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Dauer-ASB-Surfer

Kennt sich wer mit mietrecht aus?

Bei meiner freundin, werden die kanal und wassergebühren im haus (10 parteien) aufgeteilt. Diese woche bekam sie die abbrechnung für 2013 und eine aufforderung für eine nachzahlung von ca. 350 ( mit strom etc). Im brief schrieb der vermieter dass es für 2 personen halt teuerer sei aber es sind dann eh nur 29 pro monat mehr. Bei genauer überprüfung hab ich dann gesehen dass er die kanal und wassergebühren durch 11 teilt und meine freundin 2 anteile bezahle muss. Ich bin täglich bei meiner freundin und schlaf auch fast täglich dort, aber bin nicht bei ihr angemeldet. Kann er bei meiner freunin trotzdem für 2 personen rechnen? Und wie weiter agieren??

Wir haben ihm jetzt mal per sms geschrieben dass wir mit der nachzahlung vom strom einverstanden sind, jedoch nicht verstehen können warum er sie beim wasser mit 2 personen für das ganze jahr 2013 einberechnet, da ich nicht bei ihr gemeldet bin und sie ausserdem erst seit august 2013 mit mir liiert ist. Die mehrkosten sind übrigens 80. Aber geht ja ums prinzip, dass man sich nicht alles gefallen lässt.

bearbeitet von leseratte

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Dauer-ASB-Surfer

also ich hätte noch nie von einem personenabhängigen abrechnungsmodell gehört!? m2 ok aber personen :ratlos:

aber gibts in dem haus ernsthaft nur einen stromzähler!??

Wundert mich auch warum es personen bezogen abrechnet.

Vielleicht hab ich es nicht klar geschrieben, aber natürlich hat jede wohnung einen eigenen stromzähler. Deshalb sind wir mit der strom nachzahlung auch einverstanden. Es werden nur die kanalgebühren aufgeteilt. Und bei diesen sehe ich nicht ein warum meine freundin 2 anteile bezahlen soll, wenn alle im haus (scheinbar alle alleinstehend) nur 1 anteil zahlen.

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Wundert mich auch warum es personen bezogen abrechnet.

Vielleicht hab ich es nicht klar geschrieben, aber natürlich hat jede wohnung einen eigenen stromzähler. Deshalb sind wir mit der strom nachzahlung auch einverstanden. Es werden nur die kanalgebühren aufgeteilt. Und bei diesen sehe ich nicht ein warum meine freundin 2 anteile bezahlen soll, wenn alle im haus (scheinbar alle alleinstehend) nur 1 anteil zahlen.

gibts sonst nur single haushalte? ist die wohnung von da freundin doppelt so gross wie die restlichen?

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Dauer-ASB-Surfer

gibts sonst nur single haushalte? ist die wohnung von da freundin doppelt so gross wie die restlichen?

Nein, die wohnungen dürften in etwa alle gleich groß sein.

Ich hab gerade nochmal die abrechnung vom vermieter angeschaut. Es gibt noch ein älteres ehepaar die auch 2 anteile bezahlen müssen. Die anderen sind wohl wirklich alle single haushalte. Ausserdem steht bei der abrechnung "personen" dabei. Also wird tatsächlich nach personen abgerechnet

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Dauer-ASB-Surfer

Was steht denn im Mietvertrag?

Die kanal- und wassergebühren werden vierteljährlich (anzahl der personen) nach einlangen der gemeinderechnung vorgeschrieben.

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formerly known as FCSalzburg15

Die kanal- und wassergebühren werden vierteljährlich (anzahl der personen) nach einlangen der gemeinderechnung vorgeschrieben.

Wenn du dort wohnst, musst du auch zahlen, du verbrauchst das Wasser ja auch. Auf die Anmeldung sollte es mAn nicht ankommen.

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Dauer-ASB-Surfer

Wenn du dort wohnst, musst du auch zahlen, du verbrauchst das Wasser ja auch. Auf die Anmeldung sollte es mAn nicht ankommen.

Ab wann wohnt man denn dort? Wer entscheidet dass oder was besagt das gesetz?

Des weiteren warum soll sie für das ganze jahr 2013 für 2 personen bezahlen, wenn ich erst seit august dort regelmäßig übernachte?

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pour que cette année soit la bonne

Wenn du täglich dort bist und fast täglich dort übernachtest seh ich schon ein, dass man dir moralisch einen Anteil zugesteht. Natürlich erst ab dem ZP wo du erstmals gekommen bist. Wies rechtlich ist, keine Ahnung.

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A.E.I.O.U.

Ab wann wohnt man denn dort? Wer entscheidet dass oder was besagt das gesetz?

Des weiteren warum soll sie für das ganze jahr 2013 für 2 personen bezahlen, wenn ich erst seit august dort regelmäßig übernachte?

Regelmäßiges übernachten deutet doch stark darauf hin, dass du dort wohnst; und dass bereits seit über einem halben Jahr; also anmelden, da gibts nämlich auch Strafen wenn man dies unterlässt; Frist hierfür ist AFAIK ein Monat; da bist also eh schon lang drüber;

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scientia potentia est

Kennt sich wer mit mietrecht aus?

Bei meiner freundin, werden die kanal und wassergebühren im haus (10 parteien) aufgeteilt. Diese woche bekam sie die abbrechnung für 2013 und eine aufforderung für eine nachzahlung von ca. 350 ( mit strom etc). Im brief schrieb der vermieter dass es für 2 personen halt teuerer sei aber es sind dann eh nur 29 pro monat mehr. Bei genauer überprüfung hab ich dann gesehen dass er die kanal und wassergebühren durch 11 teilt und meine freundin 2 anteile bezahle muss. Ich bin täglich bei meiner freundin und schlaf auch fast täglich dort, aber bin nicht bei ihr angemeldet. Kann er bei meiner freunin trotzdem für 2 personen rechnen? Und wie weiter agieren??

Wir haben ihm jetzt mal per sms geschrieben dass wir mit der nachzahlung vom strom einverstanden sind, jedoch nicht verstehen können warum er sie beim wasser mit 2 personen für das ganze jahr 2013 einberechnet, da ich nicht bei ihr gemeldet bin und sie ausserdem erst seit august 2013 mit mir liiert ist. Die mehrkosten sind übrigens 80. Aber geht ja ums prinzip, dass man sich nicht alles gefallen lässt.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990076.html

http://www.wien.gv.at/verwaltung/ma62/ahs-info/informationenmeldeservice.html#mittelpunkt

Die Meldeadresse kann im Zweifelsfall nicht der relevante Punkt sein. Ansonsten schau' zur AK oder zum Konsumentenschutz. Dort gibt's sicher bessere Beratung als hier.

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für leiwand, gegen oasch.

Betriebskosten sind anhand der Nutzfläche zu ermitteln. Abweichungen davon nur in Ausnahmefällen zulässig und wenn alle Mieter zugestimmt haben.

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