Eröffnungstag Allianz Stadion - 16.07.2016


Splinta

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Postinho

Ich muss mal als Jurist hier reingrätschen:

Natürlich darf jeder der ein Recht veräußert (zB Zutrittsrecht, Mietrecht, TV Recht) in seinen Geschäftsbedingungen festhalten, wie umfassend dieses Recht benutzt oder auch weiter übertragen werden kann!

Beispiele:

- ein Mieter darf zB in vielen Fällen seine Wohnung nicht untervermieten

- ein Sky Abonnent darf Sendungen nur im privaten Umfeld zeigen (keine öffentlichen Screens)

oder auch: - ein Verein kann die Weitergabe von Zutrittsverechtigungen für Veranstaltungen untersagen

Eigentum wäre aber ein unbeschränktes Recht, dies kann (prinzipiell) jederzeit übertragen werden. Allerdings sind Tickets viel eher ein Form der Zutrittsberechtigung als Eigentum an irgendetwas! Das Ticket selbst ist nur ein Dokument, dass dieses Recht verschriftlicht.

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Top-Schriftsteller

Ich muss mal als Jurist hier reingrätschen:

Natürlich darf jeder der ein Recht veräußert (zB Zutrittsrecht, Mietrecht, TV Recht) in seinen Geschäftsbedingungen festhalten, wie umfassend dieses Recht benutzt oder auch weiter übertragen werden kann!

Beispiele:

- ein Mieter darf zB in vielen Fällen seine Wohnung nicht untervermieten

- ein Sky Abonnent darf Sendungen nur im privaten Umfeld zeigen (keine öffentlichen Screens)

oder auch: - ein Verein kann die Weitergabe von Zutrittsverechtigungen für Veranstaltungen untersagen

Eigentum wäre aber ein unbeschränktes Recht, dies kann (prinzipiell) jederzeit übertragen werden. Allerdings sind Tickets viel eher ein Form der Zutrittsberechtigung als Eigentum an irgendetwas! Das Ticket selbst ist nur ein Dokument, dass dieses Recht verschriftlicht.

Danke für den Input. Welche sonstigen Konsequenzen bzw Verstöße (abzüglich Eintrittsverweigerungen, eventuell Steuerhinterziehung oder Gewerberechtiches) würdest du hier sehen? Sprich welche Handhabe hätte Rapid, sei es zivil- oder strafrechtlich?

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Ich muss mal als Jurist hier reingrätschen:

Natürlich darf jeder der ein Recht veräußert (zB Zutrittsrecht, Mietrecht, TV Recht) in seinen Geschäftsbedingungen festhalten, wie umfassend dieses Recht benutzt oder auch weiter übertragen werden kann!

Beispiele:

- ein Mieter darf zB in vielen Fällen seine Wohnung nicht untervermieten

- ein Sky Abonnent darf Sendungen nur im privaten Umfeld zeigen (keine öffentlichen Screens)

oder auch: - ein Verein kann die Weitergabe von Zutrittsverechtigungen für Veranstaltungen untersagen

Eigentum wäre aber ein unbeschränktes Recht, dies kann (prinzipiell) jederzeit übertragen werden. Allerdings sind Tickets viel eher ein Form der Zutrittsberechtigung als Eigentum an irgendetwas! Das Ticket selbst ist nur ein Dokument, dass dieses Recht verschriftlicht.

danke für den guten post. so habe ich mir das in etwa vorgestellt, ohne es genau zu wissen.

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Postinho

Danke für den Input. Welche sonstigen Konsequenzen bzw Verstöße (abzüglich Eintrittsverweigerungen, eventuell Steuerhinterziehung oder Gewerberechtiches) würdest du hier sehen? Sprich welche Handhabe hätte Rapid, sei es zivil- oder strafrechtlich?

gibts nocht viel. allenfalls würde eine besitzstörung in frage kommen, wenn jemand sich zutritt über eine widerrechtlich gekaufte eintrittskarte verschafft.

ist aber eher ein theoretisches risiko.

de facto kanns aus meiner sicht lediglich passieren, dass der zutritt verweigert wird. für abonennenten könnte es den entzug des abos zur folge haben (sofern dies in den AGBS vorgesehen ist) was ich nicht glaube.

strafrechtlich ists total irrelevant

und zivilrechtlich muss man sich vor allem fragen, wer wurde geachädigt? da fehlt mir eigentlich die phantasie. daher wär ich sehr entspannt.

