ausübung ihrer Funktion vollumfänglich ihre Informationsrechte wahrnehmen können?
•    Welche Schritte sind notwendig, damit eine vollumfassende Information der Beiratsmitglieder nicht als Verletzung von Geheimhaltungsvereinbarungen gegenüber Dritten ausgelegt werden kann?
 Keiner dieser Punkte behandelt die bereits auf der Homepage veröffentlichten, bestehenden Befugnisse des Beirats oder verlangt direkt nach einer Satzungsänderung. Auch die offene Formulierung in Frageform zeigt ja gerade, dass im Antrag keine inhaltliche Vorgabe gemacht wurde.
 Im Übrigen widerspricht diese Ablehnung der bisherigen Praxis vorangegangener Antragszulassungskommissionen, die die Grenze für die Unzulässigkeit keinesfalls so eng ausgelegt haben (und was sich grundsätzlich wohl auch nicht mit der Satzung vereinbaren lässt). 
 Aus den oben angeführten Gründen ist es keinesfalls erforderlich, hier bereits einen vollständig formulierten Antrag auf Satzungsänderung einzubringen. Vielmehr ist es sehr wohl zulässig das Präsidium mit der Erstellung eines Konzeptes zu beauftragen, das in einer künftigen Hauptversammlung abgestimmt wird. Als Referenzantrag verweise ich auf den Antrag zum Konzept des Frauenteams. 
 Ich ersuche daher nochmals die Zulassung dieses Antrags zu überdenken, und rege eine nochmalige Abstimmung der Antragszulassungskommission unter Berücksichtigung der von mir angeführten Punkte an. 
 Für ihre Rückmeldung zu dieser Nachricht merke ich mir – aufgrund der Notwendigkeit, zugelassene Anträge bis spätestens 19.11.2022 zu veröffentlichen -  den 18.11.2022 vor. Im Falle einer Nichtantwort oder weiteren Ablehnung behalte ich mir hierzu jedenfalls vor, weitere Schritte zu setzen. 
Grün-weiße Grüße
Bernd Hartweger

Die letzte Antwort des WK vom 19.11, 16:16

Sehr geehrter Herr Magister Hartweger,ich nehme Bezug auf Ihr E-Mail. Die Erörterung ihres Antrages im Rahmen der Sitzung der Antragszulassungskommission hat hier eine andere Beurteilung ergeben. Grundsätzlich ist die Antragszulassungskommission nicht begründungspflichtig, ungeachtet dessen haben wir kurz unsere Überlegungen kommuniziert.
Aus dem Umstand, dass eine andere Antragszulassungskommission möglicherweise anders entschieden hätte, ist nichts abzuleiten. Die gegenwärtige Antragszulassungskommission ist satzungsgemäß zusammengesetzt und hat daher nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.
Ich bedaure keine bessere Mitteilung machen zu können.Dr. Erich Haider
Vorsitzender des Wahlkomitees 2022
 

bearbeitet von Bernd Hartweger

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Knows how to post...
Bernd Hartweger schrieb vor 2 Minuten:

Ablehnung vom 15.11.:

Sehr geehrter Herr Magister Hartweger, 
 ihr Antrag ist fristgerecht beim SK Rapid eingelangt und wurde von der Antragszulassungskommission in der Sitzung vom 14.11.2022 behandelt.
 Der Antrag befasst sich mit dem Beirat der SK Rapid GmbH, wobei die Erstellung eines Konzeptes begehrt wird, dessen Inhalte bereits vorgegeben werden.
 Nach Ansicht der Antragszulassungskommission wäre dafür ein Antrag auf Satzungsänderung zu stellen, indem die konkreten Formulierungen enthalten sein müßten.
 In der vorliegenden Form erscheint der Antrag nicht einer Abstimmung bei der Hauptversammlung zugänglich zu sein, weshalb die Antragszulassungskommission einstimmig beschlossen hat, diesen Antrag nicht zur Abstimmung zuzulassen.
 Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben
 mit freundlichen Grüßen
 Dr. Erich Haider
Vorsitzender des Wahlkomitees 2022
 

Hallo Herr Magister

Zunächst einmal ein Danke für die umfangreichen Infos. Eine klitzekleine Frage hätte ich da aber noch...vielleicht wurde es eh schon geschrieben und ich hab es überlesen.

