Der Kauf einer Eigentumswohnung ...


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ASB-Legende
MC MarkusW schrieb vor 10 Stunden:

So einen Mieter wirst, nicht loswerden, wenn dieser pünktlich seine Miete zahlt. So ein Preis ist für ihn ja wie ein Lotto-Sechser.

Warum sollte ein Mieter mit unbefristeten Mietverhältnis schwieriger zu delogieren sein, als einer mit befristeten?

naja, ich kenne die Wohnung nicht, aber wenn sie in einem normalen Zustand ist, würde ich einen Mieter, der nur 60 Euro pro Monat zahlt, schon loswerden wollen, wenn es denn nur ginge... Notfalls, indem ich einen Tr***l finde, der mir die Wohnung abkauft ;)

Bei einem unbefristeten Mietvertrag musst erst mal bei Gericht einen Kündigungsgrund durchsetzen, diesen Schritt ersparst dir bei einem befristeten Mietvertrag. Diverse Räumungsaufschübe usw. können einem wohl auch dann blühen, aber da kann vielleicht jemand aus eigener Erfahrung berichten?:ears:

 

bearbeitet von Blackie75

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Postinho
Blackie75 schrieb vor 9 Stunden:

naja, ich kenne die Wohnung nicht, aber wenn sie in einem normalen Zustand ist, würde ich einen Mieter, der nur 60 Euro pro Monat zahlt, schon loswerden wollen, wenn es denn nur ginge... Notfalls, indem ich einen Tr***l finde, der mir die Wohnung abkauft ;)

Bei einem unbefristeten Mietvertrag musst erst mal bei Gericht einen Kündigungsgrund durchsetzen, diesen Schritt ersparst dir bei einem befristeten Mietvertrag. Diverse Räumungsaufschübe usw. können einem wohl auch dann blühen, aber da kann vielleicht jemand aus eigener Erfahrung berichten?:ears:

 

Bei diesem Mietzins ist das für den Käufer nicht sehr verlockend. Ich habe aber gemeint, dass ein unbefristeter Mietvertrag mit Indexanpassung prinzipiell nichts Schlechtes sein muß.

Räumungsaufschübe sind unabhängig davon, ob ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis vorhanden ist.
Diese Verzögerungen sind aber immer zeitlich begrenzt.

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Fröhliches Mäxchen
Relii schrieb am 11.7.2017 um 12:02 :

die genauen details bekomm ich noch, aber bei einer der wohnungen ist die nettomiete 60 euro pro monat. ;) 

außerdem: wenn der langfristige mieter mal auf die idee kommt, nicht mehr seine miete zu bezahlen, dann kriegst ihn trotzdem nicht so einfach aus der wohnung.

Unbefristet ohne besonderen Kündigungsgrund ist eh für jeden Mieter ein Jackpot heutzutage :D

 

 

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legende

falls es jemanden interessiert:

83 m²: 165,30 €/m

49 m²: 198 €/m

56 m²: 110 €/m

50 m²: 59,52 €/m

frag mich echt, wer solche mietverträge vergibt. bis auf einen mieter sind die alle recht "jung".

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jung, dynamisch, erfolglos
Relii schrieb vor 11 Minuten:

falls es jemanden interessiert:

83 m²: 165,30 €/m

49 m²: 198 €/m

56 m²: 110 €/m

50 m²: 59,52 €/m

frag mich echt, wer solche mietverträge vergibt. bis auf einen mieter sind die alle recht "jung".

Man kann ja den Mietvertrag vererben, oder?

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legende

vererben im klassischen sinne nicht, das geht nur wenn der "erbe" auch eine zeitlang dort hauptgemeldet ist. drei der vier mieter haben eine klausel, dass der mietvertrag ausschließlich für sie persönlich gilt, beim vierten gibt's ein erwachsenes kind, das aber nicht dort wohnt (was sich theoretisch aber immer noch ändern könnte ;) )

edit: aso, du meinst dass die aktuellen mieter das geerbt haben könnten... könnte sein; wenn man von den namen ausgeht weiß ich jetzt nicht ob das familien sind, die schon seit generationen dort wohnen. ;)

bearbeitet von Relii

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Postinho
Herr Max schrieb vor 9 Stunden:

Unbefristet ohne besonderen Kündigungsgrund ist eh für jeden Mieter ein Jackpot heutzutage :D

Nur welcher "besondere" Kündigungsgrund soll das sein?
Reinschreiben kannst in einen Mietvertrag alles. Sollten Klauseln aber nicht dem Mietrechtsgesetz entsprechen, sind sie wertlos.
Auch Klauseln, wie zB Eigengebrauch, werden sich in der Praxis (vor allem bei Anlegerwohnungen!) nicht durchsetzen lassen.

