COVID-19 in Österreich


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V.I.P.
plieschn schrieb vor 7 Minuten:

Ich verteidige die Regierung ungern, aber man hat ja wirklich an jedes Eck irgendwie ein Impfangebot hingebracht, teilweise ohne Termin, Spots sind zumindest im Radio gelaufen, also da kann man nicht die großen Versäumnisse feststellen. Ja, wenn das nicht teilweise die Politiker wären, die auch in Korruptionsaffären ihrer Partei verwickelt wären und sie generell mehr Vertrauen entwickelt hätten, wäre das einfacher gewesen, wenn bei den PKs Experten an der Front gestanden wären, vermutlich auch.

Geh bitte,... Grad das Impfen ohne Termin ab Juli war ja schon ein Verzweiflungsakt und viel zu spät. 

Der jetzige Brief kommt viel zu spät für die Herbstwelle. Hätte schon ab Juli als Impftermin verschickt werden müssen. 

Der 3. Stich wurde verschlafen. 

Und vor wenigen Seiten hast selbst noch gesagt das die jetzigen Maßnahmen zu spät sind. 

plieschn schrieb vor 21 Minuten:

Deswegen hätte man genau diese Maßnahmen (auch den das Verständnis dafür in der Gesellschaft gefehlt hätte, zumindest in weiten Teilen) schon viel früher treffen müssen. Ist langfristig keine Frage, aber umso wichtiger, wenn sich endlich einmal etwas zum besseren ändern soll.

Schon skurril das du da jetzt nur weils ich sage plötzlich widersprechen musst. 

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Baltic Cup Champion
Wienzer schrieb vor 4 Minuten:

Natürlich darf man das selbst entscheiden...es wird dir niemanden diesbezüglich etwas verbieten.

Wär nur dennoch interessant wie du dazu stehen würdest, wenn dein Kind (falls du eines hast) dort gewesen wäre, sich bei ihr angesteckt hat (man muss nicht Schmusen um sich zu infizieren) und dann dich ansteckt. Wennst dann auch noch pech hast gehts dir scheisse. Bzw. muss gar nicht von ihr sein ...es kann ja auch durch eine NachahmungstäterIn passieren. 

Sorry, aber mit 17 Jahre sollte man schon für grobe Fahrlässigkeit (ob im Straßenverkehr oder beim Fälschen von Dokumenten usw.) belangt werden. Und nein, sie braucht nicht ein Lebenlang in den Bau.  
 

 

 

Ich würde immer gleich dazu stehen. Die Exekutive und die Justiz sollen in so einem Fall ihre Arbeit machen und gut ists. Ich brauche das Geld einer dummen 17-Jährigen nicht. Ich hoffe, dass Jugendliche die solche Fehler machen durch die Schwierigkeiten mit den Strafverfolgungsbehörden klüger werden. Auch ich habe Fehler gemacht, auch ich wurde klüger (wenngleich ich nie derartige Schwierigkeiten hatte).


Der zweite Absatz ist halt nona. Sie wird ja belangt, das ist doch aus den Medienberichten zu entnehmen.

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Rapid is stabil, Junge!
taniaa3 schrieb vor 37 Minuten:

Die Zahlen sind schon da:

+8.156

 

Burgenland

 

 

202

Kärnten 325
Niederösterreich 1989
Oberösterreich 2211
Salzburg 848
Steiermark 408
Tirol 645
Vorarlberg 352
Wien 1176
   

Somit ist der 10er bereits fix. Die Frage ist ob Dienstag oder Mittwoch.

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Sola non la lascio mai
halbe südfront schrieb vor 2 Minuten:

 

Ich würde immer gleich dazu stehen. Die Exekutive und die Justiz sollen in so einem Fall ihre Arbeit machen und gut ists. Ich brauche das Geld einer dummen 17-Jährigen nicht. Ich hoffe, dass Jugendliche die solche Fehler machen durch die Schwierigkeiten mit den Strafverfolgungsbehörden klüger werden. Auch ich habe Fehler gemacht, auch ich wurde klüger (wenngleich ich nie derartige Schwierigkeiten hatte).


Der zweite Absatz ist halt nona. Sie wird ja belangt, das ist doch aus den Medienberichten zu entnehmen.

