Ao. Generalversammlung des FVFC 1894


Roche

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Knows how to post...

Heute habe ich telefonisch folgende sehr freundliche Auskunft erhalten: Am 23.2. gibt es die nächste Präsidiumssitzung auf der auch die neuen Mitgliedschaften besprochen werden. Sofern diese akzeptiert werden, wovon auszugehen ist, sind auch alle neuen Mitglieder bei der ao. GV stimmberechtigt. Sollte aus unerfindlichen Gründen jemand nicht akzeptiert werden dann wird er vom Verein darüber informiert. 
Ich würde am 24.2. sicherheitshalber nochmals nachfragen...

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Mamarazza i.R.
FloT schrieb vor 20 Minuten:

Heute habe ich telefonisch folgende sehr freundliche Auskunft erhalten: Am 23.2. gibt es die nächste Präsidiumssitzung auf der auch die neuen Mitgliedschaften besprochen werden. Sofern diese akzeptiert werden, wovon auszugehen ist, sind auch alle neuen Mitglieder bei der ao. GV stimmberechtigt. Sollte aus unerfindlichen Gründen jemand nicht akzeptiert werden dann wird er vom Verein darüber informiert. 
Ich würde am 24.2. sicherheitshalber nochmals nachfragen...

Danke ! :winke:

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ASB-Legende
FloT schrieb vor 3 Stunden:

Heute habe ich telefonisch folgende sehr freundliche Auskunft erhalten: Am 23.2. gibt es die nächste Präsidiumssitzung auf der auch die neuen Mitgliedschaften besprochen werden. Sofern diese akzeptiert werden, wovon auszugehen ist, sind auch alle neuen Mitglieder bei der ao. GV stimmberechtigt. Sollte aus unerfindlichen Gründen jemand nicht akzeptiert werden dann wird er vom Verein darüber informiert. 
Ich würde am 24.2. sicherheitshalber nochmals nachfragen...

meiner meinung nach kann das eine präsidumssitzung gar nicht bestimmten (sie können sich höchstens ansehen was im statut genau steht ;)). das statut gilt. punkt aus.

e,am 24.nachfragen schadet aber sicher auch nicht :)

bearbeitet von cordoba78

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Mamarazza i.R.
cordoba78 schrieb vor 5 Minuten:

meiner meinung nach kann das eine präsidumssitzung gar nicht bestimmten (sie können sich höchstens ansehen was im statut genau steht ;)). das statut gilt. punkt aus.

e,am 24.nachfragen schadet aber sicher auch nicht :)

Sie schauen eh ins Statut, denn dort steht "Über Anträge auf Aufnahme in den Club entscheidet das Präsidium, wobei  Ansuchen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden können. Also sprich, wenn der FloT und ich uns nach Meinung des Präsidiums z.B. vereinsschädigend verhalten haben, werden wir nicht aufgenommen.

Jetzt haben der FloT und ich aber die Karte schon, also hat das Ganze Wien-Ticket schon entschieden.;)

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ASB-Legende
Fem Fan schrieb vor 3 Minuten:

Sie schauen eh ins Statut, denn dort steht "Über Anträge auf Aufnahme in den Club entscheidet das Präsidium, wobei  Ansuchen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden können. Also sprich, wenn der FloT und ich uns nach Meinung des Präsidiums z.B. vereinsschädigend verhalten haben, werden wir nicht aufgenommen.

Jetzt haben der FloT und ich aber die Karte schon, also hat das Ganze Wien-Ticket schon entschieden.;)

das stimmt natürlich. sie können aber nicht aufnehmen, und dann das stimmrecht verweigern (weil  keine sperrfrist drinnen steht). so hab ich es gemeint. wer mitglied ist hat stimmrecht.

bearbeitet von cordoba78

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Mamarazza i.R.
cordoba78 schrieb vor 18 Stunden:

das stimmt natürlich. sie können aber nicht aufnehmen, und dann das stimmrecht verweigern (weil  keine sperrfrist drinnen steht). so hab ich es gemeint. wer mitglied ist hat stimmrecht.

Das hat der Verein aber sowieso nicht zur Auskunft gegeben. Der Knackpunkt liegt bei der Aufnahme. Besteht man die, ist man stimmberechtigt, so versteh ich das im Text von FloT. Wird man nicht aufgenommen, erfährt man es rechtzeitig.

Location gibt´s noch nicht, seh ich grad.

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Postinho
Fem Fan schrieb am 13.2.2017 um 15:38 :

Wien Ticket ist sehr schnell, nach ein paar Tagen hatte ich die Karte.

Is das eigentlich eine so eine typische Wien Ticket Papier Karte oder kriegt man da eine Scheckkarte? Frage aus Gründen...

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Knows how to post...

