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es triple del chacho!

kurze formulierungsfrage, mietrecht.

meine mitbewohnerin und ich stehn beide im mietvertrag. sie zieht jetzt aus und ich bekomme einen neuen mitbewohner. ich werde die hauptmiete jetzt selber übernehmen. nach rücksprache mit der hausverwaltung ist dazu ein schreiben notwendig, das von mir und meiner mitbewohnerin unterzeichnet wird und dem eigentümer vorgelegt wird. mein formulierungsvorschlag wäre sowas in diese richtung:

hiermit geben wir bekannt, dass fraugesangsmitbewohnerin mit 31. 8. aus dem mietvertrag ausscheidet und sämtliche rechte und pflichten des mietvertrags auf herrngesangsverein als alleinigen hauptmieter übertragen werden.

oder soll man da eher ersuchen als bekanntgeben? sonst was problematisch an dieser formulierung? sollte noch irgendwas zusätzlich drinstehn?

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für leiwand, gegen oasch.

Passt schon so. Bitte um Kenntnisnahme hört sich allerdings immer besser an, als eine Bekanntgabe.


In ihrem Interesse wäre es halt auch noch um ein Bestätigungsschreiben zu bitten.

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mietrecht

kennt sich jemand hier mit der schlichtungsstelle aus? ein freund von mir will jetzt eine wohnung mieten und nachdem die preise so arg hoch sind überlegt er sich (nach dem vorbild einer bekannten von ihm, die das angeblich schon 2 mal gemacht hat) den vertrag zu unterschreiben und danach zu schlichtungsstelle zu gehen und so nachträglich einen niedrigeren preis zu erzwingen. (weil zb befristet und <130 qm laut ihm ein maximalpreis gilt, der bei vielen angeboten von den anbietern nicht eingehalten wird)

da mache ich mir irgendwie sorgen, weil ich mir denke so schließt man keine verträge (also hätte ich irgendwie auch moralische bedenken) und ausserdem: was wenn das dann nicht klappt und er auf einer zu teuren wohnung sitzen bleibt? aber er meint es sei in wien gängige praxis der vermieter die wohnung absichtlich mal zu teuer anzusetzen und auf die unwissenheit der mieter zu vertrauen.

hat jemand da erfahrungen?

bearbeitet von oberkampf

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legende

in der regel funktioniert das schon - sollte halt auch dann wirklich diese voraussetzungen haben. schlechtes gewissen brauchst da gar nicht haben, da der mieter da ja im recht ist (und ihn der vermieter abzocken will).

wobei ich mir nicht sicher bin, ob es bei einer gewissen größe eine obergrenze gibt. bei befristeten verträgen hast definitiv den abschlag (25 %). bei altbau-wohnungen hast auch noch die mietzinsobergrenze (da gibts online sogar irgendeinen rechner; arbeitskollege von mir hat das mal gemacht und sogar rückwirkend was zurückbekommen wenn ich mich nicht irre).

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Botaniker

mietrecht

kennt sich jemand hier mit der schlichtungsstelle aus? ein freund von mir will jetzt eine wohnung mieten und nachdem die preise so arg hoch sind überlegt er sich (nach dem vorbild einer bekannten von ihm, die das angeblich schon 2 mal gemacht hat) den vertrag zu unterschreiben und danach zu schlichtungsstelle zu gehen und so nachträglich einen niedrigeren preis zu erzwingen. (weil zb befristet und <130 qm laut ihm ein maximalpreis gilt, der bei vielen angeboten von den anbietern nicht eingehalten wird)

da mache ich mir irgendwie sorgen, weil ich mir denke so schließt man keine verträge (also hätte ich irgendwie auch moralische bedenken) und ausserdem: was wenn das dann nicht klappt und er auf einer zu teuren wohnung sitzen bleibt? aber er meint es sei in wien gängige praxis der vermieter die wohnung absichtlich mal zu teuer anzusetzen und auf die unwissenheit der mieter zu vertrauen.

hat jemand da erfahrungen?

Dieses Post erinnert mich wieder, warum ich nie wieder was mit einem Zinshaus zu tun haben will.

Das ist echt nur mehr was für professionelle Immobilientreuhänder, die mit allen (juristischen) Wassern gewaschen sind. Als privater Anleger sollte man tunlichst seine Finger von dieser Form der Anlage lassen...

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für leiwand, gegen oasch.

Sollst ja eh so gut wie nix damit verdienen, so der Gedankengang des historischen Gesetzgebers. Und trotzdem sind Neumieten in den letzten 5 Jahren um über 30 % angestiegen. Kannst dir also ausmalen, wie viele Fälle es gibt, wo der Vermieter zu viel verlangt.

Wichtig ist bei so etwas, dass die Wohnung in den Vollanwendungsbereich des MRG fällt, also der gesetzliche Mietzins gilt. Das ist bei so ziemlich jedem Altbau der Fall, wenn die Wohnung nicht zu groß ist (< 130 qm).