Auch wenn sie dadurch nur eine Person ansteckt (direkt oder indirekt im weiteren Verlauf), die deshalb ihr Leben verliert?

Nein, sorry da gehört drübergefahren. Der Lerneffekt ist bestimmt größer. ;)

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V.I.P.
halbe südfront schrieb vor 9 Minuten:


Auch du hast mein Posting also nicht gelesen. Die polizeiliche Verfolgung läuft - sie wird ihre Strafe erhalten, das steht doch nicht zur diskussion. Ich sprach von zivilrechtlichen Folgen und die können heftig teuer werden, wenn sie Pech hat. Und da ist die Gefährdung mal wurscht, da gehts um die Ansteckung mit einer gefährlichen Krankheit, da gehts um Schmerzensgeld. Du kannst niemanden verklagen weil er dich unter Umständen vielleicht anstecken hätte können, das geht nur wenn du tatsächlich zu Schaden gekommen bist.

Ja die sollen ihr auch gleich alle klar machen das sie eine dumme Kuh ist und ihr das Leben versauen wie es ihnen widerfahren ist incl. den Firmen die wegen ihr Ausfälle an Arbeitsleistung widerfahren haben und Entgeltfortzahlung leisten müssen. 

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#27 Branko Boskovic
halbe südfront schrieb vor 27 Minuten:

 

Nein. Und ich sprach nicht von der polizeilichen Verfolgung ihrer Verfehlungen, sondern von zivilrechtlichen Klagen auf Schmerzensgeld. Und ICH PERSÖNLICH würde in einem solchen Fall einen so jungen Menschen eben nicht noch weiter in die Scheisse reinreiten in der sie jetzt eh schon steckt. Das darf ich dann ja wohl für mich selbst handhaben wie ich es will.

Bis am letzten Cent würde sie ausnehmen. Damit sie sich lange daran erinnern kann. 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
flanders schrieb vor 4 Minuten:

Bis am letzten Cent würde sie ausnehmen. Damit sie sich lange daran erinnern kann. 

Ich würde sie auf Summe X verklagen und dann es alternativ in Sozialstunden in diversen Einrichtungen abarbeiten lassen wahlweise.

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Baltic Cup Champion
papomilano schrieb vor 11 Minuten:

Auch wenn sie dadurch nur eine Person ansteckt (direkt oder indirekt im weiteren Verlauf), die deshalb ihr Leben verliert?

Nein, sorry da gehört drübergefahren. Der Lerneffekt ist bestimmt größer. ;)

 

halbe südfront schrieb vor 17 Minuten:

 

Ich würde immer gleich dazu stehen.
Ich brauche das Geld einer dummen 17-Jährigen nicht. Ich hoffe, dass Jugendliche die solche Fehler machen durch die Schwierigkeiten mit den Strafverfolgungsbehörden klüger werden. Auch ich habe Fehler gemacht, auch ich wurde klüger (wenngleich ich nie derartige Schwierigkeiten hatte).

 

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Gast
taniaa3 schrieb vor 52 Minuten:

Die Zahlen sind schon da:

+8.156

 

Burgenland

 

 

202

Kärnten 325
Niederösterreich 1989
Oberösterreich 2211
Salzburg 848
Steiermark 408
Tirol 645
Vorarlberg 352
Wien 1176
   

geht eh schon wieder runter :ratlos:. Maßnahmen wieder lockern :hagmayr:

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Top-Schriftsteller
halbe südfront schrieb vor 55 Minuten:

 

Ich würde immer gleich dazu stehen. Die Exekutive und die Justiz sollen in so einem Fall ihre Arbeit machen und gut ists. Ich brauche das Geld einer dummen 17-Jährigen nicht. Ich hoffe, dass Jugendliche die solche Fehler machen durch die Schwierigkeiten mit den Strafverfolgungsbehörden klüger werden. Auch ich habe Fehler gemacht, auch ich wurde klüger (wenngleich ich nie derartige Schwierigkeiten hatte).


Der zweite Absatz ist halt nona. Sie wird ja belangt, das ist doch aus den Medienberichten zu entnehmen.

