COVID-19 in Österreich


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Chefjugo am Platz
Neocon schrieb vor 9 Minuten:

Mal ein kurzer Überblick wie die Impfpflicht und vor allem die Strafen in der Praxis aussehen werden (wenn es so kommt wie derzeit kolpotiert wird):

Mitte Februar bekommen alle Umgeimpften einen Brief, sich bis 15.3. impfen zu lassen. Alle die zu diesem Datum nicht vollständig geimpft sind, bekommen ab dann eine Strafverfügung (vereinfachtes Verwaltungsstrafverfahren). Die Höhe wird von der Bezirkshauptmannschaft/Magistrat festgelegt und darf maximal € 600 betragen. Damit es hier eine einheitliche Linie gibt, kann der Gesundheitsminister per Verordnung die Höhe festlegen (muss unter der Höchststrafe liegen also max. 599 Euro). Denkbar wäre aber auch, dass es in der ersten Runde nur € 300 sind. Oder vielleicht auch € 500.

Ein Ungeimpfter hat dann drei Möglichkeiten:

a) Er akzeptiert die Strafe und zahlt den Betrag innerhalb der Frist (z.B. 14 Tage) ein. Damit ist das vereinfachte Verfahren beendet. Nach 3 Monaten geht das Spielchen erneut los.

b) Die Strafverfügung wird beeinsprucht. Dabei kann man die Strafe dem Grunde nach oder auch nur die Höhe beeinspruchen. Oder beides. Die Höhe macht Sinn, wenn man Geringverdiener ist und das geltend macht (z.B. mit Einkommensnachweis). Die Behörde kann die Strafhöhe dann reduzieren (muss aber nicht). Die Strafe bleibt aber und wird rechtskräftig (und kann damit auch exekutiert werden). Wird die Strafe dem Grunde nach beeinsprucht (weil man der Ansicht ist, nichts Falsches gemacht zu haben), ist die Strafverfügung hinfällig und es wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Der Strafrahmen steigt damit auf € 3.600. Die Behörde hat nun ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, in dem die Einwände geprüft werden müssen. Zum Beispiel kann hier eine Befreiung von der Impfpflicht vorgelegt werden. Am Ende des Verfahrens steht ein Strafbescheid. Die Höhe hängt von verschiedenen Umstände ab (Einkommen, Schwere des Verschuldens, Wiederholungstat etc.). Sie wird wohl sicherlich deutlich höher als die ursprüngliche Strafe sein. Ich würde mal im Bereich von € 1.000 bis € 2.000 schätzen. Der Strafbescheid kann beim Landesverwaltungsgericht bzw. in weiterer Folge beim VwGH und/oder beim VfGH bekämpft werden. Erst wenn die Strafe rechtskräftig wird, kann diese exekutiert werden.

c) Die Strafverfügung wird ignoriert. Wird weder bezahlt noch beeinsprucht, wird die Strafe rechtskräftig und kann exekutiert werden. In erster Linie erfolgt das über Gehaltspfändung. Der Arbeitgeber wird vom Gericht über die Strafe informiert und muss diese vom Gehalt abziehen und abführen. Das gilt soweit ich weiß auch für AMS-Geld. Eine Pfändung ist aber nur bis zum Existenzminimum möglich. Wer z.B. nur € 500 verdient, dem kann nichts abgezogen werden. In diesem Fall kann der Exektuor denjenigen aufsuchen und schauen, ob es verwertbares Vermögen gibt (z.B. Fernseher). Erst wenn all das nichts bringt, kommt die Ersatzfreiheitsstrafe zur Anwendung und jemand muss ins Gefängnis. Bin da alles andere als ein Experte, aber ich schätze, dass bis dahin wohl schon ein Jahr vergangen ist.

Sollte jetzt mit deiner (sehr guten und sehr richtigen) Ausführung jeder kapieren.

Ich für mein Dafürhalten find die Strafen dennoch zu niedrig. 

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Michael_sksg schrieb vor 1 Stunde:

eigentlich beschreibt dein satz die situation perfekt

da schon wieder alles in richtung wischi-waschi geht (ich gehe jz ehrlich gesagt schon wieder davon aus, dass die echte impfpflicht so nicht mehr kommt, sondern eine lösung, wo auch die impfgegner halbwegs zufrieden sein werden), wird es auch im herbst/winter 2022 einschränkungen geben

Ich mag aber ned recht haben. Als es hieß 2021 wird es wieder halbwegs normal. War ich mir sicher vor 2022 wird uns das Ganze noch weiterhin verfolgen. Mittlerweile revidiere ich auf 2023. Und da auch noch mit Maßnahmen ala Masken.

miffy23 schrieb vor 1 Stunde:

Nachdem es der Staat nicht auf die Reihe bekommt: mach ma a private Impf-Squad. Einfach auf die Demos schauen mitn Blasrohr, oder vom Kanadeckel aus mit da Spritzn eine.

