Corona Massentests - Wer macht mit?


Corona Massentests 2020, I am in  

272 Stimmen

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Wien nur du allein!
Blackie75 schrieb vor 23 Minuten:

Ich glaube wir reden nicht vom Gleichen: Für die Nichtteilnahme am Freitesten ist nur das Weitergelten der Ausgangsbeschränkungen vorgesehen. Die neueste Idee ist aber der verpflichtende Test in Bezirken mit einer hohen Inzidenz verbunden mit der Sanktion "Quarantäne" bei Nichtteilnahme. So zumindest die Medienberichte (nicht nur krone.at). 

Diese Berichte beziehen sich einzig und allein auf die Aussagen von Landeshauptmann Kaiser. Aber man soll dann doch arbeiten gehen können (und vermutlich auch die anderen Ausnahmen), also doch keine Quarantäne. Sehr wirr das ganze. Reden wir weiter, wenn wirklich so ein Gesetzesentwurf am Tisch liegt.

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Gast
patierich schrieb vor 4 Minuten:

Was für eine reife Einstellung.

Was heißt was für eine Einstellung? Ich verstecke mich de facto seit 10 Monaten daheim und nahm alles in Kauf. Die Regierung macht einen scheiss nach dem anderen (Stichwort zb Ski Lifte, Gesetze die zurück genommen werden müssen, Impfstoff der nicht verwendet werden kann weil keine Nadeln da sind usw). 

Mir reichts einfach, und das sicher nicht nur mir. Bei den Massentests mach ich sicher nicht mehr mit. Kann mich eh kaum wo anstecken. Es gibt für mich nur mehr eine Sache wo ich mich testen werde wenn nötig, und das hat mit meinem Urlaub im März bzw. April zu tun. 

bearbeitet von zidane001

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Workaholic
zidane001 schrieb vor 24 Minuten:

Was heißt was für eine Einstellung? Ich verstecke mich de facto seit 10 Monaten daheim und nahm alles in Kauf. Die Regierung macht einen scheiss nach dem anderen (Stichwort zb Ski Lifte, Gesetze die zurück genommen werden müssen, Impfstoff der nicht verwendet werden kann weil keine Nadeln da sind usw). 

Mir reichts einfach, und das sicher nicht nur mir. Bei den Massentests mach ich sicher nicht mehr mit. Kann mich eh kaum wo anstecken. Es gibt für mich nur mehr eine Sache wo ich mich testen werde wenn nötig, und das hat mit meinem Urlaub im März bzw. April zu tun. 

Lol, Urlaub im März oder April :lol:

Ab wann bist dann wieder auf alles und jeden angefressen weil der Urlaub nicht so stattfinden wird wie von dir gewünscht?

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Gast
rapidwien21 schrieb vor 6 Minuten:

Lol, Urlaub im März oder April :lol:

Ab wann bist dann wieder auf alles und jeden angefressen weil der Urlaub nicht so stattfinden wird wie von dir gewünscht?

Na aber was wollen wir wetten das der Urlaub funktionieren wird? Es gibt jetzt schon genügend Länder wo man mit negativem PCR Test ohne Quarantäne  einreisen kann. Zum Beispiel malediven, Kanaren, Kuba, Dubai etc. 

bearbeitet von zidane001

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird

An die Juristen. Macht uns das eigentlich zu Patienten, wenn wir getestet werden oder gar testen müssen, um diversen Einschränkungen aus dem Weg zu gehen?

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Wien nur du allein!
WorkingPoor schrieb vor 2 Stunden:

An die Juristen. Macht uns das eigentlich zu Patienten, wenn wir getestet werden oder gar testen müssen, um diversen Einschränkungen aus dem Weg zu gehen?

Ich glaube nicht, dass es eine juristische Definition von Patienten gibt bzw. wüsste nicht wofür das relevant sein soll.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Neocon schrieb vor 10 Minuten:

Ich glaube nicht, dass es eine juristische Definition von Patienten gibt bzw. wüsste nicht wofür das relevant sein soll.

Dafür https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004633

Zitat

Artikel 2
Die Persönlichkeitsrechte der Patienten sind besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren.

Artikel 3
Patienten dürfen auf Grund des Verdachtes oder des Vorliegens einer Krankheit nicht diskriminiert werden.

Mir erscheint es relevant. Ist aber vielleicht nur eine juristische Spitzfindigkeit.

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Wien nur du allein!
WorkingPoor schrieb vor 26 Minuten:

Dafür https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004633

Mir erscheint es relevant. Ist aber vielleicht nur eine juristische Spitzfindigkeit.

