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J.E schrieb vor 6 Minuten:

verstehe ich nicht, wenn die Konsequenz die Lizenzverweigerung ist

Es gibt Leute, die behaupten, dass es die Zahlungsverpflichtung nicht gibt.
Der Wirtschaftsprüfer schreibt, dass es die Zahlungsverpflichtung gibt.
Wenn es die Zahlungsverpflichtung gibt, ist das für die Lizenerteilung günstiger.
Wenn es die Zahlungsverpflichtung gibt, ist das für den (damals noch) Vorstand günstiger.
Daher meine Frage, ob die Information, die der Wirtschaftsprüfer über die Zahlungsverpflichtung in den Bericht aufnimmt, aus Unterlagen stammen MUSS, oder ob er so etwas auf Basis einer mündlichen Information durch einen Vorstand (der dabei gewiss einer Wahrheitspflicht unterliegt) in den Bericht schreiben darf.

bearbeitet von KindausFavoriten

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ASB-Halbgott
12 minutes ago, KindausFavoriten said:

Darf der Prüfer das schreiben, ohne den Vertrag gesehen zu haben?

Oder darf er das auch schreiben, wenn ein Vorstand ihm den Inhalt dieses Vertrages (unter Wahrheitspflicht) so geschildert hat?

 

Spoiler

3.3. Erteilte Auskünfte
Wir erhielten Einsicht in Urkunden, Verträge und in den Schriftverkehr der Gesellschaft. Die 
erforderlichen Auskünfte wurden vom gesetzlichen Vertreter sowie von den zuständigen Sach-
bearbeitern erteilt. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterfertigte Vollständigkeitserklärung 
haben wir zu unseren Akten genommen.

Ich lege für den Wirtschaftsprüfer die Hand ins Feuer, dass er das Vertragswerk kennt. Kein Mensch bei Verstand traut sich auf solch ein Glatteis, ohne das Schwarz auf Weiß gesehen zu haben. Wohlgemerkt war da auch noch MK am Ruder, dem schenke ich keinen Funken Vertrauen nach dem, was über ihn zu der Zeit schon bekannt war.

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Austrianer48 schrieb vor 1 Minute:

Vielleicht liegt ja die Wahrheit in der Mitte....

Das kommt nach meinen Erfahrungen überraschend selten vor, wenn zwei streiten und Aussage gegen Aussage steht.
Der häufigste Fall ist, dass jemand zwar an sich im Recht ist und seine Grundposition wahr ist, dass er aber meint, diese mit unheimlich viel Brimborium rundherum ausschmücken zu müssen und dass dieses Brimborium nur sehr teilweise stimmt.
Das bringt natürlich die Gefahr mit sich, dass jemandem, der eigentlich eh im Recht ist, am Ende gar nicht mehr geglaubt wird, weil bei dem unnötigen Brimborium nachweisbar ist, dass es nicht stimmt.

01er Veilchen schrieb vor 1 Minute:

 

  Unsichtbaren Inhalt anzeigen

Ich lege für den Wirtschaftsprüfer die Hand ins Feuer, dass er das Vertragswerk kennt. Kein Mensch bei Verstand traut sich auf solch ein Glatteis, ohne das Schwarz auf Weiß gesehen zu haben. Wohlgemerkt war da auch noch MK am Ruder, dem schenke ich keinen Funken Vertrauen nach dem, was über ihn zu der Zeit schon bekannt war.

Mich interesseirt aber wirklich nur, ob er es schreiben darf, ohne den Vertrag gesehen zu haben, nicht, ob es sehr wahrscheinlich ist, dass er ihn gesehen hat, weil er sich das sonst nicht zu schreiben traut.

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ASB-Halbgott
13 minutes ago, KindausFavoriten said:

Mich interesseirt aber wirklich nur, ob er es schreiben darf, ohne den Vertrag gesehen zu haben, nicht, ob es sehr wahrscheinlich ist, dass er ihn gesehen hat, weil er sich das sonst nicht zu schreiben traut.

@multispeed was sagst du?

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KindausFavoriten schrieb vor 11 Minuten:

Das kommt nach meinen Erfahrungen überraschend selten vor, wenn zwei streiten und Aussage gegen Aussage steht.
Der häufigste Fall ist, dass jemand zwar an sich im Recht ist und seine Grundposition wahr ist, dass er aber meint, diese mit unheimlich viel Brimborium rundherum ausschmücken zu müssen und dass dieses Brimborium nur sehr teilweise stimmt

Es gibt ja nicht nur ein Fragezeichen in dieser Geschichte.

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Surft nur im ASB
KindausFavoriten schrieb vor 21 Minuten:

Es gibt Leute, die behaupten, dass es die Zahlungsverpflichtung nicht gibt.
Der Wirtschaftsprüfer schreibt, dass es die Zahlungsverpflichtung gibt.
Wenn es die Zahlungsverpflichtung gibt, ist das für die Lizenerteilung günstiger.
Wenn es die Zahlungsverpflichtung gibt, ist das für den (damals noch) Vorstand günstiger.
Daher meine Frage, ob die Information, die der Wirtschaftsprüfer über die Zahlungsverpflichtung in den Bericht aufnimmt, aus Unterlagen stammen MUSS, oder ob er so etwas auf Basis einer mündlichen Information durch einen Vorstand (der dabei gewiss einer Wahrheitspflicht unterliegt) in den Bericht schreiben darf.

Ein Wirtschaftsprüfer darf NICHTS auf Basis von Hörensagen testieren d.h. er hatte Einblick in die Verträge, damit sollte doch alles klar sein oder?

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Austrianer1969 schrieb vor 9 Minuten:

Ein Wirtschaftsprüfer darf NICHTS auf Basis von Hörensagen testieren d.h. er hatte Einblick in die Verträge, damit sollte doch alles klar sein oder?

Falls es derselbe Wirtschaftsprüfer war, der jenen Abschluss genehmigt hat, in dem die 10 Mio. Sponsorgelder als werthaltige Forderungen aufschienen, darf man Zweifel haben, wie intensiv und wie genau der Einblick in die Verträge erfolgt und wie sehr das: "Die erforderlichen Auskünfte wurden vom gesetzlichen Vertreter sowie von den zuständigen Sach-
bearbeitern erteilt
." als Basis herangezogen wurde.

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Hetherol
ooeveilchen schrieb vor 1 Stunde:

Welchen tolle AS Roma-Kicker, der jetzt angeblich Stammspieler ist, wollte denn diese verlogene Partie mit Kaufoption ausleihen? Pellegrini? Zaniolo? Oder eh Mkhitaryan? 


Ich tippe auf Ebrima Darboe, auch wenn er nur sowas wie „Stammkader“ ist. Hätte ursprünglich ins Ausland ausgeliehen werden sollen.

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V.I.P.
KindausFavoriten schrieb vor 3 Minuten:

Falls es derselbe Wirtschaftsprüfer war, der jenen Abschluss genehmigt hat, in dem die 10 Mio. Sponsorgelder als werthaltige Forderungen aufschienen, darf man Zweifel haben, wie intensiv und wie genau der Einblick in die Verträge erfolgt und wie sehr das: "Die erforderlichen Auskünfte wurden vom gesetzlichen Vertreter sowie von den zuständigen Sach-
bearbeitern erteilt
." als Basis herangezogen wurde.

Jede Prüfung muss belegt werden. Auf den WP hindreschen ist schon bissi schwach.

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