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KRISCH RAUS!
J.E schrieb vor 1 Minute:

Warum soll die öffentliche Hand alles zahlen, wenn der Verein freiwillig verzichten würde? Wenn, dann nur die Mehreinnahmen. Und Kundenbindung wäre definitiv anders. 

Dein Beitrag und deine Meinung sind mir ziemlich Powidl.

Aus dem Kurier Artikel

Zitat

Die Alternative wäre, erst wieder 2022 aufzusperren und noch einmal finanziellen Ersatz beim Sportligenfonds zu beantragen.

 

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Postinho
J.E schrieb vor 1 Minute:

Warum soll die öffentliche Hand alles zahlen, wenn der Verein freiwillig verzichten würde? Wenn, dann nur die Mehreinnahmen. Und Kundenbindung wäre definitiv anders. 

Sehe ich auch eher so. Sportfonds sieht Ersatz für Einnahmen vor, die durch COVID-Verordnungen entfielen. Freiwilliger Verzicht auf eine Veranstaltung fällt da wohl nicht rein. Angesichts der Kurzfristigkeit und geschlossenem VIP ist es vielleicht finanziell dennoch klüger, ganz unabhängig vom Sportfonds.

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V.I.P.
veilchen27 schrieb Gerade eben:

Das führt jetzt schon sehr ins Rechtliche, aber auch Ludwigs (noch nicht kundgemachte) Verordnung kann nicht erst ab Montag, sondern muss schon ab Sonntag gelten. Wenn er erst Montag öffnen will, müsste er eine extra Verordnung machen, dass am Sonntag noch alles zu hat. Es war irgendwie in den letzten Tagen ein häufiger Irrglaube, dass der Lock-Down erst in der Nacht auf Montag endet, aber die Bundes-VO läuft am 11.12., 23:59 Uhr, aus. Somit würden nach derzeitigem Stand für Sonntag „keine“ Regeln und Normaliät herrschen. Jetzt heißt es zu warten auf die neue Verordnung des Bundes, die ab Sonntag dann 4K als Obergrenze festlegen wird, und auf die Verordnung des Landes, die z.B. 2G+ für diesen Bereich andenkt. Sorry, führt jetzt schon sehr ins unwichtige Detail.

Aber seine letzte endet eindeutig mit 11.12. Also war immer der Sonntag klar.

 

§ 9.

 (1) Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ausnahme des § 7 Abs. 7 mit Ablauf des 11. Dezember 2021 außer Kraft.

(2) § 7 Abs. 7 tritt mit 6. Dezember 2021 außer Kraft.

Der Landeshauptmann:

Ludwig

 

Auch bundesweit kann man es verfassungsmäßig immer mir für höchstens 10 Tage abschließen. 

XSCHLAMEAL schrieb vor 2 Minuten:

Dein Beitrag und deine Meinung sind mir ziemlich Powidl.

 

 

Und mir die Meinung vom Kurier. 

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KRISCH RAUS!
forzaviola84 schrieb vor 1 Minute:

Max. 4000, womöglich mit maske u ohne gastro - wer geht da hin bitte?!

Vor allem Personen mit Kindern die auch nicht Mal Flaschen mitnehmen dürften damit die Kleinen was zu trinken haben...

 

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Postinho
J.E schrieb vor 5 Minuten:

Aber seine letzte endet eindeutig mit 11.12. Also war immer der Sonntag klar.

 

§ 9.

 (1) Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ausnahme des § 7 Abs. 7 mit Ablauf des 11. Dezember 2021 außer Kraft.

(2) § 7 Abs. 7 tritt mit 6. Dezember 2021 außer Kraft.

Der Landeshauptmann:

Ludwig

 

Auch bundesweit kann man es verfassungsmäßig immer mir für höchstens 10 Tage abschließen. 

Und mir die Meinung vom Kurier. 

Vielleicht war es auch einfach schlampig bzw. undifferenziert formuliert, weil der Handel naturgemäß erst am Montag öffnen kann. Aber in den letzten Tagen war oft von Montag statt Sonntag die Rede, auch in Medien, obwohl es immer klar war, dass es Sonntag sein sollte.

Lucky Luke schrieb vor 3 Minuten:

"Theater, Kinos und Museen öffnen wieder - wien.ORF.at" https://wien.orf.at/stories/3133533/

2g+ gibt es jedenfalls nicht! 

Dann gab es da wohl ein Umdenken im Büro Ludwig. Soll nur recht sein.

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V.I.P.
veilchen27 schrieb vor 6 Minuten:

 

Dann gab es da wohl ein Umdenken im Büro Ludwig. Soll nur recht sein.

Man muss sowieso die neue Verordnung abwarten, muss ja was kommen. 

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