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Fröhliches Mäxchen
MC MarkusW schrieb vor 2 Stunden:

Nur welcher "besondere" Kündigungsgrund soll das sein?
Reinschreiben kannst in einen Mietvertrag alles. Sollten Klauseln aber nicht dem Mietrechtsgesetz entsprechen, sind sie wertlos.
Auch Klauseln, wie zB Eigengebrauch, werden sich in der Praxis (vor allem bei Anlegerwohnungen!) nicht durchsetzen lassen.

Durchsetzen oftmals eh nicht, nur das MRG ist einfach furchtbar, da kennen sich eigentlich nur wirklich Leute aus die mit solchen Dingen immer zu tun haben.

Wirst dich wundern was in Mietvertragen alles drinsteht wo die Leute nicht wissen dass das gar nicht rechtens ist und deshalb nicht klagen. Hab mal eine gerichtsinterne Statistik gesehen wo jeder 2.-3. Mietvertrag voller verbotener Klauseln waren, die Mieter aber das gar nicht wussten bzw. zu spät draufgekommen sind ...

Also so wars gemeint ^^

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Postinho
Herr Max schrieb vor 1 Stunde:

Durchsetzen oftmals eh nicht, nur das MRG ist einfach furchtbar, da kennen sich eigentlich nur wirklich Leute aus die mit solchen Dingen immer zu tun haben.

Wirst dich wundern was in Mietvertragen alles drinsteht wo die Leute nicht wissen dass das gar nicht rechtens ist und deshalb nicht klagen. Hab mal eine gerichtsinterne Statistik gesehen wo jeder 2.-3. Mietvertrag voller verbotener Klauseln waren, die Mieter aber das gar nicht wussten bzw. zu spät draufgekommen sind ...

Also so wars gemeint ^^

In Wien gibt´s zB die Schlichtungsstelle, der die Arbeit auch in Zukunft sicher nicht ausgehen wird. Und auch bei der Arbeiterkammer lassen immer mehr ihre Mietverträge überprüfen. Weil sich niemand selbst damit auskennt.

Ich kenne genug Mietverträge die Klauseln enthalten, die nicht rechtens sind. Sind aber meist die MV von privaten Vermietern.

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DIE Firma für Ihr Posting!
MC MarkusW schrieb vor 23 Minuten:

In Wien gibt´s zB die Schlichtungsstelle, der die Arbeit auch in Zukunft sicher nicht ausgehen wird. Und auch bei der Arbeiterkammer lassen immer mehr ihre Mietverträge überprüfen. Weil sich niemand selbst damit auskennt.

Ich kenne genug Mietverträge die Klauseln enthalten, die nicht rechtens sind. Sind aber meist die MV von privaten Vermietern.

Unbefristeter Vertrag im Altbau :D

Ist zwar indexgesichert, aber Änderungen +/- 5% bleiben unberücksichtigt. Bei der momentanen Wirtschaftslage sollt daher nicht öfter als alle 2 Jahre eine Mietanpassung ins Haus stehen. Bzw. über den Richtmietzins kanns sowieso nicht steigen :D

Der einzige Kündigungsgrund aus dem MRG, der mir etwas Sorgen macht wäre eine Sanierung der Wohnung. Aber wenn die Hausverwaltung noch 5 Jahre Ruhe gibt, übernehm ich die Sanierung selbst. Möcht mir die Wohnung ohnehin langfristig behalten.

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Postinho
PostingGmbH schrieb vor 36 Minuten:

Unbefristeter Vertrag im Altbau :D

Ist zwar indexgesichert, aber Änderungen +/- 5% bleiben unberücksichtigt. Bei der momentanen Wirtschaftslage sollt daher nicht öfter als alle 2 Jahre eine Mietanpassung ins Haus stehen. Bzw. über den Richtmietzins kanns sowieso nicht steigen :D

Der einzige Kündigungsgrund aus dem MRG, der mir etwas Sorgen macht wäre eine Sanierung der Wohnung. Aber wenn die Hausverwaltung noch 5 Jahre Ruhe gibt, übernehm ich die Sanierung selbst. Möcht mir die Wohnung ohnehin langfristig behalten.

Aktuell hättest nicht mal alle zwei Jahre eine Änderung. :D
Nachfolgend der Link zu einem Indexrechner: https://www.mietervereinigung.at/839/Rechneruebersicht

Btw. Indexanpassungen müssen aber nicht erst ab 5% schlagend werden. Da hat der Vermieter freie Hand, welcher Schwellenwert festgelegt wird.

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DIE Firma für Ihr Posting!
MC MarkusW schrieb vor 2 Minuten:

Btw. Indexanpassungen müssen aber nicht erst ab 5% schlagend werden. Da hat der Vermieter freie Hand, welcher Schwellenwert festgelegt wird.

Ich weiß, aber vertraglich wurden +/- 5% vereinbart, also gelten die :D

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