schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 18. Februar 2015 Also wenn ich jetzt an die 250€ monatlich extra zahlen muss, dann tut das schon mehr als nur ein bisschen weh! Die freiwillige Selbstversicherung nach ASVG ist bedeutend teurer und kommt monatlich auf EUR 388,04... (Quelle: http://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/vgkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.722490&action=2&viewmode=content) Im Prinzip müßte man so eine ja auch abschließen, wenn man als Arbeitsloser ins Ausland fährt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 18. Februar 2015 ja, aber das ist ja der höchstsatz, der anscheinend herabgesetzt werden kann, siehe sein posting. eine lösung wäre übrigens, zwischendurch (also alle 6 wochen) nach österreich zurückzukehren. zumindest in der theorie, keine ahnung, wie das aufgefasst wird in der praxis. und nicht klar, wie lange man da dazwischen wieder in österreich sein muss (und sich dem AMS bereit stellt). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 18. Februar 2015 (bearbeitet) Sodale.. ich hab jetzt sowohl mit meinem Uniqa-Berater gesprochen, als auch mit dem AMS. Der Hanse-Merkur und GKK habe ich eine Mail geschrieben. Auslandsreise-Krankenversicherung der Uniqa: Für wen kann die Versicherung abgeschlossen werden? Für jede Person mit ständigem Wohnsitz in Österreich und mit aufrechter österreichischer Krankenversicherung während des Auslandsaufenthaltes. Somit brauche ich hierfür schon mal eine Selbstversicherung. Das AMS übernimmt ebenfalls nicht die Kosten der Nachbehandlung und rät mir, dass ich eine Selbstversicherung abschließen sollte. Die OÖ-GKK hat mir folgendes geschrieben: Sollten Sie nach einer Verletzung oder Erkrankung eine Nachbehandlung in Anspruch nehmen, die von der privaten Reiseversicherung nicht gedeckt ist, empfiehlt es sich eine Selbstversicherung bei der OÖGKK ab zu schließen. Für Sie würde die Selbstversicherung in der Krankenversicherung §16/1 in Frage kommen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Tagsatz von Ihrem Arbeitslosengeld. (Der Mindestbeitrag für die Versicherung liegt bei € 97,01 und der Höchstbeitrag bei € 388,04 monatlich).Hanse-Merkur hat mir noch nicht geantwortet. Stand der Dinge ist also, dass ich wohl nicht darum rum komme - ich werde heute auf die Kundenservicestelle der GKK gehen und mich erkundigen wie hoch mein Versicherungsbetrag ist. Danach frag ich bei Uniqa an, die auch eine Selbstversicherung anbieten. Also wenn ich jetzt an die 250€ monatlich extra zahlen muss, dann tut das schon mehr als nur ein bisschen weh! So ein Aufenthalt im Ausland ist versicherungstechnisch eben teuer. Du kannst auch einfach unversichert reisen und deine Krankenkosten eben vor ort bezahlen, wenn etwas Gröberes passiert, dann ist es allerdings mehr als blöd. Um die ~100 Euro für die Selbstversicherung kommst du nicht herum, außer du arbeitest nebenbei geringfügig, dann könntest du evtl. wo angemeldet bleiben und nur die ~50 Euro/Monat zahlen? Inwiefern das allerdings möglich ist bei einem Aufenthalt im Ausland weiß ich nicht. Vermutlich kannst du mit Gesamtkosten von ca. 2000 Euro für die Versicherung über ein Jahr rechnen. bearbeitet 18. Februar 2015 von revo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 18. Februar 2015 vielleicht ist ja der öamtc weltschutz eine option, bei einer reise bis 6 monate anscheinend 370 euro, das wär ja sehr günstig:http://www.oeamtc.at/portal/oeamtc-weltschutz+2500+1001578müsste man halt natürlich auch auf die genannten problempunkte prüfen, insbesondere ob für österreich eine versicherung bestehen muss. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 18. Februar 2015 (bearbeitet) ja, aber das ist ja der höchstsatz, der anscheinend herabgesetzt werden kann, siehe sein posting. eine lösung wäre übrigens, zwischendurch (also alle 6 wochen) nach österreich zurückzukehren. zumindest in der theorie, keine ahnung, wie das aufgefasst wird in der praxis. und nicht klar, wie lange man da dazwischen wieder in österreich sein muss (und sich dem AMS bereit stellt). Das geht natürlich nicht... Theoretisch müßtest du dich sogar beim AMS abmelden, wenn du nur einen Tag lang Österreich verlässt, weil du dich somit dem inländischen Arbeitsmarkt entziehst. Krankenversicherungsrechtlich hast damit aber kein Problem, weil es eine Nachhaftung gibt. @ÖAMTC-Weltreiseschutz: Auf den ersten Blick ganz ok, verlangt mE auch nicht zusätzlich vorhandenen Schutz über eine Pflicht- od. Sozialversicherung. Nachbehandlungskosten sind aber auch hier ev. ein Problem... Generell