Ich habe soeben die schriftliche Bestätigung vom Verein erhalten, dass jeder der bis heute die Mitgliedschaft bezahlt hat laut Präsidiumsbeschluss bei der GV stimmberechtigt ist.
Also wer noch nicht eingezahlt hat -> EINZAHLEN und über die Zukunft der Vienna nächste Woche mitbestimmen.

bearbeitet von FloT

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Mamarazza i.R.
FloT schrieb vor einer Stunde:

Ich habe soeben die schriftliche Bestätigung vom Verein erhalten, dass jeder der bis heute die Mitgliedschaft bezahlt hat laut Präsidiumsbeschluss bei der GV stimmberechtigt ist.
Also wer noch nicht eingezahlt hat -> EINZAHLEN und über die Zukunft der Vienna nächste Woche mitbestimmen.

Danke, bei mir wird´s wohl eine Vollmacht werden, auf Lokalsuche ist man aber anscheinend noch.

Jetzt schreib ich es gleich hier herein, weil Begriffe im Raum stehen, wie auch der Ausgleich und man bei der GV damit befasst werden wird. Der Bewerb "Ausgleich" wird nicht mehr ausgetragen ... M.D. mit einer Erklärung:

http://www.wienersportclub.at/

Die verschwundene Tradition des Ausgleichs

Dass es sich bei der Vienna um einen der sogenannten "Traditionsvereine" - also um einen Klub, der entweder noch nie oder seit Menschengedenken nichts mehr gewonnen hat - handelt, ergibt sich unter anderem auch daraus, dass laut Kronen Zeitung in ihr die Tradition des seit dem Jahr 2010 nicht mehr der österreichischen Rechtsordnung angehörenden Instituts des "Ausgleichs" fortlebt. Tatsächlich kann die Vienna einen Ausgleich ebenso wenig erreichen, wie sie nochmals den 1897 gestifteten Challenge-Cup gewinnen wird. Beide "Bewerbe" werden nicht mehr ausgetragen. Die "Ausgleichsordnung" trat mit Ablauf des 30.06.2010 außer Kraft und wird die Vienna im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen einen Sanierungsplan anstreben, für den insbesondere folgende Bestimmungen der Insolvenzordnung maßgeblich sind.

§ 140. (1) Der Schuldner kann bereits zugleich mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder danach bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens den Abschluss eines Sanierungsplans beantragen. Im Antrag ist anzugeben, in welcher Weise die Gläubiger befriedigt oder sichergestellt werden sollen.
(2) Wird der Antrag vom Insolvenzgericht nicht als unzulässig zurückgewiesen, so kann das Insolvenzgericht nach Einvernehmung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses anordnen, dass mit der Verwertung der Insolvenzmasse bis zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung innegehalten wird.

Inhalt und Unzulässigkeit des Sanierungsplans

§ 141. (1) Den Insolvenzgläubigern muss angeboten werden, die Quote innerhalb von längstens zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans zu zahlen. Die Quote hat mindestens 20 % der Forderungen zu betragen. Natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, können eine Zahlungsfrist von über zwei Jahren in Anspruch nehmen; diese Zahlungsfrist darf jedoch fünf Jahre nicht übersteigen.

......................................

§ 147. (1) Zur Annahme des Sanierungsplans ist erforderlich, dass die Mehrheit der bei der Tagsatzung anwesenden stimmberechtigten Insolvenzgläubiger dem Antrag zustimmt und dass die Gesamtsumme der Forderungen der zustimmenden Insolvenzgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen der bei der Tagsatzung anwesenden stimmberechtigten Insolvenzgläubiger beträgt. Die Annahme des Sanierungsplans und dessen wesentlicher Inhalt sind öffentlich bekannt zu machen.

(2) Wird nur eine der Mehrheiten erreicht, so kann der Schuldner bis zum Schluss der Tagsatzung begehren, dass bei einer neuerlichen Tagsatzung abermals abgestimmt wird.

(3) Im Falle einer neuerlichen Tagsatzung sind die Gläubiger an ihre Erklärungen bei der ersten Tagsatzung nicht gebunden.


Grob gesprochen werden im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der Annahme und gerichtlichen Bestätigung eines Sanierungsplans - mit Ausnahmen - die bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Forderungen quotenmäßig, die danach entstandenen bevorrechteten Masseforderungen zur Gänze zu befriedigen sein.

bearbeitet von Fem Fan

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ASB-Süchtler par excellence
Fem Fan schrieb vor 3 Stunden:

Danke, bei mir wird´s wohl eine Vollmacht werden, auf Lokalsuche ist man aber anscheinend noch.

