Der Koch V.I.P. Geschrieben 16. Dezember 2020 matthias1745 schrieb Gerade eben: Ich habe dich nur gefragt ob du dich absichtlich stur stellst. Aber du kannst ja erklären warum es aus deiner Sicht ganz sicher nicht erlaubt wäre. Nein von erlaubt oder nicht erlaubt hat keiner was geschrieben ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 16. Dezember 2020 Als familiäres Recht wird nunmal das Recht seine Kinder bzw. Eltern zu sehen bezeichnet. Es steht in der VO nirgends, dass damit nur minderjährige Kinder gemeint sind. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
matthias1745 ASB-Legende Geschrieben 16. Dezember 2020 Der Koch schrieb vor 4 Minuten: Nein von erlaubt oder nicht erlaubt hat keiner was geschrieben ? Okay, wir sind wieder da wo man öfter in Diskussionen mit dir ist. Soll halt so sein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Geschrieben 16. Dezember 2020 aurinko schrieb vor 3 Minuten: Als familiäres Recht wird nunmal das Recht seine Kinder bzw. Eltern zu sehen bezeichnet. Es steht in der VO nirgends, dass damit nur minderjährige Kinder gemeint sind. Deswegen war ich auch zwischendurch der Meinung.... Auf Nachfrage handelt es sich dabei um Sachen wie die Elterliche Fürsorgepflicht oder die Wahrnehmung des Besuchsrecht. Im FAQ wurde inzwischen klargestellt das das Besuchen der Familie (abseits der oben u.a. Oben genannten Gründe - also alles was nicht auf rechtsansprüche oder Pflichten beruht) nochmals durch den normalen Lebensbedarf gedeckt ist - sofern die restlichen Regeln eingehalten werden. matthias1745 schrieb vor 4 Minuten: Okay, wir sind wieder da wo man öfter in Diskussionen mit dir ist. Soll halt so sein Wo auch immer du bist und wen du mitgenommen hast um von "Wir" sprechen zu können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
matthias1745 ASB-Legende Geschrieben 16. Dezember 2020 Der Koch schrieb vor 1 Minute: Deswegen war ich auch zwischendurch der Meinung.... Auf Nachfrage handelt es sich dabei um Sachen wie die Elterliche Fürsorgepflicht oder die Wahrnehmung des Besuchsrecht. Im FAQ wurde inzwischen klargestellt das das Besuchen der Familie (abseits der oben u.a. Oben genannten Gründe - also alles was nicht auf rechtsansprüche oder Pflichten beruht) nochmals durch den normalen Lebensbedarf gedeckt ist - sofern die restlichen Regeln eingehalten werden. Wo auch immer du bist und wen du mitgenommen hast um von "Wir" sprechen zu können. Alles gut lieber Koch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hans_Dotterblum Bunter Hund im ASB Geschrieben 16. Dezember 2020 Darf man jetzt (offiziell) seine Familie besuchen, wann immer man will oder nicht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blauweiss78 ASB-Gott Geschrieben 16. Dezember 2020 Hans_Dotterblum schrieb vor 6 Minuten: Darf man jetzt (offiziell) seine Familie besuchen, wann immer man will oder nicht? sicher 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hans_Dotterblum Bunter Hund im ASB Geschrieben 16. Dezember 2020 blauweiss78 schrieb vor 1 Minute: sicher Hab ich auch gedacht. Verstehe nur nicht was @Der Koch schreibt... Hab aber keine Lust, dass mich ein Nachbar fotografiert und ich dann mit einer Flasche Bier aus der Heute lache 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blauweiss78 ASB-Gott Geschrieben 16. Dezember 2020 Hans_Dotterblum schrieb Gerade eben: Hab ich auch gedacht. Verstehe nur nicht was @Der Koch schreibt... Hab aber keine Lust, dass mich ein Nachbar fotografiert und ich dann mit einer Flasche Bier aus der Heute lache 1. Business as usual 2. halb so schlimm 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Geschrieben 16. Dezember 2020 User1 - Das fällt unter die Ausnahme "Familiäre rechte und pflichten" Koch - kritisiert die vorgebrachte Begründung durch User1 mit "Eigentlich nicht" User2 - Nein das fällt unter "Bedarf des täglichen Lebens" und zitiert die FAQ. Koch - zitiert User2 und bestätigt dies mit "Eben" Das sowas einigen Usern dabei zu kompliziert zum verstehen ist bleibt ein Rätsel. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