dürfte es ein Problem sein, nach einer Weltreise wieder ins Versicherungssystem reinzukommen (sofern man die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht erfüllt). bearbeitet 18. Februar 2015 von schmechi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 18. Februar 2015 Das geht natürlich nicht... Theoretisch müßtest du dich sogar beim AMS abmelden, wenn du nur einen Tag lang Österreich verlässt, weil du dich somit dem inländischen Arbeitsmarkt entziehst. Krankenversicherungsrechtlich hast damit aber kein Problem, weil es eine Nachhaftung gibt. und warum geht's nicht? er kann sich ja ab- und anmelden, wie es ihm passt, sprich, wenn er in österreich ist, steht er auch dem arbeitsmarkt wieder zur verfügung. die frage wäre nur, wie lange er das machen muss, bevor er sich wieder abmelden kann (und dennoch die nachhaftung besteht). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
barca11 Gegen Fussballmillionäre in Österreich! Geschrieben 18. Februar 2015 Ich habe mich 2004/05 für ein halbes Jahr bei der NÖGKk weiterversichert. Preis weiss ich jetzt nicht mehr so genau, war etwas um 100€ monatlich. Was ich nicht soviel finde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 18. Februar 2015 und warum geht's nicht? er kann sich ja ab- und anmelden, wie es ihm passt, sprich, wenn er in österreich ist, steht er auch dem arbeitsmarkt wieder zur verfügung. die frage wäre nur, wie lange er das machen muss, bevor er sich wieder abmelden kann (und dennoch die nachhaftung besteht). Theoretisch hast du recht... Praktisch wird sich das AMS (und die jeweilige GKK) nicht auf der Nase rumtanzen lassen und einfach mal (mE rechtsrichtigerweise) behaupten, dass mangels Arbeitswilligkeit (da ja sofortige Ausreise geplant ist) kein Anspruch besteht... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 18. Februar 2015 Theoretisch hast du recht... Praktisch wird sich das AMS (und die jeweilige GKK) nicht auf der Nase rumtanzen lassen und einfach mal (mE rechtsrichtigerweise) behaupten, dass mangels Arbeitswilligkeit (da ja sofortige Ausreise geplant ist) kein Anspruch besteht... ist halt die frage, ob sich das ams damit überhaupt beschäftigt. das ams freut sich ja wohl über jeden, der den leistungsbezug verlässt ohne dass sie selbst dazu etwas machen müssen, ich könnt mir schon vorstellen, dass das schon 2x geht, bevor da überhaupt jemand ein problem erkennen könnte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
barca11 Gegen Fussballmillionäre in Österreich! Geschrieben 18. Februar 2015 Ich verstehe die Diskussion nicht Man geht aufs AMS und die GKK und meldet ich ab bzw bezahlt man die Versicherung für die Zeit in der man nicht da ist. Wenn man zurück kommt meldet man sich wieder an. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 18. Februar 2015 Ich verstehe die Diskussion nicht Man geht aufs AMS und die GKK und meldet ich ab bzw bezahlt man die Versicherung für die Zeit in der man nicht da ist. Wenn man zurück kommt meldet man sich wieder an. Wenn du krank (also nicht arbeitsfähig) zurückkommst oder in den letzten 24 Monaten nicht 6 gearbeitet hast, kannst dich aber nicht einfach zum AMS-Bezug anmelden... Könnte ja jeder kommen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
barca11 Gegen Fussballmillionäre in Österreich! Geschrieben 18. Februar 2015 Wenn du auch über 6 Monate nicht im Land warst, wird dir die Zeit die du noch offen hast ( also insgesamt 6 Monate Arbeitslosengeld) "gutgeschrieben". Zumindest war es so. Und wer sich "anscheisst" dass er evtl "nur" Notstandsgilfe danach bekommt, der ist für eine Weltreise eh nicht geeignet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 18. Februar 2015 (bearbeitet) Wir reden aneinander vorbei... Und ehrlich gesagt bin ich zu faul, jetzt zum x-ten Mal zu wiederholen, warum das nicht so einfach ist... Edit: Man bekommt Arbeitslosengeld nur, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, nicht bloß weil man wieder im Land ist... Eine Voraussetzung ist die Arbeitsfähigkeit, wenn du mit Chikungunya-Fieber darniederligst, bist du nicht arbeitsfähig. Eine weitere ist, dass du (bei wiederholter Beantragung) innerhalb des letzten Jahres 28 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen bist. In Phu Quoc am Strand liegen ist keine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung... Und auch notstandshilfebezugsberechtigt bist du nur bei Arbeitswilligkeit (also nicht auf Urlaub in Dschibouti) und -fähigkeit (nicht krank). Sofern man versichert ist, ist das normalerweise kein Problem, denn für den Fall von Krankheit