Ist die Antragszulassungskommission (a oages Wort) identisch mit dem Wahlkomitee?

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Da Oage schrieb vor 2 Minuten:

Hallo Herr Magister

Zunächst einmal ein Danke für die umfangreichen Infos. Eine klitzekleine Frage hätte ich da aber noch...vielleicht wurde es eh schon geschrieben und ich hab es überlesen.

Ist die Antragszulassungskommission (a oages Wort) identisch mit dem Wahlkomitee?

JA

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Postet viiiel zu viel
Bernd Hartweger schrieb vor 9 Minuten:

Die letzte Antwort des WK vom 19.11, 16:16

Sehr geehrter Herr Magister Hartweger,ich nehme Bezug auf Ihr E-Mail. Die Erörterung ihres Antrages im Rahmen der Sitzung der Antragszulassungskommission hat hier eine andere Beurteilung ergeben. Grundsätzlich ist die Antragszulassungskommission nicht begründungspflichtig, ungeachtet dessen haben wir kurz unsere Überlegungen kommuniziert.
Aus dem Umstand, dass eine andere Antragszulassungskommission möglicherweise anders entschieden hätte, ist nichts abzuleiten. Die gegenwärtige Antragszulassungskommission ist satzungsgemäß zusammengesetzt und hat daher nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.
Ich bedaure keine bessere Mitteilung machen zu können.Dr. Erich Haider
Vorsitzender des Wahlkomitees 2022
 

Diese Antwort is an Präpotenz schwer zu überbieten. Gehts doch scheißen, ihr vom Wahlkomitee.

bearbeitet von FloRyan

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Bernd Hartweger schrieb Gerade eben:

JA

Ok, danke...puhh. Die Kameraden nehmen sich da schon ziemlich viel heraus. 

Ich war Anfangs ja eigentlich immer pro WK. Weil ich der Meinung war, diese Herrschaften sind ja viel näher dran und wissen was sie tun. Naja, wissen werdens sie es ja hoffentlich eh. Nur...so ganz überzeugt bin ich nicht mehr, ob das alles das Richtige für unseren Verein ist. 

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зелено бело

Ich lass mir ja einreden, dass sie Jux- und Spaßanträge ablehnen..

Wir sind alle mündige Mitglieder...und als solcher möchte ich selbst bestimmen, ob ich einen seriösen Antrag annehme oder ablehne...da brauch ich keine Kommission dazu.

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FloRyan schrieb vor 14 Minuten:

Diese Antwort is an Präpotenz schwer zu überbieten. Gehts doch scheißen, ihr vom Wahlkomitee.

Der Fairness halber muss ich anmerken dass ich nicht weiß, ob meine Replik und die Letztantwort mit dem gesamten Wahlkomitee geteilt und abgesprochen waren, da es eigentlich kein Einspruchsrecht gibt (was bedenklich und kritikwürdig ist). Sie ist auch inhaltlich juristisch korrekt, es gibt tatsächlich keine Begründungspflicht (ebenso bedenklich und kritikwürdig). Das alles zeigt in Summe, wie wichtig und überfällig der Satzungskonvent ist, auf den wir unter Bruckner vergebens gewartet haben. 
Ich bin aber ganz bei dir, der Ton wie man mit Mitgliedern wie mir hier kommuniziert ist definitiv weder wertschätzend noch auf Augenhöhe. Man muss kein Literaturkritiker sein, um das Götz-Zitat zwischen den Zeilen zu lesen. 

bearbeitet von Bernd Hartweger

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Bernd Hartweger schrieb vor einer Stunde:

Grundsätzlich ist die Antragszulassungskommission nicht begründungspflichtig, ungeachtet dessen haben wir kurz unsere Überlegungen kommuniziert.

