Corona & österreichische Politik


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Im ASB-Olymp
Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Okay wenn das der passende Absatz ist Stand es tatsächlich. Komisch weil bei uns alle Gaststätten auch im Garten die Maske verlangt haben. 

Ändert halt trotzdem nicht wirklich was daran, dass das damals saublöd gelöst wurde und es jetzt viel besser bzw eindeutiger ist!

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matthias1745 schrieb vor 2 Minuten:

Okay wenn das der passende Absatz ist Stand es tatsächlich. Komisch weil bei uns alle Gaststätten auch im Garten die Maske verlangt haben. 

Ändert halt trotzdem nicht wirklich was daran, dass das damals saublöd gelöst wurde und es jetzt viel besser bzw eindeutiger ist!

Das auf jeden Fall ;)

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Im ASB-Olymp

Zusätzlich ist geplant, dass ab 21. September 2020, 0.00 Uhr, ein MNS auch in folgenden Bereichen getragen werden muss:

  • Auf Messen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
  • Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
  • In der Gastronomie für Personal bei Kundenkontakt und für KundInnen, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden. 

 

 

Gastronomie

  • Essen und Trinken ist in geschlossenen Räumen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen erlaubt.
  • Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und ab 21. September zudem einen MNS zu tragen (außer am Sitzplatz).

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matthias1745 schrieb vor 3 Minuten:

Zusätzlich ist geplant, dass ab 21. September 2020, 0.00 Uhr, ein MNS auch in folgenden Bereichen getragen werden muss:

  • Auf Messen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
  • Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
  • In der Gastronomie für Personal bei Kundenkontakt und für KundInnen, wenn sie sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden. 

 

 

Gastronomie

  • Essen und Trinken ist in geschlossenen Räumen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen erlaubt.
  • Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und ab 21. September zudem einen MNS zu tragen (außer am Sitzplatz).

Dazu 3 Fragen: 
Wo ist "hier"?
Was bedeutet "geplant"?
Gilt das Gesetz bzw. eine VO oder eine Webseite?

bearbeitet von Der Koch

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Im ASB-Olymp
Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Dazu 3 Fragen: 
Wo ist "hier"?
Was bedeutet "geplant"?
Gilt das Gesetz bzw. eine VO oder eine Webseite?

Da ich Grad unterwegs bin hab ich keine Zeit die Verordnung zu suchen.

Eventuell kannst du mir schnell den Link zeigen. Würde mich Tatsächlich sehr interessieren

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matthias1745 schrieb vor 1 Minute:

Da ich Grad unterwegs bin hab ich keine Zeit die Verordnung zu suchen.

Eventuell kannst du mir schnell den Link zeigen. Würde mich Tatsächlich sehr interessieren

Änderungen per 18. September 2020:
 

Zitat

. Nach § 6 Abs. 5a wird folgender Abs. 5b eingefügt:

„(5b) Der Kunde hat in geschlossenen Räumen – ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz – eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“

Anm: §6 ist der Gastrobereich

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matthias1745 schrieb vor 4 Minuten:

Danke.

Sehr seltsam dass anscheinend bei Märkten im freien geht!

Das sind Kundenbereiche und da ist :
 

Zitat

§ 2 Abs. 4 lautet:

„(4) Die Abs. 1 und 1a sind sinngemäß auf Märkte im Freien anzuwenden.“

Angeführt das folgendes Sinngemäß anzuwenden ist:
 

Zitat

(1) Beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

(1a) Beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen von Betriebsstätten ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Die Betreiber sowie deren Mitarbeiter haben bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

Gastro fällt deswegen nicht in dem §2 weil spezieller im §6 geregelt.

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J.E schrieb vor 3 Minuten:

was meinst, dass geht?

Der Koch meint man kann Masken im schanigarten nicht wirklich verpflichten weil man oft nicht weiß wo der beginnt bzw endet?!

Auf Märkten im freien geht es aber, obwohl da die Grenze sicher auch nicht immer zu 100% klar ist. 

Das finde ich etwas komisch

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matthias1745 schrieb vor 3 Stunden:

Der Koch meint man kann Masken im schanigarten nicht wirklich verpflichten weil man oft nicht weiß wo der beginnt bzw endet?!

Auf Märkten im freien geht es aber, obwohl da die Grenze sicher auch nicht immer zu 100% klar ist. 

Das finde ich etwas komisch

Marktgebiet ist eigentlich immer ausgeschildert.

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Blackie75 schrieb vor 11 Stunden:

Welchen Sinn hat es bitteschön, auf den 5 Sekunden von der Tür bis zum Tisch und zurück zur Tür und von mir aus aufs Häusl die Maske zu tragen? Reine Schikane.

Du darfst sie natürlich auch gerne beim Essen oben behalten wenn dir dann leichter ist. 

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ASB-Legende
Der Koch schrieb vor 4 Minuten:

Du darfst sie natürlich auch gerne beim Essen oben behalten wenn dir dann leichter ist. 

Ich werde einfach nicht essen gehen, solange dieser Schwachsinn gilt. Wenn das viele machen, wird die Gastro schon laut zu jammern beginnen.

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