Da muss ich jetzt eine Verfehlung meinerseits eingestehen. Du hast dezidiert von denen gesprochen die sich da jetzt bereichern wollen. Mea Culpa und ich werde nachträglich meine betreffenden Postings editieren. 

bearbeitet von Wienzer

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V.I.P.
halbe südfront schrieb vor 37 Minuten:

 

Vorsätzlich war die Gefährdung Dritter - ja. Und sie wird sicher nicht ohne heftige Strafe davon kommen.
Die Ansteckung im Einzelfall wohl nicht - was dann, denke ich, für die zivlrechtliche Klage der einzelnen "Opfer" entscheidend wäre. Wurde mir so ähnlich erklärt, z.B. im Bezug auf rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr.
Aber ich bin kein Jurist, kann natürlich auch sein, dass das in so einem Fall anders ausgelegt wird.

Da gab es doch vor ein paar Jahren dieses bahnbrechende Urteil in DE das sogar vom Höchstgericht bestätigt wurde. 

Nämlich dass völlig exzessives Rasen, etwa mit 150 im Oetsgebiet, keine fahrlässige Tötung ist, sondern Mord. 

War heiß diskutiert, wurde am Ende aber bestätigt, weil man eine Handlung geplant hat, die hochwahrscheinlich geeignet war jemanden zu töten, ohne noch eingreifen zu können. Das trifft auf das Mädel durchaus ähnlich zu, sollte jemand aus dem Cluster sterben. Das Urteil war aber in DE, nicht bei uns.

 

 https://www.google.com/amp/s/m.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/toedliches-rennen-bgh-bestaetigt-mord-urteil-fuer-berliner-raser-16820633.amp.html

bearbeitet von pramm1ff

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Baltic Cup Champion
cmburns schrieb vor 1 Minute:

Ich würde sie auf Summe X verklagen und dann es alternativ in Sozialstunden in diversen Einrichtungen abarbeiten lassen wahlweise.

 

Ich denke nicht, dass du als Privatkläger jemanden etwas abarbeiten lassen kannst.

Dass kann sie, wenn sie einen netten Richter erwischt, mit ihrer Geldstrafe machen, die eh sicher nicht gerade gering ausfallen wird. Die Keule des Gesetzes wird sie ja ohnehin heftig treffen.

 

An die anderen: Seids ihr alle so hasszerfressen, dass ihr ein 17-jähriges dummes Mädchen zur eigenen Bereicherung ausnehmen müsst? Oder braucht ihr nur das Geld? :ratlos:

Und - habt ihr alle wirklich nie richtigen Unsinn gemacht als Jugendliche?

 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
halbe südfront schrieb vor 1 Minute:

 

Ich denke nicht, dass du als Privatkläger jemanden etwas abarbeiten lassen kannst.

 

 

Kannst nach dem Urteil sicher vertraglich festmachen, vielleicht gleich mim/vorm Richter, x Stunden leisten oder Summe x. Wenn ich der Begünstigte bin kann ich das ja anbieten denk ich.

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Baltic Cup Champion
pramm1ff schrieb vor 3 Minuten:

Da gab es doch vor ein paar Jahren dieses bahnbrechende Urteil in DE das sogar vom Höchstgericht bestätigt wurde. 

Nämlich dass völlig exzessives Rasen, etwa mit 150 im Oetsgebiet, keine fahrlässige Tötung ist, sondern Mord. 

War heiß diskutiert, wurde am Ende aber bestätigt, weil man eine Handlung geplant hat, die hochwahrscheinlich geeignet war jemanden zu töten, ohne noch eingreifen zu können. Das trifft auf das Mädel durchaus ähnlich zu, sollte jemand aus dem Cluster sterben. Das Urteil war aber in DE, nicht bei uns. 


Die 150 im Ortsgebiet wären dann wohl die von mir erwähnte Zunge im Mund eines anderen. ;)

Und selbs dann wäre es kein Mord, möchte ich nur festhalten.

cmburns schrieb vor 1 Minute:

Kannst nach dem Urteil sicher vertraglich festmachen, vielleicht gleich mim/vorm Richter, x Stunden leisten oder Summe x. Wenn ich der Begünstigte bin kann ich das ja anbieten denk ich.

 

Ja, das könnte möglich sein. Ich denke sowas habe ich auch schon mal gehört.

Ich würde trotzdem keinen Sinn drin sehen, sie nochmal vor den Richter zu schleppen, nachdem die Sache strafrechtlich abgehandelt wurde. Warum sollte ich das tun? Persönliche Rache?

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