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ASB-Gott
FAKforever1911 schrieb Gerade eben:

weil die meisten insolvenzen damit beginnen, dass zumindest das ein oder andere gehalt nicht mehr bezahlt wird. warum also sollte ein arbeitnehmer noch wo weiterarbeiten, wo es bereits zahlungsrückstände gibt?

Für ausbleibende Gehälter gibt es aber Regelungen, da muss das eine mit dem anderen nichts zu tun haben. Zudem hast als Angestellter ohnehin Kündigungsmöglichkeiten, ist ja nicht so. 

 

J.E schrieb vor 1 Minute:

Wie bei anderen Unternehmen auch, überall können Leute gehen, und eine Insolvenzwröffnung ist halt ein Grund. Heißt ja nicht, dass jeder davon Gebrauch macht, wenn er keinen neuen Hob hat. 

Das ist bei normalen Arbeitsverträgen ja auch kein Problem. Die Befristung in Spielerverträgen stellt aber für den FAK auch einen Wert da. Soll heißen, der Gläubiger wäre doppelt angeschissen, wenn ihm die Quote ruiniert wird, weil sich alle Assets schleichen. Das kann ich so nicht glauben, dass das im Sinne einer Insolvenz wäre. Vor allem wenn dank dem Gläubiger der Spieler ja immer sein Gehalt bekommen hat. 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
pramm1ff schrieb vor einer Stunde:

Auch hier steht drinnen, dass die Spieler bei Insolvenz ihre Verträge einseitig kündigen können. Auf was beziehen sich die Autoren bzw. wo ist die Primärquelle dafür?

Nennt sich glaube ich berechtiger Austritt. Da kündigt man selbst und hat alle Ansprüche wie bei einer Arbeitgeberkündigung. Ob die Spieler dann allerdings ablösefrei wären, weiß ich nicht. An Fußballer hat das Insolvenzrecht wohl nicht gedacht.

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Dauer-ASB-Surfer
FAKforever1911 schrieb vor 3 Minuten:

weil die meisten insolvenzen damit beginnen, dass zumindest das ein oder andere gehalt nicht mehr bezahlt wird. warum also sollte ein arbeitnehmer noch wo weiterarbeiten, wo es bereits zahlungsrückstände gibt?

Wenn es Zahlungsrückstände gibt, kann ein Arbeitnehmer austreten. Aber nur, wenn noch nicht das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Unfair? Nein, weil eh der IEF zahlt. Das Gesetz sagt das auch ausdrücklich: 

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein Austritt unwirksam, wenn er nur darauf gestützt wird, dass dem Arbeitnehmer das vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zustehende Entgelt ungebührlich geschmälert oder vorenthalten wurde.

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Dauer-ASB-Surfer
kingpacco schrieb vor 21 Minuten:

Normalerweise musst du ja einen von den beiden in den Aufsichtsrat stecken, Die klopfen dort denen schon auf die Finger dass es kracht,wenns wieder so deppat san

Ich hoffe das sich einiges ändern wird...

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Dauer-ASB-Surfer
J.E schrieb vor 5 Minuten:

Wie bei anderen Unternehmen auch, überall können Leute gehen, und eine Insolvenzwröffnung ist halt ein Grund. Heißt ja nicht, dass jeder davon Gebrauch macht, wenn er keinen neuen Hob hat. 

So ein Schmarrn! 

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austria-wien schrieb vor 1 Minute:

Wenn es Zahlungsrückstände gibt, kann ein Arbeitnehmer austreten. Aber nur, wenn noch nicht das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Unfair? Nein, weil eh der IEF zahlt. Das Gesetz sagt das auch ausdrücklich: 

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein Austritt unwirksam, wenn er nur darauf gestützt wird, dass dem Arbeitnehmer das vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zustehende Entgelt ungebührlich geschmälert oder vorenthalten wurde.

es reicht ja auch hin das 13 verträge auslaufen. und die frage wird da sein, wenns dazu kommt: 1. wer verlängert da einen vertrage mit dem wissen, dass man nicht weiss wie es weitergeht und 2. wer neuer würd einen vertrag unterschreiben bei jemanden der grad in einem insolvenzverfahren ist… bzw. is sowas denn überhaupt möglich

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ASB-Gott
WorkingPoor schrieb vor 3 Minuten:

Nennt sich glaube ich berechtiger Austritt. Da kündigt man selbst und hat alle Ansprüche wie bei einer Arbeitgeberkündigung. Ob die Spieler dann allerdings ablösefrei wären, weiß ich nicht. An Fußballer hat das Insolvenzrecht wohl nicht gedacht.

Wo ist die Primärquelle dafür? Bei so vielen Behauptungen muss das ja irgendwo im RIS oder den Statuten der Bundesliga, FIFA oder des ÖFB stehen. Irgendwas... 

Bitte nachreichen, denn für normale Angestellte in der Privatwirtschaft scheint das keinesfalls zu gelten und warum wäre es dann ausgerechnet im Fußball anders, wo Arbeitnehmer gegen Ablöse "gehandelt" werden und einen besonderen Wert in der Bilanz darstellen?

