COVID-19 in Österreich


Recommended Posts

Postet viiiel zu viel
falcomitdemkoks schrieb vor 4 Minuten:

morgen tagt die impfpflichtkommission? bin schon gespannt was sie sich einfallen lassen. 

das aussetzen dieser pflicht :D 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
GraveDigger schrieb vor einer Stunde:

Weiß momentan eigentlich wirklich noch irgendjemand, wie die offiziellen Auflagen (ich finde da nur was von Anfang Februar im Netz, hat sich da nix bei den Verordnungen geändert mit dem "Freedom Day"?) für geboosterte Menschen sind? Haben die noch irgendwelche "Vorteile" in Sachen Quarantänebestimmungen/Freitestung?

Als reine Kontaktperson (egal in welcher Art und Weise/Kategorie, egal ob auf der Arbeit oder zu Hause) ist es ja schon länger wurscht, solange nicht positiv getestet. 
Wie sind die Auflagen dann zB bei einem positiven (Selbst)Test? Quarantäne für geboosterte gleich lange wie für alle anderen? Ab wann ist das Freitesten möglich? Oder ist mittlerweile sowieso alles schon wurscht und sollen geboosterte einfach "normal weitermachen"? :ratlos:

Haben zB im Büro aktuell einen Fall, wo sich niemand mehr auskennt: Tochter hat's wohl von der Schule heimgeschleppt, weitere Familienmitglieder haben (teilweise) Symptome und sind mittlerweile auch zum Teil positiv getestet, Vater ist völlig symptomlos und bisher auch negativ selbstgetestet und weigert sich jetzt ein wenig sich nochmals zu testen, solange er "eh nix spürt".
Der müsste dann also von vorgegebener Seite eigentlich auch tatsächlich solange völlig "frei" sein, bis er sich ebenfalls positiv testet, oder? Und das wird er natürlich - offiziell - nicht machen, solange keine Symptome da sind. 

Als Unternehmen kann man schon verlangen, dass sich der MA täglich vor Betreten der Firma testet bzw. alternativ ins HO (sofern möglich) schicken. 

Wir hatten zuletzt auch ein paar Fälle, wo es die Kinder erwischt hat. Eltern sind alle gleich mal im HO geblieben (bei uns problemlos möglich), früher oder später hatte es die Eltern aber auch alle erwischt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
aurinko schrieb vor 6 Stunden:

Als Unternehmen kann man schon verlangen, dass sich der MA täglich vor Betreten der Firma testet bzw. alternativ ins HO (sofern möglich) schicken. 

Gibts da eine Quelle dazu? Das halte ich angesichts des Wegfalls der Regelung, dass Unternehmen schärfere Maßnahmen vorsehen können, für an sich nicht mehr argumentierbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Banklwärmer
PjotrTG schrieb vor 22 Minuten:

Gibts da eine Quelle dazu? Das halte ich angesichts des Wegfalls der Regelung, dass Unternehmen schärfere Maßnahmen vorsehen können, für an sich nicht mehr argumentierbar.

Evtl. Hausrecht

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
PjotrTG schrieb vor einer Stunde:

Gibts da eine Quelle dazu? Das halte ich angesichts des Wegfalls der Regelung, dass Unternehmen schärfere Maßnahmen vorsehen können, für an sich nicht mehr argumentierbar.

Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers bzw. Treuepflicht des Arbeitsnehmers

Wenn es der Arbeitgeber begründen kann,  warum er gewisse Maßnahmen erlässt, ist das sicher rechtens. Und ein positiver Fall im engsten Familienkreis zählt sicher als berechtigter Grund. 

Die Unis haben ja auch eigene Regeln erlassen. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott
falcomitdemkoks schrieb vor 14 Stunden:

morgen tagt die impfpflichtkommission? bin schon gespannt was sie sich einfallen lassen. 

Hoffentlich wird der Termin für Phase 3 bekanntgegeben. Die Notwendigkeit steht außer Frage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB
PjotrTG schrieb vor 11 Stunden:

Gibts da eine Quelle dazu? Das halte ich angesichts des Wegfalls der Regelung, dass Unternehmen schärfere Maßnahmen vorsehen können, für an sich nicht mehr argumentierbar.

Aus der rechtlichen Begründung zur Covid-19-Basismaßnahmenverordnung

Zitat

Soweit für Arbeitsorte im Hinblick auf das Tragen einer Maske und die Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr keine Regelungen mehr vorgesehen sind, können – wie auch bisher – in begründeten Fällen über diese Verordnung hinausgehende, strengere Regelungen vorgesehen werden.

Also schärfere Maßnahmen können weiter vorgesehen werden, sie müssen halt nur begründet sein. 

Wenn jemand K1 ist, ist Maske und Test vs. Homeofficepflicht eher begründbar als "jeder muss sich in der früh testen". Hier kommts immer auf den Einzelfall an - eine Maskenpflicht in einem Großraumbüro mit einer Risikoperson ist wohl leichter durchzusetzen als eine Maskenpflicht in einem Büro mit 2 Leuten. 

Blöd halt nur, dass es nur in den Begleitmaterialien und nicht in der Verordnung selber steht. Das wird wohl bei einigen für mächtig Diskussionsbedarf sorgen. 

bearbeitet von Shatiel

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
aurinko schrieb vor 10 Stunden:

Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers bzw. Treuepflicht des Arbeitsnehmers

Ich denke damit wird man sicher durchkommen. So lange der Test kostenlos und der Aufwand unter einer Minute ist, wird der Arbeitsgeber wohl auch tägliche Tests anordnen können (für jene, die den Arbeitsort betreten).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Madame Butterfly

Bei uns bleibts, zumindest solang es Gratis-Tests gibt, bei 3G am Arbeitsplatz. Ich schätze mal, dass mein Büro auch bei 2G+ bleibt, zumindest bis Ende März. Bei den Masken haben sie noch überlegt, aber ich schätze, sie werden am Gang und in den Gemeinschaftsräumen bleiben, weil Wien da ja auch noch strenger ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
Neocon schrieb vor 52 Minuten:

Ich denke damit wird man sicher durchkommen. So lange der Test kostenlos und der Aufwand unter einer Minute ist, wird der Arbeitsgeber wohl auch tägliche Tests anordnen können (für jene, die den Arbeitsort betreten).

In §12 der VO steht ja eh, dass, das ASchG nicht berührt wird und dort dann in § 3 

Zitat

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, 

Das sollte normalerweise vor Gericht halten.

 

Ist halt mal wieder typisch für die Regierung, man überlässt den schwarzen Peter den Betrieben. 

Onkel schrieb vor 3 Minuten:

Gibt es aktuell noch eine K1 Regel? Wer muss wann wie lange in Quarantäne?

Kenn mich da nicht aus. Danke!

Für Geimpfte (bzw. Geboosterte) nein, für ungeimpfte ja 10 Tage mit der Möglichkeit zur Freitestung ab TAg 5.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.