bezieht man halt statt Arbeitslosengeld Krankengeld. Problem ist jetzt, dass du zum Zeitpunkt der Erkrankung weder arbeitslosen- noch krankenversichert bist... Insofern führt mE kein Weg an der freiwilligen Selbstversicherung vorbei... edit2: Und natürlich gibts keine AMS-Geld-Gutschrift... AMS-Geld bekommst du nur, solange du die Voraussetzungen erfüllst, das ist kein 6-monatliches Taschengeld ohne Voraussetzungen und Gegenleistung (auch, wenn es viele leider so sehen) Wenn du aber 3 Monate anspruchsberechtigt warst, dann 3 Monate auf Urlaub fährst (und während dieser Zeit abgemeldet bist) und dann gesund und munter wieder beim AMS auftauchst und dich als arbeitssuchend meldest, bekommst du weitere 3 Monate AMS-Geld ehe du in den Notstand wechselst (sofern du auch die anderen Voraussetzungen - insbesondere Arbeitswilligkeit- erfüllst...) Hat aber schon lange nichts mehr mit dem Thema zu tun... bearbeitet 18. Februar 2015 von schmechi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schlessmannd xxx Geschrieben 26. Februar 2015 wo ist das Problem..... ganz kurz gesagt sieht es so aus wenn du länger weg bist: Du bist generell arbeitslos, du kündigst und bist dann noch ein wenig zu Hause oder du wirst gekündigt - was auch immer, je nachdem. Du bekommst Arbeitslosengeld nur wenn du in Österreich bist (musst dich bei "Urlaub" etc. abmelden und kannst es erst nach Rückkehr beziehen. Einfach beim AMS abmelden, dann hast bei der GKK auch nichts mehr und los gehts. Auslandskrankenversicherung abschließen und that´s it. Am besten war es damals über ADAC, die hatten einen sehr guten und vor allem preislich mit Abstand den Besten Weltreise-Langzeitkrankenschutz (die meisten Versicherungen gehn ja nur 30 Tage, 3 Monate max.). Man musste ADAC Mitglied werden (kleinste Mitgliedschaft reichte aus) und brauchte ein Deutsches Bankkonto (z.B. DKB Kreditkarte mit Online Konto = Kostenlos und bargeldbehebungen sind auch kostenlos im Ausland - war nicht unpraktisch). Dann Krankenschutz abgeschlossen udn das wars, wenn man ihn nicht benötigt kann man z.B. den Preis für die nicht genutzen Monate (bei früherer Heimkehr ) wieder zurückbekommen. Ich war damals 7 Monate unterwegs, war auf jeden Fall eine super Option das ganze! (hatte für 1 Jahr abgeschlossen) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
forvert Postinho Geschrieben 2. März 2015 wo ist das Problem..... ganz kurz gesagt sieht es so aus wenn du länger weg bist: Du bist generell arbeitslos, du kündigst und bist dann noch ein wenig zu Hause oder du wirst gekündigt - was auch immer, je nachdem. Du bekommst Arbeitslosengeld nur wenn du in Österreich bist (musst dich bei "Urlaub" etc. abmelden und kannst es erst nach Rückkehr beziehen. Einfach beim AMS abmelden, dann hast bei der GKK auch nichts mehr und los gehts. Bis hier her absolut korrekt. Auslandskrankenversicherung abschließen und that´s it. Am besten war es damals über ADAC, die hatten einen sehr guten und vor allem preislich mit Abstand den Besten Weltreise-Langzeitkrankenschutz (die meisten Versicherungen gehn ja nur 30 Tage, 3 Monate max.). Man musste ADAC Mitglied werden (kleinste Mitgliedschaft reichte aus) und brauchte ein Deutsches Bankkonto (z.B. DKB Kreditkarte mit Online Konto = Kostenlos und bargeldbehebungen sind auch kostenlos im Ausland - war nicht unpraktisch). Dann Krankenschutz abgeschlossen udn das wars, wenn man ihn nicht benötigt kann man z.B. den Preis für die nicht genutzen Monate (bei früherer Heimkehr ) wieder zurückbekommen. Ich war damals 7 Monate unterwegs, war auf jeden Fall eine super Option das ganze! (hatte für 1 Jahr abgeschlossen) Dann hast du genau eine Sache - und zwar eine Auslandskrankenversicherung! Die hilft dir im Urlaubsland bei Krankenhausaufenthalten, Suchaktionen, Rückholflügen, Versicherungsgeld für bleibende Behinderung, etc. Was du dann aber trotzdem hast ist, dass du dir die Kosten im heimischen Krankenhaus selber blechen kannst. Weil du hast dich im Urlaub verletzt hast und es demnach außerhalb deiner österreichischen Selbstversicherun passiert ist - somit geht das deiner nachfolgenden Versicherung rein gar nichts mehr an.. warum sollen sie auch für den Schaden aufkommen? Bei meinen Fall ist es nun so: die GKK wird so 160€/Monat verlangen, die Uniqa 180€/Monat, wobei bei der Uniqa auch schon die Auslandkrankenversicherung dabei ist. Ist man Landwirt, dann hat man noch eine günstigere Möglichkeit, da kostet es 100€/Monat - laut einem Generali-Mitarbeiter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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