Na dann weiß man ja schon, welche Satzungsänderung man einreichen sollte. :)

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Teamspieler
Bernd Hartweger schrieb vor einer Stunde:

Der Fairness halber muss ich anmerken dass ich nicht weiß, ob meine Replik und die Letztantwort mit dem gesamten Wahlkomitee geteilt und abgesprochen waren, da es eigentlich kein Einspruchsrecht gibt (was bedenklich und kritikwürdig ist). Sie ist auch inhaltlich juristisch korrekt, es gibt tatsächlich keine Begründungspflicht (ebenso bedenklich und kritikwürdig). Das alles zeigt in Summe, wie wichtig und überfällig der Satzungskonvent ist, auf den wir unter Bruckner vergebens gewartet haben. 
Ich bin aber ganz bei dir, der Ton wie man mit Mitgliedern wie mir hier kommuniziert ist definitiv weder wertschätzend noch auf Augenhöhe. Man muss kein Literaturkritiker sein, um das Götz-Zitat zwischen den Zeilen zu lesen. 

Ja aber trotzdem der Ton macht die Musik... Ist ja teilweise unglaublich. Die Zeit kommt, dass Bruckner und sein Team endlich weg sind. 

Als Kandidat zum Beirat und vielleicht als zukünftiger Beirat könnte man da ja auch noch einzuwirken versuchen, dass mehr auf Augenhöhe kommuniziert wird und nicht alles so von oben herab kommt. Ich glaube aber mit dem neuen Präsidium wird sich einiges ändern auch die Kommunikation intern sowie extern. 

Auch kann es nicht sein, dass ernstzunehmende Anträge einfach abgelehnt werden. Bin da zwar etwas zwiegespalten, da ich sage: Bei der Präsidentschaftswahl war das schon richtig so, dass sich eine Liste gefunden hat, da ich 2019 nicht mehr erleben will. Aber auf der anderen Seite sind alle Anträge die ernsthaft sind auch als Anträge zuzulassen und nicht aus dubiosen gründen abzulehnen.

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Rapid Wien
Alex1995 schrieb vor 30 Minuten:

Ja aber trotzdem der Ton macht die Musik... Ist ja teilweise unglaublich. Die Zeit kommt, dass Bruckner und sein Team endlich weg sind. 

Als Kandidat zum Beirat und vielleicht als zukünftiger Beirat könnte man da ja auch noch einzuwirken versuchen, dass mehr auf Augenhöhe kommuniziert wird und nicht alles so von oben herab kommt. Ich glaube aber mit dem neuen Präsidium wird sich einiges ändern auch die Kommunikation intern sowie extern. 

Auch kann es nicht sein, dass ernstzunehmende Anträge einfach abgelehnt werden. Bin da zwar etwas zwiegespalten, da ich sage: Bei der Präsidentschaftswahl war das schon richtig so, dass sich eine Liste gefunden hat, da ich 2019 nicht mehr erleben will. Aber auf der anderen Seite sind alle Anträge die ernsthaft sind auch als Anträge zuzulassen und nicht aus dubiosen gründen abzulehnen.

wenn es wenigstens dubiose gründe wären. 

aber diese ablehnungen sind doch vom habakuk gewürfelt

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Alex1995 schrieb vor einer Stunde:

Als Kandidat zum Beirat und vielleicht als zukünftiger Beirat könnte man da ja auch noch einzuwirken versuchen, dass mehr auf Augenhöhe kommuniziert wird und nicht alles so von oben herab kommt. Ich glaube aber mit dem neuen Präsidium wird sich einiges ändern auch die Kommunikation intern sowie extern. 

Ein Schritt ist ja, dass ich transparent mache, was ich beantragt habe, mit welcher Begründung abgelehnt wurde, und was ich entgegnet habe. Und ja, auf Kommunikation auf Augenhöhe und größtmögliche Transparenz über Entscheidungen (natürlich im gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Rahmen) haben ALLE Mitglieder ein Anrecht, und dafür setze ich mich ein. Der Antrag war ein Versuch, meine Bewerbung für den Beirat ist ein anderer. Und ich hoffe auch dass du Recht hast, dass ein neuer Wind wehen wird und die Chance besteht, wieder auf gesünderer Basis miteinander für Rapid zu leben, zu arbeiten und zu kämpfen. Ich denke, wir alle werden das sehr aufmerksam beobachten.  

bearbeitet von Bernd Hartweger

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