stifflor Olle weg !!! Geschrieben 13. Juni 2013 Danke unnerum, die Frage stellt sich nämlich bei mir auch. (also in meiner Familie) Opa hat meinem Papa jetzt schon das Haus überschrieben (mit lebenslangem Wohnrecht für meinen Opa), damit - sollte er mal ein Pflegefall werden - der Staat ned auf das Haus zugreifen kann ... hoffentlich wird er nie ein Pflegefall und lebt noch ewig 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Geschrieben 13. Juni 2013 Darf ein Polizist im Privatfahrzeug die Sonderrechte der StVO (U.a. bei Rot über die Ampel fahren.) annehmen und einen Verkehrssünder anhalten? Ein Kollege behauptet nämlich, dass er bei Dunkelgelb/Rot über die Ampel gefahren ist und von einem Polizisten, der anscheinend außer Dienst war, aufgehalten worden ist. Mir klingt das irgendwie suspekt, da das Notieren vom Kennzeichen gereicht hätte. Zumindest wurde es mir so von meinem Fahrprüfer, der zufällig Polizist war, erklärt. es gibt eine richtlinenverordnung des bmi, in deren § 1 absatz 3 geregelt ist, wann sich ein polizist in den dienst stellen muss: "(3) Sofern sich nicht bereits auf Grund dienstrechtlicher Vorschriften die Verpflichtung außerhalb des Dienstes einzuschreiten ergibt, haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes diesfalls zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann einzuschreiten, wenn sie erkennen, dass dies zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß erforderlich, verhältnismäßig und ihnen dies nach den eigenen Umständen zumutbar ist. Im übrigen haben sie in Fällen, in denen Einschreiten durch Ausübung sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dringend geboten erscheint, die Sicherheitsbehörde hievon zu verständigen." in allen anderen fällen (wie deinem) hätte der polizeibeamten die zuständige sicherheitsbehörde zu informieren, ein in-dienst-stellen ist daher (das ich auch die rechtsansicht der landespolizeidirektion wien) rechtswidrig. eine von ihm in dieser situation erlassene strafverfügung ist daher me anfechtbar. wenn sich ein polizist bewusst missbräuchlich in den dienst stellt (um zb in einem privaten streit seine argumente mit polizeigewalt zu unterstützen) begeht er einen amtsmissbrauch und macht sich gerichtlich strafbar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 13. Juni 2013 wie können 48 wohnungsbesitzer bei gericht eine "feststellungsklage" einbringen -> ziel, es soll ein gerichtlich bestellter sachverständiger die heizungsanlage der wohnhausanlage überprüfen! -> ziel regressforderungen aufgrund von fehlplanungen und dadurch erhöhter heizkosten und behebung der mängel!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Außenstürmer Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 14. Juni 2013 Solche Geschäfte sind anfechtbar, ja, Wenn nachgewiesen werden kann, dass ihr damit gemeinsam den Staat als Gläubiger schädigen wollt, bis zu 10 Jahre im Nachhinen. Ok vielen Dank! Aber wenn die Großmutter halt selber nicht mehr verlangen will weil sie den Rest als Geschenk an ihren Enkel sieht? Aber ist halt eine heikle Sache wie ich merke. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Litzi Wir leben LASK Geschrieben 14. Juni 2013 (bearbeitet) Ok vielen Dank! Aber wenn die Großmutter halt selber nicht mehr verlangen will weil sie den Rest als Geschenk an ihren Enkel sieht? Aber ist halt eine heikle Sache wie ich merke. sehr heikel. hab das schon einpaar mal (indirekt) mitbekommen. da würde sich auf alle fälle eine ordentliche auskunft auszahlen. bearbeitet 14. Juni 2013 von Litzi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 14. Juni 2013 Hab unlängst mal gehört ist auch bundeslandabhängig, in manchen kannst auch als Sohn/Tochter mit deinem eigenen Vermögen brennen, da hilft überschreiben dann auch nix. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Außenstürmer Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 14. Juni 2013 sehr heikel. hab das schon einpaar mal (indirekt) mitbekommen. da würde sich auf alle fälle eine ordentliche auskunft auszahlen. Bietet die AK da auch Auskunft oder muss man einen teuren Anwalt blechen? Pflegeregress gibt es in OÖ mWn nicht! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 14. Juni 2013 (bearbeitet) Hab unlängst mal gehört ist auch bundeslandabhängig, in manchen kannst auch als Sohn/Tochter mit deinem eigenen Vermögen brennen, da hilft überschreiben dann auch nix. Hilft auch so nix, wenn der Überschreibende innerhalb von 5 Jahren zum Pflegefall wird, kann der Staat auf das Objekt zugreifen. Hat mir damals ein Richter erzählt wie mir meine Oma ihre Eigentumswohnung überschrieben hat. Bietet die AK da auch Auskunft oder muss man einen teuren Anwalt blechen? Pflegeregress gibt es in OÖ mWn nicht! Hat auch nix mir Pflegeregress zu tun. Beim Gerichtstag gibts übrigens gratis Auskunft. bearbeitet 14. Juni 2013 von Source 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 23. Juni 2013 Ist es normal, dass die Polizei Person A in Gewahrsam nimmt, wenn Person B behauptet, dass Person A die Radmuttern am Auto gelockert haben soll? Vorgeschichte ist ein heftiger Erbschaftsstreit. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 23. Juni 2013 Was heißt in Gewahrsam nehmen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 23. Juni 2013 Auf die Polizeistation bzw. zum Staatsanwalt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 23. Juni 2013 Auf die Polizeistation bzw. zum Staatsanwalt. Nochmals, was heißt in Gewahrsam nehmen? Wurde die Person auf die Polizeiwache gebracht und dort festgehalten, oder wovon sprichst du? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 23. Juni 2013 Nochmals, was heißt in Gewahrsam nehmen? Wurde die Person auf die Polizeiwache gebracht und dort festgehalten, oder wovon sprichst du? Schrieb ich doch. Polizei läutete: "Bitte kommen's mit. Der Staatsanwalt will sie sehen." Weiterer Ausgang ist unklar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anti__Violett Postinho Geschrieben 23. Juni 2013 Ist es normal, dass die Polizei Person A in Gewahrsam nimmt, wenn Person B behauptet, dass Person A die Radmuttern am Auto gelockert haben soll? Vorgeschichte ist ein heftiger Erbschaftsstreit. Bin kein Jurist, aber könnte es mir schon vorstellen. Die Radmuttern lockern - Das kann ziemlich böse ausgehen ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 24. Juni 2013 Schrieb ich doch. Polizei läutete: "Bitte kommen's mit. Der Staatsanwalt will sie sehen." Weiterer Ausgang ist unklar. Schreibst du nicht. Eine Vorführung zur sofortigen Vernehmung (muss das laut deiner jetzigen Schilderung sein) ist nur in Fällen der Verdunkelungs- bzw Fluchtgefahr zulässig, in den übrigen Fällen muss diese mittels schriftlicher Ladung angeordnet werden. Mir scheint das Vorgehen hier nicht zulässig zu sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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