"Auer Spritzns vill bläck aut ze san!"

Ich rüste mein "Lucille" Sammlerstück um. Zum Stacheldraht 

image.jpeg

werden noch Spritzen mit Pifzer Impfstoff montiert. Stacheldraht bleibt. Damit sie zumindest weiter über Impfschäden schwurbeln können. :eviltongue:

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Wien nur du allein!
miffy23 schrieb vor 21 Minuten:

Wir wissen ja noch gar nicht, wie das kontrolliert werden wird, oder? Meines Wissens dürfte eine andere Behörde ja nicht einfach ins ELGA reinschauen.

Da wird hoffentlich im Impfpflicht-Gesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Sonst werden die Verfahren sehr mühsam.

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V.I.P.
Neocon schrieb Gerade eben:

Da wird hoffentlich im Impfpflicht-Gesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Sonst werden die Verfahren sehr mühsam.

Mal schauen. Iwie läuft das mit der österreichischen Politik ja eh in diesem Zyklus:

:ears:Hoffnung

:confused: Verwirrung

:facepalm: Ernüchterung

:angry: Wut

:bsoffn: Therapie

-> Hoffnung

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miffy23 schrieb vor einer Stunde:

Ich befürworte es ja auch. Man sollte nur im Kopf behalten, dass es nicht nötig gewesen wäre. Wir hätten uns das alles ersparen können.

 

Ja, wenn sich die Regierung anstatt auf Landtagswahlen darauf konzentriert hätte, dass die Impfquote im Sommer bei 60% praktisch hängen geblieben ist. Aber nein, man hat nicht darauf reagiert. Oder der Impfschutz bereits ab 4 Monaten stark abnimmt. Kam auch erst spät was. Einzig Ludwig hat zumindest einige unpopuläre Maßnahmen in Wien gesetzt. Was nun für Wien gut wäre, würde man nicht auch den Bundesländern aushelfen muss bei der ICU.

Und dann wie aus dem nichts werden die Politiker von der Situation der ansteigenden Zahlen überrascht. Unfähiges Pack. Alles viel zu spät. Es gab schon Warnungen, dass man mit dieser Impfquote nicht einfach über diesen Winter kommt. Aber halt Österreich. Wir warten solange bis es halt nimma anders geht.

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V.I.P.
Neocon schrieb vor 30 Minuten:

Mal ein kurzer Überblick wie die Impfpflicht und vor allem die Strafen in der Praxis aussehen werden (wenn es so kommt wie derzeit kolpotiert wird):

Mitte Februar bekommen alle Umgeimpften einen Brief, sich bis 15.3. impfen zu lassen. Alle die zu diesem Datum nicht vollständig geimpft sind, bekommen ab dann eine Strafverfügung (vereinfachtes Verwaltungsstrafverfahren). Die Höhe wird von der Bezirkshauptmannschaft/Magistrat festgelegt und darf maximal € 600 betragen. Damit es hier eine einheitliche Linie gibt, kann der Gesundheitsminister per Verordnung die Höhe festlegen (muss unter der Höchststrafe liegen also max. 599 Euro). Denkbar wäre aber auch, dass es in der ersten Runde nur € 300 sind. Oder vielleicht auch € 500.

Ein Ungeimpfter hat dann drei Möglichkeiten:

a) Er akzeptiert die Strafe und zahlt den Betrag innerhalb der Frist (z.B. 14 Tage) ein. Damit ist das vereinfachte Verfahren beendet. Nach 3 Monaten geht das Spielchen erneut los.

