der "wichtige frage thread"


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legende

:finger:

Gib ma lieber a gscheite Antwort. I hab mi mit dem Thema no nie beschäftigt, da ich weder an Kredit noch sonst irgendeine längerfristige Finanzierungsform eingegangen bin. Und natürlich schaut ma, dass ma das günstigste Angebot abstaubt.

ich geh nicht davon aus, dass der saturn/mm/wer auch immer, eine indexanpassung vorsieht. also pfeif drauf dir irgendwelche gedanken zu machen - und wie silva auch richtig sagt: die 19,42 euro sind nächstes/übernächstes jahr weniger wert. ;)

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get the fuck in!

Also, meine Freundin hat heute gekündigt bzw.... wollte es.

Ihr momentaner Arbeitgeber hat gemeint, dass sie weiter Arbeiten gehen muss und der Urlaub ausbezahlt wird. Sie will aber unbedingt in Urlaub gehen. Der Arbeitgeber hat darauf hin gemeint, dass er das ohne Weiteres ausbezahlen darf und im Recht ist.

Jetzt hat meine Freundin bei der Arbeiterkammer angerufen und ich auch. Meiner Freundin wurde erklärt, dass der Arbeitgeber das machen kann (nur ältere Leute haben Anspruch auf Urlaub) und mir wurde erklärt, dass der Urlaub gegeben werden MUSS und nicht ausbezahlt werden darf (außer das Dienstverhältnis endet vorher).

Wie vorige Woche schon. 2 Anrufe bei der Arbeiterkammer und 2 verschiedene Aussagen. Komplett fürn Arsch dort anzurufen.

Kann mir da von euch ev. jemand helfen?

Natürlich darf sie den Urlaub nicht einseitig antreten, sondern nur im Einvernehmen mit dem Dienstgeber. Auszahlung des offenen Anspruches dann am Ende des Dienstverhältnisses als Urlaubsersatzleistung.

Was dir wahrscheinlich erzählt wurde: Während des aufrechten Dienstverhältnisses ist keine Ausbezahlung möglich, da der Sinn des Urlaubsgesetzes im Erholungszweck und in nicht in der finanziellen Abgeltung des Anspruches liegt - daher ist eine sog. Urlaubsablöse während der laufenden Beschäftigung rechtsunwirksam. In eurem Fall bei Beendigung ist die Auszahlung selbstverständlich in Ordnung.

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ASB-Legende

Ich habe mich heute dreimal kurz mit einer möglicherweise an Mumps erkrankten Person unterhalten und musste danach sofort zur Blutabnahme zu meiner Betriebsärztin. Als Kind wurde ich geimpft wie gefährlich ist diese Krankheit?

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ASB-Halbgott

Natürlich darf sie den Urlaub nicht einseitig antreten, sondern nur im Einvernehmen mit dem Dienstgeber. Auszahlung des offenen Anspruches dann am Ende des Dienstverhältnisses als Urlaubsersatzleistung.

Was dir wahrscheinlich erzählt wurde: Während des aufrechten Dienstverhältnisses ist keine Ausbezahlung möglich, da der Sinn des Urlaubsgesetzes im Erholungszweck und in nicht in der finanziellen Abgeltung des Anspruches liegt - daher ist eine sog. Urlaubsablöse während der laufenden Beschäftigung rechtsunwirksam. In eurem Fall bei Beendigung ist die Auszahlung selbstverständlich in Ordnung.

Aber in ihrem Fall würde ja bis zum Kündigungstermin (also ihrem letzten Arbeitstag) ja ein noch aufrechter Arbeitsvertrag/Dienstverhältnis bestehen. Oder seh ich da was falsch?

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Ich bin /root, ich darf das!

Hättest du sie als Kind?

Falls nein heisst es erstmal abwarten. Das kann jetzt erstmal ein paar Wochen dauern.

Wenn es gleich behandelt wird nicht so schlimm, behalte es aber im Hinterkopf.

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get the fuck in!

Aber in ihrem Fall würde ja bis zum Kündigungstermin (also ihrem letzten Arbeitstag) ja ein noch aufrechter Arbeitsvertrag/Dienstverhältnis bestehen. Oder seh ich da was falsch?

wos? :D Kenn mich nicht mehr aus, was unklar ist. Mit der Beendigung wird der offene Urlaub ausbezahlt. Ob sie vorher was davon verbrauchen kann, muss sie sich mit der Firma ausmachen.

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