FAKforever1911 schrieb vor 1 Minute:

es reicht ja auch hin das 13 verträge auslaufen. und die frage wird da sein, wenns dazu kommt: 1. wer verlängert da einen vertrage mit dem wissen, dass man nicht weiss wie es weitergeht und 2. wer neuer würd einen vertrag unterschreiben bei jemanden der grad in einem insolvenzverfahren ist… bzw. is sowas denn überhaupt möglich

1) Würde ohnehin keinen verlängern. 

2) Wo ist das Problem? Sind ja ohnehin befristete Verträge. Das Risiko für den Spieler ist komplett überschaubar. Er wird halt sehr genau schauen, dass im Vertrag nicht irgendwelche Boni nach Saisonende stehen sondern die Marie regelmäßig kommen muss. 

bzw.) Selbstverständlich ist das möglich, sonst wäre ja der Sinn der Insolvenz im Arsch, weil das Unternehmen ja leben soll. 

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Dauer-ASB-Surfer
pramm1ff schrieb vor 2 Minuten:

Wo ist die Primärquelle dafür? Bei so vielen Behauptungen muss das ja irgendwo im RIS oder den Statuten der Bundesliga, FIFA oder des ÖFB stehen. Irgendwas... 

Bitte nachreichen, denn für normale Angestellte in der Privatwirtschaft scheint das keinesfalls zu gelten und warum wäre es dann ausgerechnet im Fußball anders, wo Arbeitnehmer gegen Ablöse "gehandelt" werden und einen besonderen Wert in der Bilanz darstellen?

Ein Kampf gegen Windmühlen. 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
pramm1ff schrieb vor 4 Minuten:

Wo ist die Primärquelle dafür? Bei so vielen Behauptungen muss das ja irgendwo im RIS oder den Statuten der Bundesliga, FIFA oder des ÖFB stehen. Irgendwas... 

Bitte nachreichen, denn für normale Angestellte in der Privatwirtschaft scheint das keinesfalls zu gelten und warum wäre es dann ausgerechnet im Fußball anders, wo Arbeitnehmer gegen Ablöse "gehandelt" werden und einen besonderen Wert in der Bilanz darstellen?

Hatte das falsch im Kopf. Gilt bei Insolvenz doch nicht.

Zitat

Arbeitsrechtliche Auflösungsmöglichkeiten

Ungeachtet der insolvenzspezifischen Auflösungsmöglichkeiten stehen die arbeitsrechtlichen Lösungsarten auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung (Kündigung, einvernehmliche Auflösung etc).

Austritt wegen Vorenthaltung von Entgelt – Besonderheiten

Ein berechtigter vorzeitiger Austritt wegen Vorenthalt des (vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen) Entgelts unmittelbar nach Insolvenzeröffnung ist nicht mehr möglich. Wird der Austritt dennoch erklärt, ist dieser unwirksam. Das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht.

Kann ich nach Insolvenzeröffnung berechtigt vorzeitig austreten?

Ein berechtigter vorzeitiger Austritt wegen Vorenthalt des (vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen) Entgelts unmittelbar nach Insolvenzeröffnung ist nicht mehr möglich, da der Arbeitgeber die Verbindlichkeiten, die bis zur Insolvenzeröffnung entstanden sind, nicht mehr erfüllen darf.

Wird der Austritt dennoch erklärt, ist dieser unwirksam. Das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht.

Somit blieben auch die Verträge aufrecht, wie ich das hier interpretiere. Aber das hier alles gilt bei Arbeitern und Angestellten.

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Insolvenz/Arbeitsverhaeltnis_im_Insolvenzfall.html

 

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Postaholic
10 minutes ago, Dobinator said:

Massiv off topic, aber ich kanns mir net verkneifen: Das haben viele der Roten aber deutlich anders gesehen... ("Ein kleine Spende, die Schwoazn sind am Ende"; Derbyboykott - "weil einem Konkursverein schenk ma net amal a Eintrittskarte" etc.)

ja mag sein, wie wir wissen haben wir alle unsere Patienten in unseren Reihen. Ich beschränke mich da auf niveauvolle Gesänge über Bananen und wer so scheiße ist wie ihr :)

Aber im Ernst: Sportlich und mit einem zwinkern verarsch ich euch gern. Wenn man (auch) nach dem Spiel kein gemeinsames Bier am Vorplatz mehr zusammenbekommt versäumt man was - mein Zugang.

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Anfänger
kingpacco schrieb vor 7 Stunden:

Andere Frage ,warum durfte eigentlich Sturm damals in der liga bleiben,obwohl sie in Konkurs gegangen sind?

Endlich kommen wir auf den Punkt,und der gute Kartnig hat das Geld für überteuerte Spieler verwendet und nicht in Immobilienprojekte.

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ASB-Gott
austria-wien schrieb vor 2 Minuten:

Ein Kampf gegen Windmühlen. 

Hier ist es mir ja egal, aber es steht überall in der Presse und das ist halt weniger schön. 

VIELLEICHT gäbe es ja Bestimmungen in den Fußball-Statuten die das tatsächlich ermöglichen, so wie es auch zu Insolvenz, Spielerverträgen, etc. Regelungen gibt die nicht im "gewöhnlichen" Rechtsrahmen definiert sind, aber die würde ich gerne sehen. 

Glaube persönlich aber auch an BS mit gewaltigem Echo. 

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Gast
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