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legende

ohne mit juristischen kenntnissen aufwarten zu können, aber warum sollen die behörden da von sich aus etwas unternehmen? im grunde werden die das ja nie erfahren wenn die mutter nichts unternimmt...?!

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Fröhliches Mäxchen

Frage an die Familienrecht-Spezialisten:

Scheidung - Mann zieht aus - 6 jähriger Sohn bleibt bei Frau!

Mann bezahlt weder Unterhalt für die Frau noch Allimente fürs Kind -> Frau kümmert sich nicht darum, warum auch immer!

Ist so ein Fall überhaupt möglich? Oder sollten da die Behörden von sich aus was unternehmen? Kenn nur den Fall das der Mann nicht zahlt, die Behörde der Frau das vorstreckt und sich dann holt!?

Was die Frau betrifft kannst gar nix tun, wenn die sich nicht kümmert wird da kein Verfahren/Exekution oder sonst was eingeleitet.

Beim Kind schaut das bissl anders aus, überhaupt wenn sich die Mutter anscheinend nicht mal um wichtige Dinge wie Alimente kümmert, das könntest das auch als Dritter mal bei Gericht anregen damit was weitergeht, bzw. würde das die Mutter aber natürlich auch in kein gutes Licht rücken.

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Was die Frau betrifft kannst gar nix tun, wenn die sich nicht kümmert wird da kein Verfahren/Exekution oder sonst was eingeleitet.

Beim Kind schaut das bissl anders aus, überhaupt wenn sich die Mutter anscheinend nicht mal um wichtige Dinge wie Alimente kümmert, das könntest das auch als Dritter mal bei Gericht anregen damit was weitergeht, bzw. würde das die Mutter aber natürlich auch in kein gutes Licht rücken.

danke schon mal für die Info -> das man ihr nicht helfen kann, war mir eh fast klar. beim kind war ich mir nicht sicher -> eigentlich unglaublich, aus was für einem Grund auch immer sie das nicht tut, aber die verzichtet locker auf mind. 700-1.000 € pro Monat Allimenten!

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danke schon mal für die Info -> das man ihr nicht helfen kann, war mir eh fast klar. beim kind war ich mir nicht sicher -> eigentlich unglaublich, aus was für einem Grund auch immer sie das nicht tut, aber die verzichtet locker auf mind. 700-1.000 € pro Monat Allimenten!

bei einem 6 jährigen kind, (ein kind) geht sich diese höhe der allimente sicher nicht aus.

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Alimente sind privatsache, die musst einklagen, das geht aber recht problemlos. Der staat mischt sich ja auch nicht ein, wenn zwei leute privatschulden haben (a schuldet b an tausender).

passt kenn mich aus - dachte der staat greift da im wohle des kindes event. schützend ein

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für leiwand, gegen oasch.

passt kenn mich aus - dachte der staat greift da im wohle des kindes event. schützend ein

Nur wenn der Vater nicht bezahlt und das Kind noch minderjährig ist. Dann springt das Jugendamt finanziell ein, sonst mischt sich der Staat original nicht ein.

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Nur wenn der Vater nicht bezahlt und das Kind noch minderjährig ist. Dann springt das Jugendamt finanziell ein, sonst mischt sich der Staat original nicht ein.

schein so, sonst hätte er das ja in diesem Fall schon getan

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Leistungsträger

Ist ein Deutscher Fall:

Person A wird von Person B angerempelt.

Person A beschimpft Person B.

Person B attackiert mittels Kopfschlag Person A und schlägt ihn am Boden.

Person A verliert die Kontaktlinsen und sieht nichts.

In der Zwischenzeit sind schon Beamte da.

Person A realisiert das nicht und glaubt die Beamten gehören zu Person B.

Person A leistet heftigen Widerstand.

Anzeige gegen beide Personen.

Zeugen, zugunsten für Person A, sind vorhanden.

Alles fand unter starken Alkoholeinfluss statt. Ich nehme an es werden beide zur "Kassa" gebeten oder? Der Alkohol dürfte kein Milderungsgrund sein?

Nach österreichischer Rechtslage: Gegen B Strafantrag wg Körperverletzung nach § 83 StGB und gegen A wg Widerstand gegen die Staatsgewalt nach § 296 StGB (eventuell nur versucht). Wenn A wirklich nicht erkannte, dass es Polizisten sind fehlt der Vorsatz (im Normalfall unglaubwürdig).

Alkoholisierung kann mildernd, erschwerend oder neutral sein. Hier wohl neutral.

@admirafan:

Von Amts wegen passiert da gar nix, warum auch? Wenn die Mutter genug Geld hat und auf die Alimente nicht angewiesen ist passt alles.

bearbeitet von wanTan

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  • 1 month later...
Leistungsträger

Ich hätt eine Frage für einen Gerichtsbericht: Ein Bursch der bevor er 18 war wird wegen §83 schuldig gesprochen und zu einem AntiGewalt Training geschickt. Ob er wisse was das ist meinte der "Hab ich schonmal machen müssen!" aber er wurde als Ersttäter verurteilt. Wenn er so ein Training schonmal machen musste, wie kann er dann Ersttäter sein? Wird sowas irgendwann gelöscht oder auch bei verhaltensauffälligen Jugendlich angeordnet, statt einer Anklage?

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so shuffle your feet

Ich hätt eine Frage für einen Gerichtsbericht: Ein Bursch der bevor er 18 war wird wegen §83 schuldig gesprochen und zu einem AntiGewalt Training geschickt. Ob er wisse was das ist meinte der "Hab ich schonmal machen müssen!" aber er wurde als Ersttäter verurteilt. Wenn er so ein Training schonmal machen musste, wie kann er dann Ersttäter sein? Wird sowas irgendwann gelöscht oder auch bei verhaltensauffälligen Jugendlich angeordnet, statt einer Anklage?

Wie Unerum bereits geschrieben hat: Eventuell hat man sich damals auf eine Diversion geeinigt, und wenn das der Fall ist, scheint das nirgends auf.

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