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im grunde geht es eigentlich - glaube ich - niemandem darum, dass der "ebay verkäufer" eine wirkliche strafe bekommt sondern, dass derartiges vorgehen nach möglichkeit unterbunden bzw. unattraktiv gemacht wird. rapid hat ja auch kein problem wenn jemand das ticket zum normalpreis bzw. von mir aus mit einem kleinen uplift hinsichtlich aufwand verkauft. die preistreiberei versucht man zu verhindern und wie es scheint macht man das auch ganz erfolgreich. natürlich muss man schauen, wie sich das jetzt mit evtl. ticketknappheit im neuen stadion entwickelt. das kann hinsichtlich aufwand bei rapid schon ein problem werden, wenn es einige versuchen.

auf der anderen seite steht halt dann der oben erwähnte fall hinsichtlich gewerblichem vorgehen punkto ticketverkauf mit deutlichem uplift (das habe ich schon im konzert bereich wahrgenommen, aber noch nicht im fußball). sollte das bei uns ein thema/problem werden, wird man vermutlich schon rechtlich (und medial damit es abschreckende wirkung hat) dagegen vorgehen. aktuell sehe ich dieses problem aber noch nicht.

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Postinho

im grunde geht es eigentlich - glaube ich - niemandem darum, dass der "ebay verkäufer" eine wirkliche strafe bekommt sondern, dass derartiges vorgehen nach möglichkeit unterbunden bzw. unattraktiv gemacht wird. rapid hat ja auch kein problem wenn jemand das ticket zum normalpreis bzw. von mir aus mit einem kleinen uplift hinsichtlich aufwand verkauft. die preistreiberei versucht man zu verhindern und wie es scheint macht man das auch ganz erfolgreich. natürlich muss man schauen, wie sich das jetzt mit evtl. ticketknappheit im neuen stadion entwickelt. das kann hinsichtlich aufwand bei rapid schon ein problem werden, wenn es einige versuchen.

auf der anderen seite steht halt dann der oben erwähnte fall hinsichtlich gewerblichem vorgehen punkto ticketverkauf mit deutlichem uplift (das habe ich schon im konzert bereich wahrgenommen, aber noch nicht im fußball). sollte das bei uns ein thema/problem werden, wird man vermutlich schon rechtlich (und medial damit es abschreckende wirkung hat) dagegen vorgehen. aktuell sehe ich dieses problem aber noch nicht.

+1

wenn niemand geschädigt wird, wirds in der praxis egal sein.

wenn dadruch die durchschnittstickets plötzlich teurer werden und nicht rapid den mehrpreis vereinnahmt sondern irgendwelche 'illegalen' zwischenhändler, dann wirds zum problem.

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wenn niemand geschädigt wird, wirds in der praxis egal sein.

wenn dadruch die durchschnittstickets plötzlich teurer werden und nicht rapid den mehrpreis vereinnahmt sondern irgendwelche 'illegalen' zwischenhändler, dann wirds zum problem.

genau - und das wird man wohl erst in zukunft sehen.

die wahrheit ist eine tochter der zeit, um es mit den worten von juno zu sagen. :D

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Top-Schriftsteller

gibts nocht viel. allenfalls würde eine besitzstörung in frage kommen, wenn jemand sich zutritt über eine widerrechtlich gekaufte eintrittskarte verschafft.

ist aber eher ein theoretisches risiko.

de facto kanns aus meiner sicht lediglich passieren, dass der zutritt verweigert wird. für abonennenten könnte es den entzug des abos zur folge haben (sofern dies in den AGBS vorgesehen ist) was ich nicht glaube.

strafrechtlich ists total irrelevant

und zivilrechtlich muss man sich vor allem fragen, wer wurde geachädigt? da fehlt mir eigentlich die phantasie. daher wär ich sehr entspannt.

Danke.

(und weil ich es nicht lassen kann: Ich fühle mich bestätigt. :-D)

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