GAK Tennis - Sektion Ruckerlberg

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  1. Ahhhhhhh, jetzt weiß ich es…. das war heute Satire!!!
  2. Hohe Lyrik 👏
  3. “Es kommt die Zeit…”
  4. Siehe “Kurven-Fail 2”
  5. Siehe “Kurven-Fail 2”
  6. Best of Derby: VAR-Fail: Rotfoul an Stankovic nicht geahndet. Vraa-Fail: schießt mit Goalie ein Eigentor. Kurven-Fail: Böller. Kurven-Fail 2: beste GAK-Phase durch rote Pyro unterbrochen. VAR-Fail 2: Rote Karte an Koch bei minimaler Berührung nicht zurückgenommen. VAR-Fail 3: Torraub an Cipot nicht geahndet. Vom indiskutablen Kommentator rede ich gar nicht. Und bitte spendiert jemand dem Sky-Stankovic einen Englisch-Kurs, einfach cringe.
  7. Otto Rosenauer is Sturmfan? wusste ich auch noch nicht. Redet so einen Blödsinn, das gibt’s gar net.
  8. Das Rhythmusbrechen der Drangphase der eigenen Mannschaft is echt net das Schlaueste
  9. Hab nur ich das Rotfoul von Stankovic gesehen? Offene Sohle gegens Schienbein…
  10. Bleibt mir immer in Erinnerung: 1. Tor für den GAK nach Bundesligarückkehr gegen RBS brachte Liebenau zum Toben. War ein feiner Außenristschlenzer vom Sechzehnereck 🤌
  11. Woutl https://kurier.at/wirtschaft/bittere-pleite-des-fussballvereins-donawitzer-sportverein-dsv-leoben/403056129
  12. Satzzeichenphobie is behandelbar nur zwei bis drei Sitzungen bei gutem Therapeuten dann geht’s wieder so viel kann das ja net kosten dreihundert Euro vielleicht mehr net I krieg sonst augnkrebs nix für ungut auch schönen Sonntag dere
  13. Spiel verschoben, 16 im Krankenhaus, Polizei ermittelt. 🚨 https://www.msn.com/de-de/sport/fussball/lebensmittelvergiftung-ex-ribéry-klub-schwer-gebeutelt/ar-AA1GOkne
  14. “Juristische” Begründung: “Die zentrale Begründung für eine mögliche Klage gegen die 50+1-Regel liegt im Kartellrecht – genauer gesagt im Vorwurf, dass die Regel den freien Wettbewerb einschränkt und Investoren diskriminiert, die sich stärker an einem Klub beteiligen wollen. Hier sind die wichtigsten Argumentationslinien: Wettbewerbsverzerrung: Kritiker sagen, dass 50+1 den Wettbewerb verzerrt, weil sie Investoren daran hindert, die Kontrolle über Vereine zu übernehmen – was in anderen Ländern (z. B. England) erlaubt ist. Das könne deutsche Klubs im internationalen Vergleich benachteiligen. Diskriminierung durch Ausnahmen: Die DFL hat Ausnahmen für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim zugelassen. Das Bundeskartellamt sieht darin ein Problem: Wenn die Regel nicht einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet wird, könnte sie rechtlich angreifbar sein. Verstoß gegen EU-Recht: Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen sportliche Regeln nur dann vom Kartellrecht abweichen, wenn sie verhältnismäßig und konsistent angewendet werden. Die 50+1-Regel könnte also dann kippen, wenn sie nicht konsequent umgesetzt wird. Behinderung von Kapitalbeteiligung: Investoren könnten argumentieren, dass ihnen durch 50+1 wirtschaftliche Chancen entzogen werden – etwa die Möglichkeit, durch Mehrheitsbeteiligung Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Das Bundeskartellamt selbst hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen 50+1, fordert aber klare Nachbesserungen bei der Anwendung – sonst drohen Klagen.“