Die Menschenwürde gilt glücklicherweise für alle, nicht nur für Patienten.

Bezüglich Diskriminierung (ist nicht nur bei Patienten verboten): Da gibt's immer ein Aber. Natürlich können und werden Patienten auf Grund ihrer Krankheit diskriminiert, zB indem sie in Quarantäne gesteckt werden. Es muss halt immer verhältnismäßig sein (was bei einer ansteckenden und gefährlichen Krankheit der Fall ist). Ob das beim Freitesten auch so ist, wird vom konkreten Gesetz/Verordnung abhängen.

bearbeitet von Neocon

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DIE Firma für Ihr Posting!
Neocon schrieb vor 10 Stunden:

Die Menschenwürde gilt glücklicherweise für alle, nicht nur für Patienten.

Bezüglich Diskriminierung (ist nicht nur bei Patienten verboten): Da gibt's immer ein Aber. Natürlich können und werden Patienten auf Grund ihrer Krankheit diskriminiert, zB indem sie in Quarantäne gesteckt werden. Es muss halt immer verhältnismäßig sein (was bei einer ansteckenden und gefährlichen Krankheit der Fall ist). Ob das beim Freitesten auch so ist, wird vom konkreten Gesetz/Verordnung abhängen.

Laut einem ehemaligen Verfassungsrichter dürfte das Freitesten bzw. die Diskriminierung von Test-Verweigerern verfassungsrechtlich wohl sehr bedenklich/wackelig sein.

https://www.derstandard.at/story/2000122843608/ex-verfassungsrichter-mueller-haelt-freitesten-fuer-verfassungsrechtlich-bedenklich

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ASB-Gott
PostingGmbH schrieb vor 19 Stunden:

Laut einem ehemaligen Verfassungsrichter dürfte das Freitesten bzw. die Diskriminierung von Test-Verweigerern verfassungsrechtlich wohl sehr bedenklich/wackelig sein.

https://www.derstandard.at/story/2000122843608/ex-verfassungsrichter-mueller-haelt-freitesten-fuer-verfassungsrechtlich-bedenklich

Der Scheissdreck ist halt, bis der Vfgh endlich entscheidet dass das Freitesten verfassungswiedrigig ist, gilt das Gesetz ja eh nicht mehr. Und so wird man sich halt beugen müssen. 

 

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Surft nur im ASB
aurinko schrieb vor 3 Stunden:

Der Scheissdreck ist halt, bis der Vfgh endlich entscheidet dass das Freitesten verfassungswiedrigig ist, gilt das Gesetz ja eh nicht mehr. Und so wird man sich halt beugen müssen. 

 

nein du kannst dann ja ohne test die gastro, geschäfte usw aufsuchen und im falle der anzeige wird die später eh wieder fallen gelassen 

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ASB-Gott
hsv schrieb vor 12 Stunden:

nein du kannst dann ja ohne test die gastro, geschäfte usw aufsuchen und im falle der anzeige wird die später eh wieder fallen gelassen 

Jein.

Bzgl. Gasto / Geschäfte hast zwar Recht - das wird dem Großteil der Österreicher aber eh egal sein, denn das Risiko da kontrolliert und zu gestraft werden ist relativ gering (und wenn ja, dann ist, wie du geschrieben hast, die Wahrscheinlichkeit für den Wegfall der Anzeige relativ hoch).

ABER ein usw. gibt es nicht, denn für Urlaub, Fussball, Kino, Theater etc. muss der negative Test ja beim Einchecken bzw. Vorzeigen der Eintrittskarte kontrolliert werden. Und ich glaube kaum, dass dann wenn mir der Eintritt zu einem Fussballspiel verwehrt wird, irgendwer dann die gekaufte Eintrittskarte wieder zurückerstattet (geschweige davon, dass ich das Fussballspiel ja nicht sehen konnte). 

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ASB-Gott
PostingGmbH schrieb am 2.1.2021 um 00:24 :

[...] die Diskriminierung von Test-Verweigerern [...]

Eine Diskriminierung von Test- oder Impfverweigerern gibt es per Definition nicht. Diskriminierung schützt vor ungerechtfertigter Ungleichbehandlung in Hinblick auf Behinderung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion/Weltanschauung, sexueller Orientierung und Geschlecht. Eine Ungleichbehandlung von getesteten und nicht getesteten ist genauso wenig eine Diskriminierung wie zwischen geimpften und nicht geimpften, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

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