Corona & österreichische Politik


Recommended Posts

Im ASB-Olymp
Der Koch schrieb vor 2 Minuten:

Nein es ist geregelt das du sie in einem geschlossenen Raum - ausgenommen am Verabreichungsplatz - tragen musst. 

Anschauliches Beispiel der Gastgarten im Schweizerhaus wo du erst wenn das Restaurant verlässt wenn du durch den Gastgarten gehst und die Zaungrenze überschreitest und dann auf öffentlichen Grund bist. 

Und genau das war mein Argumentationspunkt gegen dein "beim rausgehen". ?

Man muss sie jetzt beim rausgehen tragen oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
matthias1745 schrieb vor 4 Minuten:

Eben. Und genau darum ging's mir ja im Frühjahr. Da war es anscheinend nicht möglich. 

Natürlich war es das,... und hättest du den "geschlossenen Raum" erwähnt und nicht immer vom Verlassen des Restaurant gesprochen wären wir einer Meinung gewesen,....

Das Problem beim "Verlassen des Restaurant/der gewerbefläche" ist nämlich das du als Kunde das nie so genau wissen kannst wo die Grenze ist und ab wann die Strafe fällig werden würde. Ausser es is wie im schweizerhaus a Zaun drum, aber beim Lokal in der innenstadt wo sich jeder die Tische verschieb wie er will (oder keine stehen) hast halt als Kunde keine chance,.... 

bearbeitet von Der Koch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Natürlich war es das,... und hättest du den "geschlossenen Raum" erwähnt und nicht immer vom Verlassen des Restaurant gesprochen wären wir einer Meinung gewesen,....

Das Problem beim "Verlassen des Restaurant/der gewerbefläche" ist nämlich das du als Kunde das nie so genau wissen kannst wo die Grenze ist und ab wann die Strafe fällig werden würde. Ausser es is wie im schweizerhaus a Zaun drum, aber beim Lokal in der innenstadt wo sich jeder die Tische verschieb wie er will (oder keine stehen) hast halt als Kunde keine chance,.... 

Aha, aber beim betreten weiß es der Kunde?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
matthias1745 schrieb vor 8 Minuten:

Eben. Und genau darum ging's mir ja im Frühjahr. Da war es anscheinend nicht möglich. 

doch, da war es genauso, zumindest in der Verordnung. vielleicht hat einer der Clowns bei einer PK wieder was anderes erzählt 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
matthias1745 schrieb Gerade eben:

Dann zeig mir bitte die Verordnung 

(8) Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
J.E schrieb vor 1 Minute:

(8) Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Eben und da steht nichts von Maske beim verlassen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
matthias1745 schrieb vor 6 Minuten:

Aha, aber beim betreten weiß es der Kunde?

 

geschlossener Raum,... ja das merkst im normalfall:ratlos:

Hier nochmal der Abs. 8 vom 13. Mai:
 

Zitat

(8) Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes hat der Kunde gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

 

bearbeitet von Der Koch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.