b) Die Strafverfügung wird beeinsprucht. Dabei kann man die Strafe dem Grunde nach oder auch nur die Höhe beeinspruchen. Oder beides. Die Höhe macht Sinn, wenn man Geringverdiener ist und das geltend macht (z.B. mit Einkommensnachweis). Die Behörde kann die Strafhöhe dann reduzieren (muss aber nicht). Die Strafe bleibt aber und wird rechtskräftig (und kann damit auch exekutiert werden). Wird die Strafe dem Grunde nach beeinsprucht (weil man der Ansicht ist, nichts Falsches gemacht zu haben), ist die Strafverfügung hinfällig und es wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Der Strafrahmen steigt damit auf € 3.600. Die Behörde hat nun ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, in dem die Einwände geprüft werden müssen. Zum Beispiel kann hier eine Befreiung von der Impfpflicht vorgelegt werden. Am Ende des Verfahrens steht ein Strafbescheid. Die Höhe hängt von verschiedenen Umstände ab (Einkommen, Schwere des Verschuldens, Wiederholungstat etc.). Sie wird wohl sicherlich deutlich höher als die ursprüngliche Strafe sein. Ich würde mal im Bereich von € 1.000 bis € 2.000 schätzen. Der Strafbescheid kann beim Landesverwaltungsgericht bzw. in weiterer Folge beim VwGH und/oder beim VfGH bekämpft werden. Erst wenn die Strafe rechtskräftig wird, kann diese exekutiert werden.

c) Die Strafverfügung wird ignoriert. Wird weder bezahlt noch beeinsprucht, wird die Strafe rechtskräftig und kann exekutiert werden. In erster Linie erfolgt das über Gehaltspfändung. Der Arbeitgeber wird vom Gericht über die Strafe informiert und muss diese vom Gehalt abziehen und abführen. Das gilt soweit ich weiß auch für AMS-Geld. Eine Pfändung ist aber nur bis zum Existenzminimum möglich. Wer z.B. nur € 500 verdient, dem kann nichts abgezogen werden. In diesem Fall kann der Exektuor denjenigen aufsuchen und schauen, ob es verwertbares Vermögen gibt (z.B. Fernseher). Erst wenn all das nichts bringt, kommt die Ersatzfreiheitsstrafe zur Anwendung und jemand muss ins Gefängnis. Bin da alles andere als ein Experte, aber ich schätze, dass bis dahin wohl schon ein Jahr vergangen ist.

Edit: Falls sich wer nach Erhalt der Strafe impfen lassen möchte, dann muss er die Strafverfügung beeinspruchen. Kann er dann im Laufe des ordentlichen Verfahrens die Impfung nachweisen, ist das Verfahren (ohne Strafe) einzustellen. Hier kann man ggf. auch eine Fristerstreckung beantragen. Bei einer bereits rechtskräftigen Strafe nützt die Impfung nichts. Außer die Behörde verfolgt die Eintreibung der Strafe nicht weiter.

Das halte ich insofern nicht ganz vollständig, weil wohl ein bedeutender Teil sich befreien lassen wird. Das bedeutet freilich, dass keine Strafbarkeit besteht und auch eine Befreiung zur Einstellung des Verfahrens führen wird.

Mich würde ja überraschen, wenn da eine große Zahl an Verfahren jemals abgeschlossen wird.

miffy23 schrieb vor einer Stunde:

Ich befürworte es ja auch. Man sollte nur im Kopf behalten, dass es nicht nötig gewesen wäre. Wir hätten uns das alles ersparen können.

 

Das ist nur insofern richtig, als dass natürlich die Impfpflicht bereits viel, viel früher kommuniziert werden hätte müssen (etwa im Frühjahr, dass sie im Herbst kommen wird).

Alles andere ist Verständnis für bockige Impfgegnerkinder.

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Wien nur du allein!
Neocon schrieb vor 37 Minuten:

Mal ein kurzer Überblick wie die Impfpflicht und vor allem die Strafen in der Praxis aussehen werden (wenn es so kommt wie derzeit kolpotiert wird):

Vielleicht noch eine Ergänzung warum € 600: Das vereinfachte Verfahren ist auch jetzt schon mit Strafen von maximal € 600 begrenzt. Natülich könnte man diese Grenze mit einer Gesetzesänderung anheben. Da es im vereinfachten Verfahren aber kein Ermittlungsverfahren gibt, darf die Strafhöhe ein "angemessenes" Maß nicht übersteigen. Was als angemessen gilt ist nicht so einfach zu sagen. Eine Strafe über € 3.000 im vereinfachten Verfahren wird der VfGH aber vermutlich aufheben. Bei solch einer Strafhöhe muss ein ordentliches Verfahren durchgeführt werden.

bearbeitet von Neocon

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
AngeldiMaria schrieb vor 2 Minuten:

Ja, wenn sich die Regierung anstatt auf Landtagswahlen darauf konzentriert hätte, dass die Impfquote im Sommer bei 60% praktisch hängen geblieben ist. Aber nein, man hat nicht darauf reagiert. Oder der Impfschutz bereits ab 4 Monaten stark abnimmt. Kam auch erst spät was. Einzig Ludwig hat zumindest einige unpopuläre Maßnahmen in Wien gesetzt. Was nun für Wien gut wäre, würde man nicht auch den Bundesländern aushelfen muss bei der ICU.