matthias1745 ASB-Legende Geschrieben 16. Dezember 2020 Der Koch schrieb vor 7 Minuten: User1 - Das fällt unter die Ausnahme "Familiäre rechte und pflichten" Koch - kritisiert die vorgebrachte Begründung durch User1 mit "Eigentlich nicht" User2 - Nein das fällt unter "Bedarf des täglichen Lebens" und zitiert die FAQ. Koch - zitiert User2 und bestätigt dies mit "Eben" Das sowas einigen Usern dabei zu kompliziert zum verstehen ist bleibt ein Rätsel. Das Problem entsteht weil du oftmals etwas unverständlich schreibst. In diesem Fall: Nein, das wäre für mich klar Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten und somit eine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung. Auf das hast du mir "ned wirklich" geantwortet. Daraus haben die meisten User abgeleitet, dass du meinst dass es keine Ausnahme darstellt. Anscheinend hast aber nur den Grund gemeint! Wie auch immer, kommt öfter vor dass dich viele nicht bzw falsch verstehen. Kann an den ganzen Usern liegen oder an deiner Ausdrucksweise! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LiamG V.I.P. Geschrieben 16. Dezember 2020 Erstes Mal seit irgendwann im Sommer in einem EKZ gewesen, Weihnachtsgeschenke innerhalb von 45 Minuten gekauft Zwischen 9 und 10 gehts, als ich gegangen bin wars aber schon recht voll. Highlight war hinter mir eine Mutter ohne Maske mit ihrem vielleicht 16-Jährigem Sohn als ich um eine Leberkässemmel angestanden bin. Er holt ihr ein Cola aus dem Kühlschrank, sie fragt ihn ob er nicht auch was will. Na. Geh sicher willst was. Drängt sich zum Kühlschrank vor...also was willst jetzt? Na ich kann eh bei dir mittrinken. Das soll man ja nicht. Mitarbeiter schreit über die Budl: Man soll aber auch Abstand halten und eine Maske tragen du funsn! 15 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 16. Dezember 2020 Bei der Oma im Heim habens jetzt für sie die Zugangsbeschränkungen aufgehoben. Geht wohl nicht mehr lange, da sollen zumindest noch die Kinder und Enkel die Möglichkeit für einen letzten Besuch haben. Ansonsten wäre pro Woche nur eine Person erlaubt. Familie wurde trotzdem gebeten sich einen ungefähren Zeitplan auszumachen damit nicht 15 Leute zur selben Zeit im Zimmer stehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Geschrieben 16. Dezember 2020 matthias1745 schrieb vor 19 Minuten: Das Problem entsteht weil du oftmals etwas unverständlich schreibst. In diesem Fall: Nein, das wäre für mich klar Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten und somit eine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung. Auf das hast du mir "ned wirklich" geantwortet. Daraus haben die meisten User abgeleitet, dass du meinst dass es keine Ausnahme darstellt. Anscheinend hast aber nur den Grund gemeint! Wie auch immer, kommt öfter vor dass dich viele nicht bzw falsch verstehen. Kann an den ganzen Usern liegen oder an deiner Ausdrucksweise! Deswegen extra hervorgehoben auf was ich mich bezogen habe.... Sonst hätte ich den Part "somit eine Ausnahme" hervorgehoben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hans_Dotterblum Bunter Hund im ASB Geschrieben 16. Dezember 2020 Der Koch schrieb vor 28 Minuten: User1 - Das fällt unter die Ausnahme "Familiäre rechte und pflichten" Koch - kritisiert die vorgebrachte Begründung durch User1 mit "Eigentlich nicht" User2 - Nein das fällt unter "Bedarf des täglichen Lebens" und zitiert die FAQ. Koch - zitiert User2 und bestätigt dies mit "Eben" Das sowas einigen Usern dabei zu kompliziert zum verstehen ist bleibt ein Rätsel. Es war für mich nicht klar, ob du mit dem "Eigentlich nicht" die Ausnahme (Eltern besuchen) oder die Begründung (das ist nicht § 2 Absatz 1 Ziffer 2 sondern § 2 Absatz 1 Ziffer 3 lit. a) widerlegen willst..... Und ich würde im ersten Moment den Beitrag noch immer so verstehen. Der Koch schrieb vor 1 Minute: Deswegen extra hervorgehoben auf was ich mich bezogen habe.... Sonst hätte ich den Part "somit eine Ausnahme" hervorgehoben. Das war schon bei Aurinko fett gedrückt. Du hast da gar nichts hervorgehoben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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