Edit: Sitze bleiben auf der Wohnung kannst als Mieter auch nicht. Jeder Mieter hat ein Kündigungsrecht mit einem Monat als Frist.

bearbeitet von unnerum

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Botaniker

Sollst ja eh so gut wie nix damit verdienen, so der Gedankengang des historischen Gesetzgebers.

Darum gehts auch gar nicht, sondern um die juristischen Scherereien. Ist ja nicht so, daß die Schlichtungsstele immmer sehr stringent in ihren Entscheidungen wäre, und man als Vermieter aus dem Schneider wäre, wenn man meint sich ans MRG zu halten.

Als Mieter hat man in den Monaten vor Gemeinderatswahlen durchaus bessere Chancen mit noch so absurden Beanstandungen.

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für leiwand, gegen oasch.

Du musst den Spruch der Schlichtungsstelle ja auch nicht akzeptieren, wenn du sicher bist dich ans Gesetz gehalten zu haben.

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Botaniker

Du musst den Spruch der Schlichtungsstelle ja auch nicht akzeptieren, wenn du sicher bist dich ans Gesetz gehalten zu haben.

Ja eh nicht. Aber da fangen dann die juristischen Scherereien an, die man sich als Privater nicht unbedingt antun will. Da investiert man lieber in was anderes und überläßt dieses Geschäft den professionellen Immobilienhaien, die es mit AK, Mietervereinigung und Schlichtungsstelle aufnehmen können.

PS: Allein schon die monatelangen Scherereien udn Kosten, wenn man einen offensichtlichen Zinspreller räumen will...

bearbeitet von schallvogl

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Nagymarton

Ja eh nicht. Aber da fangen dann die juristischen Scherereien an, die man sich als Privater nicht unbedingt antun will. Da investiert man lieber in was anderes und überläßt dieses Geschäft den professionellen Immobilienhaien, die es mit AK, Mietervereinigung und Schlichtungsstelle aufnehmen können.

PS: Allein schon die monatelangen Scherereien udn Kosten, wenn man einen offensichtlichen Zinspreller räumen will...

Geht mittlerweile aber scheinbar auch schon einfacher solche Leute rauszubekommen. Prinzipiell stimm ich dir aber zu, als Privater vermieten ist ein Grauß, da bewohn ich meine Eigentumswohnung lieber selbst und geh nicht das Risiko ein, dass mir irgendein gestörter die Wohnung verwüstet.

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Das F in FAK steht für Falkensteiner

mietrecht

kennt sich jemand hier mit der schlichtungsstelle aus? ein freund von mir will jetzt eine wohnung mieten und nachdem die preise so arg hoch sind überlegt er sich (nach dem vorbild einer bekannten von ihm, die das angeblich schon 2 mal gemacht hat) den vertrag zu unterschreiben und danach zu schlichtungsstelle zu gehen und so nachträglich einen niedrigeren preis zu erzwingen. (weil zb befristet und <130 qm laut ihm ein maximalpreis gilt, der bei vielen angeboten von den anbietern nicht eingehalten wird)

da mache ich mir irgendwie sorgen, weil ich mir denke so schließt man keine verträge (also hätte ich irgendwie auch moralische bedenken) und ausserdem: was wenn das dann nicht klappt und er auf einer zu teuren wohnung sitzen bleibt? aber er meint es sei in wien gängige praxis der vermieter die wohnung absichtlich mal zu teuer anzusetzen und auf die unwissenheit der mieter zu vertrauen.

hat jemand da erfahrungen?

Ohne jetzt böse sein zu wollen,aber das ist einfach parasitär mMn.

Warum sollen Vermieter immer die Verlierer sein?

Ist es wirklich gerecht,dass man nur 2€ Friedenszins pro m2 bekommt und sich dafür bei jeder Kleinigkeit melden,bzw Service bieten sollte?

Ich werde da immer auf der Seite der Vermieter sein.

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Oasch

Ohne jetzt böse sein zu wollen,aber das ist einfach parasitär mMn.

Warum sollen Vermieter immer die Verlierer sein?

Ist es wirklich gerecht,dass man nur 2€ Friedenszins pro m2 bekommt und sich dafür bei jeder Kleinigkeit melden,bzw Service bieten sollte?

Ich werde da immer auf der Seite der Vermieter sein.

Gleichzeitig melden sich die Vermieter sowieso nur selten zurück und warten einfach ab, bis es den Mietern zu bunt wird und die einen Anwalt einschalten. Ist das nicht parasitär?

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Workaholic

Wurde eh schon mal diskutiert hier, aber heute wieder beim Billa passiert:

Billige Lockangebote und dann sind nur sehr wenige Artikel vorhanden. Heute die -25% aufs Bier und dann ist um 10 am Vormittag alles ausverkauft.

Darfs das geben? V.a. weil es ja nicht die erste derartige Aktion ist und man ja schon wissen könnte wie viel da verkauft wird.

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für leiwand, gegen oasch.

Nein, darf es nicht geben. Bei solchen Lockaktionen sind die Werber verpflichtet auch ausreichend Artikel für den zu erwartenden Ansturm vorrätig zu haben. Wer das nicht macht (also nach zwei Stunde schin nichts mehr da ist) verstößt gegen das UWG und das kann richtig teuer werden.

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