Und dann wie aus dem nichts werden die Politiker von der Situation der ansteigenden Zahlen überrascht. Unfähiges Pack. Alles viel zu spät. Es gab schon Warnungen, dass man mit dieser Impfquote nicht einfach über diesen Winter kommt. Aber halt Österreich. Wir warten solange bis es halt nimma anders geht.

und leider ist man jetzt wieder spät dran.

strafen müsste es ab 1.2. geben, es hatte bis dahin jeder genug zeit sich darauf einzustellen.

wir wollen ja, dass sich die leute jetzt impfen lassen und nicht dann im märz. sofern sie es überhaupt tun.

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raumplaner schrieb vor 3 Minuten:

und leider ist man jetzt wieder spät dran.

strafen müsste es ab 1.2. geben, es hatte bis dahin jeder genug zeit sich darauf einzustellen.

wir wollen ja, dass sich die leute jetzt impfen lassen und nicht dann im märz. sofern sie es überhaupt tun.

Sie müssen sich davor auch nicht befreien lassen, also wissen wir gar nicht, wieviele sich befreien werden. Die nächste kluge Idee.

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LiamG schrieb vor 49 Minuten:

Ohne Impfung durchkommen bzw. Impfzertifikat fälschen wirds nicht spielen wenn die alle Ungeimpften anschreiben. Maximal, dass sie sich was aus dem Ausland besorgen das man dann in Österreich nachtragen muss oder sie haben einen Arzt, der ihnen eine nichtexistente Impfung einträgt. Ärzte die das machen wirds sicher vereinzelt geben, aber ob man sich dadurch wirklich den Job versauen möchte lasse ich mal dahingestellt. Weil rauskommen wirds irgdendwann mit Sicherheit.

Ist in meinen Augen beides ein ziemlicher Aufwand um einer einfachen Impfung zu entgehen und auch nicht vergleichbar mit dem Ausdrucken eines gefälschten Zettels, der in 99% der Fälle ohnehin nicht gescanned wird.

Um zum Wirten zu kommen wirds wohl noch reichen, den Staat wirst damit halt nicht verarschen können, wenn nix in ELGA eingetragen ist und du weiterhin Briefe bekommst.

Schwurblerärzte gibt es...das wissen wir.
Aber Schwurblerärzte dürfen keine Impfbefreiungen ausstellen.

Mögliche Impfungen nachtragen...ob sie so weit gehen,....fraglich.

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miffy23 schrieb vor 6 Minuten:

Lass deine türkise Propaganda mal schön stecken. Die Farbe hat ausgedient.

Das ist natürlich wiedermal reines Getrolle deinerseits, weil du halt inhaltlich nichts dazu sagst. Natürlich schwingt bei dir ein gewisses Verständnis für die Hascherln mit - meine Kritik an der Regierung ignorierst du geflissentlich, denn diese hat das genauso getan.

blue-white schrieb vor 6 Minuten:

Schwurblerärzte gibt es...das wissen wir.
Aber Schwurblerärzte dürfen keine Impfbefreiungen ausstellen.

Mögliche Impfungen nachtragen...ob sie so weit gehen,....fraglich.

Wieso sollen sie das nicht dürfen?

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PjotrTG schrieb Gerade eben:

Das ist natürlich wiedermal reines Getrolle deinerseits, weil du halt inhaltlich nichts dazu sagst. Natürlich schwingt bei dir ein gewisses Verständnis für die Hascherln mit - meine Kritik an der Regierung ignorierst du geflissentlich, denn diese hat das genauso getan.

Du trittst seit Wochen/Monaten in die Spaltungskerbe, weil dir auch nix Besseres einfällt. Man hätte wie gesagt mit Beginn der Impfung gänzlich anders vorgehen können, aber in deinem "liberalen" Hirn spielt sich ja alles in der Eigenverantwortung ab, bis durch Versäumnisse des Staates es soweit kommt, dass es den Zwang geben muss, und somit auch das Freund/Feind-Schalten.

Vorausschauende, wissenschaftsorientierte und am sozialen Gemeinwohl interessierte Politik sieht anders aus. Für dich bedeutet "Kritik" nun, dass die Pflicht früher hätte kommen sollen. Es hätte nie zu einer Pflicht kommen müssen, samt Konsequenzen für die sozial Schwächsten im Land, wenn man mit Bedacht auf diese Umstände vorgegangen wäre.

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