Jetzt schreib ich es gleich hier herein, weil Begriffe im Raum stehen, wie auch der Ausgleich und man bei der GV damit befasst werden wird. Der Bewerb "Ausgleich" wird nicht mehr ausgetragen ... M.D. mit einer Erklärung:

http://www.wienersportclub.at/

Die verschwundene Tradition des Ausgleichs

Dass es sich bei der Vienna um einen der sogenannten "Traditionsvereine" - also um einen Klub, der entweder noch nie oder seit Menschengedenken nichts mehr gewonnen hat - handelt, ergibt sich unter anderem auch daraus, dass laut Kronen Zeitung in ihr die Tradition des seit dem Jahr 2010 nicht mehr der österreichischen Rechtsordnung angehörenden Instituts des "Ausgleichs" fortlebt. Tatsächlich kann die Vienna einen Ausgleich ebenso wenig erreichen, wie sie nochmals den 1897 gestifteten Challenge-Cup gewinnen wird. Beide "Bewerbe" werden nicht mehr ausgetragen. Die "Ausgleichsordnung" trat mit Ablauf des 30.06.2010 außer Kraft und wird die Vienna im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen einen Sanierungsplan anstreben, für den insbesondere folgende Bestimmungen der Insolvenzordnung maßgeblich sind.

§ 140. (1) Der Schuldner kann bereits zugleich mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder danach bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens den Abschluss eines Sanierungsplans beantragen. Im Antrag ist anzugeben, in welcher Weise die Gläubiger befriedigt oder sichergestellt werden sollen.
(2) Wird der Antrag vom Insolvenzgericht nicht als unzulässig zurückgewiesen, so kann das Insolvenzgericht nach Einvernehmung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses anordnen, dass mit der Verwertung der Insolvenzmasse bis zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung innegehalten wird.

Inhalt und Unzulässigkeit des Sanierungsplans

§ 141. (1) Den Insolvenzgläubigern muss angeboten werden, die Quote innerhalb von längstens zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans zu zahlen. Die Quote hat mindestens 20 % der Forderungen zu betragen. Natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, können eine Zahlungsfrist von über zwei Jahren in Anspruch nehmen; diese Zahlungsfrist darf jedoch fünf Jahre nicht übersteigen.

......................................

§ 147. (1) Zur Annahme des Sanierungsplans ist erforderlich, dass die Mehrheit der bei der Tagsatzung anwesenden stimmberechtigten Insolvenzgläubiger dem Antrag zustimmt und dass die Gesamtsumme der Forderungen der zustimmenden Insolvenzgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen der bei der Tagsatzung anwesenden stimmberechtigten Insolvenzgläubiger beträgt. Die Annahme des Sanierungsplans und dessen wesentlicher Inhalt sind öffentlich bekannt zu machen.

(2) Wird nur eine der Mehrheiten erreicht, so kann der Schuldner bis zum Schluss der Tagsatzung begehren, dass bei einer neuerlichen Tagsatzung abermals abgestimmt wird.

(3) Im Falle einer neuerlichen Tagsatzung sind die Gläubiger an ihre Erklärungen bei der ersten Tagsatzung nicht gebunden.


Grob gesprochen werden im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der Annahme und gerichtlichen Bestätigung eines Sanierungsplans - mit Ausnahmen - die bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Forderungen quotenmäßig, die danach entstandenen bevorrechteten Masseforderungen zur Gänze zu befriedigen sein.

ja, das ist korrekt, das, was herkömmlich unter der Bezeichnung "Ausgleich" bekannt ist, gibt es in dieser Form seit 2010 nicht mehr

Krisch muss daher in der ao GV am 1.3. einen Sanierungsplan den anwesenden Mitgliedern erläutern (sollte bis zu diesem Zeitpunkt ein Mäzen auftauchen, der die Gelder vorstreckt und dies auch hieb- und stichfest schriftlich belegen kann, dann wäre der Sanierungsplan natürlich hinfällig)

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ASB-Legende
Fem Fan schrieb vor 8 Stunden:

Dass es sich bei der Vienna um einen der sogenannten "Traditionsvereine" - also um einen Klub, der entweder noch nie oder seit Menschengedenken bla bla

kriegst du von ihm kohle oder warum sonst gibst du diesem vienna-hater so viel raum? :angry: 

dm und md, beide verzichtbar für den wiener fussball!

btw.ausgleich statt konkurs :davinci::winke:

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Mamarazza i.R.
cordoba78 schrieb vor 8 Stunden:

kriegst du von ihm kohle oder warum sonst gibst du diesem vienna-hater so viel raum? :angry: 

dm und md, beide verzichtbar für den wiener fussball!

btw.ausgleich statt konkurs :davinci::winke:

Also derlei Scharmützel fass ich nicht als Hass auf, und Kohle bekomm ich keine.:D

Wenn ich dort Aufschluss über unklare Begriffe bekomm, noch dazu unser Verein nicht berichtigt, was fälschlich in der Krone steht, bin ich dankbar dafür. Dachte, dass es Euch auch interessiert...:eek:

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